Eolombowurzel.
Süßholzwurzel. Alantwurzrl.
Grüne Nieswurzel. Brechwurzel. Ltebstöckelwurzel. Bertramwurzel. Rhabarberwurzel. Sarsaparillawurzel. Scncgawurzel. Schlangcnwurzcl. Baldrianwurzel. Guajakharz. Jalapenharz. Farrenkrautwurzel. Weiße Nieswurzel. Santonin. Mutterkorn. Calabarbohnen. Zettlosensaamen.
Radix Colombo.
— Glycyrrhizae.
— HeleniL
— Ilellebori viridis.
— Ipecacuanhae.
— Livistici.
— Pyrethri
— Rhei.
— Sarsaparillae.
— Senegae.
— Serpentariac.
— Valerianae.
Resina Guajaci.
— Jalapae.
Rhizoma Filicis.
— Veratri albi.
Santoninuni.
Secale cornutum.
Semen Calabar s. Physostichmatis.
— Colchici.
Bilsenkrautsaamen.
• Stccbapfclsaamen.
■ Brechnüsse (Krähenaugen).
! Senfspiritus.
। Salzäther-Weingeist.
j Salpctcräthcr-Wcingeist.
! Brechweinstcin.
1 Goldschwefel.
Bittcrsüßstcngel.
Strychnin und dessen Salze.
Präcipitirter Schwefel (Schwefelmilch).
Sadebaum.
Sturmhutkollen.
Jalapenknollen.
Beratrin.
Essigsaurcs Zinkoxyd.
Reines Chlorzink.
Milchsaures Zinkoxyd.
Reines schwefelsaurcs Ztnkoxnd.
r Baldriansaurcs Zinkoxyd.
Semen Hyoscyami.
— Stramonii.
— Slrychni.
Spiritus Sinapis.
— actheris chlorati.
— nitrosL
Stibio—Kali tartaricum purum.
Slibium sulphuratum aurantiacum.
Stipites Dulcamarae.
Stryclininum et ejus salia.
Sulphur praecipitatum.
Summitates Sabinae.
Tubera aconiti.
— jalapae.
Veratrium.
Zincum aceticum.
— chloratum purum.
— lacticum.
— sulphuricum purum.
— valerianicum.
Nr. 10 des NeiÄögesetzblüttrs, ausg gederi den 4. April i873, enthält:
(Nr. 81!!) Gesetz, bctr die Eiatt.überschreilungeu bei der Marineveriuallung ,'ür 1867—1871. Von. 29. März 1873.
(Nr. 919.) Gesetz über die Disciplinai Befugnisse des Reichs-Oberhandelsqerichts gegen Rechtsanwälte und Adoocaten. Vom 29. März 1873.
(Nr. 920.) Gesetz, betr. die Rechtsverhältnisse der Reichsbeainten. Vom 31. März lö73.
Gießen, den 12. April 1873. Großherzogliches Kreisamt Gießen,
v Röder.
politischer
Thei l.
— Wie schon telegraphisch gemeldet, ist gegelt den Reichstags-Abgeord netcn, Probst Jazdzewski zu Zduny, auf Antrag der Staatsanwaltschaft zu Thorn seitens des Kreisgerichts zu Krotoschin auf Grund des bekannten Kanzel- Paragraphen wegen der Festpredigt, welche derselbe bei der Kopernikusfeier zu Thorn in der dortigen Johamtiskirche gehalten, die strafrechtliche Untersuchung eingeleitet worden. Der Probst verweigert jedoch, wie der „Kuryer Pozn." mittheilt, in seiner Eigenschaft als Abgeordneter jede Anskunft, indem er geltend macht, daß er ohne Genehmigung des Reichstages nicht zur Untersuchung gezogen werden dürfe. Bekanntlich wurde Probst Jazdzewski, der als Geistlicher in Warschau in den Jahren 1862—63 durch seine Predigten außeror deutlich zur Aufregung der Massen beigetragen, im vergangenen Jahre an Stelle des ultramontanen Herrn v. Krzyzanowski zum Reichstags Abgeordneten für den Wahlkreis Krotoschin gewählt., Die in Thorn gehaltene Festpredigt war eine recht eigenthümliche Huldigung für einen Herrn der Wissenschaft. Da war von einer Theilung Polens, von der Leidensgeschichte der polnischen Nation, von der gegenwärtigen angeblichen Unterdrückung der katholischen Kirche und der polnischen Nation die Rede, und zuletzt wurde die Hoffnung ausgesprochen, daß Gott die Feinde Polens unter den Schemel seiner Füße legen werde; der wissenschaftlichen Verdienste des Kopernikus wurde nur so ganz nebenher Erwähnung gethan. (Pos. N. Ztg.)
