Einzelbild herunterladen

Bekanntmachung,

die ErgänMgswshl der Mitglieder der Handelskammer in Gießen betreffend.

Zur Ergänzungswahl der Mitglieder der Handelskammer für die Stadt Gießen haben wir Ter­min auf

Montag den 29. Dcccmber, Vormittags 9 bis 12 Uhr und Nachmittags 2 bis 4 Uhr, in dem Rathhaussaale zu Gießen

bestimmt.

Die stimmberechtigten Mitglieder des Handelöstandes der Stadt Gießen werden zu der Wahl mit dem Anfüqen geladen, daß drei Mitglieder zur Handelskammer zu wählen sind.

Im Uebrigen wird auf die hierunter stehenden gesetzlichen Bestimmungen verwiesen.

Gießen, den 20. December 1873.

Die HanöeKKammer.

Carl Gail,

Vorsitzender.

Artikel 2. Zur Theilnahme an der Wahl der Mitglieder einer Handelskammer sind diejenigen Kaufleute und Gesellschaften berechtigt, welche als Inhaber einer Firma in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister eingetragen stehen und einer der vier ersten Klassen der Gewerb­steuer an gehören

WMWArtikel 3. Die Wahlstimme einer Actien - Gesellschaft oder Genossenschaft darf nur durch ein im Handelsregister eingetragenes Vorstandsmitglied, die jeder anderen im Art. 2 bezeichneten Gesellschaft nur durch einen ebendaselbst eingetragenen, persönlich haftenden Gesellschafter, die einer Person weiblichen Geschlechts oder einer unter Vormundschaft oder unter Luratel stehenden Person nur durch den im Handelsregister eingetragenen Procuristen abgegeben werden. -^7^rtikel 4. Wer nach vorstehender Bestimmung (Art. 2,3) in demselben Handelskammerbezirk mehrfach stimmberechtigt ist, darf gleichwohl nur eineIWahlstimme ab geben.

Artikel 5. Zum Mitglieds einer Handelskammer kann nur gewählt werden, wer:

1) das 25. Lebensjahr zurückgelegt hat,

2) in dem Bezirke der Handelskammer seinen ordentlichen Wohnsitz hat und

3) in dem für den Bezirk der Handelskammer geführten Handelsregister entweder als Inhaber einer Firma oder als persönlich haftender, zur Vertretung einer Handelsgesellschaft befugter Gesellschafter, oder als Mitglied des Vorstandes einer Actien-Gesellschaft oder Genossenschaft, oder als Procurist eingetragen steht,

Artikel 6. Mehrere Gesellschafter oder Vorstandsmitglieder einer und derselben Gesellschaft dürfen nicht gleichzeitig Mitglieder derselben Handels- kammer. sein.

^Artikel 7. Diejnigen, über deren Vermögen der Concurs (Falliment) eröffnet ist, sind bis nach Abschluß dieses Verfahrens, und Diejenigen, welche^ihre Zahlungen eingestellt haben, während der Dauer der Zahlungseinstellung weder wahlberechtigt noch wählbar.

Artikel 9. Nur Diejenigen sind zur Theilnahme an der Wahl berechtigt, welche in die festgestellte Liste ausgenommen sind.

Artikel 12. Jeder Wähler zieht in dem Wahlzimmer einen der auf der einen Seite mit fortlaufenden Nummern versehenen Stimmzettel und legt denselben, nachdem er auf jener Seite die Bezeichnung Derjenigen, welche er zu wählen beabsichtigt, eingetragen hat in den verschloffenen Stimmkasten. Ueber die ganze Wahlhandlung ist ein Protokoll <mfzunehmen, welches die Namen der Abstimmenden, jede Abstimmung mit Angabe der Nummer des betreffenden Stimmzettels, sowie auch das Ergebniß der Zusammenstellung der Stimmen enthalten muß. Es wird von dem die Wahl leitenden Beamten, beziehungsweise dem von der Handelskammer ernannten Commissär, und den von ihm zugezogenen Urkundspersonen unterschrieben; es werden ihm die Stimmzettel und die sonstigen das Wahlgeschäft betreffenden Actenstücke beigefügt.

