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Poser Ctjiciai Bji fldhmg von ( jti Geldbuße

teir* »..Paris, L A 8n

Der Erzbischof Melchers von Köln im «iefängniß. mächttgter, Ministerpräsident Hofmann, Hessens Stimme zu Gunsten der Ein. fuhrung der Civilehe durch die Reichsgesetzgebung abgegeben hat, oder abgeben 'n'^ man ^icr n^t- zumal ihm dadurch demnächst die wenig tx.

'.qmckllchen Verhandlungen darüber in der ersten hessischen Kammer erspart wer- den. Dagegen fühlt mau sich nicht sicher bezüglich anderer Bundesstaaten, wie ^Bayern, Württemberg u. s w. Die liberale Presie kann in dieser Richtung nicht energisch genug rhätig scln, zumal die clericale nichts versäumt, um dem Reichsgesetz Schwierigkeiten zu bereiten. Daß der Reichstags - Abgeordnete für Mainz, Domcapitular Moufang, in ganz gleicher Richtung wie die letztere Vresse jeinerjeits im Reichstag wirken würde, war vorauszusehen, daß er mm aber sogar mit Behauptungen hervorrücken würde, wie die, daß die Cwilstands- beamten in Rheinhessen die betr. Bücher nicht so gut wie die Geistlichen geführt hatteii, das koniite man, da es im absoluten Widerspruch mit den Erfahrungen laiiger Zahre steht, allerdings iricht erwarten, Nachdem der Abg. Schröder aus Worms ihn vor dem Reichstag sofort ad absurdum geführt, kann inan

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Nlir die knappe telegraphische Meldung kommt aus Köln, daß in früher 'wjrd benveiielt Vormittagsstunde der Erzbischof der Diöcese eingezogen und in das Gefängniß' - - ~ 1

geführt wurde, daß die Ruhe nicht gestört wurde.

Einige Monate weiter und die"Taktik der Ultramontanen wird sich voll­zogen haben, die Bischofssitze Deutschlands werden verwaist,das katholische Volk wird", um einmal in der Sprache derGermania" zu sprechen,seiner Oberhirten beraubt sein" und der Haupttrumpf despassiven Widerstandes" ist ausgespielt ohne eine weitere Wirkmig zu haben.

Im Mittelpunkt des rheinländischen clericalen Lebens, in dem Haupt­quartier des Katholicismus, in seinem festesten historisch-traditionellen Erbsitze, hat sich die Gefangennahme eines Erzbiichosö vollzogen, ruhig vollzogen; man hat das bevorstehende Ereigniß lange zuvor gewußt und dennoch herrschte voll­ständigste Ruhe, als mau den preußischen Festungen den zweiten Erzbischof, den dritten Episcopus als Gefangenen zuführte. ' ; g, - ------------- u'«v.

Zum zweite» Mal wird Köl» feit 40 Jahre» jiim Schauplatz der Ge- mdess-u deu Moufang schei, Excurs fuglich auf sich beruhen lasse.» fangennahme eines Erzbischofs. Die Renitenz des Erzbischofs Droste v. Bische- entbälr 3 " Großhcrzogi.che Regierungsblatt Rr. 19

ring ist unvergessen und Paul Melchers war es Vorbehalten, sein Nachfolger \ c-f v r

j» werden unter den Märtyrern der Kölner Erzd.öcese Der zweite Märtyrer fd)en Kir^"2 Äro^berwa bums fccr cBan9eli

dieser Kategorie nach 37 Jahren in dem langen Zeitraum von 14 Jahrbun- o betreffend.

derten l Statt des prächt.gen Domes des Wunders gotbischcr Ba.ckunst in cv.hr ifi7i »ft !3 Grotzherzogl.chen Kreisamts Offenbach, die für bai deutsche» Landen wird man ihm eine Kapelle von ein pa» Quadratfuß Raum Stadt ^QK-nback^p/'l"^ Communal-Bedürsmsse in dem Voranschlag der anweisen, um zu seinem Gotte zu flehen um Stärke m.d Trost in diesem betreffend.

