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3u dem Umstande, daß der Rechtsanwalt

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pricht über den Jrrthum Gladstone'S, der, nachdem er jein ganzes riedlichen Entwickeliuig Englands gewidmet habe, den Frieden jetzt drohe. Der Geistliche Cappel veiöffentlicht gleichfalls eine gegen gerichtete Broschüre.Daily Telegraph" erklärt, er sei ermächtigt, lheil Döllinger's an dem Werke Gladstone'S auf daS Bestimmteste zu

solche absolute Freiheir garautirte, bann wären nach meiner Ueberzeugung die Negierungen kraft chrer Souveränität durchaus befugt, die rechtlichen Ver- hältniffe der katholischen Landeskirche in der Weise zu regeln, wie dies durch das öffentliche Interesse und durch die Bedürfnisse der Zeit geboten erscheint.

Ebenso unzutreffend ist die Berufung auf unsere Verfassung. Ich habe bereits erwähnt, daß die Frecheit, welche die Staaten den Kirchen eiuräumen, auch der katholischen Kirche gegenüber nur sein fönne eine Frecheit auf dem Boden des Gesetzes. Unsere Versaffungs-Urkmide spricht ausdrücklich auö, daß die Berufung auf Religions- und Gewiffensfteiheit keinen Vorwand abgeben dürfe, sich der Erfüllung der bürgerlichen Pflichten zu entziehen. Bei einer- unbefangenen Betrachtung muß auch zugegeben werden, daß durch die vorlie­genden Gesetzes-Entwürfe die Frecheit des Glaubens und des Gewiffens nicht alterirt wird. Jahrhunderte lang hat die katholische Kirche in anderen Staaten, ich nenne Oesterreich, Frankreich, Bayern, in einer viel größeren Abhängigkeit sich befunden, alö hier durch diese Gesetze bestimmt wird; haben jene Staats­gewalten sich viel schärfer, einschneidender eingemischt in Interna der katholi­schen Kirche, alö durch unsere Entwürfe geschehen wird. Ich möchte hier anknüpsen gegenüber der Behauptung, wo gesagt wurde, es sei der Stand­punkt der gegenwärtigen Gesetze ein neuer; der Standurkt ist ein uralter, er ist der Standpunkt, den die Staaten und Staatsgewalten immer eingenommen haben und einnehmen mußten, seitdem sie zur Selbstständigkeit gelangt waren und ein nationales Nechtsbewußtsein sich entwickelt hatte; und eben deshalb ist der Vergleich mit der Hegel'schen Theorie ein unglücklicher. Diese Hegel'sche Theorie abjorbirt die Kirche gänzlich, sie läßt diese aufgehen in dem Staate; unsere Staatsregierungen ohne Ausnahme erkennen die Freiheit, die Selbststan- digkeit der Kirche an, sie schützen nur sich und ihr Recht gegen Mißbräuche der kirchlichen Gewalt.

Ferner sind eine ganze Reihe von Bestimmungen unserer Kirchengesetze längst praktisch in Württemberg, in Vaden, ja einige der Bestimmungen sind vor der sog. vorläufigen Eonvention bei uns in Geltung gewesen. Eben des­halb um so auffaUenber und unverantwortlicher baß Verhallen derjenigen, welche, sei in der Presse, sei iu Versammlungen, den vorliegenden Gesctzes-Enl- würfen und deren Motiven eine Tragweite und Bedeutung untergeschoben haben, welche diesen Gesetzen absolut fremd sind; ein Verhalten, welches nach meiner Ueberzeugung nur zu geeignet ist, das Vertrauen in die StaatSregierung zu erschüttern und den confessionellen Frieden auf daS Äeußerste zu gefährden. Die vorliegenden Gesetzes-Entwürfe verletzen nicht entfernt die Freiheit des Ge wissens, sie sind aber bestimmt, den Staat und die bürgerliche Rechtsordnung zu schützen gegen Einflüsse und gegen die Herschsucht einer Hierarchie, welche darauf ausgeht, mittelalterliche Ansichten zur Geltung zu bringen, und daö zu untergraben und zu verkümmern, was wir gewohnt sind zu betrachten als theure Errungenschaften auf dem Gebiete deutscher Wiffeujchaft, deutscher Siite und deutschen Staatslebens, und eben deshalb halte ich diese Gesetze für abso­lut nothwendlg und ich werde für dieselben stimmen.

