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Frau Bauer abgegeben'

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Mit diesem Ergebniß der Untersuchung ist

in erster Linie ausgesprochen, daß, weil Herr Retter gar nicht bestohlen worden, der objective Thatbestand des Diebstahls mangelt Wäre es überhaupt unaufgeklärt geblieben, was es mit der vermeintlich abhanden gekommenen Spitze gegeben, und fehlte nur der Nachweis, daß dieselbe in Folge strafbarer Hand­lung, durch Diebstahl, aus Retters Besitz entkommen: so ließe sich die von Retter erhobene Diebstahlsanzeige von der Person des Tbäters abstrahirt nicht ä priori als eine leichtfertige und einen sträflichen Mißbrauch mit den Justiz­behörden treibende verdammen. Da aber Retter es selbst gewesen, der die Spitzen an Frau Bauer verabfolgt, der also über den Verbleib der Spitzen Kenntniß hatte und Kenntniß haben mußte: so ist für die von ihm gleichwohl erhobene Anzeige das richtige Epitheton schwer zu finden, und noch schwerer ist es, für fein weiteres Verfahren, daß er obwohl von dem Nichtvorhandensein des Dieb­stahls überzeugt und seinesJrrthums" geständig, gleichwohl unter Revocation feines Geständnisses bei Gericht und in der Presse seine Anklage aufrecht erhielt, die entsprechende Bezeichnung zu geben. Herr Retter scheint es auch ganz übersehen zu haben, in seiner Annonce in Nr. 193 desAnzeigers" bezüglich dieses Punktes das Publicum aufzuklären, oder wollte er etwa durch fein Stillschweigen das Bekenntniß ablegen, daß er in unwür­diger und leichtfertiger Weise gehandelt habe?

Mit dem Ausspruch, daß der objective Thatbestand eines Verbrechens

Das Protocoll, das ich vorgestern abgegeben, habe ich in der ersten Auf­regung, als sich die Spitzen wiedergefunden hatten, und namentlich auf An­drängen meiner Frau, ich möge doch gleich Schritte thun, daß die Sache nicht weiter gehe, abgegeben, nach genauer und sorgfältiger Prüfung nun aber gefunden, daß die Spitzen resp. der Einsatz mir doch entwendet worden sein müssen, und daß es ganz unmöglich ist, daß ich die Spitzen an die

Aus den erörterten Verhältnissen bin ich zu der festen Ansicht gekommen, daß die Spitzen mir entwandt sein müssen, jedenfalls kann ich mit aller Bestimmtheit jetzt behaupten, daß ich die Spitzen nicht abgegeben habe.

Wer den Diebstahl ausgeführt, darüber vermag ich etwas Genaueres

nicht anzugeben, nur glaube ich, meine feste Ansicht aussprechen zu können, daß die Spitzen nur von Jemanden entwendet sein können, dem der Karton mit Spitzen Vorgelegen hat rc.

fehle, war

stillschweigend weiter ausgesprochen, daß die gegen meine Frau erhobene Anzeige der Thäterschast eine unbegründete sei. Welche Gründe hatte nun aber das Retter'sche Ehepaar, um eine bis dahin ganz unbescholtene Frau eines so schweren Verbrechens zu bezichtigen? Weiter keinen, als das Factum, daß meine Frau in dem Retter'schen Laden gewesen. Dieß war für sie genügend, um die bei Frau Schmidt vorgefundene Spitze für die ihnen ent­wendete zu erklären, und als sie, überführt durch das Zeugniß des Joseph Köhler, dessen Bucheintrag und die von demselben vorgelegte Spitze, von welcher die bei Frau Schmidt arretirte abgeschnitten war, eingestehen mußten, daß letztere Spitze nicht die ihnen entkommene fei, da waren sie gleich mit der erbärmlichen Ver­dächtigung bei der Hand, meine Frau habe jene Spitze nur gekauft, um den bei ihnen verübten Diebstahl zu verdecken, sie habe aber die gestohlene Spitze nach Frankfurt zu meiner Tochter gesandt.

Und wie entschuldigen die Retter's Eheleute ihre gegen meine Frau ge­richtete Anschuldigung? Sie wollen hierzu dadurch veranlaßt worden sein, daß meine Frau der Frau Schmidt die auffällige Bemerkung gemacht,sie habe die Spitze von einer Frau billig gekauft." Rechtfertigt denn diese auf Wahrheit beruhende Mittheilung den Verdacht, daß meine Frau diese Spitzen bei Retter gestohlen? und konnte dieser an sich schon unveranlaßte Verdacht fortbestehen und durfte er so, wie geschehen, aufrecht erhalten und unterhalten werden, nachdem sich meine Frau über den Erwerb der Spitzen ausgewiesen? Gestattete obige Aeußerung nun auch die von dem Retter'- chen Ehepaar ausgestellte Behauptung, die bei Frau Schmidt arretirte Spitze fei von meiner Frau nur gekauft worden, um den bei ihnen verübten Diebstahl zu verdecken?

