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Caffel, 15. August. (Eine Zusammenkunft deutscher KirchenrechtSlehrer.) Man schreibt der „Spen. Ztg." aus Cassel:
Die wichtigen kirchlich-politischen Fragen, denen gegenüber vor Allem die kirchenrechtlichen Fachmänner Stellung nehmen, boten die Veranlassung, im verflossenen Winter eine Versammlung derjenigen deutschen Juristen anzuregen, die auf Universitäts-Lehrstühlen oder in der Literatur das Kirchenrecht pflegen. Der Gedanke fand allgemeinen Anklang; es wurde für den 13. und 14. August d. I. eine Zusammenkunft in Kassel festgesetzt, deren Bestich einige zwanzig Proftssoren in Aussicht stellten. Leider traten für die meisten Abhaltungs- gründe persönlicher Natur, zumeist nothwendige Badereisen, ein. Es fanden sich in Cassel ein die Herren Professoren: Berchtold ans Jena, Hinschius aus Berlin, v. Meibom aus Bonn, Mcscr aus Rostock, v. Schulte aus Bonn, Sohm aus Straßburg. Diese hielten unter dem Vorsitze des Cons.-Ratbs O. Meser (die gestrige Meldung der Casseler Blätter, daß Prof. v. Schulte den Vorsitz geführt, war irrthümlich) aw 13. und 14. Anglist drei lange Con- ferenzeu, in denen eingehende Discussioncn über eine Anzahl von Fragen gepflogen wurden.
Zuerst wurde auf Antrag von Prof. Hinschius, der dabei auf die augenblickliche praktische Wichtigkeit der Frage und das Urtheil des königl. preuß. Obcrtribunals vom 21. Mai 1873 eiugiug, die Stellung der deutschen Staatö- regierungen zu der Sache der Altkatholiken erörtert. Man faßte einstimmig
Darmstadt, 18. August. Eine der Hauptschwierigkeiten bei Bcrathung der neuen Verfassung der evangelischen Landeskirche war die coufessionelle Lage derselben, nnb es mußte sich naturgemäß darnni handeln, den Ausgangspunkt für die demiiächstige Gestaltung der Verhältniste zu gewinnen. Die Mehrheit des berichtenden Ausschusses einigte sich dahin, daß der jetzt bestehende landeü- kirchliche Znstaud diesen Ausgangspunkt zu bilden habe, daher die Gemeinden lediglich als evangelische zu betrachten seien, und es deren freiem Willeil und Ermessen anheimgestellt werden solle, ob sie etwa ihren geschichtlichen Bekennt- nißstand als ein ihr Sonder Charakter verleihendes und für sie eine Sonder- Stellung begründendes Moment zur Geltung bringen wollen. Hiermit hat sich der Ausschuß, und zwar hauptsächlich im Interesse des kirchlichen Friedens, dagegen ausgesprochen, von den Gemeinden eine Erklärung darüber zu verlangen , wie sic consessionell zu stehen begehren, anderntheils aber auch das von confesstoneller Seite in Anspruch genommene Zurückgehen auf das sog. „sor melle oder historische Recht der Gemeinden" abgelehnt, da hierdurch der Zusammenhang der Landeskirche gestört, sie vielleicht in drei nur administrativ verbundene Körperschaften zerrissen würde.
Darmstadt, 18. August. Das Großberzogliche Regierungsblatt Nr. 38 enthält:
1. Verzeichnis; der Vorlesungen, welche auf der Großherzoglich Hessischen Ludewigs Universität zu Gießen im Winterhalbjahre 1873/74 gehalten und am 3. November ihren Anfang nehmen werden.
2. Ordensverleihungen. Sc. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 17. Juni dem Hofphotographcn Carl Holzamcr zu Worms und dem Schullehrer Valentin Gölz zu Klein-Rohrhcim die silberne Verdienst- Medaille für Wissenschaft, Kunst, Industrie und Landwirthschaft, am 11. Juli dem Schullehrer an der ersten evang. Schule zu Wöllstein, Johannes Andel, das silberne Kreuz deö Philipps Ordens, am 25. Juli dem Buchhalter bei der Materialverwaltung der Ludwigsbahn zu Mainz, Carl Roth, das Ritterkreuz zweiter Klasse des Verdienst-Ordens und am 31. Juli dem Landrichter des
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pro 1873: 3,884,645 fl., also 659,455 fl. mehr.
