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•nt BrtninU^n. Durch Mi üoB bezog« toiertdj&brip 1 |L M h.
Gichtmr Anzeiger.
erfActnt täglich, mit Woe nahmt Sonntet«.
»arbiitan : fandet* ft». 9iL 8. «r. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hieben.__
Nr. 2«. Freitag den 3t. Januar 1373«
c . fU^CtAttAv SMtitot/wv werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Poft-
Bestellungen aus den (Nletzeuer Anzeiger Expeditionen und den lland-Postboten entgegen genommen.
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März zu 40 fr.
A m t l i ek e r T d e r l.
Beethoven, wn Moz art i von VrahmS. tvonHeuchemer. rßimmig, von L.
Zimmermann
®aflerie 36 tr., iben. (466 rbcrmiij
Lib Krämer l. in Zungen ju verkaufen iiMÜT
8824 Hnträgt mit fl. 6,381,000. fl. 4,680,000. gesteigert.
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fl. 41,740,84’.
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iedriger -'S i« luqsergebmp iu Ate» *,«”Ö erfahren. *
tut Gießen scnb^-
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mndernng^' l^^KschlverdeN' inlinK '?5 fT. OH s d. ®lS üiebi«- MW -d-r "int (2589)
Flschbafr^,
in rilvaS 8U
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Trichinen betreffend.
C... ,intI krcisamtlicken Bckamitmachuna vom 11. Decembcr 1872 (Anzeizeblatt vom 17. Dectmber) ist das Publikum darauf ausmcrksam gemacht Worten, daß in aus Amerika importirteu Speckftiteu wiederholt da- Vorhandensein von Trichinen constatirt worden und daß das Feilhalleu und de, Verkauf trichiueuhalUgeu^ Fleisches str-st«^ E^chästsleute Speckfetten aus Amerika (über Antwerpen ober Frankfurt) bezogen, ohne dafür zu sorgen, daß fr einer UnterMHng >n<tenvorfe,, »urten.wge,wmme„en Untersuchung hat der Fleischbeschauer in derartiger Waare verschiedener Geschäftsleute Trichine., ge- fUllbeH- f^en "’bir'bei abermaligen Ausfindens von Trichinen der Verkäufer nach § 367 pos. 7 des Reichs-Strafgksep Buches behandelt werden wird.
®iLOT®®ÄnfeaM:in 50 Thaler oder mit Hast wird bestraft: wer verfälschte oder verdorbene Getränke oder Eßwaareu, insbesondere trichine,,.
Dießen° Vs7.'J?.,Üat 1873°"" Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhanptstadt Gießen.
L y n ck e r.
SN dir Großhrrsoglichrn Bürgrrmeistrreien drs Grohhrrsoglichen NrnlsmtsbrgvKs Gikßrn.
«p. ei. ... e>bren (Stmeinben auf ortsübliche Weise bekannt machen zu lassen, baß bie Forst- unb Felbstrafen von bei VI. Periode 1872,
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(ließen, den 28. Januar 1873.
tischt tit kie^räthliche Wirksamkeit, welche im
(Löblich liegt die
DerwaltungSsochen in der Hand des ArelSauSschusseS.
er
, Beginn oder
verbot eine« gewissen Gewerbebetriebs. Gr.nt Zustimmung iß zu PolizeikreiS- regltwents erforderlich, er über Znlaffu»g von GemeinheitStheiluugea und
zweijährigen
hat, duiw etn auf das yailawrntarifcheS System, bezirke rorlausig bndehalten werden, aber Scidstverwaltong seiner Angelegenheiten." „ #nc Provinzial-AuSschüsseu, deren Mitglieder bl« ans den Wahl tzerrorglhen, an Stclle der Kreisräthe. vl* llrcvdcr Körper unter der Benennung Bezirks
Geldstrafe bis zu 100 fl. und Suspension von Dienst vnd Gehalt auf über Reklamationen gegen GtMeindewahlen,
insbesondere in Gemeinheitsthetlungs-, Zehnten- und Schafweideablösungs., Allo- disications-, Güterconsolirations-, Wildlchadensfachen, ferner bei Jagdberechtigun- ... ... ... _ k tn k. .ItAkri.ilenon 9! nlo/ninrt
Der KreiSauSschutz entscheidet ferner in Gemeinde 7 namentlich über bestrittene Ansprüche der OrtSbüeger an da«
Gemeinbebehördcn unter einander, über Rekurse wegen Verweigerung ter ort«- , über Beschwerden wegen Richtbestatigvng eines Burger-
Ortsbauplänen gehört werden.
