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en und SommnMO hteStoM-j* . lerftabt, $lp* Bamberg, fflaflflu).

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

Ho. 27«.

Freitag deu 26. '.November

1*75.

ämtfirfjer Theit.

Gießen, am 23. November 1875.

Betreffend: Der Entwurf «ine» Gesetzes über die gewerblichen Hülfskasien, hier statistische Erbebunqen über die Verhältnisse der Sterbe«. Invaliden- und Wittwen-Sossen, sowie der sonstigen Anstalten ähnlicher Natur

Das Großherzogliche Kreisamt Gleßeli

an die Großberzoglichen Bürgermeistereien zu Allendorf a. v. Lahn, Allertshausen, Beltershain, Climbach, Heuchelheim, Klein-Linden, Mainzlar, Muschenheim, Nieder-Desstnqen, Ober-Bessingen, Ovenhausen, Rabertshausen, Reinhardshain, Rodheim, Saasen, Steinheim, Treis a. b. Lva., Watzenborn, Weickartshain unv Wiescck.

Wir erinnern Sie an die Erledigung unserer Verfügung vom 13. l M Nr 267 bei Anzeiger» binnen drei Tagen bei drei Mark Strafe.

v. Rüder.

po tilischer Theill

mentritt der evangelischen Landessynode, um über das Gesetz, betr. die Classi-

Paragraphen, § 16, wurde endlich bestimmt, drß das Gesetz mit dem 1. April

(Fortsetzung folgt.)

Verhandlungen derselben klar hervorgehe, abgelehnt worben; der Kirchenvor- stand sei die eigentliche kirchliche Pertretung der Gemeinde; der Kirchengemeinbe Vertretung stehe mir eine gewisie Gontrole der VermügenSverwaltiing zu! Auch die politischen Gemeinden hätten das Recht nicht, sich direct an die stam­meln zu wenden; es könnte dies nur geschehen, wenn sämmtliche Instanzen

fication des Diensteinkommens der Geistlichen, zu beralhen.

Darmstadt, 24. November. Heute früh sind der Kronprinz und die Kronprinzessin des Deutschen Reichs und von Preußen über Frankfurt nach Braunschweig abgereist, von wo Allerhöchstdieselben übermorgen nach Berlin zurückkehren werden.

Darmstadt, 24 November. Zur Erledigung der in der zweiten Kam­mer am 26. d Mts. zur Verhandlung kommenden dringlichen Gegenstände ist eine Sitzung der ersten Kammer für Dienstag den 30. d. Mts. in Aussicht genommen.

Berlin, 23. November. Der Reichstag trat heute in die zweite De- rathung de- Reichshaushalts-Etats ein. DaS Haus genehmigte die Einnahmen, sowie die fortdauernden und einmaligen Ausgaben des Reichskanzler Amtes, wo­bei nur die für die Universität Straßburg, die Überweisung des Auswanderer- Wesens und des ReichsgesundheitS-Amts etatisirten Beträge zu längerer Debatte führten, und bewilligte dann gleichfalls den Etat deS auswärtigen Amtes, nach­dem DnndeS-Commisiär Graf Lvmburg den Ausführungen Sckorlemer^s gegen die für die Botschafts-Hotels in Wien, stonstantmopcl und Rom geforderten Beträge entgegengetreten war. Auf eine Anfrage erklärte Bunbesraths-Bevoll- mächtigter v. Philippsborn, daß Verhandlungen mit Schweden wegen des Ab­schlusses eines Handels- und SchifffahrtS Vertrages geschwebt hätten, dann unterbrochen und wieder ausgenommen, jedoch augenblicklich nicht sehr lebhaft

1876 statt 1. Juli in Kraft treten sslle.