rechten Kampfe." Statt einer Schaar dienender Kleriker wie sie ibn dort n 3 Übersicht der für das Jahr 1874 vorgesehenen Umlagen zur Be- umstanden beim weihevollen Dienst, wird er allein sein bei seinem Gebet QffenbEct?" S3ebutf,"ffe bcr 'sraelitischen Religion« - Gemeinden des Kreise« nun zum Gebet ist fein Raum zu fleiit und sei» Martyrium sichert dem n 1 Qfr <n s. » r c

Herrn Erzbischof vielleicht eine» Namen in der Geschichte unserer Taae die 4? ' ~ $ br,m foc6en «»Sg-geb-nen Regtert.ngs.

ihm sonst'sch.ver,ich zu Theil geworden wäre. " ' 8 ' ®a3Eb'-' über die Verfassung der evangel.schen

Als sein Vorgänger im Martyrium in das Gefänguiß geführt wurde da ? !b ? > amot5' B Mts. .» Kraft. Der vo» dem

war es noch eine andere Zeit. Alan alaubte noch au "die Ucber.ena.inistv.n^ 6<nanz-.lusschuß zweiter Kammer an. 24. v. Mts. angenommene Vorschlag einer W eines Martyriums und Herr v. Drost scheütt W elM ^n äL b "7"' E'°'«ific.r..»g der Beamt.»-Gehalte .st vorerst der Regier»» zur M-i- z» habe... Im Gefänguiß lebte er ww em ÄWift «Z 2 begre.ft sich le.cht, daß man dieser

in schlechtem Gewand. Auch diese Komödie fand ihr Publikum. Da? war al t» a Beamten Kre.ieu mit großer Lpannm.g -ntg-g-nsiebt. damals. Heute sind die Märtnrer von Staatswege» zu bäufig gewogen. Prüwiv^d.ü Ausschuß ausgestellte

Die Perle unter den getreuen katholische.. Städten am Rhein das ac- .V gelegentlich der Beratbmiz des Nachtrags-Budgets alle bis dabtn

treue Cöln hat wieder die Fortführung ctncs Erzbischofs aus seinen Maunu <>i, E bestandenen Ungleichbciten gründlich zu beseitigen

gesehen. Die Stimmung mag heute cm-gt genug seiu ... de.. Katholikenkreise..,Am! n st!d*e St,d>e6a6 füt Sli­pon Köln, bei demkatholischen Volke" des Rhemlandcs. Nirgends aber «t] I M w , n

der Funke, der unter der Ascbe glüht, sich auch nur rum kleinsten fthimmdvJo n ^CTux ? wrr emer, uns aus sonst gut unterrichteter

entfachen können. Oder gehört das mit als integrirender Therl ui der Theorie ^^^enden Nachricht glauben dürfen, ist die Unterredung zweier Abge- der Ultramontanen vom passiven Widerstand? ordneteir mit dem Fürsten Bismarck, welche jüngst von den Blättern veröffent»

Wie man die Abführung so in aller Stille aus dem Valais de« Err-»nd beruht, wie unsere Quelle weiter erfährt, einfach bischofs in der Gereonstraße bewirken konnte, wie die Verhafn.ua erfolgte -- blC,e,r 1 m /bc" aesch'ckken Weise eine Pression auf schwaw

all' diesen Details sehen wir noch zur Stunde entaeaen -^kglieder der naNonal-l.beralen Partei auszuüben. Man hätte, so mel-

___________ 9 9 man unt ferner, derNordd. Ällg. Ztg." die Veröffentlichung des Ge­spräche- angetragen, diese habe indeß angesichts ihres balsamischen Charakters erklärt, pd) zu derartigen Experimenten nicht hergeben zu können. Alsdann

AuS bcnt (^ronhfrDiifhiMH <rs t . öffnete die Sperr. Ztg." dem Artikel bereitwillig ihre Spalten. Von wem,

s?JMSMCSS.SÄXÄ u?Ä'sw1,8*** ^9 auf Einführung der obl.gatornche» Cwilebc im Reiche wird in seinem Ge-s 1 1 .

9 3 8Cr" fdc"fe" «wchte. D-ß »n,er Dunteoberoll-günstigsten Fall, daß die Krankheit sich in so schnellem Maße z»r Besserung

Paris ^dfnal-Gouvk Ma die 3M Provinz in B - Aus htirtei Präs! hfien Stelle

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fr. Ww ob« ,

Auszug aus der Milttär-Srsatz-Jnstruction für den Norddeutschen Bund.

