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Anzeige- und für den Kreis Hießen.
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Freitag den 24 September
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auf den
Gießener Anzeiger
Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg., frei in's Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im IV. Quartal 1875 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lasten.
Die Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denselben zu 2 Mark.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 2 Mark 50 Pfg. excl. Bestellgeld. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostbotcn abonniren. —
Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes vestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaction.
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amllicher Theil.
Es wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht, daß Donnerstag den 30. September und Freitag bcu 1. Dctober, iedesmal beginnend um 9 Ubr Vormittags, Sitzungen des Kreisausschnffes in dein Regiernngsgebäude dahier stattfinden werden.
Gießen, 23. September 1875.
Der Großherzogliche Kreisrath des Kreises Gießen.
I. V.:
Dr. Hoffmann, Regierungsrath.
polilisch
Deutfdjranö.
AnS Hessen-Darmstadt. In Darmstadt haben die Ultramontanen bereits mit allen Kräften die Agitation begonnen, um bei der Wahl der katholischen Delegirten, welche im Verein mit einer gleichen Zabl evangelischer Abgeordneten die Communalschulfrage entscheiden sollen, ihre Candidaten dnrchzu- bringen. Wenn auch diese consessionell gemischten Schulen vielleicht das beste Mittel sind, dem Glaubeiishaß die Spitze abzubrechen, so gibt es doch noch Leute genug, die, ohne selbst zu prüfen, dem Worte der Geistlichen folgen und meinen, wenn sie gegen die Communalschulen stimmen, ihren Glauben zu schützen. Die liberale Partei wird in Darmstadt alle Hebel ansetzen müffen, wenn sie nicht in der Schulfrage einen bedenklichen Mißerfolg erleben will.
— Aus Frei - Weinheim schreibt der „Rheinb. Beobachter": Ein neues Pröbchen von christlicher Toleranz! Bei der Beerdigung des beim Schießen verunglückten Joseph Brauer wollten sich die evangelischen Schulkinder den katholischen anschließen und gingen mit diesen unter Führung des katholischen Lehrers in die Kirche. Herr Pfarrer Cloßmanu hieß jedoch die evangelischen Kinder anstreten, wie man sagt: „weil sie nicht hinter dem Kreuze gehen könnten!"
— In Worms wurde dem Bischof von Mainz, Herrn v. Ketleler, welcher in den Schulen dort die kirchliche Visitation vornimmt, am Abend des 17. September von mehreren Mitgliedern des Domchor-Vereins ein Ständchen dargebracht. (N Frkftr. Pr.)
Darmstadt, 21. September. Kreisrath Hallwachs zu Dieburg ist im Wahlkreise Vilbel zum Abgeordneten für die Ständekammer gewählt worden.
Darmstadt, 22. September. Prinz und Prinzessin Ludwig reisten heute Vormittag mit der Odenwaldbahn nach Michestadt, um Sich von dort nach Waldleiningen zum Besuch bei Fürst Leiningen und Gemahlin zu begeben.
Darmstadt, 22. September. Heute Vormittag um 11 Uhr hat sich der Hosmarschaü v. Küchler nach München begeben, um im Auftrage Sr. Königl. Hoheit des Großherzogs der Beisetzung des hochseligen Prinzen Adelbert von Bauern Königl. Hoheit beizuwohnen.
Darmstadt, 22. September. Eine seit Monaten lebhaft verbreitete Streitfrage von principieller Bedeutung ist durch das Ministerium des Innern, Abtheilung für Schulangelegenyeiten, kürzlich endlich entschieden worden. Bekanntlich hat das oberste Schulregiment ein Verzeichniß von Schulbüchern für die Volksschulen aufgestellt, unter welchen eine Auswahl für die einzelnen schulen zu treffen ist. Die Kreiosckul-Commissionen glaubten vielfach das Recht dieser AnSwahl für sich in Anspruch nehmen zu sollen, während nunmebr in einem Specialfall höchsten Ortes ausgesprochen wurde, daß den Ortsschulvor^ ständen das Recht zustehe, und den Kreisschul - Eommissionen nur darüber zu wachen obliege, daß die Wahl nur aus dem von der obersten Schulbehörde aufgestellten Verzeichniffe getroffen werde. (N. M. Anz.)
