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tucruügce zu gewerblichen und ähnlichen H^cckev. selche gewöhnlich tn

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Äcntamtlfoiff bezahlt werden.

Homberg, am 22. October 1875.

Grohtzerzogltches Rentamt Homberg In Beurlaubung des RrnlamtmonnS. N e u h.

Finanz Aspirant.

4 11. In der Regel genügt tn jede» Jahre ein einmaliaes Ausbrennen der russischen Lchornveine. selbst wenn die Art der in dreieldeA mündenden Feuerungen

** insbesondere bas in leNteren zur Verwendung kommende Brennmaterial der Bildung von Glanzrutz förderlich ist

4 M Die Gebühren der Schornsteinfeger betragen für das Rein,gen

e* ' eines ein Stockwerk durchlaufenden Schornsteins 10 Pfennige,

fang, soweit cd noihwendig, mitgekehlt werden

Vernotznte Dachrüume. mögen sie sich in Mansarden Dächern (gebrochenen Dächern) oder gewöhnlichen Dächern befinden, werden als Stockwerk gerechnet Bei solchen Dächern, welche stockwcrkart'ge Eintheilung haben, ist bu Erntheilung der Berechnung de» Fegerlohns zu Grund zu legen. Ye, Schorn« stemen, in Dächern ohne solche Eintheilung ist «ne Höhe von 3.5 Metern al- dicjcn gc eines Stockwerks zu b.trachlen

Bei Schornsteinen, welche außen an einer Mauer eines Hauses dinlaufen, dezeichnen die Stockwerke dieses Haufes das Matz der Gebühren Der Raum unter der Dachspitze bleibt in der Berechnung des Fegerlohns außer Ansatz, insosern derselbe nicht eine-e oo.i 3,5 Metern ü-ersteigt Edenicr trt, wenn bei den oben erwähnten Schornsteinen und Döcheri» ohne stockartig» Eintheilung u >d bei solchen, welche outze«, an einer Mauer eines Hauses hin« lausen, bei der oben angegebenen Berechnung der Stockwerke ein Stück von weniger als 3,5 Metern Höhe übrig bleibt, für dieses Stück kein Fegerlohn zu berechnen.

* 2tz. Die Schornsteinfeger haben sich die zum Reinigen der Schornsteine nöthigen Besen re. selbst anzuschaifen und können daher solche »on den Hausdewohrern nicht verlangen Sie dürfen nur für diejenigen Schornsteine Bezahlung fordern, welche sie ordnungsmatzig wirklich gefegt haben und sich ebenso wenig durch Annahme von iraend etwas verleiten lassen, die Fegung eines Schornsteins za unterlassen Irinkgelder, Rcujahrsgeschenke u dgl. dürfen van den Schornsteinsegern oder ihren Gesellen nicht gefordert werden.

Ueberschreitungen der in $ 23 festgesetzten Gebühren werden nach $ 148, 8 der Gewerbeordnung mit Geldstrafe bis zu 150 Mark und im Falle des Unvermögen- mit Hast bi- zu vier Wochen befttafl.

g 27. Der HauSeigenthümer oder dessen Stellvertreter hat den Fegerlohn für sämmtliche gefegte und ausgebrannte Schornsteine seines Hauses en den Schornstein seger zu bezahlen-

Die Betheiltgung der Miether am Fegerlohn ist als Privatsache der Uebereinkunft zwischen den Hauseigenthümern oder deren Stelloerrretern und den _______Miethern überlassen. ______________________________________________________________________________________________

An sämmtliche Bürgermeistereien des Aentamrs-Bezirks.

Wir ersuchen Sie da- Nachstehende zweimal öffentlich bekannt machen zu lassen

Die ^oosholzgelder, ständige- Weidgeld, sowie Forst' und Cameralzcitpacht pro 1875 müssen bei Meldung der Mahnung dis zum 15 November l- I zur hiesigen

- IWfl , - e lb e

. drei , . 20

, vier , , 25 ,

, fünf , , 30 .

unb für jedes Stockwerk, durch welche- der Schornstein weiter läuft, 5 Pfennige.

