i
Weder die militärische Tüchtigkeit, noch die straffe Di-kiplin werden darunter leiden; auch ist keineswegs zu befürchten, daß der sogenannte blinde Gehorsam durch die aufgehobene specielle MtlitLrseelsorge ein wenig erleuchteter werden würde. Der Fahneneid ist an sich ebenfalls nicht au die Mitwirkung eine- Geist, ltchen gebunden, ebensowenig bedarf es zur Eommunion eines besonderen Mili- tärgeistlichen. Und für den Kriegsfall wird die Bildung eines seelsorgerischen Corps nicht mit größeren Schwierigkeiten zu kämpsen haben, al- die Etablirung resp. Verstärkung der Sanität-corp- hervorruft. O
Deutschland.
Berlin, 26. März. Die schon von mehreren Setten, namentlich auch in Corresponbcnzrn ans Rom, signalistrte Besorgniß Italiens wegen Frankreichs kräftiger Haltung gegen Italien nach tnr Räumung des französischen Territoriums durch die deutschen Truppen ist gewiß von besonderem Interesse. Italienifcve Oppositionablätter haben cs noch offener ausgesprochen, daß man das Ende der deutschen Okkupation erst gegen 1875 frühesten» erwartet habe und der gegen- wärttge frühe Termin Italien unvorbereitet finde. Die deutsche Armee sollte danach, wie man sieht, den verschiedenartigsten Anforderungen genügen. In Frankreich selbst sollte sie den nothdürstigcn Frieden zwischen den Parteien aufrecht halten, und die Nachricht, daß sie das im nächsten Herbst den Franzosen selbst überlassen wolle, machte die Börsen nervös. Unseren Truppen war aber noch die andere Ausgabe zugefallen, daß sie Frankreich jeden unfinnigen Gedanken an einen Kreuzzug zu Gunsten des Papste- nach dem Dorbild von Castelfivardo vertreiben soll ten. Im Grunde spricht sich darin nur die Ueberzeugung au-, daß Italien aus die deutsche Allianz angewiesen ist. Man darf denn auch wohl erwarten, daß es den Voraussetzungen derselben auch entsprechen und sich beispielsweise mit der Erneuerung dr- französischen Handelsvertrages versehen werbe. Würde, Herr Thier- auch faktisch au- den mehrfach angeführten Gründen dudurch nicht viel erlangen, so wäre jener ganz unnütze Abschluß vor der Zeit doch eine Verletzung sowohl für Deutschland wie für Oesterreich, daS sich dadurch Frankreich fast allein gegenüber gestellt sehen würde. In diesem Punkt wird Itali n zu beweisen haben, daß e- den Werth der deutschen Freundschaft zu würdigen weiß und nicht unfere guten Dienste ohne jede Gegenleistung als selbstverständlich vorau-setzt.
Berlin, 27. März. Für den Reichstag bereiten sich mehrere wichtige In- terpellationen und Anträge vor. Der Abg. Lasker beabsichtigt die RetchSregierung dahin zu interpelliren: „Hat die Reichsregierung Kcnntniß von den Umständen bei Aufklärung des Gesetzes über die Aktiengesellschaften in Folge der Gründung und Verwaltung vieler solcher Gesellschaften; beabsichtigt die Regierung Abhülfe dagegen zu schaffen, und zwar noch im Laufe der gegenwärtigen Session?" Diese Interpellation ist bereits mir vielen Unterschriften bedeckt, deren Anzahl indessen noch nicht abgeschlossen ist. — Der Abg. Biedermann wird erne Interpellation einreichcn, ob und wann auf Einführung de- Eiv lehegesetzc- zu rechnen ist. Inzwischen haben die Abgg. Dr. Völk, v. Bontn und Genossen bereis folgende Interpellation angemeleet:
Bezüglich der vom Reichstage am 19. Juni 1872 gefaßten Resolution aus Vorlage eine- Gesetzentwurfs über Ordnung der Etvilstand-regrstcr ist in der dem Reichstage vom 14. d. MtS. mitgetheilten Uebcrsicht der vom Buntdesrathe auf Beschlüsse des Reichstages aus der Session 1872 gefaßten Entschließungen die Eröffnung enthalten: „Der Entwurf eines Gesetzes, btir. die Beurkundung des Personenstandes, ist im Reichskanzleramt ausgearbeitet." Da nun diese Mittheilung weder über Zweck und Plan de- Entwurfs, noch über die Absichten der Reichsregierung bezüglich des Zeitpunktes der Vorlage desselben an den Reichstag Aufklärung enthält, so erlauben sich die Unterzeichneten an den Heren Reichs- kanzler die Anfrage zu stellen: „Worin besteht nach Zweck und Pian der nähere Inhalt des fraglichen Entwurfs. Wirb derselbe demnächst, und zwar noch in der gegenwärtigen Sitzungsperiode dem Reichstage zur Beschußfaffung unterbreitet
Berlin, 28. März. Der „RcichSanzeigkr" publicirt das Gesetz über den Staatshaushalts.Etat. — Der „Kreuzzritung" zufolge ist die Abreise des Kaisers mit kleinem Gefolge auf den 23. oder 24. April festgesetzt.