Berlin, 18. April. In der heutigen Sitzung des Verbandstages der Gewerkvereine wurde ein Strike-Reglement aufgestellt, welches die Einrichtung permanenter Einigungs-Aemter anordnet und die Unterstützung von Mitgliedern nur dann zuläßt, wenn die Einigungsversuche gescheitert sind und der Strike Aussichten aus Erfolg hat. Resolutionen über Ausschließung der Schulkinder von der Industrie-Arbeit, über die Arbeitszeit der Frauen und Minderjährigen und über Einsetzung gemeinschaftlicher Commissionen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern zur Durchführung der Bestimmungen des Gewerbegesetzes und von Hausordnungen wurden angenommen.
Berlin, 18. April.
Berlin, 19. April. " Die Trace der Bahn Berlin - Coblenz ist nunmehr definitiv festgestellt.
arrangirt werden. Agenturen zur Annahme von Bestellungen und zur Erthei- lung von Auskunft sind in den Städten Butzbach, Michelstadt, Friedberg, Bensheim, Offenbach, Gießen und Büdingen errichtet worden. (Off. Z.)
Berlin, 17. April. Der „Nordd. Allg. Ztg." wird die Nachricht, daß der Justizminister die Ober-Staatsanwaltschaft ausgefordert habe, eine Untersuchung gegen Wagener einzuleiten, als ganz unbegründet bezeichnet. — Der „Kreiszeitung" zufolge ist das Gerücht von der Jnaussichtnahme Münster's für den Londoner Botschaftspostcn in maßgebenden Kreisen nicht bestätigt. Der „Times" wird von hier die frühere Angabe wieder gemeleet, daß Arnim nach London und Manteuffel nach beendigter Occupation nach Paris geh-en werde
Berlin, 18. April. Die Zahl der Mitglieder der altkatholischcn Gemeinde in Köln nimmt nach der „Bonner Ztg." fortwährend zti; die aufgezählten Hunderte der „Kölner Volkszeitung" bestehen nach Tausenden. Dazu kommt, daß die Ostertage einen neuen geistlichen Kämpfer zu Köln in Function sahen — Herrn Caplan Paffrath ans Burtscheid. Herr Melchers, bei*; sich so eins mit seinem Clerus weiß, hat an ihm in kurzer Zeit bereits den zweiten Beweis der Unrichtigkeit seiner officiellen Hirtenbriefs-Behanptungcn. Nach Herrn Nabbertz folgt eben Herr Paffrath, und nach ihm werden noch Viele wie sie handeln; ist ihnen doch auch die ausreichendste Gelegenheit geboten, ihren seelsorgerischen Beruf in eminentester Weise auszuüben und dies zwar unter äußeren, sehr günstigen Bedingungen.
Berlin, 19. April. Der Congreß deutscher Landwirthe macht gegen- ivärtig große Anstrengungen, um eine Steuerreform zu Gunsten landwirthschaft- licher Interessen einer- und Studien zur Ermittelung der Lage der landwirth- schaftlichen Arbeiter andererseits herbeizuführen. Behufs der Erreichung des ersten Ziveckes hat er einen Preis von 1500 Mark Reichswährung für die beste Beantwortung der Frage ausgeschrieben: Welcher Reform bedürfen die jetzt für das Deutsche Reich gültigen Zölle und Verbrauchssteuern, um den berechtigten Forderungen der Landwirthschaft Rechnung zu tragen? An der Dpitze der aus fünf Personen bestehenden Preisrichter-Commission steht der Professor Dr Herth in Heidelberg. Zar Lösung der andern Frage sind besondere Fragebog li versandt worden. Als Referenten dieser Commission zur Ermittelung der Lage der ländlichen Arbeiter sind bestellt: Prof. Dr. v d. Goltz in Königsberg für die Provinzen Preußen, Posen, Schlesien, Pommern und Brandenburg; H. Schumacher bei Plau in Mecklenburg für die Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein, Mecklenberg, Oldenburg, Braunschweig und Anhalt; Professor Richter in Tharand für die Rheinprovinz, die Provinzen Sachsen und Westfalen nebst Lippe und Waldeck, sowie für das Kölligreich Sachsen und die thüringischen Staaten; General -- Secretär v. Langsdorfs in Darmstadt für Bayern, Württemberg, Baden, Hessen, die preußische Provinz Hessen-Nassau und Elsaß-Lothringen
Leipzig, 15. April. Der hier zusammengetretene deutsche Schuhmachertag faßte heute den Beschluß, „daß für gute Arbeit ein Nettogewinn von 33 y3 pCt. festzusetzeu ist"; ferner beschloß die Versammlung einstimmig die Einführung des Metermaßes als einheitliches Maß im Schnhmachergewerbe und genehmigte den Antrag: „die Einführung allgemeiner gewerblicher Schutzgemeinschaften ist aller Orten zu empfehlen." Wesen und Zweck des Allgemeinen Deutschen Schuhmacher-Vereins besteht nach dem Statut in Folgendem: „Der Verein umfaßt die in Deutschland und Oesterreich bestehendem Localvereine und Verbände. Zweck desselben ist, die speciellen Fach-Angelegenheiten und Interessen seiner Mitglieder, sowie gemeinnützige Ziele derselben zu befördern, beziehentlich zu vertreten."