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Tung bereits die Erfahrung gemacht hat, daß mit Leuten, bie französisch spra­chen , leichter fertig zu werden war, als mit Leuten, die deutsch sprechen." ö...~ n, , -------

Tas Amendement wird abgelcbnt und bie Verordnung in dritter Lesung ge- künftig keiner Partei dienen, sondern dem folgenden Programm folgen mub. liehmigt. Es folgt bie erste Berathnng des Gesetzentwurfs über bie Steuer-'Septeunat bis 1660; Beibehaltung der Nationalversammlung bia 18b0; jedoch

(Siifll anö.

London, 13. November. Erzbischof Manuing hat ein zweites Schrei gegen Gladstone'S Schrift über die vatikanischen Decrete veröffentlicht, wo

er bie frühere Behauptung wieberholt, daß das vatikanische Concil feine Neuerungen eingesühn habe. Der Bries schließt, indem er das Bedauern aus-

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Döllinger habe roeber von der Absicht Gladestone'S gewußt, daß er über Ritualie- mue, noch daß er über die vatikanischen Beschlüsse schreiben wollte.

«tlmerifca.

Lima, 13. Nov. Ein im Senat gestellter Antrag, den Jesuiten die Rückkehr wieder zu gestatten, wurde ohne Debatte abgelehnt. -w-mr

DeutfdjlanÖ.

Mainz, 12. November. Bischof Ketteler hat schon wieder (bei Franz Kirchheim dahier) eine neue Schrift erscheinen lasten. Sie betitelt sich.Der Cultuskampf gegen bie katholische Kirche und bie neuen Kirchengesetz-Entwürfe für Hesteu." Ihm zufolge handelt es sich natürlich um nichts Geringeres als darum, dem gejammten ^deutschen Volke seinen christlichen Glauben zu entreißen"

Berlin, 14. Nov. Heute Vormittag wurde Rechtsanwalt Munckel, Anwalt des Grafen Arnim, von dem Untersuchungsrichter vernommen. Der­selbe verweigerte jedoch vorläufig jede Zeugenaussage. Gesteni wurde Arnim nochmals durch den GerichtSarzi untersucht, daS Unheil dcstelben dem Grafei. aber bis heute Nachmittag nicht bekannt gegeben.

Berlin, 14. Nov. Reichstag. DaS Markenschutz Gesetz wird in dritter Lesung nach den Beschlüssen der zweiten Lesung mit einem Zusatzantrage Kiskers zu § 3 angenommen, welcher bestimmt, baß, wenn bie Zeichen ausschließlich aus Wahlen, Buchstaben, Worten, öffentlichen Wappen oder Aergerniß vrngenbei. Darstellungen bestehen, die Eintragung versagt werden kann. Ein von Rickert gestellter Antrag § 13, gegen die dem Gesetze widersprechenden Waaren Zeichen die Erhebung einer Klage zuzulasten, wird gleichfalls angenommen. Es folgt bie dritte Berathnng ber Verordnung über bie Geschäftesprache bei den Gerichten in Elsaß-Lothringen Der Abgeordnete Guerber stellt zu § 2 ein Amendement, wonach die Verlängerung ter Frist für den Gebrauch der fran­zösischen Sprache gesetzlicher Feststctkmg und nicht der Verfügung des Reichs kanzlers überlasten werden soll Bundes - Commistär Hertzog weist aus den Widerspruch deS eine gesetzliche Bestimmung schaffenden Amendements nut der Form der zur Berathnng stehenden Verordnung hin und erklärt das Amende ment für unannehmbar. Reichskanzler Fürst Bismarck empfiehlt dem Abgeord liefen Guerber, den Antrag zurückzuzieheu. und bedauert, daß man sein Wohl­wollen anerkenne und doch gleichzeitig demselben nicht vertraue.Ich glaube, da» Mißtrauen ist unberechtigt. Ich kann versichern, daß bie deutsche Regie-

tiesterreich,

Graz, 14. November. Gutem Vernehmen nach hat Don Alphonö die Absicht aufgegeben, Hierselbst seinen Aufenthalt zu nehmen.

