Turn right 90°Turn left 90°
  
  
  
  
  
 
Download single image

W B.

Gießener Artiger

'Ztnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen

Dienstag den 12. October

lo. 237

Gießen, den 9. October 1875.

entgegen.

nnb Lothringen.

E

3

30.

2.

L 124.

GEtertdlttTltd) 3 Dlert MW ettertnytit^*. D«ch * P»ß

S E

5 v

H'rtst- lrt

v. Rüder

mit iw».

Msnr»g4.

8an|l<ilete, ett ». 5h. t

btln s° sehr ba8 velttuch vollstöndigr Waorr. Sttttn, d«! ='ü(f fl-418. 30. M f[ j. t«a« Setten, ", «la, ba«

I ln ber K "»ncnt.S jj***

Betreffend: Die Ableistung deS VcrfassungSetdeS. #

Das Großherrogliche Kreisaml Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien Kauter, Londorf, Odenhausen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und ZiZeitershaiu

Unter Hinweis auf unsere Verfügung vom 29. December 1874, Anzeiger Nr. 5 von 1875, sehen wir Ihrer umgehenden Berichts-Erstattung

Durch Erlaß deS Retchskanzlcr-Amts vom 1. Juni b. I. wurden:

1) die Halbguldemiücke sübbeutswer Währung,

2) bie vor bem Jahr 1753 geprägten Drechig-Kreuzerstücke unb Fünszehn-Kreuzerstücke deutschen Gepräges

mit bem 1. Juli 1875 außer Cours gesetzt unb durch Bekanntmachung Großherzoglicden Ministeriums brr Finanzen vom 15 Juli l I. bestimmt, baß brr Umtausch von ba on hei Grobherzoglicher HauptstaatSkasse-Direction den Großherzoglichen Obereinnehmereißn, Rentämtern unb Distlictseinnchmereien bis Ende October 1875 ftattfinden kann.

Da dieser Enbtermin in brr /kürze abläu't, aber in mrr nocb eine größere Anzahl dieser Stücke nicht zur Einlösung gekommen ist, so wird hiermit noch besonders darauf aufmerksam gemacht, daß die Einlösung nur noch bis zum 31. l. M erfolgen kann.

Gießen, den 11. October 1875. Großherzogliches Kretsamt Gießen

v. Röder.

Ripse von it aufmerksam

Hh

Marktstrasse jyetlergasseZ"

>ichs bewährten em, EomptoilS, *

;ker.

Manila» und

ebeten, sich wo und wegen Ar besprechen.

neister.

und Mnter- einften und

^otilischer Thei^

bereits

auf § 29 der evangelischen Ktrchenver- gestern erfolgt nach Erledtguna der Formalitäten der Constituirung, der Tröff­st zu beantragen: nung, Wahl des Burcaus und Bildung der Ausschüsse. Vor Beendigung der

saffung

bei

1)

2)

hiermit unter Bezugnahme c

dem Kirchenvorstand ergebens! zu beantragen:

daß diese Vertretung in kürzester Frist und längstens innerhalb 14 Tagen einberufen werden möge, und über nachstehende, für das kirchliche Leben, insbesondere auch für unsere Stadt höchst wichtige und dringliche Fragen zu berathen und ihre desfallsigen Beschlüsse der Landessynode zu versaffungsmäßiger Beschlußsaffung auf dem

Reichstagssession werden die Kammern nur noch ein Mal auf kurze Zeit (wahr­scheinlich in etwa 4 Wochen) zusammentrelen, um die notwendigen Budget­fragen und einige kleinere Vorlagen von minderem Belang zu erledigen. Die Hauptsession ift nicht vor Schluß der Reichstagsverhandlungen zu erwarten. Die meisten Abgeordneten sind bereits wieder abgereist.

Mainz, 8. October. Im gegenwärtigen päpstlichen Jubiläums-Jahre sind die öffentlichen Processionen häufiger, und da es leider Thatsache ist, daß gar mancher Land-Bürgermeister seine Befugnisie in Betreff solcher Veranstal­tungen nicht kennt oder nicht anwendet, so gehen auch die nickt hergebrachten Umgänge ddY sich. Bei einem solchen hat es in einem Orte in unserer Nähe wieder Prügel abgesetzt, da die frommen Bittgänger trotz des strömenden Re­gens einem Manne den Hut vom Kopfe schlugen. Bei der Procession am letzten Rochus-Feste in Bingen hat es auf dem Rockus-Berge bekanntlich noch groß­artigere Ausschreitungen der frommen Eiferer gegen Fremde abgesetzt.

Münster, 8. October. Der Redacteur desWests. Merkur", Meyer, ist wegen Beleidigung des Reichskanzlers und Aufforderung zum Ungehorsam gegen die Staatsgesetze zu 15 Monaten Gefängniß verurtheilt worden.

München, 8. Oktober. TieSüdd. Preffe" erfährt: Ter König bat anläßlich der Oggersheimer Angelegenheit an den Cultus-Minister die Wei­sung gerichtet, sofort von dem Bischöfe in Speyer eine Rechtfertigung für seine Handlungsweise einzufordern und in dem Falle nicht ausreichender Ent­schuldigung unverzüglich mit der ganzen Strenge des Gesetzes gegen denselben

vorzugeben.