Berlin, 28. März. Wie bereits gemeldet, sind neue Vorschriften über den „Dienstweg und die Behandlung von Beschwerden" der Militärpersonen des Hee- res und der Flotte, sowie der Eivilbeamten der Milttäi- und Marineverwaltung erschienen. Ueber den Inhalt derselben wirb der „Fr. Z." Folgendes mitgethcilt. Die Vorschriften beginnen mit ver Erlaubniß, wider d»e Vorgesetzten Beschwerde zu führen. Das ist nicht neu, doch ist bisher der Beschwerdeweg erfahrung-mäßig in den seltensten Fällen, namentlich von Seiten der gewöhnlichen Soldaten, betreten worden, da selbiger jetzt wie früher manche Gefahren birgt. Zunächst wird die Abweichung von dem vorgeschriebeuen Beschwerdewege an Personen de- Soldatenstande-, welche im aktiven Dienste sich befindcn, gerichtlich, an Personen des Beurlaubtenstandcs disciplinarisch oder gerichtlich geahndet. Diese Ahndung kann bi- zu einem Jahre Gefängniß gehen und hat jedenfalls Arrest zur Folge. Be- schwelten dürfen ferner nicht früher als am nächsten Morgen nach dem Statlfin- ven desjenigen Dorfalle« eingeleitet werden, welcher zur Beschwerde Anlaß gegeben yat. Eine Ausnahme ist zuläisig, aber schwer festzustellen. „Vor Beendigung des Dienstes darf der Beschwerdeweg niemals betreten werden." Zur Anbringung der Beschwerde wird dem Beschwerdeführer eine Frist von drei Tagen gegeben und dem letzteren die Pflicht auferlegt, seinem nächsten Vorgesetzten von der Anbringung der Beschwerde unmiitelbar Kenntuiß zu geben, falls ,elbige nicht gegen diesen selbst gerichtet ist. Ein Osfieier, welchem auf dienstlichem Wege Anzeige wird, baß ein im Range der Unterosficirre oder Gemeinen stehenvrr Untergebene! beabsichtige, Beschwerde über eme» Vorgesetzten zu führen, ist berechtigt, sich „über etwatge Grundlosigkeit der Beschwerde zu ä^ßrn," und verpflichtet, den Beschwerde, sührer darauf aufmerksam zu machen, daß er durch Anbringung einer an sich unbegründeten oder einer leichtfertigen Beschwerde sich fhefbor wache. Die glet- «den Befugnisse sieht» jedem Vorgesetzten zu, welchcr dienstlich davon Kcnntniß erlangt, daß ein ihm untergebener Beamter oder Osfieier sich deschwercn wolle. Eine anderweite Einwirkung ist untersagt, doch wird es in brr Praxis neben der vorgefchriebencn Abmahnung einer solchen auch nicht bedülfeu. Die Entscheidung über die Beschwerte wirb bem Beschwerdeführer und Verklagten mitgetheilt und wenn sie begründet geworden, .baß sie den Vorschriften gemäß dienstlich erledigt sei." Bildet eine persönliche Verletzung den Gegenstand der Beschwerde und wirt sie begründet gesunken, so ist einem beschwerdesührenbenOsficier ober obern Beamten , statt der lltzieu Angabe, dir Erlläiung zu geben, daß Remedur riogetreten