Karlsruhe, 22. November. DasMannh. Jonrn." bringt folgendes Eingesandt" :Anfrage an Herrn Wilhelm Emanuel, Bischof zu Mainz. Ueber den Capuziner Moppen haben sich die sonderbarsten Gerüchte verbreitet, und um diesen zweideutigen Reden zu begegnen, ersuchen wir den Herrn Wil­helm Emanuel, Bischof von Mainz, gefälligst öffentlich Auskunft zu ^eben, was aus Moppey geworden, wohin er gekommen und ob er in einem Straf- klofter sich befindet? Erhalten wir binnen einigen Tagen keine Antwort, so nehmen wir an, daß Moppen seiner persönlichen Freiheit beraubt ist. Mehrere

Katholiken." Der Genannte ist bekanntlich vor einiger Zeck zum Altkatholicis- mns übergegangen und hat alsbild unter höchst auffälligen Umständen wider- 'rufen, worauf er verschwunden ist.

durchlaufen seien!

Weiter wurde behauptet, daß eine Majorisirnng der biffentirenben Mit fieber nicht zulässig sei, weil bies nur auf legalem Boden stattfinden könne, auf welchem man sich jetzt nicht befinde; wenn nur em einziger Widerspruch statthabc, so könne die Petition nicht von der Kirckengemeuide Vertretung, fon» bern nur als von Privatpersonen ausgebend erachtet werden. Dieser Wider iprnch werde hiermit erhoben und ter Vorsitzende geziemend anfgefordert, fest­stellen zu lassen, daß die heutige Vrrsammltmg nicht auf leflalemJBoben

eine Mitgliederzahl von circa 20,000 repräfcntircii, auf je 25 Mitglieder einen

./ . . k . ., < £ ,, r .jfx,,, sn Delegirten zu senden berechtigt sind. Am 7. December erfolgt der Zusam-

Bedurfniffe unseres Landes näher kennen und fern von allem fanatischen Par» j ö 9 - - - *

leitrfiben dieselben objectlv benrtheilen und als einzigen richtigen Weg ben er­kennen . daß der Gemeinde in allen kirchlichen Organen das entscheidende Wort eliizuräumen sei. Dem Wunsche Vieler unter denselben entsprechend möge hier eine kurze Schilderung der bct*ffenben Verhandlungen stattfinden, welche stenographisch aufgenommen wurde:». 1. (Kompetenzfrage. Vor Beginn der eigentlichen Verhandlungen wurde von einzelnen Mitgliedern die Legitimität der Kirchengemciudc Vertretung derartige Anträge zu discutiren, bestritten; bie gesetzlichen Befugnisse seien im Edict, betr. bie Kirchenverfafsung, ganz genau fixirt. Darunter bkfinde sich bas Petitionsrecht nicht unb fei daffelbe auch durch bie vorberatbende Synobe, wie bies aus ben Ausschuß Berichten und

Die Beschlüsse der Darmstadter Kirchengemeinde Deutfdjfallö.

NertretUNg Darmstadt, 23. November. Am 12. December d. I. wirb im großen

,, v l t » . r qq k .. Saale des Schützenhofes ein Deleairtentag der hessischen Kriegervereine abge-

fiber die bekannten Anträge von $ ' fl ,r f f 6 9 P } , halten werden, zu welchem die einzelnen Vereine, welche in ihrer Gesammtheit

weife vielen Anklang unter ben ruhigen und gebildeten Männern in et»ot und * . r. u nnnnn «r 7 i.

Land gefunden, welche die bermaligen kirchlichen und religiösen Verhältnisse mibj

im Gange seien; er hoffe indeß auf eine baldige günstige Entwickelung.

neuen 511 iuf|w, «mP v.» v - ' 7 ' ' r Berlin , 23. Noven'ber. Heute ist bie Strafrechts-Novelle an ben

beruhe! Dem gegenüber wurde geltend gemacht, daß das PetttionSrecht, als.M^j^stag gelangt unb damit find bie fämmtlichen Gerückte über Vertagung der unveräußerliches Naturrecht, Jedem zustehe, dem Inbivibuum wie bcr Porl vollständig intfrärtet. Dieselbe erscheint als ein sehr umsangr.ichts

