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Ir>. 151. Sonntag, den 2 Juli 1876.

ttchiekener Mmeiqer

Anzeige- inb AmlÄlatt für itn Kreis Gichen.

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bnngerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährlich 8 Mark W Pf.

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags. Expedition: Schulstraße, Lit. B. Nr. 18.

Amtlicher H h e i l.

[u& * Gießen, am 30. Juni 1876.

betreffend: Die Ueberlieferung des Großherzoglichcn Rentamts Gießen

an den Großherzoglichen Rentamtmann Schliephacke.

b,,r Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

Bistmti-), mtte,fl an bie zum Rentamtsbezirk Gießen gehörigen Bürgermeistereien des Kreises.

Mit Bezugnahme auf unsere Bekanntmachung vom 18. Februar l. I. (Anzeigeblatt Nr. 43) benachrichtigen wir Sie, daß das dem Finanz-Accessisten Schmitt «cthcille Commissorium erloschen ist und der zum Rentamtmann für den Rentamtsbezirk Gießen ernannte Großherzogliche Rentamtmann Schliephacke von heute an den Dienst dieser Stelle übernommen hat.

v. Röder.

Bekanntmachung.

I'euerräder,

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Der landwirthschaftliche Bezirksverein des Kreises Gießen wird

Freitag den 7. Juli, Vormittags 10 Uhr,

N Gießen in dem Saale des Cafe Leib eine Generalversammlung halten, zu welcher alle verehrlichen Mitglieder des Vereins, sowie sonstige Freunde der Landwirthschaft, hiermit eingeladen werden.

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Auf der Tagksordnung stehen folgende Gegenstände:

1) Vorlage der Rechnung pro 1875.

2) Verwendung der dem Verein zur Verfügung stehenden Mittel pro 1876.

3) Mtttheilnngen des Herrn Professor Dr. Thaer zu Gießen über das daselbst bestehende Versuchsfeld.

4) Mittheilungen des Herrn Professor Dr. Pflug aus dem Gebiete der Thierheilkunde

5) Berathung über das Commissionsgutachten bezüglich der Frage, ob es sich empfehle, innerhalb des landwirthschaftlichen Bezirksvereins verschiedene Seclionen zu bilden.

6) Berathung über die Frage:Soll die Untersuchung des Fasseloiehes in den dem Kreise Gießen neu zugetheilten Gemeinden in ähnlicher Weise geregelt werden, wie in den alten Gemeinden des Kreises? eventuell Wahl der betreffenden Commissionen".

KKW,

7) Verschiedene Mittheilungen.

8) Vervollständigung des Ausschusses durch Wahl der noch fehlenden Mitglieder.

Sollten einzelne Mitglieder noch weitere Gegenstände zur Berathung in Vorschlag bringen wollen, so ist hiervon dem Unterzeichneten vor Beginn der Versammlung ittheilung zu machen.

Die Herren Bürgermeister werden ersucht, den in ihren Gemeinden wobnenden Mitgliedern des Vereins von dieser Einladung Kenntniß zu geben, auch sich selbst in her Versammlung zu betheiligen.

Gießen, den 30. Juni 1876.

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Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen: v. Röder.

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ist der Stein in^s Rollen gekommen.

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n 6 Mark.

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In Konstantinopel selber aber hält man den Zustoß mit Serbien für un- »kiMtdlich. Die Reformpläne Midhat Paschas sind daher in die Ecke gelegt. Mn die herrschende Bewegung concentrirt sich nicht auf Kriegsanstalten gegen -a rebellischen Vasallen allein, sondern nimmt auch sonst einen fanatischen äjeratteT an. Unter der christlichen Bevölkerung der europäischen Colonie ^imbul wächst die Besorgniß, man glaubt stündlich neue blutige Excesie be­suchen zu müssen, der Sultan selber zeigt sich nicht, weil ihn der Schrecken wr einem Attentat ergriffen. Gleichzeitig wird aus Konstantinopel gemeldet, , während man sich mit allerhand Muthmaßungen in einem Rußland sehr s!Mlichen Mißtrauen ergeht, sich em äußerst lebhafter Verkehr zwischen Admt- r il Drummond, dem Befehlsbaber der englischen Flotte in der Besika-Bay

ff *2.

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Zur Situation der Dinge in der Türkei.

Die Kriegserklärung Serbiens au die Türkei, welche ursprünglich aus 27. Juni angesetzt war, scheint wieder hinausgeschoben zu sein. An der Mivelle des Krieges stehen wir aber unzweifelhaft. Diese Gewißheit wird aüllh durch die letzten eingelaufenen Depeschen und sonstigen Meldungen neu bc- Mgt. Die Situation skizzirt sich darnach kurz, wie folgt:

i Fürst Nikita von Motenegro ist von den Insurgenten zum Fürsten der Herzegowina proclamirt. Die Hauptsache an dieser Proclamation (und :--7^771^Meldung steht ja noch aus), daß Fürst Nikita die ihm angebotene Hospo-

\ PrÜOfl^über die Herzegowina annimmt, ist selbstredend die Consequenz, daß ' b t sich M asiLh Montenegro zur sofortigen Action gegen die Pforte übergehen würde. In ' Lhat meldet ein Telegramm aus Cettinje, daß der Fürst die Regierung