Gewählt sind Diejenigen, welche die meisten Stimmen erhalten haben, bei Stimmengleichheit entscheidet das Loos.

Artikel 15, rc. Die Ausscheidenden können wieder gewählt werden. (5841)

//. Hess, LH. A. Nr. 64, dem lAndenplat* gegenüber.

5783) Durch Vergrößerung meines Ladens bin ich im Stande, meinen geehrten Kunden beim Herannahen der Wnhnachtszeit eine reiche Auswahl der neuesten Winterwaaren zu sehr billig gestellten Preisen zu empfehlen und mache besonders auf Zanella, Steppröcke, Baschliks, Phantasie Artikel, Seelenwärmer, Echarpes, Sammt, Band, Spitzen, Capuzen, Kinderkleidchen, Jäckch n, Buckskin- und Glace Handschuhe für Damen, Herren und Kinder und dergleichen, sowie auch auf Weifiwaaren aufmerksam, wo ich j'de Eoncurrenz die Spitze zu bieten im Stande bin, als Nachthauben, voll garnirt, in V4 Dutzend genommen per Stück 18 kc., Morgenhauben, reich garnirt, 27 u. 30 kr., Manschetten 7 fr., Kragen 7 kr., Kragen u. Manschetten 20 bis 48 fr.

Für Herren Kragen und Manschetten, Cachnez, Foulards, Lavalliere, Shlipse mit und ohne Mechanik, Filz- und Stoffhüte, die neuesten Formen für Herren und Knaben, zu sehr herabg setzten Preisen wegen deren Arrso.rkauf

Eine große Auswahl Moir^e und Lrstre S Äürzen, ganz neu, für Damen und Kinder von 30 kr bis fl. 2. 30 fr., mit und ohne Velvet, dieselben couleurt und leinen, Batist, Schmutzkittel, das Neueste tu Kautschuck und Gummi in den besten Mustern, sowie eine große Auswahl Lackhüte für Damen, Knaben und Kinder, bisheriger Preis 1 fl. 45 kr., jetzt 36 bis 45 kr., um damit zu raumen.

Flimm

vormals

Carl Lony,

Gießen, Neuenweg Nr. 129,

empfehlen ital. Maccaroni, ostind. Sago, grün Korn, gemahl. und ganz, geschälte Riefnerbfen, ächfische Hellerl nsen, Bohnen, Stearin- u. Parafin-Lichter, Stearinmagenlichter, prima St.Galler Schweizerkäse, Cmmenthaler Rahmkäse, neue Holländische Häringe und Sa dellen, amerik Schweineschmalz. Feinens Ceylon u. Java-Kaffee, feinste Raffinade in Broden,^ sowie gestofien und in Würfeln. Blüthenmehi, Pug- lieser Mandeln, ital. Haffel- und Wallnüffe. Grünen und schwarzen Thee, Ceylon Zimrnt, Choco- lade in allen Qualitäten, extrafeinen Jamaica Rum und Rumpuns , Ärrac und Arracpunfch rc ; prompte und billige Bedienung wird zugefichert.

Pelzwaaren- Lager

von H. Rübsamen, Mäusburg D. Nr. 9,

i'f wieder auf das Neueste und Reichhaltigste affortirt und empfiehlt sich einem geehrten Publikum bestens. Neue miD alte Sachen werden nach Wunsch ange­fertigt resp. umgeändert, sowie alle ins Kürschnerfach einschlageude Artikel stets prompt und billigst hergestettt.____________________________________________(5001)

Negenröcke und Gummischuhe

empfiehlt

|_______________________Karl Wentel

lUeifjnndjst=-flusstefümg L Spieftöanrenfager

von J. II. FhImt, Sonneustraße 104,

ist eröffnet und ladet zum Besuche ein. (5606)