Diese Gebühren, welche auch tn dem Falle, wenn in einem an demselben Schornstein der Rruch aus verschiedenen Llockwerken eingeführt wird, nur einfach in Anrechnung gebracht werden dürfen, gelten sowohl für dos Reinigen der weiten . chornsteine mit Scharre und Besen, als auch für das Reinigen bcr engen, sogenannten russischen Schornsteine mit Kugel und Besen oder Bürste.

Für da- Ausbrennen der letzteren, einschlietzlich der nachfolgenden Fegung derselben, können die Schornsteinfeger das Doppelte der eben bestimmten Gebühr in Anspruch nehmen Für d,e Reinigung von Schornsteinen für grötzere Feuerungen zu gewerblichen und ähnlichen Zwecken, welche gewöhnlich tn tbrer Höhe ganz oder theilweife freistehen, fi-tb, wenn nicht zwischen dem Scharnsteinfeger und dem Besitzer eine andere Ber^ütnng vereinbart wird, für jeden Meier der Höhe de- Schornstein» 12 Pfennige als Fegerlohn zu entrichten.

Bei Berechnung de- Fegerlohns wird das Stockwerk, in welchem der Schornstein anfängt, sei dis über oder unter den natürlichen lerrarn un> mag bann eine Feuerung sich befinden oder nicht, mitaezählt.

Bei Ruchenschornsteinen wir» das Stockwerk, in welchem die Küche befindlich ist, als besonderer Stock gerechnet, und es mutz dafür auch der Rauch«

Potitischer Lheii^

König Ludwig und die bayerischen Patrioten. stenum, so gemäßigt und wir möchten sagen: so prt es auch mit den Ultra Man hat oft davon gesprochen, daß auf dem bayerischen Königsthrone montanen und Patrioten umzugehen bemüht war, wohnte tm Grunde derselbe ciu Sonderling sitze, und die Vernachlässigung mancher fürstlichen Repräsentativ Geist inne. Die neuesten dem «dreßsturme voraufgegangenen Ereignisse und Rücksichten, wie dav Hinwegsetzen über hergebrachte Formen, haben gewisse Bewegungen »n Bayern waren am ÄUerwenigsten darnach angethan, be,m Könige Kreise in« und außerhalb Bayerns dem jungen Monarchen nahezu als ein Ver» eine günstigere ehmmung für die formelle «ammermehrheit herbe,zuführeu. Auf brechen anrechnen wollen. Unedle- aber Hal man ihm niemals nachzusagen die Mittheilung deS Präsidenten Frecherrn v. Ow, von dem Wunsche und der vermocht und, wie sonst auch das Urtheil über Ludwig 11. von Bayern lauten B<reltw,Utgkelt der Kammer, beim Könige zur Audienz zu kommen, l.etz der mag in der politischen Geschichte unseres Volkes wird es immer den Beinamen L'tztere schon vorn Schloß Berg aus antworten, er wolle daß Dtrectonum behaupten welchen ihm die Nation vor fünf Jahren zuerkannte, den Namen nicht dorthin bemühen, sondern gelegentlich m München empfangen. Daö war. Ludwigs des Deutschen. Denn in großer, schwerer Stunde fand dieser Fürst, da der Monarch sonst regelmäßig die Vertretung des Abgevrdnetenhau,es aus ohne Zaudern und Zagen nur dem reinen deutschen Patriotismus folgend, das Schloß Berg empfangen, nicht etwa, wie man sonst vielleicht hätte annehmcn Rechte und gab mehr als man das lebt ja noch in Aller Erinnerung können, nii Ausdruck der bekannten Abneigung Ludwigs gegen nichts,agendr damals erwartet oder gehofft hatte. Nach einem vollen Lustrum »st Ludwig 11. Ceremonien, sondern in der Dhat eine wirfhdK Zurückweisung, welche sich wiederum vor eine, wenn man sich auf den Standpunkt eines constitutionellen gegen den Terrorismus der Zweiftimmen - Majorität richtete. Noch weniger Fürsten jetzt, schwierige und für die innere harmsmsche Entwickelung Deutsch, konnte den Ultramontanen ihr sonstiger Ungestüm nützlich werden, am Aller« laudS unendlich bedeutsame Entscheidui-g gestellt. Und wieder, wie vor fünf wenigsten der OggerSheimer Skandal. Es ist ja eri »nerlich daß der König Jahren, kommt seine Antwort, kurz, klar und voll. «den Minister Lutz angewiesen, alle gesetzlich ->orgeschr,ebenen Maßregeln gegen