Vorstehende actenmäßige Thatsachen werden genügen, um verehrl. Publicum in die Lage zu versetzen, einen richtigen Spruch über die Handlungsweise des Retter'schen Ehepaares zu fällen und zu entscheiden, ob I. Ehr. Retter wohl daran gethan, sich in feiner Annonce vom 28. Juni d. I. aufdie Reellität seines Geschäftes" zu berufen.

Ich aber schließe mit den Worten, mit welchen ich das Retter'sche Ehepaar vor den Nichterstuhl der Öffentlichen Meinung oorgeforbert:

ein begangenes Unrecht offen zu bekennen, ist die Pflicht jedes moralischen Menschen: ein begangenes Unrecht durch Unwahrheiten beschönigen zu wollen, ist ebenso tadelnswerth wie die erste Begangenschaft.

____ dieser letzteren Bemerkung hatte Herr Retter wiederum einen Verdacht wider meine Frau zu begründen beabsichtigt, von der er, conform mit seiner wenig besse - ren Hälfte früher deponirt, sie habe den Karton vor sich stehen gehabt und das Unterste zu oberft gekehrt.

Jener Posaunenvortrag des Herrn Retter wurde accompagnirt von dem obli­gaten Piston seiner Frau. Auch sie muß nach wie vor annehmen, daß die Spitzen entwendet worden, und auch sie unterläßt nicht, meine Frau mit dem Diebstahl in Beziehung zu setzen, indem sie ohne alle äußere Veranlassung die Zeit deren Anwesen­heit in ihrem Laden näher zu fixiren sucht

Die Untersuchung nahm darauf ihren Fortgang und befand sich gerne in dem soeben erwähnten Stadium, als Herr Retter auf meine erste Annonce mit der perfiden Insinuation antwortete,die Untersuchung auf Ermittelung des Thaters sei noch im Gange" , somit noch zu einer Zeit die Thäterschast meiner Frau zwischen den Zeilen durchleuchten ließ, da es bereits auch für ihn feststand, daß ihm Überhaupt keine

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Deutsche Transatt. Dampsschissfahrts-Geseltschast in Hamburg.

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Die Expedition des Dampfschiffes Capt. findet

Spitze gestohlen worden.

Durch die Depositioncn der weiter vernommenen Zeugen wurde nun die von dem unfehlbaren Herrn Retter für unmöglich erklärte Thatsache, daß e r die fraglichen Spitzen der Frau Bauer überlassen, vollständig erwiesen, somit festgestellt, daß jene Spitzen dem Herrn Retter nicht entwendet sondern von ihm selbst weggeae- ben worden, und darauf mußte dann selbstverständlich der oben inferirte Stadt­gerichtsbeschluß folgen, daß, da kein Diebstahl vorliege, die Untersuchung zu beruhen

Donnerstag den 41. September d. I. Morgens statt.

Bassaaepreise r I. Cajüte Pr. Thl. 165, H Cajäte Pr. Thl. 100, Zwischendeck Pr. Thl. 55.

Auskunft ertbeilt die Deutsche Transatlantische DampfschifffahrtS-Gesell- ! schäft in Hamburg, sowie die von der Gesellschaft zum Abschluß von Ueberfahrts- ! Verträgen bevollmächtigten hiesigen und auswärtigen Expedienten und deren im Jnlande - ~ JE<1. General-Agent in Mainz.

gangenschaft.

ßerr Joh. Ehr. Retter hat auf meine in Nr. 147 dieses Blattes enthaltene Annonce, worin ich ihm vorgeworfen, daß er meine Ehefrau f ä Ischl i ch des Dreb- stahls bezichtigt, und daß er, obwohl von der Grundlosigkeit feiner Anschuldigung überzeugt, Nichts gethan habe, um der gekränkten Ehre meiner Frau Genügt huung iu geben, in Nr. 148 dieses Blattes entgegnetdie Untersuchung aus Ermittelung des Thäters sei noch im Gange" und er hat damit, indem er die verlangte Ehrenerklärung verweigerte, in böswilliger Weise im Publicum die Meinung zu unterhatten gesucht, als sei her meiner Frau gemachte Vorwurf des Diebstahls begründet und als werde derselbe durch das Ergebniß der Untersuchung bestätigt werden Herr Retter hat auch, nachdem Großherzogl. Stadtgericht dahier schon im Juli d. I. dahin Verfügung er-