TipiHfrfifnnh W einzuführen. Die Regierung hat fermer wiederholt gute Flachsculturen
prämiirt und wird hiermit fortfahreu. Um dem erzeugten Producte einen guten Darmstadt, 12. April. Vom WcltausstellungsCentral-Bureau für Absatz zu verschaffen, ist zu Herborn ein Flachsmarkt eingerichtet worden, der Reisc^und Wohnung in Wien erfahren wir, daß vom 1. Mai ab jede Woche schon das erste Mal mit 4500 Pfund Flachs beschickt wurde. — Es läßt sich ein Separatzug von Cöln abgeht, welcher 2. und 3. Classe führt und in Darm-'aus den Mittheilungen ersehen, daß die gepflegte Flachscultur im hohen Westerstadt Passagiere ausnimmt Die Passagiere dieses Zuges genießen 50 pCt/walde die Hoffnung zu einer bedeutenden Einnahmequelle in dieser Gegend Ermäßigung. Es werden ferner von Darmstadt ab Billete 1. und 2. Classe>geben wird. Auch wird von der Staatsverwaltung versucht, auf anderen We mit 25 pCt Ermäßigung vom Eilzugpreise und der 3. Cl. mit 25 pCt. vom jgen einen größeren Wohlstand daselbst hervorzurusen.
Postzugpreis- ausgegebe» werde». Bon Frankfurt „soll ebenfalls ein Extrazug <9. k., m.,.., «.nr... .......
Leipzig, 16. April. Den Verhandlungen des deutschen Schuhmachertags entnehmen wir folgendes Weitere: In der gestrigen Sitzung wurde folgender Antrag nach harten Kämpfen angenommen: „Die Versammlung möge an den Reichstag und die cinzelnewLandesvertretungcn petitioniren: a) daß Kinder unter 14 Jahren nicht mehr dispensirt werden; b) daß in allen Städten obligatorische Fortbildungsschulen zu errichten sind, obligatorisch in dem Sinne, daß jeder Lehrherr den Lehrling in die Fortbildungsschule schicken muß." In der heutigen Sitzung wurde Berlin zum nächsten Versammlungsort gewählt. Hierauf referirte Knöfel-Dresdcn über den zweiten Theil der Arbeiterfrage und brachte folgenden Antrag ztir Abstimmung: „Der Meister hat unbedingt für die größtmögliche practische und theoretische Ausbildung seiner Lehrlinge und Ge- hülfcn Sorge zu^tragen, eine geregelte Arbeitszeit, und zwar die zehnstündige, ist einzuführen, Schiedsgerichte zur Schlichtung von Streitigkeiten, aus Arbeitgebern und Arbeitnehmern gleichmäßig zusammengesetzt und mit executivischer Gewalt versehen, sind einzurichten, Arbeitsbücher sind nur von localem Interesse und ihre obligatorische Einführung ist nicht anzustrcben." Gleichzeitig kam der Wortlaut der von Rtioff-Frankfurt eingereichten Werkstatt-Ordnung zur Ver- w demUebergange des ehemaligen Herzogthums-lesung Danach soll der Gehülfe nur ausgenommen werden, wenn er einen
Raj an an Preußen ist, nachder ^Nordd. Allg..Ztg.", die Negierung unans-,ordnungsmäßigen Entlassungsschein producirt und es ist die zwölfstündige Ar- gesetzt bemüht, die landwtrthschastlichen Verhältnisse auf dem hohen Westerwalde beitszeit festgesetzt; ferner sollen Vorschüsse an die Arbeiter nicht gewährt, son- einem besseren Zustande entgegenzusnhren, und ist die Förderung der Flachs dern nur die fertige Arbeit bezahlt werden. Bei der Abstimmung wird Punkt cnltur als eines derjenigen Mittel erkannt worden, die diesem Zwecke zn dienenZ der vom Referenten vorgelegten Resolution angenommen, Punkt 2 abaelehnt, geeignet sind. Em von der betreffenden Bebörde in dieser Beziebung abgefaß^ Punkt 3 angenonunen imb Punkt 4 abgelehnt Durch Genehmigung der Dor-- ter Benckst verzeichnet recht erfreuliche Fortschritte. Im Auftrage der Regierung gelegten Wcrkstatts-Ordnung erklärt die Versammlung sich dafür, daß die war der ^lachsbau-Jnstrtlktor Vaudach von Anfang August bis Ende Septem- zwölfstündige Arbeitszeit und die obligatorische Einführung von Arbeitsbüchern m r X? y c n Westerwalde anwesend, uni seine Erfahrungen in Cnltur anzustreben ist Der Vorsitzende erklärte hierauf den ersten allgemeinen deut- und Behandlung des Flachses den dortigen Flachsbauern mitzuthcilen und prak- schen Schuhmachertag für geschlossen.