(Korporation, daß viele gewiegte Juristen fick dafür erklärt; dap in der Ztr Schriftstück, welches jedenfalls einige Tage zum Abdruck erfordert. Ter Ent- fassung Nichts darüber und insbesondere Nichts dagegen gesagt, wohl ader,^ . vcn emqfbenlren Motiven begleitet, welche als Erwnterung der dem vorgesehen sei wer über Petitionen entscheiden solle; alfo könne b'er Don einer unterbreit»ten Denkschrift über den Entwurf erscheinen. Tie erste

Verweigrruug der Eompetcnz gar nicht die Rede sein. 4_cr Vergleich mn den gf|un» deffelben ist also vor 8 Tagen kaum zu erwarten. Tie Commission, Rechtsinstanzen im bürgerlichen Leben fti gänzlich unzutreffend ; die Jtnajcnfle Wf|$f tfn @f|,bfnttpiirf über ben Schutz her bildenden, fte, der Muster meinde-Vertretung fiebc weder unter dem Kirchenvorstand, roch unter Nr PhotoarapHieen voruiberatben hat, ist gestern Abend nach langen Tebatten Dekanatssvnode; ihre Petitionen müßten an die dandessynode gelangni , bich ersten Berathung des Mustersckutzgesetzes zu Ende gelangt. Im Großen

unb nur diese habe darüber zu befinden, ob bie Kirchengemeinde-Vertretung (ganun bat bie Mehrheit ber Commission sich auf den Standpunkt des des Petitions- unb Beschwerderechts entbehren solle oder nickt, nicht einem ober Mtgierungs-Entwurfs gestellt Allerdings wurden einzelne wichtige Bestimmun- wenigen Mitgliedern der Vertretung! gen nur mit ein bis zwei Stimmen Mehrheit angenommen. Zu langen Er-

Der eigentlichen Vertretung ber Gemeinde in kirchlich religiösen L ingen ö»terungen gaben zuletzt nock bie Strafparagraphen Anlaß, welche aus dem könne doch ber Weg nnb das Recht ber Petition um so weniger abgeschlutten ^^^^^,cksgesctze berübergenommen sinb. Es handelt sich hauptsächlich um bie fein ober werden, als bie Gemeinde selbst in ben höheren Organen ber Kir- gtage, ofj Fahrlässigkeit im Falle von Nachbildung strafbar fein sollte, chenverfassung nur in höchst nntergtorbncteni Grabe zur Geltmig gtlangc qrc^c Mehrheit ter Commission erkannte die Nkothwendigkeit derselben an. Schließlich wurden diese langwährenben Verhandlungen über die Compctenz m 15 wurde das Alinea 2 gestrichen unb damit bezüglich der Verhältnisse sehr drastischer Weise mit denjenigen der seligen Bundesversammlung in yraiu- Auslande einfach auf abzufchließende Staatsverträae verwiesen. Im letzten furt a. M- verglichen, welche in der Regel vor lauter Coinpetenjstreitigkeiten ^aIafliapkfni c 16, würbe endlich bestimmt, d)ß das Gesetz mit dem 1. April zu keinen Beschlüssen gekommen sei re. Der Herr Vorsitzende, trotzdem dieser ben zu besprechenden Anträgen nicht hold war, vermied es dennoch, dem ein­seitigen Anträge auf Aufhebung der Versammlungals einer nickt legalen" Folge zu leisten. Derselbe überließ, wie nicht anders möglich, bie Entscheidung über die Eompetenz ber Versammlung selbst, welche biefelbe beim auch mit großer Mehrheit gegen etwa 56 Stimmen bejahte. Eiaenthümlich war bie darauf folgenbe Erklärung derjenigen welche bagegen gestimmt hat­ten ,daß Sie trotzdem unter Protest bleiben würben und könnten" ! An den Verhandlungen einer Versammlung Theil mhmen, welche nach eigener Meinung nicht auf legalem Boden sich befindet ist dies möglich unb zulässig?? -