Es geht heraus hervor, datz der KreiSauSschuh zv ttnem Thule rtchter- liche Funktionen übt und c-.ne weit umfassendere Eompetenz wie die seitherigen KreiSräthr hat; er entscheidet deshalb auch regelmäßig in öffentlicher Sitzung, in welcher auf ein nöthigen Fall die Beweismittel erhoben werden. Der vor- ntzrnbe ist der Kreisrath, dock entscheidet einfache Stimmenmehrheit, und nur bet Stimmengleichheit gibt die Stimme des LdreiSrath« den Ausschlag. Die voll- iireckung der Beschlüsse eib Entscheidungen VeS KreiSausschusseS ist de» KretSrathe übertragen, der auch die Polizeiverwaltung des Kreises behält.
In ähnlicher Weise ist die Verwaltung in zweiter Instanz organlsirt, auch hier besteht als DeriretungSkörper der Provinz der Prosinzialrath und als entscheidende' Behörde der ProvinzialanSschnß. Der Pro.inzialrath, der da. Pro- ».azralvcrmögen verwaltet und zum Peooinz-alau-sLusse wählt, wird von dem Lerilk.rathe (1 aus 10,000 Seelen) auf 6 Jahre erwählt, itn Vorsitz in ihm
• • - ~ 7, der ProvinzialauSschutz besteht hauptsächlich als
Der Entwurf der. neuen Kreiöordnung in Hessen ve|i>B------- -------------------- - m . f _ ,
---- . Grodbercoathum Hessen mit einer gen, Eutschädigung für aufgehobene Handels- und Gswerbsprivilegen, Anlegung sralyuwe .»i «rotzyerzoglnum v n * TriLb»trfrn u f w. Der KreiSauSschuß entschelbet ferner in Gemeinde-
Un,,'h'4U"'SS" Ce'e^h..^'Ärteoffi:’', «7n u‘
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( b‘, 2 t n SorflVnb.n «u« freier «emrirtrn, über Brsch.erdm gegen Sntscheisungen '» O't.°°.sta°ke über bie , oj, Beiordnung gewählter contro- Stim«berechtigung und Wahld-rkeet bei öffentlichen W-HIev. tt .
" 611 e.|.( tle Ci,. Cnischeidnug in re uen Lerwalmngesochen in der Hand de. «rei.an.inu,
'mnbheWnt1 ci« Berfaren. babe Jje' gewichtige Wir heben hier oul der umfänglichen iäowpetenj nur einige Punkte bereor, Wunblidjfeit de« Bers.tzren. b« 18 B ,ot(d)[lt„ über Differenzen zwischen äkrei.ruth und Semeindebehorten ober ber
sührung der Ocffentlichkeit und ---------- . .
Leränrerungen in unserer Staatsverwaltung im Gefolge, dass ich mir
Ihne» hierüber eins, au.sührlicher zu berichten. «e-äbtten bürgerlichen Lufnnhwe, über Beschwerden wegen !Hi»tDe|iaii9nnfl eine, Bürger.
Die Berwultu.g lieg, in erster Jnstun, .n den Händen i«-'-'° » ^en , , iw D,--jndebenmten, wobei n.f
«örperfch-sten, B.ziri.rn„ und Kr.i.ou.ichuß, beide dem «-r», W* tr«, I , ,,P kam Tlt.nft enh auf
Ä2» L,... ............................................... ■
“ (T .V?» "e.") “i «Ä S ..i °«... «"ÄÄ.s-Äi'I'T Vbi« Mit dreijähriger Erueuernng zur Hälste, erwählt; er verwaltet da« Are,«- vermögen beschü.ht Ausgaben, tu .m Jnter.ffe der Arri.-Verwaltung geleg n, rev-ri,rt tie Leistungen, welche dem Kreise IM allgemeinen L»nbr«.JnUreffe an- gebürtet find, erwählt den KreiSautschntz und Provinz'alralh, er S'wahr ^ meinten Beihülse au« de« Kreis,erwogen, ernennt und besoldet die Kreirte dienstrten und richtet Anträge und Gutachten an da« Ministerin«. 6r «uj irtS« einmal .. Jah.e (im Ma. Oder 3um) und "der Ze" aus B-rl->»' «n öös Kreisau-iibusse. oder eine. Drit.theck. d,. Bez.rk.r-t«. ™ L. Seme S.gungen sind öffentliche, die Beschluffe bekannt zumache« Rrt^ Vieler Körperschaft, welche das Kreisbudg-t festi-ht und Lrb,\,r
tt uns K-e's-S bildet, steht a.S en,scheuende nnb W*
Kr-isau-schuk. Sr besteht aus b.m Kre,-rathe und 6 Wm »ejirhratje ««t 6 Jahre I mit zweijähriger Srneuerung eine« Dritttheil«) Se®»b er oerwahet bie* ÄMl««BgeIejenbciten nach Maßgabe ter B.fchluffe °e« »•«»«•- rat ö t ö er auölührt. Der «reisausschuß übr tie Snmtionen au-, »< « « t- her dem Acministratio-Justizhofe, den Pr°°inz,a!.Stegi"u°genun, ' düng führt ber Pro.inzial - Direetor in fog. Admimstrativ-Justiji-chen oblagen, also nach unserer heutigen »<1'63 9


