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LSVV

Donnerstag, den 2. März.

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Initigt- und Amtsblatt für den Kreis Gießen

Erscheint täglich mit Ausnahme des Montags, Expedition r Schul st raße, Lit. B. Nr. 18.

Extol

. Liebig in blauer

L-enöeil

daß die nichtchristlichen Ausländer, z. B. die Hebräer, in keiner Weise Grund­tücke in Rumänien kaufen können; in Erwägung, daß die Juden ihrem Stamme nach Fremde sind, Fremde, die kein Vaterland besitzen, daß sie Fremde sind und bleiben, da jede andere Nationalität nach zwei bis drei Generationen sich dem Volke des Inlandes assimilirt, die Juden aber ihrer Race treu bleiben, so daß sie, wenn auch im Lande geboren, erzogen und ansässig, doch nicht Rumänier genannt werden können; in Erwägung, daß nach dem organischen Reglement, Section X., Art. I., nur christliche Ausländer innerhalb der dort bestimmten Frist rumänisches Bürgerrecht erlangen können, aber nicht die Hebräer, welche immer als Fremde betrachtet werden; in Erwägung, daß dieser Unter­schied auch in die Constitution, § 7, ausgenommen ist, welcher besagt, daß nur ein christlicher Ausländer Rumäne werden kann, die Juden aber, weil sie keine Christen sind, in keiner Weise Rumänen werden können; in Erwägung, daß das Gesetz von 1864 auch den christlichen Ausländern nur dann das Recht, Grundbesitz in Rumänien zu erwerben, einräumt, wenn die Rumänen im Vater­lande Jener solchen erwerben könne«, woraus hervorgeht, daß das Recht der Reciprocität für die Juden in Wegfall kommt, weil diese kein Vaterland be­sitzen; in Erwägung, daß S 11 des Civilgesetzes den Ausländern dieselben Clvilrechte gewährt, wie den Rumänen, ausgenommen, wenn eine ausdrückliche Gesetzesbestimmung dem entgegensteht, das Häuser-Erwerben aber den Juden durch das ausdrüchiche Gesetz von 1864 verboten ist; in Erwägung, daß em Verkauf wie der in Rede stehende, der dem Gesetze von 1864 zuwiderläuft, null und nichtig ist und die Aufhebung desielben der öffentlichen Ordnung wegen jeder Partei zusteht; in Erwägung, daß ein Kauf wie der in Rede stehende ungiltig ist, weil er durch einen zu solchem Kaufgeschäft gar nicht Berechtigten vollzogen ist in Erwägung aller dieser Gründe annullirt der Appellhof den Verkauf des Hauses des Hospitals Spiridion in Jaffy durch Herrn Cuntacugero

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Inno zu haben bei lraßeNr.25, I

wariS 27. Februar. Die Republikaner beabsichtigen, sehr gemäßigt Die Amnestie für die Communarden wird zwar sofort vcrI^n9f'

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IlFieehbaeh, ter, N. ««del, Hempel, ne». ,

Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bringerlohn.

Durch die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 50 Pf.

an den Hebräer Obadia König." ,

Berlin, 29. Februar. Durch die Ueberschwemmungen sind mehrfach erhebliche Störungen im Postenlauf und in den telegraphischen Verbindungen eingetreten, auch einige Transporte verunglückt. Wenngleich von den Behörden überall die erforderlichen Maßregeln ohne Verzug getroffen worden sind, so lassen sich zeitweise Verzögerungen in der Ueberkunst der Postsendungen und der Telegramme in den betr. Fällen nicht immer vermeiden. Zur Vorbeugung zeit­raubender Beschwerden und Anfragen wird hierauf aufmerksam gemacht.

Magdeburg, 28. Februar. Die Befestigungs-Arbeiten am Schleußen- thor bei Parey sind nunmehr glücklich vollendet und ist damit die Gefahr geschwunden, so daß die zur Arbeit verwendete Pionier-Abtheilung nach Mag­deburg zurückkehren konnte. Die Kaiserin hat an die Oberpräsidentin v. Patow 3000 Mk. für die Ueberschwemmten überwiesen.

