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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

'« 14«. Mittwoch den 23. Juni BN2T*

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auf den

Gietzener Anzeiger

Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 2 Mark 20 Pfg., frei in s Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, daö Blatt auch tm III. Quartal 1875 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Die Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denselben zu 2 Mark.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten betragt der vierteljährige AbonnementSpreiS 2 Mark 50 Pfg. excl. Bestellgeld. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren.

Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes vefttmmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern. Die Redaciion.

politisch

Deutschtaiw.

Darmstadt, 19. Juni. Die Nr. 33 des Großherzoglichen Regierungs­blatts hat folgenden Inhalt:

1. Gesetz, die Tagegelder der Ständemttglieder betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, Abänderung der Statuten der Bank für Handel und Industrie betreffend.

3. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, be­treffend die Außerkurssetzung der Halbguldenstücke süddeutscher Währung, sowie der vor dem Jahre 1753 geprägten Dreißigkreuzerstücke und Fünszehnkreuzer- stücke deutschen Gepräges. 1

Darmstadt, 21. Juni. Da die Abnahme der oberhessifchen Bahnen durch die Regierung in Gemäßheit der Bestimmungen des Bau-Vertrags nun mehr fast ganz vollendet und nur noch einige mehr untergeordnete Punkte zu erledigen sind, kann man einer Vorlage an die Stande wegen Feststellung des aufgcwcndeten Ban CapitalS im Lause des nächsten Landtages entgegensehen.

Berlin, 19. Juni. Da die Reichs- Gewerbeordnung die Gemeinden ermächtigt, Gesellen, Gehülfen und Lehrlinge bis zum 18. Lebensjahre zum Besuche der Fortbildungsschule des Orts, sowie die Arbeite- und Lehrherren zur Gewährung der für diesen Besuch erforderlichen Zeit zu verpflichten, so sollen diese Bestinimungen nunmehr in Preußen bei vorhandenen Bedürfnissen durchweg ausgeführt werden. Um den Gemeinden die Errichtung solcher An­stalten zu erleichtern, wird deshalb die Hälfte der Unterhaltungskosten, mit Aus­nahme der Kosten für Heizung, Beleuchtung und Local, vom Staate übernom­men werdcii, jedoch nur unter folgenden Bedingungen: Die Schule ist als Gemeinde-Anstalt zu gründen und zu erhalten ; dem Unterrichte muß ein nach den vom Unterrickts-Muiister ausgestellten Grundzügen entworfener Lehrplan mit Genehmigung der betr. Bezirkeregierung zu Grunde liegen; Der Schulde, such muß obligatorisch sein ; aus eine etwaige Abneigung von Handwerksmeistern, wahrend der Unterrichtszeit auf Die Arbeilökräste des Lehrlings zu verzichten, darf keine Rücksicht genommen werden, weil die Reichs-Gewerbeordnung eine solche Rücksichtnahme ausdrücklich ausschließt.

Berlin, 18. Juni. Die heule in den Grundstein deS Fehrbellin-Denk­mals eingelegteAllerhöchste Urkunde, bett, die Errichtung eines Denkmals zum Gedächtniß deS Sieges von Fehrbellin", lautet:

Wir Wilhelm, von GottcS Gnaden Deutscher Kaiser, Köniz von Preußen, Markgraf zu Brandenburg, Burggraf zu Nürnberg, Graf zu Hohen- zollern, souveräner und oberster Herzog von Schlesien, wie auch Der Grafschaft Glatz, Großherzog von Niederrhein und Posen, Herzog von Sachsen, West­falen und Engern, zu Pommern, Lüneburg, Holstein und Schleswig, zu Magdeburg, Bremen, Geldern, Cleve, Jülich und Berg, sowie auch der Wen­den und Caffubcii, zu Croffen, Lauenburg. Mecklenburg, Landgras zu Heffen und Thüringen, Markgraf der Ober- und Nieder^Lausitz, Prinz von Cranten, Fürst zu Rügen, zu Ostfnesland, zu Paderborn und Pvrmont, zu Halberstadt, Münster, Minden, Osnabrück, Hildesheim, zu Verden, Cammin, Fulda, Nassau und MörS, gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf der Mark und ;u Ravens­berg , zu Hohenstein, Tecklenburg und Lingen. zu Mansfeld, Sigmaringen und Beringen, Herr zu Frankfurt, thun hiedurch kund und fügen zu wiffen, daß Wir auf den Anttag Unseres Sohnes, des Kronprinzen Friedrich Wilhelm, Kaiserliche und Königliche Hoheit, beschloffen haben, zum Gedächtniß des Sieges von Fehrbellin, den Unser in Gott ruhender Ahnherr und Vorgänger in der Regierung, Friedrich Wilhelm der große Kurfürst, am 18. Juni des Jahres 1675 auf den Höhen bei dem Dorfe Hakenberg im Kreise Ost-Havelland, Regierungsbezirke Potsdam, über des tapferen Gegners Schaaren errang, ein Denkmal zu errichten und desten Grundstein heute, am 18. Juni im Jahre des Heils 1875, am 200jährigen Gedenktage Der Schlacht, an der Stelle, wo sie entschieden wurde, durch deS