'Da nach dem Resultate derUntersuchung angenommen werdenmuß, daß keine Entwendung oorliegt; so wird bie Untersuchung wegen mangelnden T Hatbestandes einer strafbaren Handlung auf Grund des Art- 247 der Stcafproceß- ordnung eingestellt" m

sich nicht veranlaßt gefunden, meiner Frau gerecht zu werden und dem Publicum, welches er am 28. Juni d. I. ersucht hatte, fein Urtheil bis zur Erledigung der Untersuchung zu suspendiren, über sich und seine Handlungsweise die nothige Aufklä­rung zu geben, und zuerst auf die in Nr. 190 des Gießener Anzeigers enthaltene An­nonce (Ins. Nr. 3728) sah sich Herr Retter bewogen, in Nr. 193 dieses Blattes fein Bedauern darüber auszudrück'M, daß er einen Verdacht gegen Frau Steinberger aus­gesprochen,der sich durch die Untersuchung als unbegründet herausgestellt."

Hätte Herr Retter den moralischen Muth gehabt, dieses kleinlaute.pater peccavi alsbald auf meine erste Annonce auszusprechen; dann hätte ich mich in An­betracht der schon dort hervorgehobenen, seine Zurechnungsfähigkeit in Frage stellenden Einflüsse hierbei beruhigen, und dem verehrlichen Publicum überlassen können, sich fein Urtheil über die Person des Herrn Netter und überdie Reellität sei­nes Geschäfts", welche letztere er in Nr. 148 des Anzeigers in die Welt hinaus- posaunt, zu bilden, jetzt aber nachdem Herr Retter in der Zwischenzeit gegen besseres Wissen, ja sogar gegen sein eigenes gerichtliches Geständniß bezüglich der Grundlosigkeit seiner Anklage, die letztere aufrecht erhalten, bis ihm durch die oben inferirte Verfügung Großherzogl. Stadtgerichts schwarz auf weiß gegeben worden, daß er gar nicht bestohlen worden, daß somit auch die gegen meine Fran erhobene An­schuldigung unbegrünb t fei jetzt kann ich mir mit jener nur widerwillig abge­gebenen Erklärung umsoweniger genügen lassen, als es Herr Reiter nicht verschmäht hat, sein leichtfertiges Verfahren durch Unwahrheiten zu beschönigen

Ich werde daher im Nachstehenden auf Grund der Acten den Verlauf der Untersuchung, insoweit relevant, namentlich also die Depositioncn des Retter'schen Ehepaares, refetiren und das verehrliche Publicum, welches Herr Retter laut feiner Annonce vom 28. Juni d. I. selbst auf den Richterstuhl gesetzt, mag dann sein Ur­theil fällen: , _r