Köln, 28. Februar. Auf eine Petition, in welcher um Belassung der bisherigen Ferienordnung in unserer Provinz gebeten wurde, hat der Herr Unterrichts-Minister die willkommene Antwort ertheilt,daß eine Aenderung der für die höheren Schulen der Nheinprovinz bestehenden Ferienordnung zur Zeit nicht in seiner Absicht liege."'

Posen, 28. Februar. Der Eisgang ist günstig verlaufen und hat be­reits die Brücke vassirt, so daß letztere für de« Fußgänger-Verkehr wieder frei- gegeben ist. Das Wasser ist indeß noch fortwährend im Steigen begriffen und steht gegenwärtig über 18 Fuß hoch; bei Neustadt hat die Warthe die Chaussee durchbrochen.

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Gesterreich.

Wien, 88. Februar. Wie von verschiedenen Seiten zuverlässig berich­tet wird, sind Artikel, welche Verletzungen der Ehrerbietung für lebende Mit­glieder und Ahnen des Kaiserhauses enthielten, die Veranlassung gewesen,datz derGartenlaube" der Postdebit in Oesterreich entzogen wurde. Die Ausdeh­nung dieser Versügung auf die Länder der ungarischen Krone ist bevorstehend.

Pesth, 28. Februar. Der Kaiser widmete vorläufig 15 000 fi. für die Ueberschwemmten in Pesth und Umgebung. Die Kaiserin spendete zu glei­chem Zwecke 10,000 st. Der Staatskassen-Ausweis zeigt pro 1875 trotz der Besserung der Bilanz, gegen 1874 um 21,300,000 fl. ein Gesammt-D-sint von 24,900,000 fl.

Kollernd.

Kaaa. 28. Februar. Nach einem hier eingegangenen Telegramm aus Atschin vom 21. d. Mts. haben di- holländischen Truppe» den District Moekur von Neuem augegriffen. Der Nadscha P-dir hat seine Unterwerfung angeboten. Der Gesundheitszustand der holländischen Truppen ist sehr befriedigend.

Irankreich.

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derzulegen.

Berlin, 28. Februar. Es hat hier angenehm berührt, daß der Erz­bischof Ledochowsky von der österreichischen Regierung ganz aus freien Stücken, ohne daß es diesseitiger Vorstellungen bedurfte, verhindert worden ist, einen Triumphzug durch Galizien zu halten. Es wurde ihm bedeutet, daß der Weg nach Rom nicht über Lemberg gehe. Schon daß er sich nach Krakau begab, um am Grabe des heil. Stanislaus zu beten, war nicht bescheiden zu nennen. Denn der Märtyrer Stanislaus wurde von einem Könige getödtet, und der Vergleich, den Graf Ledochowsky auf diese Weise zwischen dem beiderseitigen Martyrium herausforderte, kann nicht zu seinen Gunsten Ausfallen. Er setdst hat wiederholt ausgesprochen, daß er während seiner Gefangenschaft in Oflrowo von dem protestantischen Director und den übrigen Beamten der Anstalt sehr human und rücksichtsvoll behandelt worden sei. In Wien wird wenig Aufhe­

bens von ihm gemacht. m o. ,

Berlin, 28. Februar. DerReichs-Anz." schreibt: Die Nr. 91 der Nat.-Ztg." enthält die Bemerkung, daß sich ein Mangel an kleinen Silver- münzen geltend mache, indem Markstücke, halbe Markstücke und diesen im Wertye gleichkommende ältere Münzzeichen absolut nicht aufzutreiben seien; bei Oer ' SchwÄ Reichsbank seien diese Münzzeichen nicht zu erhalten, weil dieselbe angebe, oaß , 'Vs, fie selbst keine habe. Ebenso wenig hätten die Kassen der großen Fmanz-Justi- A tute Einen Vorrath an diesen Münzen. Diese Mittheilung ist, was die Mußl- schen Staatskassen betrifft, nicht begründet. Durch diese sind hier in Berlin ungefähr 12 Mill. Mk. an Einmarkstücken und 50-Pfennigstücken zur Veraus­gabung gelangt, und alle hiesigen königlichen Kassen sind angewiesen, J>ei der Leistung ihrer Zahlungen Reichs-Silbermünzen in den gewünschten Betragen an die Empfänger zu verabfolgen. Sollte dessen ungeachtet noch ein Türangel an Einmarkstücken oder an Geldstücken zum Werthe von einer halben Mark yer- vortreten, namentlich in Kreisen von Gewerbetreibenden, welche an)et)nita)e Summen an Löhnen auszuzahlen haben, so sind die Haupt-Seehandlung qje und die unter dem Vorsteher der Ministerial-Militär- und Bau-Commission stehende Kasse Hierselbst veranlaßt worden, bis auf Weiteres aus die Anträge solcher Personen einzugehen, welche Reichs Silbermünzen in Betrügen u cy unter 1000 Mk. oder in einem Vielfachen davon gegen Goldmünzen ooer

