Einzelbild herunterladen

jpTtiS vierteljährig 1 fl 12 kr »ut Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig

1 st- 29 ft.

i

Erscheint täglich, <ni Aus­nahme SonntagS.

Ervedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Areis Liessen.

Nr. 233 Freitag mn 31. Oktober >873.

Amtlicher Th eit.

Bekanntmachung.

Die unter dem Protectorate Seiner Königlichen Hoheit des Großberzogs stehende Heilanstalt in der Mauerftraße 5tr. 17 zu Darm­stadt wurde im Jahre 1854 von mehreren Aerzten gegründet und hat sich durch die in derselben ausgeführte erfolgreiche Behandlung chirurgischer Kranken einen wohlbegründeten Ruf erworben.

Durch die Aufführung eines neuen, allen Anforderungen der heutigen Gesundheitspflege entsprechenden Krankenbaues und die Uebertragung der Ver­waltung dieser Stiftung an den Alice-Frauenverein, wodurch die bewährten Pflegekräfte dieses Vereins für die Krankenpflege in der Anstalt erworben wurden, hat die Heilanstalt nunmehr eine wesentliche Verbesserung erhalten.

Kranke aller Stände können gegenwärtig in derselben eine ihren Bedürfnissen entsprechende Verpflegung finden.

Mit allen Bequemlichkeiten versehene Einzelzimmer sind mit Verpflegung von 1 fl. 45 fr. an täglich zu haben. In gemeinschaftlichen Zimmern wird für Verpflegung täglich 1 fl. vergütet. Die näheren Bedingungen der Aufnahme und Verpflegung können in der Heilanstalt Mauerstraße 17 und auf dem Bureau des Vorsitzenden des Vorstandes gedruckt in Empfang genommen werden.

Die Heilanstalt befindet sich gegenwärtig auch in der Lage mit Gemeinden Verträge abzuschliesten, durch welche die Verpflichtung über­nommen wird, daß die auf Kosten der Gemeinde zu verpflegenden, an innerlichen oder äußerlichen Krankheiten leidenden Patienten zu ermäßigten Preisen und unter ähnlichen Bedingungen wie in anderen hiesigen Anstalten ausgenommen werden.

Der Vorsitzende des Vorstandes der Heilanstalt, Herr Hofgerichtsadvokat Ohly ist zum Abschluß solcher Verträge bevollmächtigt und kann auf dem Bureau desselben nähere Auskunft ertheilt werden. Der Vorstand.

Politischer Thei (.

Deutschland.

Darmstadt, 29. October. Der Landes-Ausschuß des hessischen Pro- testanten-Vereins bot an die evangelischen Gemeinden des Großherzogthnms and Anlaß der Beschlüsse der letzten Landes-Synode eine Ansprache gerichtet, welcher wir Folgendes entnehmen. Die Ansprache constatirt zuvörderst, daß die außer­ordentliche Landes-Synode den noch unter dem früheren Ministerium ansgear- beiteten kirchlichen Verfassungs-Entwurf so umgestaltet und verbessert habe,» daß er bei der Schlußabstimmung mit allen gegen zwei Stimmen angenommen wer­den konnte, und findet hierin einen Beweis dafür, daß die Synode nach keiner Seite hin einen ausschließlichen Standpunkt eingenommen, sondern aufrichtig bemüht gewesen, eine Verfassung aufbauen zu helfen, in welcher jede evange­lische Ueberzeugung Recht und Raum hat.Einer kleinen, vorzugsweise aus lutherisch-orthodoxen Pfarrern bestehenden Partei, heißt es dann weiter welche sich und das auf ihre Fahne geschriebeneBekenntniß" für unfehlbar hält, und weder die Gleichberechtigung anderer evangelischen Überzeugungen, noch ein Recht der Gemeinden in kirchlichen Angelegenheiten anerkennt, sucht aber gerade aus diesem Grunde den Verfassungs-Entwurf der Synode als ein wahres Teufelswerk darzustellen und ängstliche und leichtgläubige Gemüthcr unter dem Vorgeben, der lutherische Glaube sei in Gefahr, ifcte Synode habe die lutherische und reformirte Confession aufgehoben und alle Gemeinden in einen großen Unionssack gesteckt, gegen die bevorstehende neue Verfassung auf­zuhetzen. Ein Blick in den aus den Berathungen der Synode hervorgegange­nen Entwurf straft solche Behauptungen sofort Lügen und laßt bei jedem Un­befangenen keinen Zweifel darüber bestehen, daß nicht eine Gefahr für das Recht der Confessionen, sondern die Angst vor dem durch den Verfassungs- Entwurf anerkannten und geregelten Recht der evangelischen Gemeinden, ihre Angelegenheiten selbst zu verwalten und in allen kirchlichen Dingen ein entschei­dendes Wort mitzureden, jene Partei zu einem Gebühren hinreißt, welches sich dem Auftreten der Ultramontanen würdig an die Seite stellen fann." Die

