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Itzt». 4L TicnsW dcu 23. Februar I8-S.
Politischer Lheir
Die ncuesteJCollectiv (Erklärung des deutschen ^piscopate.
Tic Bischöse des Deutschen Reiches haben nicht umhin gekonnt, die (Sir- cnlardepesche deS deutschen Neichekanzlers hinsichtlich der künftigen Papstwahl\ zur Veranlassung zu nehmen, um deil Reichskanzler wieder einmal dem katholischen Volk als Feind und Verfolger der Kirche zu denunciren, der zudem lauter falsche Älisichten über die Verhältnisse der katholischen Kirche und nichts als unrichtige Behauptungen ausstelle. Alles und jedes was der Kanzler be hauptet, wird daher geläugner und dabei vor allem die göttliche Vollmacht und Anckorität des Papstes mit) der Bischöse hervorgehoben, und dem Reichekanz- leramt entgegengestellt. Dieses letztere ist natürlich die Hauptsache. Tie Bischöfe wisten recht wohl, daß kein vornrtheilsloscr gebildeter Mann in unserer Zeit ihrem abenteuerlichen, dnrch nichts begründeten, Anspruch auf directe göttliche Einsetzung und Stellvertretung Gottes Anerkennung gewähren kann, aber der urtheilSlosen, von Jugend an verbildeten, Masse gegenüber gilt eS, dies unaufhörlich zu wiederholen, um sie im Glauben daran und dadurch in Dienstbarkeit zu halten. Sie betrachten die Behauptung ihrer göttlichen Anc- torität und damit ihrer Herrschaft der Wissenschaft und dem Staat gegenüber als eine Machtsrage, da ihre Gründe dafür werthlos sind vor der ernsthaften Prüfung der Wissenschaft, mit) demgemäß brauchen sie, anstatt Wahrheit und Wisienschaft, lieber die blindgläubige Masse für ihre Zwecke. Dafür ist diese Erklärung in allen Theilen eingerichtet.
Sie beginnt daher wieder mit Austischung der alten Fabel: daß Christus dem Papst in der Person deS heil. Petrus die kirchliche JuriSdictionSgewalt verliehen habe, und zwar ganz so wie das vaticanische Concil. nämlich als „poteslas suprema, ordinaria et immediata.“ An Dreistigkeit fehlt es dieser Behauptung nicht. ES gilt eben, aller Widerlegung zum Trotz, immer wieder die herkömmliche Unwahrheit zu behaupten. Unwahr ist, daß Petrus irgend eine Vollmacht von Christus erhielt, die er nicht auch den andern Aposteln gab; unwahr, daß der römische Bischof von Petrus diese Vollmacht erhielt. Von einem Primat des Apostels PetruS unter den Aposteln ist so wenig die Rede, daß vielmehr er von den übrigen Aposteln geleitet ward. Schon aus dem sogenannten Apostel-Concil hat nicht er den Beschluß in Vorschlag gebracht und formnlirt, sondern der Apostel Jacobus, und der Apostel Paulus hat ihm eine derbe Zurechtweisung zu Theil werden lassen wegen seines charakterschwachen Benehmens gegenüber den Judenchristen. Dieser „Unfehlbare" zeigt sich als sehr unsicher, schwach und schwankend in den für die damalige Christengemeinden wichtigsten Dingen. Selbst aber wenn Petrus irgend einen Vorrang oder Primat erhalten hätte, so konnte dieser keinesfalls auf den römischen Bischof übergehen, da PetruS niemals Bischof von Rom war Die Fabel vom Aufenthalt Petri in Rom ward nur benntzt, um dem aus die weltliche Macht von Rom sich gründenden Vorrang des römischen Bischofs einen, wenn auch fal scheu, apostolischen Schein zu geben. Daran hält man nun hartnäckig fest und hat den römischen Bischof sogar zum Stellvertreter und Statthalter GotteS ans Gründ dieser Fabel und geschichtlichen Fiction gemacht. Der Gott dieser Hierarchie bedurfte also der geschichtlichen Unwahrheit und Fabel, nm sich einen Statthalter ans Erden einzusetzen, ihm Anerkennung zu verschaffen und durch