Am 20. Juni d. I. machte Herr Retter bei hiesiger Polizemerwaltung die An­zeige, er und seine Ehefrau hätten Tags zuvor die Wahrnehmung gemacht, daß ihnen ein "Stück Guipür - Spitze und ein Stück Guipür - Einsatz welche einen Tag früher noch vorhanden gewesen, am Tage später aber, nachdem Frau Butterhändler Lttein- berger ihren Laden verlassen, gefehlt hatten entwendet worden. Er habe nun in Erfahrung gebracht, daß Frau Steinberger der Kleidermacherin Schmidt Spitzen,zum Verarbeiten gegeben und diese Spitzen habe seine Frau sofort als einen Tbeil der ihnen entkommenen erkannt, gleichwie er deren Identität auch noch auf anderem Wege beweisen könne. Auf das von Herrn Retter verlangte schleunige Einschreiten wurde durch Großherzogl. Polizeioerwaltung nicht nur die bet Iran Schmidt befindliche Spitze arretirt, sondern auch bei meiner Frau nach weiterer Spitze Haussuchung gehalten und jene der Polizeibehörde vorgeführt, woselbst sie auf Be­fragen die Erklärung abgab, sie habe die der Frau Schmidt zum Verarbeiten übt; aebene Spitze bei Herrn Joseph Köhler gekauft, was denn auch durch diesen, sein Geschäftsbuch und das Stück Spitze, von welchem der bei Frau Schmidt arretirte tbeil abgeschnitten worden, und an welches letzterer nach Muster und Abschnitt voll ständig paßte, alsbald bestätigt wurde. Gleichwohl beharrte Herr resp. Frau Retter habet, daß die arretirte Spitze zu Der ihnen gestohlenen gehört, und daß letztere nur von meiner Fran entwendet worden sein könne, ja sie stellte sogar die Vermuthung auf, daß meine Frau, w e n n s i e a n d e r wär t s Spitz e n gekauft, oieß nur gethan, um den bei ihnen verübten Dieb­stahl zu verdecken, und daß die gestohlenen Spitzen mit der Post nach Frankfurt an meine dort wohnende Tochter gesandt worden. Nachdem auf Grund dieser Anklage die Acten zur Einleitung einer Unter uchung an Großherzogl. Stadtgericht dahier abgegeben worden; so hielten die Retter- chen Eheleute ihre früheren Angaben, welche dahin abzielten, meine Frau des Dieb- tohls von 2 Stücken Spitzen zu bezichtigen, nicht nur aufrecht, sondern es wurde von Herrn Retter, gleichsam um seiner Gattin die Eigenschaft prophetischer Begabung zu v'indiciren, noch bemerkt, seine Frau habe ihn, als er meine Frau bei dem Karton mit Spitzen allein gelassen, einen Wink gegeben, wonach er wieder herbeigegangen, während Frau Retter, im Widerspruch mit ihrer von ihrem Manne vor der Polizei refenrten Erklärung, bezüglich der Identität der Spitzen sich dahin äußerte, bte ihnen entwendeten Spitzen seien zwar von ähnlicher Art wie die bei Frau Schmidt arrettrten gewesen, daß letztere aber die ihr entwendeten seien, dies glaube sie nicht einmal, weil eher anzunehmen sei, daß die Spitzen gekauft feien, um einen etwaigen Diebstahl zu verdecken. Hierbei wurde wiederum meiner in F ankfurt wohnenden Tochter erwähnt, offenbar um anzudeuten, daß an diese die gestohlenen

Spitzen gesandt worden fern könnten. ,

Unmittelbar nach dieser Vernehmung wurden den Retter'schen Eheleuten von der Wittwe Bauer zwei Stücke Guipür - Spitze resp. Einsatz, welche Retter derselben kurze Zeit vorher, ehe meine Frau seinen Laden betreten, durch Johanne Tippel zu dem -Zwecke zugesandt hatte, um davon den Bedarf zum Besatz eines Kleides für Frau Wilhelm Löber abzuschneiden, zurückgeschickt und als Herr Retter dieser Spitzen an­sichtig wurde, rief er nicht nur feiner Frau zuFrau, die vermeintlich gestohlene Spitze ist wieder da", sondern er begab sich auch sofort auf Großherzogl. Stadtgericht ' gab dort zu Protocoll:

Ich mache hiermit die Anzeige, daß die Maaren, von denen ich glaubte, daß sie entwendet worden, sowohl die Spitzen als der Einsatz, sich wieder gefunden haben und daß eine Entwendung überhaupt nichts vorgelegen hat. Ich selbst hatte nämlich diese beioen Gegenstände einer Schneiderin, der Wittwe Bauer von hier, ehe Frau Steinberger in unseren Laden gekommen zum Verarbeiten einer Kundin derselben übergeben. Es war mir dies voll­ständig entfallen und hatte ich es auch übersehen zu notiren, wahrscheinlich veranlaßt durch die Krankheit meines Kindes. Vor ganz kurzer Zeit (etwa, 10 Minuten) hat mir Frau Bauer die Spitzen geschickt und bin ich dadurch, auf meinen Jrrthum aufmerksam geworden " :lVuuui.

Dieses auf Verlesen genehmigte und unterzeichnete Protocoll fand indessen Herr Retter, Angestellten Agent: offenbar aus Inspiration von dritter Seite, zu revociren für geboten, indem er unterm -agsr Aaettten werden rtllrtCÜcUt.

25. Juni d. I. sich abermals zuni Protocoll meldete und zu vernehmen gab: -W7 wciocn angepeur. .«w

Gießen, den 21. August 1873. _ , ,

Hernemann Steinberger.

Herr Joh. Christian Retter und Frau vor dem

öisentlieüen Dteinuna. «hiernächst "aber auseinanderzusetzen versuchte, warum er die Angaben der Wittwe

iBauec und der Johanne Tippel, wonach er selbst die Spitzen an Letztere für Jene

qT)nttn. ff in h<>nnnnpneg Unrecht offen einzuge-1 verabfolgt, nicht als wahr gelten lassen könne, und zu dem Schluß gelangte: fiehen ift di^M h'n ^bäRniffen bin ich w der festen Ansicht

Menschen, ein begangenes Unrecht durch! Unwahrheiten beschönigen zu wollen, ist ebenso tadelnswerth wie die erste Be-