Der Empfang der Atzreß Deputation, sowie die Entgegennahme der Zörg'« ,den Bischof von Speyer einguletteu, deffen Verhalten bei der Feier zu OggerS« schen Adreffe selbst ,st vom König Ludwig abgelehnt und dem Gesammt-Minl'.beim mit der beschworenen Pflicht des Gehorsams gegen die Staatsge,etze in fhrium, welches nut Rücksicht auf den Inhalt jener, nut knapper Majoritätifch'w'dendem Widerspruch stehe, «ährend die Dheilnahme des Bischofs Setteler des bayerischen Abgeordnetenhauses beschloffenen Adreffe um seine Entlassung von Mainz an dieser Handlungsweise eine schwere Verletzung jener Rtzcksichten gebeten, ist geantwortet worden, der König finde keinen Grund, eine Aenderung sich begreife, von welchen er sich durch den Aufenthalt auf bayerischem Ge« de- bisherigen Ministeriums eintreten zu laffen, welches inmitten der hochgehen» biete hätte gebunden fühlen sollen.

den Wogen deS ParteikampfeS bei seinen Entschließimgen und Handlungen stets Nack all' diesen Vorgängen war es saft gewiß, daß der König den Wan» das allgemeine Wohl und Beste deS ganzen Landes im Ange behalten habe und ichen der Ultramontanen heute weniger denn je willfährig sein werde. Aber gleichmäßig für Wahrung der Rechte deS Staates eingetrekeii fei. ein Anderes ist es allerdings, wenn diese Wünsche sich iu Gestalt verfaffuugS«

Mit dieser Entscheidung König Ludwigs ist die langwierige Maulwurfs« mäßiger Forderung,« darstellen, wie es ja gewisiermeßeii hinsichtlich der Arreste arbeit, m welcher die Reichssemde in Bayern so emsig gewesen, fast zu Nichte der Fall war. Das halbamtliche Organ der Berliner Regierung, die ,Prov.» gemacht. In der bäuerischen LandtagSsession wurden die Erwartungen, weicht Eorresp ". bat noch bevor der Telegraph die Nachricht von d^r Entscheidung man nach dem AuSsalle der Wahle» von der politischen Action der Ulframon« Ludwigs brachte bemerkt:Die nächsten Tage schon dürften Gewißheit

tauen hegen durfte, vollauf erfüllt. Mit einem Terrorismus, welcher in der darüber bringe«, ob der König von Bayern die Adreffe der nUramonUnen

parlamentarischen Geschichte der Neuzeit seines Glcichkn sucht, bat die Zwei« Äammamebrbeil als den wirklichen Ausdruck der Stimmung des Landes an«

stimmen Majorität ibr Uebergewicht biS aufs Letzte ausgenutzt, sie hat dastelbe nehmen und dem entsprechend den geforderten Ministerwechsel eintreten lasten

sofort be» der Bureaublldung und weiter nach jeder Ritzung hin, »vte durch Will, oder die von dem bisherigen Ministerium unter feiner königlichen Auto«