. Jennrä Ländchens dem Senat zu überlasten und selbst auf den Kriegsschauplatz nilen im Begriffe steht. Man hat sich also in Konstantinopel getäuscht, itnn man im allzugroßen Vertrauen sich der Neutralität des Fürsten Nikita

1 ic alle Fälle vorzusehen. Die Minister haben im Parlamente wieder viel von Neutralität gesprochen, aber etwas schwül ist es der englischen Ne- fltbt/f1* tnmg doch und Vorsicht ist die Mutter der Weisheit. Daher werden Maltas ^fungswerke mit Geschützen neuesten Kalibers ausgerüstet und diese Insel - s^S^berwindlich" gemacht. Ja dieCorresp. orientale" weiß sogar schon zu Wen, daß für den Fall einer Landung englischer Truppen m Konstanttnopel tW K(iti Lieferungsverträge abgeschlossen seien. Intervention oder Nicht-Jnterven- ' bil, das ist die Frage, welche wohl zurückgedrängt, aber niemals ganz besei-

(2$mt »erfcen kann. Denn die Eventualitäten der Bewegung auf der Balkan- n,Mbinsel sind nickt abzusehen. Und mit dem Ausbruch des serbisch-türkischen ist der Stein in^s Rollen gekommen.

Darmstadt, 28. Juni. In der heutigen Sitzung der zweiten Kammer wird in der Berathung der Gesinde-Ordnung, und zwar bei Art. 3 fortgefahren. Der erste Abschnitt:Der Dienst-Vertrag und die damit zusammenhängenden Rechts-Verhält­nisse" (Art. 1 bis 21 einschließlich) gelangte zur Erledigung. Die Verhandlung rückte wegen der zahlreich gestellten Amendements uno der vielen auftretenden Redner nur langsam vorwärts. Indessen wurden schließlich meistens die von dem Ausschluß ge­stellten Anträge, welche, soweit solche von dem Regierungs-Entwurf abweichen, von der Regierung nicht beanstandet sind, angenommen. Aus der Debatte heben wir Fol­gendes hervor: Bei Art. 4, welcher von der regelmäßigen Vermtethungs-Zeit handelt, wurde ein Amendement von v. Wedekind (Darmstadt-, Hcinzerling und Genossen ange­nommen, wonach im Allgemeinen, wenn nichts Anderes vereinbart ist, die Vermiethung auf ein Jahr gilt, daß eS jedoch den einzelnen Orten (namentlich den Städten) fret- steht, bis zum Inkrafttreten des Gesetzes (Juli 1877) vierteljährige Vermiethungs-Zeit durch OrtS-Statut einzuführen. Bei Artikel 13 ward unter die Gründe, welche die Herrschaft berechtigen, den Dienst-Vertrag vor Ablauf der vertragsmäßigen Zeit auf­zuheben, auf Antrag von Wolz auch der Fall aufgenomnien, wenn der Dienstbote ber Verwarnung ungeachtet die ihm anvertrauten Thiere mißhandelt. Bei Art. 17 erhob sich eine längere Debatte, ob die Herrschaft, wenn ein Dtenstbote vertragswidrig den Dienst nicht antritt oder aus demselben tritt, die Hülfe der Ortspolizeibehörde soll anrufen, und diese eine vom Richter zu erkennende Strafe soll androhen dürfen. Gegen diese Bestimmung waren Racke, Osann, Franck u. A, sie ward aber nach Be­fürwortung durch Mintsterial-Präsident Kempff und die Ministerial-Räthe Hallwachs und Finger, sowie die Abgg. Jockel, Weber und Maurer angenommen. Bet Beginn der Sitzung halte das Haus eine zweite Berathung des Gesetzes vorbehalten.

Darmstadt, 29. Juni. Auf eine Interpellation des Abg. Schröder hat die Regierung geantwortet, daß die Verordnung vom 23. Februar 1850, betr. die Staatsaufsicht über neue Religions-Gemeinschaften, auch nach Erlaß des Gesetzes vom 23. April 1875, die rechtliche Stellung der Kirchen und Religions-Gemeinschaften im Sta'ate betr., in voller Kraft fortbestehe. Außer­dem hat sie bezüglich eines Gesetzes, betr. den Austritt aus einer Kirche oder Religions-Gemeinschaft, erklärt, daß sie zu geeigneter Zeit ein solches Gesetz vorzulegen beabsichtige.

Darmstadt, 29. Juni. Da die Stadt aus vielfachen, zum Theil höchst principiellen Veranlassungen mit der staatlichen Polizei-Verwaltung in eine Reihe von Conflicten gekommen ist, so bat der Bürgermeister heute den Stadt-Verordneten eröffnet, daß er demnächst die erforderlichen Schritte ein­leiten werde, um die Leitung des städtischen Polizeiwesens auf die Stadt zu übertragen, bei welcher Gelegenheit noch zu bemerken sein dürfte, daß ein Maffen-Austritt der Schutz-Mannschaft zu gewärtigen steht.

Darmstadt, 29. Juni. DieKirchen-Gemeinde-Vertretunz hat in ihrer gestrigen Sitzung u. A. den Antrag des Majors Reh auf Oeffentlichkeit der Verhandlungen nach kurzer Discusfion einstimmig angenommen.