!Synode hervorgegangenen Verfassungs-Entwurf zu erklären. Mögen dies na­mentlich diejenigen Gemeinden thun, deren Geistliche sich gegen die Beschlüsse der Synode erklärt und vielleicht zu dem Schein Veranlassung gegeben haben, daß sie im Auftrage oder im Sinn ihrer Gemeinden gehandelt! Ist auch der Entwurf der Verfassung, wie alles Werk von Menschenhand, nicht vollkommen, jondern in sehr wesentlichen Punkten noch mancher Verbesserung durch zukünf- jtige Sunoden bedürftig, so macht er doch, wenn er unverändert zum Gesetz erhoben wird, jetzt schon der Abhängigkeit der evangelischen Kirche vom Staat ein Ende und legt vorbehältlich des Oberaussichtsrechts, welches der Staat über alle Religions-Gemeinschaften zu üben hat, die Verwaltung der kirchlichen Angelegenheiten in die Hände der Gemeinde, welcher er auf allen Stufen des kirchlichen Organismus eine aus der Wahl der Gemeinden und Synoden her­vorgehende Vertretung und Mitwirkung, sonne Schutz gegen staatliche und priesterliche Bevormundung gewährt." Die Unterzeichner hegen schließlich zu den evangelischen Gemeinden, mögen sie dem lutherischen oder reformirteii Be­kenntniß , oder der Union angehören,die feste Zuversicht, daß derselbe evan­gelische Geist und dasselbe Bewußtsein der Zusammengehörigkeit in ihnen lebt und daß sie jeden offenen und versteckten Versuch, das Zustandekommen des lang ersehnten Verfassungswerkes zu hintertreiben woher ein solcher Versuch auch ausgehen möge mannhaft zurückweisen und vereiteln werden!"

Darmstadt, 29. October. Der Finanz-Ausschuß zweiter Kammer hat aus Veranlassung mehrerer an die Stände gelangter Petitionen einstimmig beantragt, an die Regierung das Ersuchen zu richten, eine nochmalige Frist zur nachträglichen Einlösung der verfallenen hessischen Grundrentenscheine zu er­öffnen, indem er der Ansicht ist, daß es dem Ansehen und der Würde des Staates nicht entsprechen würde, aus blos formellen Gründen die Tilgung seiner Schuldigkeit zu versagen.

Berlin, 28. Oct. Um die Ansichten der römischen Curie über das Verhältniß von Staat und Kirche, Kaiser und Papst kennen zu lernen, muß man sich nicht an die in Deutschland erscheinenden clericalen Blätter, sondern an die in Rom erscheinenden Organe des Vaticans wenden. Die ersteren ver-

und Königs stoßen den vom Papst ausgestellten großen Grundsatz nicht nm.

von den Vertretern der orthodox confessionellen Richtung ausgegangenen Bestre­bungen, die hessische Landeskirche auseinander zu reißen und drei verschiedene

tuschen und verdrehen die wirklichen Ansprüche des Papstthums, weil sie durch den vollen Ausdruck derselben bei den deutschen Katholiken den Boden verlieren würden. Die letzteren sagen ohne Scheu ihre eigentliche Meinung heraus. Einen wahrhaft classischen Ausdruck dieser Meinung und zugleich den besten Commeutar für den Brief des Papstes vom 7. Ang. theilt die Spen. Ztg. aus der llnita Cattolica vom 21. Oct. mit. Der Artikel lautet:

Alle diejenigen, welche die Taufe empfangen haben, gehören dem Papste an," sagt Pius IX. Darauf entgegnet nun zwar Kaiser Wilhelm: Der evangelische Glaube erlaubt uns keinen andern Mittler zwischen Gott und uns, als unfern Herrn Jesus Christas anzunehmen; aber alle Proteste des Kaisers

Coufessions Kirchen" herzustellen, habe die Synode consequent zurückgewiesen und damit zugleich den Feinden unserer Kirche, namentlich im römischen Lager, eine Hoffnung vereitelt. Mit wahrhaft ängstlicher Gewissenhaftigkeit habe die Synode in ihren Entwurf eine Reihe von Bestimmungen ausgenommen, welche den Gemeinden und den einzelnen Gemeindegliedern vollen Schutz gegen jeden Gewissenszwang und gegen die Durchführung von Mehrheitsbeschlüssen in Sachen des Glaubens gewähren. Dies wird im Einzelnen nachgewiesen. Dann fährt der Aufruf fort:Eine Anzahl orthodoxer Pfarrer hat der bevorstehen­den neuen Verfassung bereits offen den Krieg erklärt und wird das Aenßerste o. .... ...... ....

aufbieten, um deren Einführung zu hintertreiben. Man fürchtet den frischen!Denn die Taufe ist die Thür, durch welche man in die Kirche eintritt, und Lustzug, welcher den Modergeruch ans der Kirche vertreiben und die Sonnen-!als Wilhelm getauft wurde, ist er ebenfalls in die Kirche Jesu Christi, deren strahlen, welche unser kirchliches Leben mit neubelebender Wärme erfüllen! Haupt der römische Pontifex ist, eingetreten. Durch die Taufe ist er in das sollen. Lange Kämpfe und schwere Opfer hat es gekostet, das Verlangen der spirituelle Unterthaneuverhältniß zum Papste getreten. Er ist evangelischen Bevölkerung nach einer veränderten Verfassung der Kirche zur Gel-^Ketzer und sucht sich jenem Ui'.terthanenverhältniß zu entziehen, aber die Rechte, hing zu bringen. Nachdem Se. königl. Hoheit der Großherzog als oberster welche der Papst in Folge der Taufe über ihn erhalten hat, kann er nicht Bischof den Wünschen der evangelischen Bevölkerung bereitwilligst entgegenge- vernichten. Alle Preußen, welche im Königreich Preußen geboren, sind Unter­kommen , ist es nun aber eine heilige Pflicht der Gemeinden, ebenfalls ihre!thanen des preußischen Königs. Was nützt es wenn einer derselben sagen Stimmen zu erheben und ihre Zustiinmiuig zu dem alis den Berathungen dcr^wollte: Ich erkenne den König nicht an? Dieser Act der Rebellion entzieht