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Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit legen zu lasten. Für Unser HauS, für Unser Land und Volk, für daS Deutsche Vaterland bezeichnet dieser große und unvergeßliche SiegeStag den Anfang der Befreiung deutschen Bodenö von fremder Herrschaft, der Erneuerung deutschen Waffenruhms und freudiger Kriegsbereitschaft zu Schutz und Trutz, der Erfüllung erhebender Pflichten, in welcher der Name Brandenburg seinen deutschen Berus gesunden und bewährt hat. Mit tiefem Danke gegen Gott, der so schwere Anfänge zu überreichem Segen für Unser HauS, Unsern Staat, Unser Land und Volk, zur Wieder­aufrichtung des Deutschen Reiches hat gedeihen lasten, weihen Wir dieses Denk­mal dem Gedächtniß Unseres erlauchten Ahnherrn, der tapsern Regimenter, an Deren Spitze Er den Sieg von Fehrbellin erfocht, der wackern Dauern, die ihr Fähnlein auswarfen, Ihm zu helfen, der treuen Bevölkerung Brandenburgs, die in schwerster Bedrängniß ausharrte, bis Er zur Rettung kam. Den nach folgenden Geschlechtern Unseres Hauses, Unseres preußischen Volkes und der Deutschen Nation sei das Denkmal eine Erinnerung für alle Zeit, unter wie schweren Anfängen, mit wie langen Anstrengungen, mit welchen Tugenden be­gründet und erworben worden ist, was zu erhalten, zu schirmen und zu kräs- tigen ihre Pflicht unb vor Golt und Den Menschen ihr Ruhm fein wird.

Gegenwärtige Urkunde haben Wir in zwei gleichlautenDen Ausfertigungen mit Unserem größeren Königlichen Jnsiegel versehen lasten und DeS Kronprinzen Kaiserliche und Königliche Hoheit beauftragt, sie in Unserem Namen zu voll­ziehen. Auch befehlen Wir, die eine in den Grundstein des Denkmals nieder­zulegen, Die anDcre in Unserem Staatsarchive aufzubewahren.

Auf Allerhöchsten Befehl Sr. Majestät Des Kaisers und Königs gegeben zu Hakenberg bei Fehrbellin, am achtzehnten Juni des Jahres Eintausend acht- hundert fünf und siebenzig.

(L- S.) Friedrich Wilhelm, Kronprinz.

EmS, 20. Juni. Der Erzherzog Albrecht ist heute Vormittag hier ein- gettoffen. Derselbe wurde vom Kaiser am Bahnhofe empfangen und auf'- Herzlichste begrüßt.

DcRerreüfl.

Wien, 20. Juni, lieber die gestern als bevorstehend angekündigte Be­gegnung des Kaisers von Oesterreich mit Dem Kaiser von Rußland verlautet jetzt des Mhcren, daß dieselbe wahrscheinlich in den letzten Tagen dieser Woche auf der Station Kornotau an Der Buschtiehrader Bahn, welche Der Kaiser Alexander auf seiner Rückreise berührt, ftattfinden wird. Ter Kaiser Franz Joseph wirb denselben dort empfangen und ihn eine Strecke durch Böhmen be­gleiten. Die Begegnung ist, wie das Telegraphen-Correspondenz-Bureau mit- theilt, als eine rem persönliche Angelegenheit Der beiden Monarchen aufzufasten. Derselben Quelle zufolge wäre für eine spätere Zeit deS Jahres auch eine Zusammenkunft des Kaisers Franz Joseph mit Dem Deutschen" Kaiser in Ischl in Aussicht genommen.

Frankreich.

PariS, 19. Ium. Da in der National-Versammlung der bonaparti- ftische Deputirte Andre eine Bemerkung über das Protokoll der gestrigen Sitzung gemacht hatte, so bestieg Gambetta die Tribüne und erklärte: ^So­eben hat Herr Andre mich beschuldigt, ich hätte im Jahre 1870 für den Krieg gestimmt. Ich habe nicht für Den Krieg gestimmt, ich habe gegen Die verbreche­rische Tborbeit des Krieges gestimmt! (Beifall auf der Linken.) Wofür ich gistimmt habe, ist dies: Als Der Einfall über die Grenze erfolgt, als das Elsaß auSgeliesert war, verlangte man Subsidien; aber ich habe nicht, wie Andre, für den unheilvollen Krieg gestimmt, Der Frankreich erniedrigt und ver­kleinert bat." (Dreifacher Beifallsbeweis auf Der Linken.) Andr6 erklärt, er habe Gambetta keinen Grund zum Unmuthe geben wollen. Die Debatte nahm ihren gewöhnlichen Verlauf.