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Paris, 14. Nov. Nachrichten aus Hendaye versichern, ein Tbeil der Regierungstruppen sei nach Santander zurückgekehrt, ohne die errungenen Vor­teile zu verfolgen. In Jruu herrscht große Mißstimmung. Die Earlisteu besetzen Lastaola wieder.

bdjwey.

Bern, 14^ November. Der Nationalrath nnb der Ständerath haben sich biß zum 7. December vertagt, nachdem in Betreff des innen Mlinar Organisations-Gesetzes vollständige Uibercinjhmmung erzielt ist.

Bern, 14. November. Laut vjficieller Meldung an den Bundrsrath werden am 6. December die Gotthardsbahnlinien Biasca Locarno und Lugano^ Chiasto vertragsmäßig dem Betriebe übergeben.

IHeinrich Brockhaus, ist gestern gestorben.

Paris, 15. Nov., Abends. Tas Journal La France" veröffentlicht eine Erklärung seines neuen Tirectors, Emil de Girardui, wonach derselbe

Lokal-

Gießen, 16. Nov. Von Seiten bt3 hiesigen Gaswerke geht uns Folgende- zu: «Bezüglich einer im gestrigen Anzeiger enthaltenen Klage wegen einer nicht gut brennen:« Vatexne in der Wehsteingasse sei bemerkt, daß gerade in der verflossenen Woche die mebims'» im Jahre vorzunehmende Revision und Regulirung »ärnmUicher Straßenlaternen fiettgefaxC(n bat und daß, wenn trotzdem eine solche klein gebrannt Hot, dies bei den, jedem Wuteriwzs- cinflusie und jeder Beschädigung «ubgeie^ten Straßenlaternen nie zu vermeiden sein toirt; daß aber, wenn tu Beobachtung eines Mangels dem Latcrnenausseher angezeigt würde, dem Uerel- stände augenblicklich und jedenfalls ichneller abzuhelfen wäre, alS ourch den Umweg eines Schreibens an den Anzeiger, infolge dessen erst nadi Tagen abgeholfen werden kann.

Der Wunjck nach Vermehrung der Straßenlaternen an erwähntem Platze ist berettytgt und wäre verebrl. Bürgermeisterei verzutraaen."

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Berlin, 15. Nov. Der Reichskanzler hat dem Bundesrathe einen Gesetzentwurf vorgelegt betreffs Aufnahme einer Anleihe von 15,200,000 Mirk für Elsaß - Lothringen, welche zur Erfüllung ber durch die deutsch - französische Eonvention vom 11. Dec 1871 begründeten Verpflichtungen zur Vollendung von Waffeibauten sowie zur Beschaffung eines BetriebsfonbS zur Verwaltung der LatideSkaffe verweubet werden soll.

Leipzig, 15. Nov. Der Ehcf ber Buchhanblung F. Ä. Brockhaus,

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Tie vorliegenden Gesetzes - Entwürfe unb die ihnen zu Grunbe liegenden fteiheit des Reichseinkommens. Die Debatte wird um 4V0 llßr auf siVnnt« preußischen Maigesetze sind hervorgerufen durch bas Verhalten der Kirche selbst; vertagt. 2 1 1 rci

sie sind nicht« Anderc«, al# Maßrkgrln der Abwehr unb der Vertheidigung! Berlin, 14. Nov DieNorbb. Lllaem aeituna" 6cftätmr k gegen einen Standpunkt, gegen Angriffe ber Mche, welche man im 19. Jahr.|Wiebcruerhaftung be# Grafen Slrnim auf Grund wichtiger neuer Pvrkommniff. hundert nicht mehr hätte für möglich halten feilen. erfolgt fei. DieKreuj-Zeitung" meldet augenfcheinlich na» Mittbeilu»^

