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----- Gießener Anzeiger.

rtxsnw täflKA, mit r^-wf VLontags.

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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.

iK».

Sonntag den 10. October

So. 23(6.

swr*auf den (yieftener 2ln;ci^er werden noch fortwährend ange- Avonnemenis ni)llUncii. Die Erpedilinn.

Amtlicher Tl> eil.

wie

Vorsitzende des Kreistags.

der, Kreisrath.

Ausgabe

Pf.

43

14816

6702

15

33-36.

57

644

59

1000

1016.

19.

24416 59

2038

200

9078

4800

100

2300

3000

R ö

M.

37.

38.

39.

40.

300

1500

2038 59

Kapitalzinsen ....

Besoldungen

Diäten und Gebühren .... Botenlohn und Derkündigungskosten Für Bureaubedürfnisie und Gerätschaften KrciSunterstützungen ....

Für Kriegsleiftungen ....

Erbauung und Unterhaltung von Bezirksstraßen Für den Lesezirkel der Lehrer-Konferenzen Für Formularten und Vuchbinderkosten Zuschuß in andere Kassen

Beihülfen an Angehörige der Reserve k.

Auszuleihende Kapitalien

Zurückzuzahlende Kapitalien

Reservefonds für unvorhergesehene Fälle

Betriebskapital ....

Äubt. Rr.

1.

Der v.

17.

18.

Einnahme

Beiträge der Gemeinden und Gemarkungen:

1. nach dem für die Gemeinde-Umlagen gültigen Gcsammtsteuerkapital:

a) auf sämmtltche Gemeinden und Gemarkungen

d) * n w 11

mit Ausnahme von Gießen und Grunberg und der besonderen Gemarkungen

2. nach anderen Normen ....

Für KriegSleistungen Gebühren Strafen

Stiftungen. Schenkungen, Vermächtnisse .

Kapitalzinfen

Ersetzte Kreisunterstützungen

Zurückzuempsangende Beihülfen von Reservisten Prozehkosten

Rubr. Nr.

21.

22.

23.

24

25.

26.

27.

28.

29.

30.

31.

32.

2

3.

4.

5.

6.

7.

8.

9.

Neu auszunehmende Kapitalien . . . .

Zurückzuempfangende Kapitalien

... AuSstände auS vorhergehenden Jahren 20. Kassevorrath aus vorhergehenden Jahren

Summa der Einnahme

Summa der Ausgabe 24416 59

3» Gemäßheit des Art. 40 der Kreisordnung wird der Voranschlag über Einnahme unb Ausgabe der Kreiskasse des Kreises Gießen für 1876 solcher in der Sitzung des Kreistags vom 20. v. Mts. genehmigt wurde, zur öffentlichen Kenutniß gebracht.

Gießen, den 8. Oktober 1875.

M. Pf.

Das Beschneiden der Hecken betreffend.

Di- beftebcnbe Vorschrift.') wonach di- Garton- und Feldbesitzer ihr- H-ck.n insofern fie nicht an Wiese» grenzen, In i-d-m Frühjahre ... ,5 «roj:. af fünf Fuß Löb- und zwei Fuß Breit- zurückzuschneiden und in, Lau - des Monats September die neuen Schößlinge wiederholt zu bt=

ob«r jururfjuUntiben wird mit dem «nfügen wiederholt zur öffentlichen K.nntniß gebracht, daß jede Contraoention einer Straf, von 30 kr. bis

1 st. unterliegt.

Gießen, den 7. October 1875.

Großherzogliche Polizei-Verwaltung.

Nover.

-> 8uer» abgedU, Im rin,eia-bl°tt o°m 22. Januar 1845, 17. September 1859 und 6. September 1865.--------

* Polizeiliche' Bckanntmachu n g.

Die Wochcnmärkte betreffend.

Da der Platz vor der Kirch- nicht ausrricht, di- im Herbst in di- Stadt komm-nd-n Fuhr-n all- aufzunehmen, ist bis auf W-it-res Folgende« angeordn-t '"°rden^^ Aartoffeln, Kraut und Obst beladenen größeren Wagen muffen auf dem Brandplatze, der Reitbahn und den, Hosgerichtsg-bäude entlang, ausgestellt werden.

Gießen, den 9 Oktober 1875. Großherzogliche^Polizei-Verwaltung.

Veranlaßt durch die Wünsche, welche Seitens der Stände auf dem vori­gen Landtage bezüglich einer Reform der Gesetzgebung über die directen Steuern geäußert worden sind, hat die Großh. Regierung diese Frage einer eingehenden Prüfung unterworfen und ist zu dem Ergebnisse gelangt, daß hier eine theil- weise Umgestaltung des Bestehenden allerdings geboten erscheint. Es handelt sich dabei zunächst um eine Ergänzung des dermaligen Systems der directen Steuern. Während nämlich jetzt. neben der allgemeinen Einkommensteuer, daS in Grundbesitz und Gewerbebetrieb angelegte Kapital zu den direkten Steuern besonders herangezogen wird, fehlt es an einer besonderen Besteuerung des in zinstragenden Papieren angelegten Kapitals. Um diese Lücke auszufüüen, wird Ihnen der Entwurf eine- Gesetzes über die Einführung einer Kapital-Steuer

Mittwoch, den 13 October, Morgens 10 Uhr, Pfarrconferenz.

Groß-Buseck, den 4. Octobcr 1875

Strack, Dekan.

Deutschland.

Gießen, 9. October. Wir bring-n nachstehenden Wortlaut der Rede, mit welcher der Großh. Ministerpräsident, Herr Hofmann, Excellenz, am 7. October den XXII. Landtag eröffnet hat:

Von Sr. König!. Hoheit dem Großherzog mit der Eröffnung der ^-tände- versammlung beauftragt, heiße ich Sie, meine Durchlauchtigsten hohen und hochzuverehreuden Herren, im Namen unseres allergnädigsten Landesherrn

JhreThätigkeit wird auf dem bevorstehenden Landtage vorzugsweise durch finanzielle Gegenstände in Anspruch genommen sein.