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Gießener Anzeiger.

Erscheint mit Fi#

nahrne Sonntazs.

Expedition: Lanzletber^.

«it. B. Nr. 1.

Mnzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.

Ur. 17S. Mittwoch"den 30. Juli tsvs.

Amtlicher Lheit.

Gießelt, den 28. Juli 1873.

Das Großherzogliche Rentamt Gießen

an fämmtliche Grohhknogtiche Bürgermeiste itien des Bcyrks.

Wir ersuchen Sie, in Ihren Gemeinden bekannt machen zu lassen, daß die Forst- imb Feldstrafen von der HL Periode 1873 bis zum 15. nächsten Monats ohne Mahnung bezahlt werden können.

I. V. d. R.:

Hoffmann.

politischer Th eit.

Deuischlank).

Gießen, 30. Juli. Von Leipzig aus erhalten wir von zuverlässiger Seite eine Abschrift des Schreibens, welches dreizehn ehemalige Gießener Professoren an den Rector der Universität Gießen aus Anlaß des Menschen Ausschußberichtes gerichtet haben. Wir glauben dasselbe unfern Lesern nicht vorenthalten zu sollen und bemerken nur noch, daß es der uiiv gewordenen Information zufolge am 24. Juni von Leipzig abgegangen, während der fol­genden Tage von den betreffenden Herren in Halle, Jena, Berlin, Kiel, Göttingen, Würzburg, Tübingen, Karlsruhe, Heidelberg unter­schrieben morden und am 6. Juli an seilte Adresse gelangt ist.

Ew. Magnificenz!

Als frühere Mitglieder der Universität Gießen haben wir mit Schmerz und Unwillen von den Bemerkungen Kenntniß genomtnen, mit denen der Berichter­statter des Fiitanzausschusses der zweiten Kammer des Großherzogthums,Abgeord- neter Metz, die Beantragung der Bewillung der für die Universität von dem Großh. Ministerium geforderten Summe zu begleiten für passend gehalten hat.

Wir bestreiten nicht das ständische Recht der Kritik über die Universi­tätsverwaltung; aber wir müssen es als einen argen Mißbrauch dieses Rechtes bezeichnen, wenn bei Ausübung desselben ehrenrührige Behauptungen ohne jeden Beweis vorgetragen werden. Dies geschieht ohne Zweifel durch die Insinuation, daß bisherkleinlicher Nepotismus, beschränkter Vrodneid, Rücksicht auf politische oder confessionelle sogenannte gute Gesinnung" bei den Berufungen eine Rolle gespielt haben.

Da wir als Mitglieder des Senats, als Referenten, zum Theil als Rectoren bei vielen Verhandlungen der Art amtlich betheiligt gewesen sind, so halten wir es für ein Gebot der Ehre, jene Insinuation, soweit sie unseren Antheil bei Berufungen und die Zeit betrifft, über welche uns ein Uriheil zusteht, als eine völlig grundlose Verdächtigung zurückzuweisen.

Indem wir Ew. Magnificenz bitten, diese unsere Erklärung zur Kennt- uiß des ganzen akademischen Senats und des Großh. Ministeriums des Innern zu bringen, verharren wir mit den besten Wünschen für das Gedeihen der Ludoviciana, die uns in der Zeit, in der es uns vergönnt war, au derselben als Lehrer thätig zu sein, lieb und theuer geworden ist, und stets bleiben wird, als Ew. Magnificenz

ergebenste

Dr. Baur. Dr. Leuckart. Dr. Lange. Dr. Eck. Dr. Schrader. Dr. Dillmanu. Dr Nietzsch. Dr. v o n I h e r i n g. Dr. R e g e l s b e r g e r. Dr. V ü l o w.

Dr. Knop. Dr. Kopp. Dr. Gaß.

Wir entnehmen derMainzeitung" Folgendes:In den zwei Ent­gegnungen über die Gießener Lehrergehalte wird mit einem zwischen den Zei­len zu lesenden hinweisenden Tone von einem Vicar gesprochen, der u. A. seit Januar mehr Gehalt beziehen soll, als ihm eigentlich in seiner Eigenschaft als Vicar zukäme. Im Interesse des Erwähnten diene ausdrücklich, daß derselbe den Veröffentlichungen über hiesige Gehaltsverhältnisse vollständig ferne steht.

Der Gießener Anzeiger wird wohl die Bereitwilligkeit haben, auch hier­von Notiz zu nehmen.

(Ist hiermit geschehen. Red. d. Gieß. Anz.)