S- ,76- Strafe für unterlassene Meldung zur Berichtigung der Stammrolle, bezw. für unterlassene Gestellung zu den Musterungs- oder Aushebun^s-

1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebcnen An- und Abmelbungen zur Berichtigung der Stammrollen unterlassen, werde» auf den anh-^ ^subst.ttür Sl^rU"9 bCt Stammrolle beauftragte» Behörde» mit Geldstrafen bis zu 10 Thaler» belegt, welchen im Falle des Unvermögens Gcfängnißstrafe

2) Militärpflichtige, welche der nach den Vorschriften der §§. 71, 98 und 115 erlassenen Aufforderung, sich zur Musterung oder Ausbebuna vor di. Kreis-Departements- oder Marine - Ersatz-Comnussion des Bezirks, i» welche» sie nach §. 20 gestellungspflichtig sind, zu stellen, keine Folg- leisten, oder b Aufrufung ihrer Name» im Musterungs- oder Aushebungs-Locale nicht anwe,eudnd, werde» anf den Antrag des Cioilvorsitzcnden der Kreis- bc,w Devar,^ ments- (Marine)-Ersatz-Commission mit einer Geldstrafe bis zu 10 Thaler belegt, welcher im Falle des Unvermögens Gefäugnißstrafc ui substituiren ift

3) Unabhängig von den vorstehend ad 1 lind 2 gedachten Strafen werden die Militärpflichtigen, welche die Anmeldung -ur Stammrolle unterlill... oder sich nicht vor die Ersatz-Behörden stellen, durch die i.i de» nachstehenden §§. 177 bis 179 enthaltene,i Bestimmungen betroffen 'über deren Anwendung lediglich die Ersatz-Behörden zn entscheiden haben. ' icnoung

§ 177 Folgen der unterlassenen Anmeldung zur Stammrolle, bezw. der unterlassenen Gestellung zu den Musterungs- und Aushcbunas-Terniinen

1) Militärpflichtige, welche die im §. 59 vorgeschriebene Meldung zur Eintragung ihres Namens in die Stammrolle unterlassen haben können .

dem Grade der Fahrlässigkeit oder Absichtlichkeit, welcher die unterlassene Anmeldung zuzuschreiben ist, unter Verlust: v ' 1

a) der Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,

b) des aus etwaigen Neclamatiousgründen erwachsenden Anspruchs auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen werden.

leisten ^ver?wrc» Pflichtige' °^ne cincn genügenden Entschuldigungsgrund der Aufforderung, sich zur Musterung bezw. Aushebung zu stellen, keine Folg, a) die Berechtigung, an der Loosung Theil zu nehmen,

b) bcn aus etwaigen Neclainationsgrüuden erwachsenden Anspruch auf Zurückstellung bezw. Befreiung vom Militärdienst

Wer ohne einen genügenden Eutschuldigungsgrund bei Aufrufung seines Namens im Musterungs- bezw. Aushebungs-Locale nicht anwesend ist verliert die vorstehend ad a gedachte Berechtigung. w 1 ucnlcr*

naä) miC biC UUtCr i bezeichneten vorzugsweise zum Militärdienst herangezogen event. als unsichere Heerespfltchtig.

§ 178- Anwendung der Vorschriften der §§. 176 und 177 auf disponibel gebliebene Militärpflichtige.

di. Vorjahren ihrer Loosnummer nach disponibel geblieben, sind den im §. 176 enthaltenen Strafbestimmungen unterworfen-

die Vorschriften des 177 finden jedoch nur in dem Falle auf sie Anwenduug, wen» sie i» dem Aushebungsbezirk, t» welchem sie ,ur Zeit der unterlnlle Anmeldung zur «tammrolle oder zur Zeit der unterlassenen bezw. verspäteten Gestellnng nach §. 20 gestellungspflichtig waren bei dem Zurückarcifcn auf Disponiblen ihrer Altersklasse, ihrer Loosnumn.er nach in der vorgeschriebenen Reihenfolge ebenfalls zur Aushebung gekommen wären 3 9 T b

«rwachst,°?würdc *** ®tllfiElllll,9 9elal,8e" müssen, gehen sie auch der Vergünstigung verlustig, welch- ihnen ans etwaigen Reclantatio.isgründen

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