MMer 'Anzeiger

Reichsbanknoten einzuwechseln wünschen. t

Berlin, 28. Februar. Zur Stellung der Juden in Rumänien gibt folgendes Actenstück einen interessanten Belag, welcher kürzlich im Refo der Wiener Kaufleute reproducirt wurde:Urtheil des Appellhofes in Jass in legalisirter rumänischer Abschrift und deutscher Übersetzung Nr. vom L«. »£ L ä ä'wsmää

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Deutschland.

icker Darmstadt, 29. Februar. Die Nr. 11 des Großherzoglicheu Regierungs-

-----! b- iatts hat folgenden Inhalt:

1. Bekanntmachung Großherzoglicheu Ministeriums der Finanzen, die flfR ^Steuervergütung bei der Ausfuhr von Bier betreffend.

, Alpers. -1 2. Verzeichniß der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen

'^dnntzebrauchedr? ßLudewigs-Univeisität zu Gießen im Sommerhalbjahre 1876 gehalten und am )nij2*S Q°.n. H J27. April ihren Anfang nehmen werden.

3. Concnrrenzeröffnungen. Erledigt sind : die Gemeinde-Schulstelle zu ' ltidmd ^Hainbach mit einem Gehalt von 685 Mk. 71 Pfq.; die vierte Gemeinde- ^Schulstelle zu Biblis mit einem Gehalt von 942 Mk- 86 Pfg.; die erste . ^evang. Schulstelle zu Bechtheim mit einem Gehalt von 857 Mk. 14 Pfg.;

j'rrnucutftiant. ^die kath. Schulstelle zu Dalheim mit einem Gehalt von 685 Mk. 71 Pfg.;

iidöalierie. |bic zweite evang. Pfarrstelle zu Babenhausen. Dotatiousmäßiger Gehalt Fabrik sich sich Mer-? 2504 Mk.; die dritte evang. Schulstelle zu Groß-Zimmern mit einem Gehalt rflnmrlM-6°snQUmtnten 2von 1114 Mk. 20 Pfg.; dem Herrn Grasen zu Erbach-Erbach steht das Prä- abritntm md»? IientotionSrc^t zu dieser Stell- zu; die Gemeinde-Schulstelle zu Hausen mit uwrolwS I einem Gehalt von 728 Mk. 57 Pfz.; dem Herrn Fürsten zu Solms-Lich stehl n' Man kaufe nur in | das Präsentation-recht zu dieser Stelle zu ; die zweite Gerneinde-Schulstelle zu «Jftrtenen J eöbel mit einem Gehalt von 771 Mk. 43 Pfg.; die erste ®eme^nt)e^@^^u^ lktiaÄm ? stelle zu Stadecken mit einem Gehalt von 857 Mk. 14 Pfg.; die zweite m Hicsien bei Herrn Gemeinde-Echulstelle zu Mosbach mit einem Gehalt von 685 Mk. 71 Pfg^

: mMainz iComploir: Darmsta-t, 29. Februar. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben

Allergnädigst geruht: am 19. Februar dem Privardoceuten und Assistenten am chemischen Laboratorium zu Gießen, Dr. August Laubenheimer, den Charakter .. v <}außerordentlicher Professor" zu ertheilen.

Berli«, 28. Februar. Das Abgeordnetenhaus hat nach fünfstündiger r l Debatte die erste Lesung des Gesetz-Entwurfes über die evangelische Kirchen-

jung sind j-der jrt Verfassung beendigt und Verweisung desselben an eine Commission von 21 Mit­gliedern beschlossen. DerGermania" zufolge hat der Oberpräsident der Provinz Posen den Weihbischof Janiszewsky aufgefordert, sein Amt nie>