sei. Der Unterofflkier und gewöhnliche Soldat erhält also diese Erklärung nicht, deren Form übrigens auch bei Officieren u. s. w. so gewählt werden muß, „daß dabei die Autorität de« verklagten Vorgesetzten möglichst gewahrt wird." Gegen die getroffene Entscheidung kann, von beiden Thcilen, Berufung an die nächste höhere Steve und so fort, ohne Umgehung einer Stelle bis zum Throne hinauf erhoben werden. Haben mehrere Gemeine aus gleicher Veranlassung Beschwerde zu führe«, so ist die Anbringung nur zweien derselben gcstattet. Uube. gründete Beschwerden werden an dem Beschwerdeführer durch DiSriplinarflrafe oder Rüge geahndet. Den Beschwerden der Osficirre, Mitglieder des SanitätS-Ofsi- ciercorps und Maschinen-Ingenieure muß ein Vermittelungsversuch vorangehen, welcher dem zu verklagenden Vorgesetzten die Gelegenheit giebt, unbewußt oder in Uebereilung zugefügteS Unrecht sofort obzustcllen. Ueber die Wahl des Veimitt- lers sind sehr genaue Vorschriften gegeben, wie denn bas Ganze einen kleinen Codex bildet. Aber auch mit und nach demselben werden es sich besonders Un- trrofficiere und Gemeine doppelt und dreifach überlegen, ehe sie den Beschwerdeweg betreten, denn auch im günstigsten Falle bleiben sic doch Dem, über welchen si>' sich beschwert haben, untergeben, was sogar in Civilbeamtenstellen meist sehr unangenehm ist. (V. B. E.)
Berlin, 28. März. Dem Vernehmen nach wird gegenwärtig im Schooße des Glneral-Postamts dir Frage ventilirt, ob und wie es möglich zu machen fei, den im praktischen Dienste beschäftigte», angestellten Beamten während der Sommermonate der Reihe nach einen Urlaub von mindesten- acht Tagen zu bewillige». Gewiß würde das General-Postamt durch die Verwirklichung dieser Idee sich die Sympathien der Beamten in hohem Grade erwerben und die Bcruf-freudigkeit derselben wesentlich fördern, leider aber droht der humane Plan ohne praktisches Resultat zu bleiben. Wie wir hören, haben die Oberpostdirectionen in den von ihnen abgegebenen Gutachten sich deshalb ablehnend zu dieser Frage verhalten, weil sie die Beamten bereits jetzt für dienstlich so belastet erachten, baß die Functionen der Beurlaubten unmöglich noch auf die Uebrigen übertragen werden können. Aber gerade die- Argument müßte für die leitende Behörde ein ganz btsonderS dringender Beweggrund sein, den bis zur äußersten Grenze der Le.stungSfähtgkeit angestrengten Beamten eine regelmäßig wiederkehrende, mäßige ErholungSzeit zu gewähren und so dafür zu sorgen, baß die Kräfte derselben nicht vor ver Zeit aufgerieben werden.
Berlin, 29. März. Da» „Deutsche Wochenblatt" erfährt, daß vor der Entscheidung der katholischen Feldprobstti ein Briefwechsel zwischen dem Fürsten Bismarck und dem Cardinal Antonelli stattgefundrn habe, daß dadurch aber nicht» an dem Gange der Ereignisse geändert worben sei. — Die Gerüchte über den Rücktritt des Grafen Königsmarck sind unbegründet.
Berlin, 29. März. Im Reichstag erwidert Staatsminister Delbrück auf die Interpellation des Abg. Volk betreffs des Gesetze- über die Beurkundung be» Personenstandes (CioilstandSregister), baß der bezügliche Entwurf jetzt vom Kaiser genehmigt sei und dem BunbeSrathe und Reichstage demnächst zugehen werbe. Das jetzige Vorstadium der Angelegenheit mache e» unmöglich, Näheres darüber mitzutheilen.
Berlin, 29. März. Die „Kreuzzeitung" vernimmt, daß gestern die erste Vernehmung des Geh. Raths Wagener durch den Kammergerichtsrath Steinhaufen stattgefunden hat. — Der „RctchSanzeiger" publicirt die Ernennung Achenbach'- zum UntcrstaatS-Sccretär im Handelsministerium.
