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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis AieHen
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Jahresbericht der WrO^bcr^Oßlieben Handelskammer daß der Handelsstand die auf die Führung des Firmenregisters Bezug haben-, den gesetzlichen Vorschriften genau emhalte, und daß alle den gesetzlichen Be- stlmmungen Zuwiderhandelnden unnachsichtlich zur Verantwortung gezogen und in die gesetzlichen Strafen verurtbeilt würden, da nur hierdurch dem Zweck der Handelsregister, zuverlässigen Ausschluß über den Stand der Geschäftswelt des
zwar auch hier nicht immer rechtzeitig stattgefimden, jedoch ist auch diesem Mangel in jüngster Zeit, wie wir uns zu überzeugen Gelegenheit hatten, abgeholfen worden
Dafür daß in Zukunft den Gerichten die regelmäßige Führung der Handelsregister erleichtert und hiermit allgemein die seitherige Unvollständigkeit dauernd beseitigt werde, ist nunmehr neuerdings durch eine auf Veranlassung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz von Großherzoglichem Ministerium des Innern ergangenen Verfügung Sorge getragen worden, erhältlich welcher die sämmtlichen Bürgermeistereien angewiesen wurden, auf Grund der von ihnen nach der Gewerbesteuer-Verordnung zu führenden Wen alljährlich den Gerichten ein Verzeichniß der stattgehabten Ab- und Zugänge wie sonstigen Veränderungen einzusenden, wodurch die Gerichte auf alles etwa Eintrags- Pflichtige nothwendig aufmerksam gemacht werden.
(Fortsetzung folgt.)
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lieber das in unserem vorjährigen Bericht erwähnte Berggesetz ist nunmehr eine Einigung zwischen der Großherzoglichen Staatsregierung und den beiden Kammern der Landftände erzielt worden und dürfte die Publication dieses Gesetzes für die nächste Zeit bereits in Aussicht stehen. Haben nun auch bw in unseren beiden vorjährigen Berichten geäußerten Wünsche auf Beschrän kung der den StandeSherrn nach Art. 32 des Gesetzes vom 18. Juli 1858 bezüglich des Bergballs gewährten Privilegien im Wesentlichen keine Berücksichtigung gefunden, indem im Großen und Ganzen die den Etandesherrll seither zugestandencn Vorrechte beibehalten worden sind, so können wir doch nicht umbin, über das Zustandekommen dieses namentlich für die Provinz Oberhcsien und somit speciell auch unseren Bezirk längst als dringendes Bcdürfniß gefübb ten Gesetzes unsere volle Befriedigung an dieser Stelle auszusprechen. (Folgt eine längere Ausführung über Art. 193, welche wir überspringen).
Sonstige auf Handel und Industrie Bezug habende Gesetze im Gebiete deS particuläreu hessischen Landesrechls.
Industrie, den Verkehr, sowie über die Statistik unserer Stadt aus richtiggestellten Zahlen zu entnehmen. — Der Bericht beginnt:
Wenn wir bei Erstattung unseres vorjährigen Berichts mit Freuden con- statiren konnten, daß der nach dem großen Aufschwung der Geschäfte in 1872 in dem folgenden Jahre fast überall erfolgte Rückschlag in dem Geschäftsleben unseres Platzes ziemlich unbemerkt geblieben sei, so können wir dieses leider von der zweiten Hälfte des vergangenen Jabres nicht wiederholen, vielmehr hat sich die allerwärts herrschende Gefchäftsstocknng auch unserem Bezirk mitgetheilt und ist auch bei uns in den meisten Geschäftsbräuchen ein merklicher Rückgang gegen das Vorjahr zu verzeichnen, welcher sich auch in daS Jahr 1875 fortgesetzt hat.
In Folge der bereits in unserem vorjährigen Berichte hervorgehobenen naturgemäßen und normalen Entwickelung der Handels- und Verkchrs-Verbält- niste unsere- Platzes sind wir jedoch von größeren außerordentlichen Geschäfts- störungen verschont geblieben und war die Geschäftslage unserer Stadt im Ver
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In dieser Beziehung erlauben wir uns hier lediglich auf die in unseren beiden vorigen Jahresberichten bezüglich Erlastcs eines Gesetzes über die Benutzung der öffentlichen Gewäster und der Nothwendigkeit der Aufhebung des Gesetze- vom 14. Juli 1858 über die Protocollirung der Diehhändel geäußerten Wünsche zu verweisen, welche bis jetzt noch ihrer Erledigung harren.
Handelsgerichte.
(Diese Rubrik dürfte den größeren Theil unserer Leser weniger interessiren und Diejenigen, die es angeht, werden wohl im Besitze eines ausführlichen Berichtes sich befinden. D. Red.)
Führung der Handelsregister.
Schon seit Jahren finden wir vielfach, namentlich in den Berichten unserer hessischen Handelskammern, Klagen darüber geführt, daß nicht alle Firmen iir die Handelsregister eingetragen würden, deren Inhaber durch das Handelsgesetzbuch zur Veranlaffung des Eintrags verpflichtet feien. sowie auch, daß Firmen, welche zu bestehen aufgehört haben, in den Registern nicht gelöscht würden.
Diese Klagen, welche nur allzuhäufig begründet waren und theilweise noch sind, mögen Großh. Ministerium der Justiz mit veranlaßt haben, dieser Anze- legenbeit eine besondere Aufmerksamkeit zu schenken, und un- gleich den übrigen Handelskammern deS Großherzogthnms zu beauftragen, durch eine öffentliche Aufforderung unter Bekanntmachung der gesetzlichen Vorschriften die Betheilizten anzubalten, die versäumten Einträge und Löschungen nachzuholen. Wir haben diesem Auftrag auch entsprochen und sahen uns zugleich veranlaßt, Großh. Ministerium der Justiz mit der Mittbellung des Vollzugs des an uns ergangenen Auftrags unsere Freude und unfern Dank für die Aufmerksamkeit auszu-
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für das Jahr 1874.
