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Freitag, den 1. September

1S26.

Erscheint täglich mit Ausnahme deS Montags. Expedition: Schulstrafie, Bit. B. Nr. 18.

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^°Gicßen?bcn1jo"°August^ ^^herzoglichen Ministeriums des-Innern vom 10. d. M- wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht.

Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

die baldige Herstellung des lieben Friedens zwischen Kirche und Staat. Mit tiefster Ehrfurchr und Ergebenheit Ew. Hochwohlgeboren unterthäniaster Schu, Pastor. Salmrohr, 24. August 1876.

JBctltit, 29. August. Bezüglich der Nachricht, daß bei den bevor­stehenden Herbstmanövern Einrichtungen öconomischer Art, welche sich auf das Feldgepäck und Feldzeug der Mannschaften beziehen, erprobt werden sollen, er­fährt dieBoss. Ztg.", daß in hohen militärischen Kreisen die Ansicht herrscht, daß es möglich sei, in der Ausrüstung und Bekleidung des Soldaten, nament­lich des Infanteristen, Neuerungen ein treten zu lasten, wodurch nicht allein die Leistungsfähigkeit der Armee erhöht, sondern auch die Kosten vermindert werden wurden. Seit dem letzten Kriege habe das preußische Kriegs-Ministerium be- sonders die Frage in Erwägung gezogen, ob eine Verminderung des Gewichts des gepackten Tornisters im Interesse der Leistungsfähigkeit der Infanterie nicht nur wünscheuswerth, sondern sogar unbedingt erforderlich sei, und in welcher Weise eine solche Gewichtsverminderung ohne eine etwaige Mehrbelastung der Truppenfahrzeuge erzielt werden könnte, oder, falls eine solche Verminderung unthunlich erscheinen sollte, wie eine zweckmäßigere Vertheilung des Gewichts zu^ ermöglichen fein würde. Mit dem großen voll gepackten Tornister ans dem Rücken forcirte Märsche zu machen, oder im Gefechte Berge und Anhöhen zu erstürmen, ist eine zu große Anforderung, die an den Soldaten gestellt wird. Ein kleiner Ranzen, in welchen ein zweites Paar Stiefel, 20 Patronen und die, Gewehr-Reservetheile untergebracht werden können, würde genügen; die Wäsche des Soldaten könnte dann in zwei in der Brustgegend des Mantels anziibriugenden Taschen untergebracht und nöthigenfalls mit demselben zusam­mengerollt werden.

Berlin, 29. Aug. DieSchief. Preffe" schreibt über die Erwerbs- genostenschaftei, und den Danziger Genossenschaflstag u. A.:Während des­selben Zeitraums, während dessen der größere Theil der in den Schwindeljahren gegründeten Actieubanken zur Liquidation schritt, haben dieVolksbanken", die Vorschuß- und Creditvereine sich um mehr als hundert vermehrt. Freilich, der Krach, die Stockung aller Geschäfte ist da und hält schon lange an, trotz der 2800 Vorschußvereine, welche heute bestehen; aber wer möchte darüber abspre- cheu, wie viel größer der Nokhstand, wie viel fühlbarer er in den Kreisen des Gewerbstandes sein würde, wenn diese Vereine nicht beständen I Daß man In dieser Zeit der Bedränguiß das Vertrauen zu der Institution nicht verloren hak, daß man trotz einzelner schlimmer Erfahrungen immer wieder neu schafft und wirkt, daß ist der sprechendste Beweis für den großen Segen, den die Ein­richtung geschaffen hat, und ist überzeugender als ganze Reihen von Ziffern

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Preij» vliwteljiHrlich 3 Aart 20 Pf. mit 33rin.

Durch di« Post fangen vierteljährlich 3 Mar« I

Betreffend: Das zu frühe Beerdigen der Tobten. Darmstadt, am 10. August 1876.

Das Großherzvgliche Ministerium des Innern

m an die Großherzoqlichen Kreisämter.

(SrnfchFrmnH* Folge des Reichsgesetzes vom 6. Februar 1875, die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung betreffend, und des Artikels 14 der Ü^rkn8§m[rOlb"nU.n0 November 1875 die Befugniß zn.r Ertheilung der Beerdigungserlaudnitz bei Sterbfallen in den beiden Provinzen Oberhessen von den Pfarrämtern, und beziehungsweise in der Provinz Rheinhessen von dem Civtlstandsbeamten auf die Ortsvoliiieibebnrd? fibpinpAnnnpn e ^^orden nunmehr selbstverständlich auch darauf zu halten, daß die bestehenden Vorschriften zur Verhütung allzufrüher Beerdiauna beobacbtet werden

'^'"unserem Ausschreiben vom 18. Februar 1841 (Amtsbl. Nr. 4), neben dem durch unser äÄS lAm.sbl Nr M einke-