Vom Rhein. Die „Germania" bringt den Wortlaut des Urtbeils, durch welches der Capuziner-Pater Gabriel aus Ebrenbreitenstein am. 8. ^e- tember vom Kreisgerichte zu Neuwied zu 3 Monaten Gesängniß verurtheilt wurde, weil er im Beichtstuhl dem Bürgermeister Relf so lange die Absolution verweigerte, bis dieser aiisdrücklich den Maigesetzen die Anerkennung verweigert hätte. Die wesentlichsten Stellen des Urtheils lauten: _____
er Theil.
Was die Rechtsfrage anlangt, ob diese Thatsachen unter ein Strafgesetz fallen, so besagt das Gesetz vom 13. Mai 1873 in § 1 :
„Keine Kirche oder Religionsgesellschaft ist befugt, andere Strafoder Zuchtmittel anzudrohen, zu verhängen oder zu verkünden, als solche, welche dem rein religiösen Gebiete angehören . . ."
Wenn nun auch die Verweigerung der Absolution als' ein dem rein religiösen Gebiete angehörendcs und deshalb im Allgemeinen zulässiges Zuchtmittel betrachtet werden muß, so dürfen doch nach § 3 des Gesetzes
„derartige (zulässige) Straf- oder Zuchtmittel nicht angedroht, verhängt oder verkündigt werden, um dadurch zur Unterlassung einer Handlnng zu bestimmen, zu welcher die Staatsgesetze oder die von der Obrigkeit innerhalb ihrer gesetzlichen Zuständigkeit erlaßenen Anordnungen verpflichten. . ."
Der Gerichtshof ist der Ansicht, daß die in Rede stehenden Thatsachen unter diesen § 3 ju subsnmiren sind. Denn dadurch, daß der Angeklagte gedroht hat, die Absolution zu verweigern und dieselbe dann wirklich verweigert hat, hat er sich des Gebrauches eines kirchlichen Zuchtmitels schuldig gemacht, nm den Bürgermeister „zur Unterlaffung einer Handlung zu bestimmen, zu welcher die Staatsgesetze.....verpflichten."
Ter Gerichtshof hat nun nach verschiedenen Seiten erwogen, in welcher Weise von den verschiedenen in § 5 des Gesetzes angedrchten Strafen (Geldstrafe, Haft, Gesängniß) in diesem Falle Gebrauch zii machen fei. Er hat erwogen, daß die Dertheldigung Recht hat, wenn sie behauptet, es sei Sache eines Jeden, em Gesetz zu billigen oder nicht. Aber anders gestaltet es sich, wenn diese Ansicht öffentlich ausgesprochen wird; und wenn man gar Andere zu verleiten sucht, ihr Verhalten danach einzurichten, bann ist diese Handlung gewiß eine solche, die hart zu bestrafen ist. Arn meisten aber ist die Strafe deshalb zu verschärfen, weil der Angeklagte den Beichtstuhl mißbraucht hat, in dem er als Geistlicher einer christlichen Kirche, einer Religion der Liebe, sun- giren, nicht aber Politik treiben sollte. Aus diesen Gründen erachtet es der Gerichtshof für angemeffen, principiell eine Gefängnißstrafe auszusprechen, bemißt diese Gefängnißstrafe auf 3 Monate und legt dem Angeklagten sämmtliche Kosten zur Last."
Worms, 20. September. Gestern Abend fand in der Magnuskirche eine AltkNholikcn-Versan mlung statt, welcher ungefähr 500 Personen aller Con- fessionen beiwohnten. Herr Prof. Michelis ergriff zuerst das Wort und schilderte das Wesen und die Entstehungsgeschichte des Altkatholicismus im Gegensätze zu den Bestrebungen des Ultramontanismus. Wähnnd nahezu 2 Stunden folgte die Versammlung mit gespannter Aufmerksamkeit dem Redner, welcher den Eindruck eines Mannes machte, der von der Wahrheit und Gerechtigkeit seiner Sache überzeugt ist und der bereit kst, für diese seine Ueberzeugung einzustehen. Herr Pfarrer Rieks von Heidelberg machte hierauf der Versammlung noch Mittheilungen über den Stand der altkatholisck en Bewegung in Deutschland , insbesondere im Süden deffelben, woraus wir u. A. entnehmen, daß in Baden allem etliche 50 altkatbolische Gemeinden bestehen, von welchen 30 regelsmäßigen Gottesdienst durch 22 Gemeinden erhalten, welche auch die übrigen Gemeinden ab und zu pastoriren. Auch die Zahl der Geistlichen nimmt in er- freulicher Weise zu, so werden mit dem heutigen Tage abermals drei Geist-