(Hießen, 10. November.
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Deutschtaiw.
Berlin, 7. November. Der Kaiser hat heute Mittag die drei Präsidenten des Reichstages tu längerer Audienz empfangen. Der Kaiser sprach, wie man hört, sein Bedauern aus, daß er verhindert gewesen, den Reichstag persönlich zu empfangen, und nahm Anlaß, über den Stand der Reichstags- arbciten sich auszusprechen.
Berlin, 8. November. Der Abgeordnete Dr. LuciuS ist vor wenigen Tagen aus Varzin wieder zurückzekommen, wo er einige Zeit bei dem Fürsten Bismarck verweilte. Dem Vernehmen nach hat er den Reichskanzler in der That sebr leidend gefunden; alle Gerüchts als hätte es sich bei demselben gar nicht um eine wirklich schwerere Erkrankung gehandelt, beruhen auf Erfindung. Der Fürst hat von Neuem seinen Freunden den Wunsch ausgesprochen, seines Amte- enthoben zu werden, und man kann sich denken, wie lebhaft feine Familie mit diesem Wunsche übereinstimmt. Es ist aber nach wie vor sehr wenig Aussicht vorhanden, daß sich der Kaiser zur Entlastung seines ersten Rathgebers verstehen würde.
Berlin, 9. November. Sitzung des Reichstags. Anläßlich des ersten Gegenstandes der Tagesordnung, die Interpellation des Abg. v. Mmnigerode, bctr. die Vorlage eines Reichs - Eisenbahn-Gesetze-, macht der Präsident des Reichs - Eisenbahn -Amtes ausführliche Mitrheilungen über die Lage der Verhandlungen der Tarif-Enquöte-Commission und sagt die baldigste Denachrich- ligung des Hauses von dem definitiven Ergebniß zu, vermag aber für die Vorlegung des Reichs-Eisenbahn-Gesetzes einen bestimmten Zeitpunkt noch nicht anzugeben. Ter Antrag des Abg. Hastelmann und Genosien auf Aufhebung des bei dem preußischen Cbertribunal gegen den Abg. Hasenclever schwebenden Strafverfahren- für die Dauer der Session wird angenommen. Die sodann zur ersten Berathung gelangenden Gesetz - Entwürfe, betr. das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste, bctr. das Urheberrecht an Mustern und Modellen und betr. den Schutz der Photographien gegen unbefugte Nachbildung, werden nach unerheblicher Debatte an eine Commission verwiesen. Bei der hierauf folgenden ersten Berathung des Gesetz Entwurf wegen Abänderung des Gesetzes vom 23. Mai 1873, betr. die Gründung und Verwaltung des Reichs-Jnvali- den-Fonds, spricht Windthorst (Meppen) in längerer Rede gegen die fernere Existenz des Jnvaliden-FondS überhaupt, Bamberger für die Vorlage und für Nichlveräußerlmz der vom Jnvaliden-Zonds besestenen Prioritäten während des nächsten Jahres. Bundes-Commiffär Michaelis rechtfertigt die Vorlage und weist die Entwürfe Windthorst's zurück. Tie Debatte wird in der morgigen Sitzung, welche auf 12 Uhr Mittags festgesetzt ist, weiter geführt.
Berlin, 9. Novbr. Der BundeSrath hat den Zuschuß von 400,000 Mk. für die Universität Straßburg genehmigt.
Stuttgart, 9. November. Die evangelische LandeS-Svnode ist durch Erlaß des Cultus-Minrsteriums vertagt worden unter dem Vorbehalt, sie nach Fertigstellung weiterer Vorlagen, zu deren Empfangnahme ein Synodal-Ausschuß gewählt wurde, wieder einzuberufen.
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Wien, 7. November. Der hiesige türkische Botschafter, Raschid Pascha,
Reihe von anderen Plätzen gleichen Ranges relativ immer noch nennen.
I. Gutachten, Ansichten, Wunsche.
Handelsrecht und HaiidelSrechtspflege.
Berggesetz.
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hat heute hier angezeigt, daß er in Folge seiner Ernennung zum türkischen trerthvollen, ordnungsmäßigen Führung der Handelsregister durch jene Ver- Minister des Auswärtigen von dem hiesigen Posten abberufen sei.
stgung bethätigt hat. Mit unserer desfallsizen Eingabe verbanden wir den Wien, 8. November. Zum Nachfolger Raschid Paschas auf dem hie-
Antrag, die Gerichte anweisen zu wollen, mit aller Strenge darauf zu sehen, isigen Botschafterposten ist gutem Dernehmeii nach Arisy Pascha designirt.
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Kenntniß deS Publikum- bringen und es doch intereffant ist, Notizen über die darauf gehalten worden ist, daß die Einträge in das Firmenregister pünktlich vollzogen wurden. Die Löschung älterer nicht mehr existirender Firmen hat
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Der Bericht der Großh. Handelskammer hiersclbst pro 1874 ist soeben betr. Bezirks zu geben, entsprochen werden kann.
(zwar etwas verspätet) erschienen. Dir glauben auch in diesem Jahre im In-j Bei dwscr Gelegenheit freut eS uns, constatiren zu können, daß von Seitereffe unserer Leser zu handeln, wenn wir wie früher Auszüge zur weiteren ken des hie|igen Stadtgerichts bereits seit einer Reihe von Jahren strenge