Darmstadt, 25. Juli. Die Zweite Kammer begaun in ihrer gestrigen Sitzung die Berathung des Schulgesetzentwurfes und erledigte die Artikel 1 bis 3 desselben. Artikel 1 (Aufgäbe der Volksschule ist Gewährung der Grundlagen sittlich-religiöser Bildung und der für das bürgerliche Leben nöthi- gen allgemeinen Kenntnisse und Fertigkeiten) wurde mit einem Amendement des Ausschusses, wonach esreligiös-sittlicher Bildung" heißen soll, und einem Antrag des Abg. Königer, wonach nachsittlicher" noch die Worteund nationaler" eingeschaltet werden sollen, angenommen; ein Amendement des Abg. Büchner, wonach das Wortreligiös" gestrichen werden sollte, fiel. Artikel 2 (Errichtung einer Volksschule bei 30 schulpflichtigen Kindern in einer1

Gemeinde) wurde unverändert angenommen. Ueber Artikel 3 (Maximum von 80 Kindern als Regel, von 100 als Ausnahme in einer Schule) entspann sich eine längere Discussion. Das Resultat derselben war, daß ein Antrag der Minorität des Ausschusses (Abgg. Küchler und Schröder) angenommen wurde, der es im Wesentlichen bei der Vorlage beließ und nur noch eine Be­stimmung bezüglich der Schulclassen beifügte; ein Antrag der Majorität des Ausschusses, das reguläre Maximum der Schülerzahl auf 60 zu fixiren, fand nicht die Billigung der Kammer.

Darrnstavt, 27. Juli. DieTarmst. Ztg." dementirt dieFranks. Ztg." betreffs der von letzterer gebrachten Mittheilung über die am Regierungs- Jubiläum begnadigten beiden Strafgefangenen und bemerkt, daß dieselben nicht unter der Bedingung, nach Amerika auszuwandern, begnadigt worden sind, son­dern unter der Bedingung, das deutsche Reich zu verlassen. Die Kaiserin von Rußland hat soeben (10 Uhr Vorm.) auf ihrer Rückreise nach Petersburg Darmstadt passirt.

Darmstadt, 28. Juli. Die Kammer beschloß die Einführung von Simultan-Seminarien und Präparanden-Anstalten, sowie den Ausschluß geist­licher Orden von öffentlichen Schulen.

Berlin, 25. Juli. DerStaats-Anzeiger" publicirt ein Gesetz, betref­fend die Kriegsgerichte in ElsaßLothringen, worin der Kaiser mit Zustimmung des Bundesrathes bestimmt, daß das durch die Verordnung vom 19. December 1870 eingesetzte Kriegsgericht zu Metz aufgehoben wird. Die Zuständigkeit des durch dieselbe Verordnung eingesetzten Kriegsgerichts erstreckt sich auf ganz Elsaß-Lothriugen und erkennt über die in den §§ 80 bis 93, 94, 96, 98, 100, 102, 105, 106, 115, 116 und 125 des Strafgesetzbuches mit Strafe bedrohten Handlungen.

Berlin, 28. Juli. DieNordd. Allg. Ztg." meldet: Die Wegnahme des spanischen SchiffesVigilante" durch denFriedrich Karl" ist ohne alle Instruction und Autorisation der kaiserlichen Negierung erfolgt. Capitän Wer­ner wird sein Verhalten zu rechtfertigen haben. Der Bericht deffelben liegt der kaiserlichen Negierung noch nicht vor.

Berlin, 28. Juli. Die Officiösen schreiben: Ein Beweis, wie sehr sich in der Schweiz die Stimmung zu Gunsten Deutschlands gewandt hat, liegt wohl in dem sympathischen Empfange, welcher dem deutschen Gesandten, Gene- rallieutenaut v. Röder, bei dessen Erscheinen auf dem eidgenössischen Schützen­feste zu Luzern zu Theil geworden ist.

Ans den an Rußland grenzenden Districten kommen bittere Klagen über Plackereien an der Grenze, welche auf den Wohlstand jener ohnehin nicht sehr gesegneten Kreise einen drückenden Einfluß ausüben. Bekanntlich ist die Grenze russischcrseits durch Militärpostenketten gesperrt, wodurch der Verkehr schon sehr erschwert wird; die Grenzkreise Neidenburg und Ortelsburg werden aber überdies gar häufig durch Maßregeln geschädigt, welche angeblich zur Ab­haltung der jenseits der Grenze herrschen sollenden Rinderpest angeordnet wer­den, während Kaufleute und Gewerbetreibende aus jenen Gegenden, die zur Zeit der Sperre Polen nach allen Richtungen hin bereisten, von der Rinderpest nirgends etwas entdeckt haben wollen. Es wird dies, wie man uns mittheilt, in der Herbstsession des Reichstages zum Gegeustand einer Interpellation ge­macht werden.

Breslau, 28. Juli. DerSchles. Presse" zufolge hat der Erzbischof Ledochowski angeordnet, daß am 12., 13. und 14. August in allen Kirchen seiner beiden Erzdiöcesen öffentliche Gebete fürdie schwer verfolgte und be­drängte Kirche" gehalten werden, indem er vollkommenen päpstlichen Ablaß verheißt.

Wiesbaden, 28. Juli. Der Kaiser ist, von Schlangenbad kommend wo er der italienischen Kronprinzessin einen Besuch gemacht hatte, um 8 Uhr 30 Min. hier eingetroffen.

Schmelz.

Bern, 29. Jul'. Der Nationalrath ist dem Beschlüsse des Ständeraths,