Afchaffenbnrg, 24. März. Unsere Frühjahrsblumenausstellung, die am 13. April l. I- tn brr neuen Markthalle eröffnet werden wird, verspricht nach den bis jetzt tingetroffenen Anmeldungen eine glanzvolle zu werden. Die ersten Kory- phäen in der Blumenzucht al-: Schulz in Hanau, Gcbr. Mardner und Gebr. Boland nebst dem renommirten Rosenzüchter Vogler in Mainz, ferner fämmtliche hervorragende Frankfurter Kunst- und HanbelSgärtner, so wie die aus Mannheim, Karlsruhe, Darmstadt und Gießen haben ihre Betheiligung zugesagt. Sogar aus Stuttgart soll sich eines der ersten Etablissement« durch Bcthetligung vertre» ten lassen. Wie man hört, wird auf effektvolle Ausstattung des Arrangement» viel verwendet, c« soll unter Andern eine Grotte mit laufendem Wasser, Springbrunnen, ein Pavillon rc. angebracht werden. Es wäre sehr erfreulich, wenn diese erste, in einer bayerischen Stabt abgehaltene Rheinische Verbandsausstellung den vorhergegangencn an Glanz nicht nachstänbe! — Für Aschaffenburg aber dürfte diese Ausstellung nicht ganz ohne alle Bedeutung sein.
Stuttgart, 29. März. Die Excesse haben sich heute Nacht nicht wiederholt. Die Feuerwehr, die Schützcngesellschaft und die berittene Bürgergarde let- steten Sicherheitsdienst. Die Ansammlungen von Nrugierigen wurden ohne Con- flicte zerstreut.
Schweiz.
Bern, 29. März. Den „Baseler Nachr." zufolge hat der Große Rath von Bern heute die Regierung ermächtigt, in dem katholischen Iura, wo ei» Prirstermangcl herrscht, die Eivilehe provisorisch einzuführen.
Gens, 26. März. Ein von Merwillod gegen die Ausführung der vom Volke angluommenen neuen katholischen Cultn-gesetze erhobenen Protest wurde Seiten« b.s Regierung-rotheS einfach an den Abiender zurückgeschickt, weil derselbe jene« Schriftstück gesetzwidriger Weise al- apostolicher Vicar von Genf unterzeichnet hatte.
Krankretcb.
Paris, 27. März. Au- Rivesaltes, 27. März, wird telegraphirt: „Die Operationen bei der Ziehung der Militärpflichtigen wurden gestern durch einige Ruhestörungen unterbrochen. Die GenSb'armcn wurden mit Steinwürfen empfangen und der Hauptmann dersrlben leicht verwundet. Dir GenSb'armen machten darauf Gebrauch von ihren Waffen, was einen Todtrn und mehrere Verwundete zur Folge hatte. Sine gewisse Aufregung herrscht unter der Bevölkerung. Truppen sind au- Perpignan angelangt und eine Untersuchung ist eingcleitct. Mehrere Verhaftungen fanden statt. Die Pompier- wurden entwaffne'."
Paris, 28. März. Der „Moniteur" bestätigt den Rücktritt des spanischen Gesandten Olozaga mit bem Htnzufügcn, daß ders.lbe nur unter der Bedingung, daß die spanische Republik den Charakter einer unitarischen und konservativen erhalte, auf seinem Posten verbleiben wollte. Die spanische Regierung, um einen Nachfolger für Olozaga sehr verlegen, habe Thier« wegen Oiense soudire« lassen, Thier« sei aber einer Erklärung au-gewiche».
Paris, 29. März. Zwei Zeitungen, darunter die „Gazette du Midi" von Marseille, werben Wege» Eiössnung einer Subskription für die Earlisten gerichtlich verfolgt.
saMr W [
Mdnb teile* iu
plin lvickt' V
Wdoll ist dH ao ohne dah «i>
Lonw
Don Garton Don Earl»* energisch »erde er fi®
Franlsi uirt bei Liß« dnt unetwedel lid) otfitbetl Mttirt tlnlag @an|tn VM
SW,
Wei
Ikömte eine g» teil, bie botl b Vernehmen nad outM »er V»si lerges<dleubert u Ivdiler unseres an wen Muffe unb andere Be Ile $i*u be# F
N
von i
Die Hande Benannter S mellen Tag icrfteigerl w
I. Für di Marburg
Dom 3 zu Lollar in II* Mr I Frankfurt, u: nur 24 bis J>on Pohl-Gi
F'
NI Für Münberg
M
April, jci L sollen in W dein H fern «r'w j
H'eben, ।
L. Rcitzkirc D'Mrdm Für gegen Ll
Hammer ül T
tu Lich in !
Hießen, I
Vrohhe
%


