Ausgabe 
21.10.1873
 
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ipreiS vierteljährig 1 fl. 12 kr «it Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.

Migtr.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme SvnntagS.

Expedition: Tanzleibsrg, 2it. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kiessen.

Nr. Dienstag oen 21. Ockovcr Z873.

nmtsicher Thetf.

Betau n t m a ch u u g.

In dem Budget des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen pro 1873 ist theils zur Verwilligung von Stipendien für den Besuch der Ackerbau- schulen zu Friedberg und Alsfeld, theils zur Verwilligung von Prämien an Lehrer des Kreises für die Leitung landwirthschaftlicher Fortbildungsschulen die Summe von 200 fl. vorgesehen. Jene Prämien, welche sich bis auf 50 fl. belaufen können, sind für junge, dem Kreis Gießen angebörige, Leure bestimmt, deren künftiger Beruf der Betrieb der Landwirthschaft sein wird, und die das 14. Lebensjahr zurückgelegt haben, die anderer Vorkenntnisse aber nicht bedürfen, als wie sie die Volksschule gewährt. Eltern solcher junger Leute, welche die von dem Bezirksverein in Aussicht gestellte Beihülfe in Anspruch nehmen, werden aufgefordert, sich bis zum 13. November l. I. bei dem Unterzeichneten zu melden. >

Anmeldungen für Verwilligung von Prämien für Leitung von landwirthschaftlichen Fortbildungsschulen innerhalb des Kreises Gießen können bi- Ende December I. I. bei dem Unterzeichneten eingereicht werden.

Gießen, den 17. October 1873. Der Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen.

- v. Röder.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Den Anstrich der Gebäude betreffend.

In der neueren Zeit haben mehrere Einwohner ihren neu aufgeführten Gebäuden einen weißen Anstrich gegeben.

Wir sehen uns daher veranlaßt, darauf aufmerksam zu machen, daß nach § 44 der Stadtbauordnnng die weiße'Farbe, sowie alle grelle« schreienden Farben zum äußeren Anstrich der Gebäude untersagt ist.

Wer diese Vorschriften nicht befolgt, hat zu gewärtigen, daß der weiße Anstrich seines Gebäudes durch Zwangsmaßregeln entfernt wird.

Gießen, den 17. October 1873. Großherzogliche Polizei - Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Gefundene G e g e n ft ä » d e:

Ein goldener Ring mit Stein, eine blau seidene Halsbinde mit Franzen, ein einklingiges Taschenmesser, zwei Kinderjäckchen (ein rothes und ein schwarzes) ein weißes Taschentuch mit Krone, eine grüne Mütze mit Goldbörochen, ein lederner Maulkorb, ein messingener Maulkorb, eine lange dünne Messingkette, mehrere größere und kleinere Schlüssel.

Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns zu melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zurückgegeben oder später zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden.

Zugelaufen: Ein Hund mittlerer' Größe, dunkelgrau, langhaarig, in Lit. B. Nr. 186, ein röthlich-brauner Pinscherhund.

Gießen, den 20. October 1873. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzial-Hauptstadt Gießen.

Nover.

Betreffend: Die Bau - und Cullurveränderungsverzeichnisse.

Das Großherzogliche Landgericht

Gießen, am 17. October 1873.

Gießen

an die Großherzoglichen Ortsgerichte des Bezirks.

In Auftrag Großherzoglichen Hofgerichts der Provinz Oberhessen weisen wir Sie an, für die Folge die rubricirten Verzeichniffe bereits am 1. Juli jeden Jahres an die Großherzoglichen Steuer-Commissariate zu übersenden und zugehörige Meßbriefe, die bis dahin noch nicht eingelangt sein sollten, bald- thunlichst nachzujenden. I. E. d. L.-St.:

Bram m, Landg. - Assessor.

Winterbauschule des Localgewerbvereins in Darmstadt.

Beginn des Unterrichts am 1. Dezember I. Js. Dauer 3 Monate. Unterrichtszeit täglich von 812 und 15 Uhr, mit Ausnahme der Somr- tage und Samstag-Nachmittage. Unterrichtsfächer: Bauzeichnen, Freihandzeichnen, darstellende Geometrie, Bauconstruktionslehre, Rechnen, Geometrie Anfertigung von Bauvoranschlägen, Materialieukunde, gewerbliche Buchführung und Mechanik.

Das Schulgeld beträgt im Ganzen 18 fl. und wird bei Beginn des Curses vorausbezahlt. Anmeldungen wolle man baldigstan das Bureau bei Landesgewerbvereins, Rheinstraße Nr. 14 in Darmstadt", richten.

p o n t i f cf) e r Theit.

Schulgesetzes gegeben hat, schlüssig zu machen.

gehen die Ansichten auseinander, nämlich die Frage, ob die Wahl der Bür­germeister in den Landgemeinden eine di recte oder eine indirecte

Deutschland.

/ft. ~ on sem soll? Letzteres will die Negierung, die erste Kammer und die Minderheit

preßen, ^0 Oct. Der ^manzausschuß zweiter Kammer wird Mitt- zweiter Kammer, ersteres die Mehrheit zweiter Kammer. Hoffen wir, daß woch den 22. und Donnerstag den 23. d. M. die oberhessische Bahn mit'an dieser Frage das Zustandekommen der Landgemeinde-Ordnung auf ordent- emem Reglerungs-Eomimssar und in einem hierzu verwilligten Extrazuge zwi-^lichcm Wege nicht scheitere! Bei dem Schulgesetz ist kaum Aussicht vorhanden, schen Gießen und Gelnhausen, sowie zwischen Gießen und Fulda befahren, um " " ' ' * ~ - -- -

überall anhalten und alle Beschwerden rc. untersuchen zu können. Auch ver­schiedene Techniker werden zur Begleitung bereit sein

Alle oberheisischen Abgeordneten sind zu dieser Fahrt cingeladen worden.

Am eisten Tag geht der Extrazug um 10 Uhr 36 Minuten, am zweiten' Tag um 9 Uhr 30 Minuten von Gießen ab.

Gießen, 20. October. Der Gesetzgebungsausschuß zweiter Kam-^ mer war am 16. und 18. d. M. zusammengetreten, um sich über die Fassung?

w* m i i h u m vvuyuuviii,

bie erste Kammer bei der zweiten Lesung für das Princip der Vorlage zu ge- j Winnen ; hier wird also demnächst Schließung des Landtags und dessen Wie- dereröffnung zur Durchstimmung des Entwurfs nöthig werden.

Der Landtag selbst wird voraussichtlich in der letzten Woche dieses Mo­nats wieder zusammentreten und dann längere Zeit tagen. Es herrscht eine außerordentliche Thätigkeit in allen Gebieten der Staatsverwaltung und die Ausschüffe der zweiten Kammer, wie die Mitglieder derselben selbst lassen eS ° ° ' rw *** o-n"-v' on angestrengter Arbeit nicht fehlen. Wenn trotzdem die Sitzungen nicht kürzer weicye cte eiste Kammer den Entwürfen der drei Verivaltungsgesetze und des sind und die Arbeiten in einzelnen Fällen nicht rascher von Statten gehen, ali

^chu gesttzes gegeben hat, schlüssig zu machen. Dem Vernehmen nach sind die bei früheren Landtagen, so liegt das hauptsächlich an dem zu bewältigenden

Mltglleoer jenes Ausschusses darüber einig, der zweiten Kammer im Wesentlichen Stoff und gewissen Schwierigkeiten, die stets mit dem constitutionellen Leben

Beharren bet den früheren Beschlüssen zu empfehlen. Nur über einen Punkt verbunden zu sein pflegen.