dem Papst ausdrücklich die Unfehlbarkeit abgesprochen und wurde die Supre matie des allgemeinen Concils über den Papst erklärt und decretirt. Freilich läugnet man die Allgemeinheit dieser Concilien, welche gleichwohl Päpste ab- und einsetzten. Wir können auch davon ganz absehen; jedenfalls ist dnrch sie erwiesen, daß diese deutschen Bischöfe die Unwahrheit sagen, wenn sie in ihrer Erklärung behaupten, daß der Papst immer die Stellung in der Kirche eingenommen habe, die er jetzt besitzt, und daß dies stets kirchlicher Glaube gewesen sei. Der ganze europäische Episcopat jener Zeit hat dem Papst diese Stellung nicht zugestanden, vielmehr ausdrücklich abgesprochen; und wenn die jetzigen Bischöfe etwas anderes behaupten, so müsien sie den ganzen Episcopat der Kirche jener Zeit verdammen und des Verraths an der Kirche beschuldigen. Aber die gejammten Bischöfe jener Zeit haben gerade so viel Recht, daS Ent- gegengesetzle zu behaupten: alle Bischöfe unserer Zeit und insbesondere die deutschen wegen der in Frage stehenden Erklärung zu verdammen und als Ver- räther an der Kirche zu brandmarken. Welche von beiden haben dann Recht? Wenn die jetzigen Bischöfe sich auf ihre apostolische Sendung und Einsetzung durch Christus berufen, um sich als Auctorität vor dem Volk und der Negierung geltend zu machen, so haben die Bischöfe-jener Zeit denselben Ursprung, dieselben Vollmachten, um für ihre Behauptungen Glaiiben zu fordein- Wenn sie gleichwohl geirrt haben und keinen Glauben verdienen sollen, den Erklärungen des jetzigen Episcopats zufolge — wer bürgt dafür, daß dieser nicht gerade jo gut oder noch mehr irrt und mit seinen Behauptungen keinen Glauben, mit seinen Ansprüchen keine Beachtung verdient? Geht mir doch nut eurer göttlichen Vollmacht und eurer Einsetzung durch Christus selbst. Ihr seid Diener der Zeit, der Verhältnisie und vor allem der Gewalt des Papstes, und könnt so gut irren und selbstsüchtig handeln, wie die Bischöfe anderer Zeiten und anderer Länder, und wie die Menschen überhaupt irren könne« und selbstsüchtig sind. Die französischen Bischöfe des 17. Jahrhunderts (1682), welche unter der Führung des Bischofs Bossuet eine Erklärung abgaben über päpstliche und bischöfliche Gewalt, die der eurigen ganz entgegengesetzt ist, haben jo viel Auctorität wie ihr, und wenn ihr sie für Irrende und Verräther erklärt, so hätten sie euch mit gleichem Recht den Vorwurf zurückgeben können.
In der genannten Circulardepesche ist auch bemerkt, daß nunmehr der Papst, da ihm die höchste ordentliche und directe Gewalt über die ganze Kirche zuerkannt ist, in jede Diöceje direct hineinregieren, bischöfliche Gewalt ausüben könne, ohne andererseits der Regierung gegenüber die Stellung eines Landes- bischosS zu haben. Unsere Bischöfe behaupten nun: dies sei durchaus nicht wahr; der Papst sei nur Bischof von Rom und sonst nirgends, nicht Bischof von Breslau oder Köln u. s. w. Aber freilich als „Papst" habe er das Recht, direct in jede Tiöcese einzugreisen nach seinem Befinden und das Nöthige anzuordnen. Nun, ich denke, dies brauchte man dem Reichskanzler nicht erst zu sagen, daß der Papst nicht Bischof von Köln sei, sondern daß er als Papst, nicht als Bischof in die Köln'jche Diöceje hineinregieren könne, wenn es ihm beliebt. Für eine solche Gegenrede, wenn sie von jemand anderm ausging, als von den Bischösen, hätte sicherlich jeder Halbwegs logisch denkende Ultramontane nur ein Wort der Erwiderung: „Elende Sophisterei."
In ähnlicher Weise begegnen die Bischöfe der Behauptung, daß sie eigent- ilich nur noch Beamte des Papstes seren, ohne eigene Verantwortlichkeit. Wa- ! sagen sie, Beamte? Wo kommt dieses Wort im Kirchenrecht vor oder auch in vaticanischen Decrcten? Nirgends. Welch eine Ungerechtigkeit also, uns als bloße Beamte des Papstes zu bezeichnen, wir weisen diese Bezeichnung mit aller Entschiedenheit zurück. Wir können kaum glauben, daß unsere Bischöfe so viel Raivetäk besitzen, wie sic hier zur Schau tragen. Bei Kindern, und
schwendet und andererseits die hartnäckige Opposition dagegen, von Seiten so
bei sonst aber Niemandem. Freilich beabsichtigen die Bischöfe mit solch kläglicher Einrede auch kaum einen anderen Erfolg; genug, wenn sie nur den lieben Unverstand in ihren Banden und zu ihren Diensten erhalten.