Man beruft sich auf ben Wchphältfchen Frieden unb auf bie in der Bei- von dem Grasen Armm nahe stehenden Steifen: 2lrntm habe von den vn

faffung garautirte Frecheit des Glaubens unb bes Gewiffens. Die Berufung mißten Papieren, welche nur verlegt waren, nach seiner Freilasiuna mebrm

auf ben WestphLlischen grieben ist seltsam, auf etnen Frieden, welcher Gegen- Stücke gefunden und dieselben nebst mchrereii Minder wichtigen Piücen i-mem

stand sehr heftiger Anfeindungen Seitens der katholischen Kirche unb eines ge- Pertheidiger, Recht sanwalt Munckel, am 10. November Mittags übergeben , n

harnischten päpstlichen Protestes gewesen ist, auf einen Frieden, besten Bestim-sie sofort bem Stadtgericht zu überreichen, wohin sich Munckel unnuttelbn b, mungen über die Evangelischen die katholische Kirche selbst nicht anerkennt. Silbergai. Tas Blatt fügt hinzu: In dem Umstande daß der SieckitSarwat, abgesehen davon würde es um manche katholsiche Kirche t» Deutschland schlecht Mu,tckel von dem Inhalt der Schriftstücke Kenntniß hätte nehmen können bestellt fein, t-ein, sie ihreit Rechikboden m bem Westphällschen grieben suchen,scheine das Motiv ber Wieberverhast.ntg gefunden zu jein Munckel fei beuv wollte, in einem Frieden, ber bekanntlich ben Reichsständen bie Bcsiigniß ein. tuen dem Untersuchuiigsrichter vernommen worden, habe wboch als Saäiwalter räumt, unter Umständen Andersgläubige zur Auswanderung zu zwingen. Aber des Grafen jede Allskunft verweigert.

Berlin, 13. Nov. Auf eine Anfrage wegen Anwendung des Prädlcats

"Jungfrau" bii kirchlichen Trauungen hat, wie der N. Pr Z. mitgctheilt cer Evangelische Dberklrcyenrath nachstU-endeu Bejcheid erlafien :

_'«b'Tli.i, 17. Occober 1674. Euer Hochwürden erwidern wir auf die Vorstellung vorn 2. c. M., daß die Anwendung deS jungfräulichen Ehren- präticats bet der kirchlichen Trauung durch die Verordnung vom 21. b- I -chl geboren ist, weil dieS nach Verlegung der Trauung hinter den rechtlichen Beginn der Ehe nicht angängllch war. Ebenso wentg jedoch ist die- selbe untersagt. Wenn daher die Jnleressenten die Anwendung oes jnngfräu- llchen Pradtcats für den Trauuugsact begehren, und ntchl etwa die Gemem- samkeit des ehelichen Hausstandes schon begonnen ist, wird der die Trauung vollziehende Geistliche unverhindeit sein, dem an ihn gestellten Verlangen zu willfahren. (gez.) Herrmann."

Auloa, 13. November. Auö zuverlässiger Quelle vernehmen wir, daß es in der Absicht der Regierung liegt, das Limburger kathvlt,che Priestersemniar mit demjenigeti von Fulda zu vereinigen. Es weilen darum bereits seit einigen Tagen zwei höhere Negierungsbeamte von Eaffel m Fulda, um mit dem Car. lular-Vicar Hahne die desfallsigen Veihandlungen anzukniipfen. Wie man ver­nimmt, sind die Btsthumöverweser und der Domcapitular Dr. Malkumö der Ansicht, diejenigen Zugeständnisse, welche die Regierung an diese Vereinigung kliüpft, unbediilgt anzunehmen, während die übrigen Capitulare noch hin und her schwanken sollen.