Mßlauf nnn79bÄ.dnc8 ' 4t"±Uir ausgestellten Todeszeugnisses, unter Ziffer IV. insbesondere bestimntt, daß die Beerdigung w der Regel erst nach

stunden von dem Zeitpunkt des Ablebens an und nur ausnahmsweise fri.yer bei schnell eintretender Fäu niß einer Leiche oder btt ansteckenden Krankbetten stattfinden soll Rach dieser Bestimmung haben sich die Ortspoltzeibehörden bei Ausstellung der schriftlichen Erlaubniß zur Beerdigungauchfortanzu^bemeffen 6

h,ä (=nh(,iPvnT ef ®tb<8un6 vorzeitig erfolgen, d. h, vor dem Zeitpunkt, für welchen die Ortspolizeibehörde die Beerdigungserlaubniß gegeben hat so ist in Gemäßbeit

Die Grobherzoglichen Kretsämter wollen hienach die Ortspolizeibehörden bedeuten.

In Verhinderung vcs Ministers.

Neuling.

Betreffend: Die Errichtung und Einrichtung der Fortbildungsschulen.

Die Großherzogliche Kreis

»erlitt, 29. August. ImReichs-Anz." macht der Chef des General- stabs der Armee bekannt:Die Reymann'sche Karte von Mittel-Europa (Maß­stab 1:200,000) ist in den Besitz des Großen Generalstabes übergegangen und somit der Fürsorge derjenigen Stelle zugefallen, welcher sie Entstehen und wesentliche Förderung verdankt. Die Erkenntlich, daß ein so schwieriges Werk, bei dem Umfange seiner Anlage, in einem Privat-Unternehmen nicht kräftig und rasch genug würde gefördert werden können, war seit Jahrzehnten schon vor. banden, aber die Verhältmffe gestatteten bisher nicht, dasselbe von dem Staate übernehmen zu lasten. Jetzt, nachdem Letzteres geschehen, ist der Boden für günstigere Entwickelung um so mehr gewonnen, als die Einkünfte des Unter­nehmens fortan diesem selbst zu Gute kommen. Es liegt nun in der Absicht, cif Karte nicht nur rascher weiter zu führen als seither, sondern sie auch ein­gehender umzuarbeiten und zu erneuern. Namentlich wird die ausgedehntere Verbreitung des für Studium und praktischen Gebrauch so bewährten Werkes i>i der Armee und in Fachkreisen durch möglichste Erleichterung der Subscrip- honen gefördert werden. Ebenso soll dasselbe durch besondere Zusammenstellun­gen zu Beziikskarten, Ortsumgebungskarten, Reisekarten u. dgl. weiteren Kreisen nutzbar gemacht werden. Der Vertrieb der Karte erfolgt vom 1. September b. I. ab durch eine eigene, den Herren Benecke und Schlenther, Besitzern der diesigen Amelangffchen Sortiments-Buchhandlung (Leipzigerstraße 133), über tugene Expedition, an welche letztere fortan alle bezüglichen buckhändlerischen Anträge zu richten sind. Ueber neu erscheinende und umgearbeitete Blätter wird die Oeconomie-Commission des Großen Generalstabes von nun ab nähere öffentliche Bekanntmachungen ergehen lassen."

TerTrier'scheii Landesztg." geht folgendes Schreiben zur Veröffent hdning zu:

An den königl. Landrath Herrn Aldringer, Hochwohlgeboren in Wittlich. *.a mehr als die Hälfte meiner Pfarrkinder den Gottesdienst in der Pfarr- kiiche nicht mehr besucht und auswärts die heil. Sacramente empfängt, so beehre ich mich, Ew. Hochwohlgeboren ehrfurchtsvoll anzuzeigen, das ich auf ben Fortbezug des Staatsgehaltes um des lieben Friedens wegen in der Pfarrei l° lange verzichte, bis es auch alle Amtsbrüder beziehen, um allen aufwiegle- nschen und Aergerniß gebenden Reden in der Umgend ein Ende zu machen. <er hochlöblichen königl. Regierung statte ich für das mir geschenkte Zutrauen, Hochdieselbe mir das Staatsgehalt verliehen hat, den innigsten Dank ab, Ctnd) dadurch bethätigen will, daß ich fortfahre, täglich Gott zu bitten für

Gießen, am 28. August 1876.

chul-Commission Gießen

an die Schulvorstände des Kreises.

1 « . unter Hinweis auf § 14 pos. 3 der Instruction über die Fortbildungsschulen vom 13. Juli 1875, wonach die Verzeichnisse der Scbulvflickttiaen bis fnÄ^f^ns 3nftIuct^oneauhufte[?c?nb.bel U"§ einiurct*cn ftnb' Men ro,r ber fofortißen Einsendung dieser Verzetchniffe entgegen, welche genau nach § Vi. p0S 1 unb 2* b, cfd^ber

v. Röder.

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