München, 8. October. In der heutigen Sitzung des Adreß-Ausschuffes wurde der Jörgffche Entwurf ohne eigentliche Debatte mit den 8 dentalen gegen die 7 liberalen Stimmen angenommen. Vor der Abstimmung interpelline

gerichtet : Die beehren sich

Petitionswege vorzulegen.

Abänderung der Kirchenverfaffung in der Richtung, daß das Laien- Element in der Dekanats- und der Landessynode unter größerer Be­rücksichtigung der Seelenzahl stärker vertreten werde, als bisher;

Constituirung der evangelischen Stadtgemeinde Darmstadt zu einem Dekanate für sich allein, ohne die dermalen mit ihr verbunde­

nen 10 Landgemeinden;

3) Ablehnung der Anträge auf Einführung eines neuen kirchlichen Ehcrechts neben den Reichs- und Staatsgesetzen über die Ehe;

4) Verpflichtung der Geistlichen, einem jeden bürgerlich getrauten Paare die von demselben gewünschte kirchliche Einsegnung ohne Weiterungen

Die Wochenmärkte betreffend.

Da der Platz vor der Kirche nicht ausreicht, die im Herbst in die Stadt kommenden Fuhren alle aufzunehmen, ist bis auf Weiteres Folgendes angeordnet worden: . . , , .

Die mit Kartoffeln, Kraut und Obst beladenen größeren Wagen muffen aus dem Vrandplatze, der Reitbahn unb dem Hofgerichtsgebäude entlang, aufgestellt werden.

Gießen, den 9. Oktober 1875. Großherzogliche Polizei-Verwaltung.

9t o v e t. vmava w ii wii'iwwbbbbwmmmb

r , f bestätigte Verbot der Staatsregierung, unb er kann sich der Verantwortung

Deui|a)lano. ! für diese Zuwiderhandlung keineswegs dadurch eniziehen, daß er sich privatim

Darmstadt, 6 Oktober. Am heutigen Tage haben 38 Mitglieder das für den Staat ganz gleichgültige Versprechen vom Bischof von Speyer der biestaen Kirchengemeinde-Vertretung an den Vorsitzenden des Kirchenvor- geben läßt, dieser wolle die Verantwortung übernehmen. Die Folgen leinet fhnbetf der evangelischen lkircheugemcinde Darmstadt die nachstehende Eingabe eigenmächtigen Handlung wird der Bischof Retteier ganz ebenso wie feder andere ' D Ct/irttafinrAor \ r I fr ft in trnnpn hnnpn

Staatsbürger selbst 411 tragen haben.

unterzeichneten Mitglieder der hiesigen Kirchengemeinde-Vertretung Darmstadt, 8. Oktober. Die Vertagung des Landtags ist

zu gewähren; ,

5) Ablehnung der Anträge auf Einführung irgend» einer äußeren Kirchen­zucht gegenüber Personen, welche nach Einführung ber obligatorischen Civilehe ihre Ehe nicht kirchlich einsegnen lasten."

(Folgen die Unterschriften.)

Darmstadt, 6. Oktober. Sehr gespannt ist man hier auf den weite

Verlauf der Oggersheimer Angelegenheit. Ein Münchener Telegramm der

-estrigenDarmst. Ztg." sucht vergeblich den Bischof Ketteler als unschuldig binzustellen, indem die ganze Verantwortung den Bisckof Haneberg »on Speyer

ansehen zu durs , \ halten. Tiefes logische Raisonnemeul ist Postzeitung", der die liberale Partei beschimpfe und den Adreß - Entwurs als

imdAtia Dem^Domdekan Dr. Heinrich von Mainz war die Aller- meisterhaft bezeichne. Fischer fragt an, ob Jörg ter Versager des Artikels fei, ?Unl «Mr-thnm -incr R^rediat ausdrücklich versaat wor-was Jörg verneint, worauf Fischer den Widerspruch in der gestrigen Erklärung

aüch dem Bsikd'of Retteler Jorg'i. 'daß außer ibm (J°?g) b.s zur Verlesung des Adreß- Entwurf- kein ^nfequent r SL 1 - i.kb bcr Köi'.ia liefe eine daraufhin direkt au ihn clencaler Abgeordneter denselben gekannt habe, constatirt. N.^ch Erledigung des

da- Predigen uich ges 1 unbeantwortet Wenn nun der Bischof Ketteler, Zwischenfalles erklärt Stauffcnbcrg Namens der Ausschuß-Minorität, daß die-

; Z keine Antwort Tuch eine Antworr ist, nichts- selb, den ersten P-sius des «dreß-Entwurss mit den Veileids-Aeußerungen über

welcher doch rrrstß- hantelte er absichtlick gegen das ihm bekannte, die Todesfälle in der königlichen Fanulie von Herzen aecevtire, ten übrigen bmr°>Üg"nicht mifgehobene,' sonder» durch die Nicktbeaniworrung der Anfrage Inhalt aber bestimmt ablehnen müsse und d,e bezüglichen Au-fuhrunzen für die