Endlich auch die päpstliche Unfehlbarkeit, deren endliche Feststellung doch so viele Kunstgriffe und Strapazen verursachte, ist gänzlich bedeutungslos und unschuldig wie ein neugebornes Kind. Wollte man der bischöflichen Versicherung glauben über die gänzliche Bedeutungslosigkeit der päpstlichen Unfehlbarkeit in der gegenwärtigen kirchlich politischen Zeitlage, so müßte man die große Mühe der Jesuiten und ihres Anhanges, das Dogma durchzusetzen, für völlig Vei
ten die größten unheilbaren Spaltnngen der Kirche veriirsachte, indem es zuerst die griechisch-morgenländische Kirche zur Absonderung veranlaßte, dann die Hälfte der abendländischen Völker zur vollen Ausscheidung nöthigte, da es lieber all' diese von sich stieß, als seine falschen Ansprüche und die Miß-
ihn seine Wahrheit und Gnade zu spenden!
Natürlich verschonen uns die Bischöfe auch mit einer anderen üblichen und abgenutzten Redensart nicht, daß nämlich all' diese höchsten Gewalten fccm’( römischen Papst von Gott selbst verliehen seien zur Erhaltnng der Einheit des Glauben-, der Disciplin und der Regierung der Kirche Jeder, der auch nur oberflächlich die Kirchengeschichte kennt, weiß zur Genüge, daß das Papsttbum die Einheit der christlichen Kirche nicht erhielt, sondern im '
bräuche aufgab.
Die Bischöfe versichern ferner, daß durch die vaticanischen ^ecrete nicht das mindeste in der Kirche geändert, daß alles beim Alten geblieben sei. Man weiß in der Thal nicht mehr, warum denn die Bischöfe überhaupt aus allen Gegenden der Erde zusammen gekommen sind, wenn all' der vaticanische Lärm um nichts gemacht wurde. Aber es wurde in der Thal viel geändert — nur daß dies nachträglich nach althergebrachter Weise gcläugnet und das pseudoisi- w - ,
wische Verfahre« darin angewendet wird, das darin besteht, das später von. vieler Bischöfe, darunter manche der Unterzeichner dieser Erklärung, für sehr den Vävllen Beanspruchte und als Recht Behauptete immer in die früheste Zeit! dumm erklären, daS ganze vaticanische Concil endlich mit seinen stürmischen rurückrudatiren oder geradezu als ursprünglich zu bezeichnen. Die Bischöfe be->Verhandlungen für leere Verschwendung von Zelt und Kraft beiderseits. Aber ßÄE der Papst habe die Macht und Stellung in der Kirche, diejdie Welt läßt sich nicht täuschen. Wenn Die Bischöfe noch so oft versichern: er fehl seit dem vaticanischen Concil inne habe - und zwar nicht blos de die Unfehlbarkeit des Papste- beziehe sich nur auf das kirchliche Lehramt nicht facto sondern de jure - immer besessen, zu allen Zeiten und von Anfang an; auf politische Dinge, und gefährde daher die Souveränetät der Fürsten durch- ßfariftUÄ sechst empfangen. Sehen wir von allem andern ab; aus nicht — so weiß man doch langst, daß hier eme Zweideutigkeit oder daben diese Bischöfe nie twas gehört von den groß-n allgemeinen Klrchenver- eigentlich ein logischer Gedankenbetrug zu Grunde liegt. Freilich bezieht sich die stnnmlungen zu Pisa,"Eonstanz' und Basel zu Anfang des 15. JahrhundertsUnfehlbarkeit des Papstes nur auf das kirchliche Lehramt - wie man unauf- Dort (wie »cm gelammten französischen Episcopat in späterer Zeit), wurde horl.ch w,ederh°lt - aber man mnß auch unaufhörlich den Trug ansdecken,
Dl, u„ ..........„i Gegentheil durch -ü-rdnigs auch bei der ungebildeten zu blindem Meinen herangezogenen Masse,
seine Herrschsucht und den schmählichen Mißbrauch seiner angeblichen Vollmacht kann »ine solche Verwahrung gegen tlroa», das aus der ganzen Ltellung der ' • - - — - c. v, i i.A— q Päpste und Bischöfe zu einander nothwendig folgt, wohl seine Wirkung rhun,


