Preis vierteljährlich 2 Mark 20 Pf. mit Bring ilcl n Turrf' die Post bezogen vierteljährlich 2 Mark 60 Pfennig-
Oießtw AnMtr.
Yrschrint täglich, mit AuS- nabmc MontagS.
Expedition: Lanzleibcrg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
" Donncrstatt ticu 7. Jinuun
Einladung zum Avunntinenl -aor
auf von
Gießener A n z e i g e r.
Derselbe erscheint in den Vormittagsstunden täglich, mit Ausnahme Montags, und kostet für die Abonnenten IN der Stadt Gießen vierteljährlich nur 2 Mark 20 Pfg., frei in s Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, dae Blatt auch im I. Quartal 1875 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Die Abonnenten, welche den Anzeiger abholen, erhalten denselben z» 2 Mark.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten betragt der vierteljährige Abonnementspreis 2 Mark 50 Pfg. incl. Postaufschlag. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. —
Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, Vie Auflage des glattes oestimmen zu können, ersuchen w,r Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten thun, da wir und sonst nicht verbindlich machen können^ollständig^remplar^u^ieferi^^^^^^^^^^^^^E^^^^^^^^^M«, flmUicf)er Theil.
""""Gießen, den 29. Tecember 1874.
Betreffend: Die Ableistung des Verfassungseides.
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Dculschlnilkl.
machen zu lassen.
Gießen, den 5. Januar 1875.
-......**-*-
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
I. V d. K..:
Dr. Hoffma n n, Regierungsrath.
Ans Oberhefsen, 3. Januar. Tie neue (
das deutsche Reich in ein einziges Rcchtsgebiet verwandeln, indem nach eine m Gesetzbuch und nach überall gleichmäßigem Proceßverfahren Recht gesprochen werden wird. Jnnerbalb der Grenzen des deutschen Reichs wird es kein Inland" und „Ausland" mehr geben und die Grenzen der Eiuzelstaaten werden verlieren, was sie bisher am Empfii dlichsteu fühlbar machte. Bei der Bildung der Gerichtsbezirke wird das unmittelbar praktisch werden. Ter Dundesrath hat sich schon mit der Frage beschäftigt, ob die Bildung von Gerichtsbezlrkeu aus Gemeinden verschiedener benachbarter Staaten zulässig, sei? Wir hosten
Betr.: Das Kreisersatz (Geschäft für 1875.
Mit Bezug auf die Bestimmungen der Militär-Ersatz --Instruction fordern wir alle mr Jahre 1855 geborenen Militärpflichtigen, sowie die in früheren Jahren geborenen/ welche sich noch nicht zur Musterung gestellt haben, oder welche hinsichtlich ihrer Verpflichtung zum Eintritt oder rhr<r ^frnung vom Militärdienste noch keine definitive Entscheidung erhalten, und entweder im Kreise Gießen ihren gesetzlichen Wohnort haben, oder in demselben als Studenten, Gymnasiasten und Zöglinge anderer Lehranstalten oder als Haus- und Wirthschafisbeamte, Haudlungsdiener, Lehrlinge, Handwerksgeselle^ ^rbursche, Dienstboten, Fabrikarbeiter oder in ähnlicher Eigenschaft sich aufhalten, hiermit auf, sich belMS Eintragung ihrer Namen indie Stammrolle in der Zett vom IS Januar bis 1. Februar l. I. bei der Bürgermeisterei ihres gesetzlichen Woh'iortes, beziehungsweise ihres Aufenthaltsortes, zu melden und dabei, wenn sie an diesem Orte nicht geboren siiid, ihren Geburtsschein und wenn sie bereits bei einer früheren. Musterung concurrirt haben, ihren Loosungs- und ® Wi^r machen zugleich darauf aufmerksam, daß Diejenigen, welche die Anmeldung Unterlasten, zu gewärtigen haben, daß ne mit einer Strafe bis zu
10 Thaler belegt, von der Theilnahme an der Loosung ausgeschlossen und ihrer etwaige» Ansprüche auf Zurückstellung ;c. verlustig erklärt werden.
Bezüglich derjenigen Militärpflichtigen, welche zur Zeit abwesend sind, sind deren Eltern, Vormünder, Lehr-, Brod- und Fabrikherrn zu diesen Anmeldungen Großherzoglichen Bürgermeistereien des Kreises werden beauftragt, Vorstehendes in ihren Gemeinden noch besonders auf ortsübliche Weise bekannt
An die Großherzoglichen Bürgermeistereien Allertshausen, Dellershain, Climbach, Geilshausen, Göbelnrod, Grünberg, Harbach, Kesselbach, Lauter, Lindenstruth, Londorf, Lumda, Odenhausen, Queckborn, ReinhardShain, RüddingShausen, Saasen, Stangenrod, Stockhausen, Weickartshain und Weitershain.
Die Ableistung deS Versaffungs-Eides Seitens der im IV. Quartal 1874 aufgenommenen Ortsbürger aus obigen Orten, sowie derjenigen in Ihren Gemeinden heimathsberechtigten Personen, welche sich verheirathet haben, ohne Onsbürger^u werden, soll „ ,
Montag den 25. Januar 1875, DormrttagS 10 Uhr praclS, in dem Rathhnusfaale zu Grünberg stattfinden.
Sie wollen daher die betreffenden Personen, sowie die aus früheren Quartalen etwa noch zurückstehenden zu dem Termine vorladen und daß dies geschehen unter Einsendung eines Verzeichnisies der Vorgeladenen, vor dem Termine anzeigen oder berichten, daß Niemand vorzuladen ist.
Halten sich dergleichen Personen außerhalb auf, so ist der Aufenthaltsort genau auzugeben.
Wir eröffnen J^nen sodann, daß auch fernerhin regelmäßig iu dem ersten Monat jeden Quartals und zwar wenn nicht im einzelnen Falle abau- dernde Verfügung erfolgt, am 3. Montag in den betreffenden Monaten die Huldigung in Grünberg ftattfinden soll und daher die bezüglichen Berichte von Ihnen unaufgefordert, längstens bis zum 10. jeden Monats einzufeuden sind. . ,
An den Huldigungs-Terminen können Vormittags auch andere Dienstangelegenheiten dem funktiomronden Beamten vorgetragen werden.
v. Röder.
felhast. Eme dahin gerichtete Bittschrift hat kurz vor Weihnachten der Abg. liefen im Reichstag 'übergeben. In dieser Eingabe ^haben die Mitglieder der Gerichtsverfaffuna wird Ortsgerichte Freleusteinau, Holzmühl, Fleschenbach, Salz, Radmühl, Reichlos * l .....i (Ritne Lauierbach) vorgestellr, daß es für diefF Orte eine Lebensfrage sei, mit
ihren preußischen Nachbarn einen gemeinsamen Gerichtsbezirk zu bilden. Ter nächste hessische GenchtSsitz. Herbstein, liegt 5 Stunden entfernt, mitten im Vogelsberg; diese überaus beschwerliche Verbindung habe einen wahren Noth- stand herbeigeführr, um desfeu Beseitigung schon mehrfach, aber immer vergebens, gebeten worden fei Einen besonderen Gerichtsbezirk könnten diese Gemeinden mit ihren blos 1800 Seelen auch nicht bilden, so bleibt nur der Zusammenschluß nur einer Reihe benachbarter preußischer Orte übrig, die ihrer- ■ • - - ~ ** ™ uZum Gerichtssitz eines der Art aus


