*s*4 vierteljähng 1 fi. 12 kr «ir Brtngerlohn. Durch dir Kost bezogen vierteljährig 1 fl. 29 Ix.
Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mit Hut nähme Sonntags.
Expedition: Lanzletbrrg, L»t. B- Nr. 1.
Anzeige- und Amtsßlatt für den Kreis Kressen.
Rv. Mittwoch den 31, Dccembcr ~ g}
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. B e k n n n t m a ch u n g.
„ .. ,‘rc Organisation der Localverwaltung der Brn, twein- und Bierstcuer betreffend
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der Branntwein- und der Biersteuer, sowie in der Lvc l^rwa ,na d»k- ü-n t flnb/ £/f^en,t, '* a«9e"’fff«»( '« den Einrichtungen für die Erhebung
Hörr.
Großherzogliches Ministerium der Finanzen. Schleiermacher.
Bekannt m ach un g.
Betreffend: Wie oben.
MÄMgÄSSKSS Ä«Gtt ......-........
WsM r« tragenen StaÄS” DHr'-tseinn-hmereien werden von den ihnen in Beziehung auf die Branntwein- und die Bi-rsteuer seither über- Darmstadt, den 11. Deceniber 1873.
h Bezugnahme auf vorstehende Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen wird hierdurch zur öffentlichen -keuutnik aebrackt
daß ,n Ausführung der Bestimmung unter pos. 1 durch Großherzoglich- Obersteuer ^D.reetion eine neue Organisat °n der^HebestbÄ Ä Ä»tsusT” *■ bk b“®“»>" «'s'6"«- <-d >.*.«
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2) Zum Bezirk der Orts-Einnehmerei Grün berg: Ettingshansen, Hattenrod, Mü-'fter
3) Zum Bezirk der Orts-Einnehmerei Butzbach: Ober-Hörgern.
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Gießen, am 29. December 1873. 11 0
Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
P o f 111 f d) e r Thei (.
Deutsch land.
stehende Bekanntmachung erlassen: 1) Sämmtliche unmittelbar bei Maschinen
von Zangen, das Comthur-
Darmstadt, 28. December. (Maßregeln zum Schutz der Arbeiter in Fabriken.) Man erinnert sich, daß namentlich in der letzteren Zeit mehrfach Arbeiter durch unzureichende Einrichtungen 2c. in den Fabriken verunglückt sind. Mit Bezugnahme auf den §107 ter Gewerbe-Ordnung und mit Genebmigung des Ministeriums des Innern tat deshalb das hiesige Kreisamt zum Schutze
. , le zu Darm- an der voihinigen zweiten evang.
7. Ramensveränderungeu.
Ertheilung von Erfindungspatenten.
9. Ernennungen in Beziehung auf den Landtag
10. Dienstnachrichten. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben aller-
0.. ~ i*hv>, , den Schullehrer an 1
zweiten Abtheilung der vierten evang. Stadtknabenschule zu Darmstadt
1. Bekaimtmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Aufhebung der -Ltempelpflicht auswärtiger Kalender betreffend.
2. Bekanntmachung desselben Ministeriums, das Octroi-Reglement der Provinzial Hauptstadt Mainz betreffend.
3. Bekanntmachung desselben Ministeriums, die Arzneimitteltaxe für das Großherzogthum Hessen betreffend.
der in den gewerblichen EtMiffements 'bei «reifes beschäftigten' Arb-it-r nach- VerwaIt^^cr''ü!um?in^^7Abg^ü Är'Ad"""^ gl"‘"’äCn' b,e ^^anntmachung erlaffen - 1) Sämmtüche unmiitclbor bei Maschinen 5. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums des Innern, die Frei-
beschäftigten Arbeiter haben wahrend der Belchafiigung knapp anschließende Klei- herrlich von Wchherische Eleonorenstiftlina betreffend
der zu tragen. Die Gewcrbiinternehmer sind verpflichtet, mit allen ihnen z„ 6. Ordensverleihung. Se. Königl. Roheit der Grokberwa baben aller- Gebvte stehenden Mitteln dahu, zu ivilken, daß die Arbeiter dieser Bcstimmnng gnädigst geruht: am 20. August dem Oberstlieutenant und ^Adjutanten Sr Nachkommen; 2) Zwischenmeckanismen der Akbeilsmaschmen, Regulatoren, Re. Großh. Hoheit des Prinzen Karl von Hessen -c ~ ~
«ptoren (Wasserräder, Dampfcyliiider, soweit die Kolbenstangen daraus her- kreuz 2. Klasse des Philipps Ordens zu verleiben.
vorstehen oder gehen), die Schwung- und Transmissionsräder und Wellen rc., ™ u
ebenso alle Aufzugsöffnungen, sowohl in Fabriken, als in Mühlen, sind mit: soliden Geländern, bezw. mit Kasten, Drahtgittern oder anderen Vorrichtungen zu umgeben und überall auch da Geländer anzubringen, wo bei dem Schmieren- uvv.ll .. U,V4.V4V VV4, ^lv C1 v 4UUVU uucl,
^",-^^inentheilen das Betreten von schmalen Gängen und Treppen erfor-^gnädigst geruht':' '
berlrch ist, neben, bet , über oder unter welchen sich Transmissionen befinden aus Klein-Hausen, im Kreise Heppenheim, die erste kath. Scknlftelle daselbst ru 3) in Fabriken (Arbertsraumen) aller Art sind von dem Willen der Arbeiter übertragen; am 5. December den Rentamtsdiener bei dem Rentamte LamperV unabhängige Luftventtlatoren anzubringen; in denjenigen Arbeitsräumen, in heim, Johann Peter Büdinger, zum Hauptsteueramtsdiener bei dem Hauvt- welchen Staub oder widerliche Gerüche Nicht zu vermeiden sind, haben die Ar-'steueramte Worms und am 8. December die Hvfmusikaspiranten Christian beiter ihre Mahlzeiten in besonderen von den Fabrikbesitzern zu stellenden Ränm-j Plauz und Ludwig Sulzmann zu Hofmusikern zu ernennen; am 11. December lichketten emzunehmen ; 4) Zuwiderhandlungen werden nach § 14« ter Gewerbe-dcn von dem Herrn Grafen zu Solms Rödelheim, auf die evang. Schnlftelle Ordnung nut Geldstrafe blö zu 50 Thaler und im Falle des Unvermögens zu Burg Gräfeurode, im Kreise Vilbel, präseutirten Schulamtsaspirauten Fried- mit Haft bis zu 4 Wochen bestraft. — Man kann dieses Local Reglement uur-rich Vetter aus Burg Gräfenrode für diese Stelle zu bestätigen' am 12. Demi! Freuden begrüßen imb darf die Hoffnung aussprechen, daß man auch an-;cember den Schullehrer an der vierten evang. Stadtmädchensäuil derwärts gleich zweckmäßige Vorkehrungen treffen möge. !stadt, Heinrich Neineck, den Schullehrer i... tw ” '
Darmfiadt, 30. Decbr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 50 Stadtmädchenfreischule zu Darmstadt, Tobias Voltz enthält: v *•'**•*■•* - ■ ■ - • -