jedes Mittel, wohin auch d>e Aenderung der Oejchäftsordnung zu rechnen, ver« writät befolgte PvUtik aufrecht zu erhalten gedenkt." Diese Auffassung war

wendet und wollte die Minorität anläßlich der Wablprüfungen durch Ungrltig- eigentlich be» der confiitutionellen VersastungSform nicht ganz zutreffend Der keitserklärtingen re»chSsreundl»cher und liberaler Wählt« noch mehr schwächen. König stand vielmehr vor der Wahl zwischen Annahme der Adreffe nnd Ent« Zugleich, oder wenn man will, zuvor warb der Adreßsturm gegen das Mini« laffung des EabinetS einerseits und dem Appell an die Bevölkerung durch Neu«

fienum in Scene gesetzt; pochend auf die konstitutionelle Doktrin von der wadlen andererseits Dieser Punkt kann und darf hier nicht unerwähnt bleibe«,

Majorität- Herrschaft wollten die baverischen Patrioten eine Negierung aus weil von einer Auflösung der Kammer und angeordneten Neuwahlen bisher Männern ihrer eigenen Parte» etabliren So ging an den König die bekannte noch keine Rede gewesen und vielleicht, ja voraussichtlich auch fernerhin keine famose Adreffe, welche den gegen die Kammermmderheit schon mit Erfolg gr Rebe fein wirb, unb weil es sich daher annehmen läßt, daß die bayerische« übten TerroriSmuS auch gegen König Ludwig, der gemahnt wurde, Frieden Patrioten ein große- Geschrn über Verfastungsbruch erbeben werden. Wir für mit seinem Volke zu halten, in Anwendung zu bringen suchte. Sieht man zu- unseren Theil hätten es nun auch freilich liebet gesehen, wenn die confhtuho« nächst von der konstitutionellen Formfrage ab, so durfte man mit einiger Sicher nellen Vorschriften streng beobachtet wurden. Nut müßten die faktischen Ver- hei! vorauSsktzen. daß die Antwort des Monarchen auf die ibm g<ftellie Zu!tniste irgend eine Bürgschaft dafür geben, baß eme WitNiche, nicht blos mntbung in dem Sinne au-fallen dürste, wie sie j-tzt wirklich gegiben ist. eine formelle Majorität au- brn Wahlen bervorgrage. Eine solche Wahrschein- Schon se,t sechs Iahten dauert das keinen Weg und kein Mittel scheuende Be« Uchkeit er-fi rt aber nicht. Es ist zehn gegen ein» zu wette«, baß die «euen mühen der Ultramontanen, den König zu gewinnen, ohne baß dieser blsder D'hlen ziemlich genau daffelöe Ergebniß. wie es sich in de« gegenwärtigen jemals ihnen and) nur um eines Fingers Breite nachgegeben. Er verbtelt sich, Stimmverbältnisie der Kammer ausdruckt, liefern würden. Und es ist eine un» so lange keine Entscheidung drängte, einfach ablehnend, aber gab der schwarzen praktische Politik, die Bevölkerung »n'S Uiibegrenzte wieder onb wieder wählen Partei im Gninde schon im Jahre lb7U durch feinen unumwundenen nnschlutz zu laffen. Höher als die Form und bie Do<Mn stedt die Praxis und der an Norbdeutschland den verständlichsten Beweis, daß sie mmmfrmcbr Gewalt Geist; m Wabrbnt aber wirb kein redlicher Politiker behaapten, daß die über ibn erkalten würden. Zwar glaubte Fürst Hobenlobe einem Mißtrauens» Zweiftimmen Mehrheit in der baverischen Kammer eme Majorität darstelle, vor Votum des Abgeordnetenhauses weichen zu müffen. Aber dem geänderten Mini» welcher die Majorität und bas Ministenum das Feld zu räumen verpflichtet

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