Bonn, 16. August. Der Hirtenbrief des Bischofs Reinkens ist den Ultramontanen schwer in die Glieder gefahren und wurmt sie um so mehr, als sie die Tragweite desselben einseheu und nicht Rechtes zur Abwehr thun können. - Die heutige Nummer der „Deutschen Neichs-Ztg." enthält einen ebenso fulminanten als ohnmächtigen Protest gegen die Wahl des Professors Reusch zum Rector der Universität. Die „Deutsche Neichs-Ztg. erblickt in diesem Act eine Zurücksetzung des infallibilen Professors Floß. — Jedenfalls werden die Ultramontanen die Wahl des altkatholischen Parteiführers ebensowig ungeschehen machen können als die Errichtung einer unter der specieüen Protection von Altkatholiken stehenden Schule, wovon uns ein Inserat der „Bonner Ztg."
feld führe.
4. Dienstnachricht. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 1 August dem Schullehrer an der katholischen Schule zu Gau-Bischofsheim, im Kreise Mainz, Lorenz Münzenberger, die katholische Schulstelle zu Drais, im Kreise Mainz, zu übertragen.
5. Concurrenzeröffnung. Erledigt ist: die dritte evang. Schulstelle zu Hungen, im Kreise Nidda, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.
6. Sterbfälle. Gestorben sind: am 6. Februar der Kreisveterinärarzt Dr. Hermann Supp zu Darmstadt; am 24. Juli der pensionirte Schullehrer Peter Nuckelshausen zu Klein-Karben ; am 4. August der pensionirte Schullehrer Johannes Köhler zu Wingershausen ; am 6. August der Oberappellations- und Cassationsgerichtsrath, Geheimerath Ernst Wilhelm Frey zu Darmstadt.
Darmstadt, 18 August. Soweit aus dem theilweise gedruckten Berichte des mit der Begutachtung des Verfassungs-Entwurfs der evangelischen Kirche betrauten Ausschusses der in Kürze zusammentreteuden Landes-Synode zu entnehmen ist, schließt sich die Mehrheit des Ausschusses im Wesentlicheu dem Entwurf und den in ihm niedergelegten Principien an. Amendements aus dem Schooß der Synode selbst hatten bei den Ausschnß-Verathungen ver- hältnißmäßig wenige vorgelegen und dieselben auch nur wenig Anerkennung gefunden. Pfarrer Strack hatte bei dem Capitel, das von der Wahl der Gemeindevertretung handelt, u. A. auch beantragt, daß Wittwen sich bei der Wahl durch ihre mündigen Söhne vertreten lassen können, und so die Frage deS Frauenstimmrechts in Anregung gebracht. Allein sein Antrag wurde abgelehnt, da sich der Ausschuß sagen mußte, sobald man Wittwen ein solches Recht einräume, es auch Frauen und Jungfrauen nicht versagt werden könnte, es übrigens nicht rathsam sein, hier eine unseren socialen Gewohnheiten und der kirchlichen Sitte nicht angemessene Neuerung anzubahnen, obwohl sich vielleicht immer noch mehr für ein kirchliches, als politisches Frauenstimmrecht sagen lasse. — Die Einkommcnsteuer-Capitalien unseres Landes, welche im Jahre 1870: 3,224,190 fl. betrugen, befinden sich in stetem Steigen und betragen
bestehen, cs ist sogar etwas geschehen, woran vor etwa 3 Jahren wohl noch kein Mensch dachte: Reinkens ist Bischof der Altkatholikcn, ein Bischof, der mit seinen Anhängern keinen unfehlbaren Papst anerkennt. — Nun, die Römlinge werden vielleicht darüber lachen, mitleidig die Achseln zucken, es als ein Ereignis; von sehr untergeordneter Bedeutung, vielleicht als Schwindel einer kleinen exaltirten Partei betrachten; ernstlich können sie es aber doch wohl so nicht meinen. — 50,000 Altkatholiken ist freilich nur ein kleines Häuf lein, verschwindend gegenüber der Zahl der Römlinge, aber doch repräsentirt dieses Häuflein schon eine Macht, welche Ron; nicht mehr wird erdrücken können. Warums Weil dieses Häuflein mit den rechten Waffen kämpft, mit den Waffen der Vernunft unb Wahrheit. — Das Licht, das in der Krippe zu Bethlehem ausging, war ja Anfangs auch gar unbedeuteud; aber hat man es zu löschet; vermocht? Gewiß nicht! Weder auf Golgatha noch später.
Freilich was man, um seine ursprüngliche Reinheit zu verdunkeln, thun konnte, ist von Rom aus gethan worden, man hat ihm gar düstere Farben bcigemischt, es in einen Rahmen einzusassen gewttßt, der für seine Tragweite durchaus nicht paßt, allein es wird die Zeit kommen, oder sie ist wohl jetzt gerade schon da, wo jenes Licht alles von sich stoßen wird, was seine Reinheit stört und seine Tragweite einetlgt, eben weil solche Dinge die Atlsgeburt von Eigennutz und Ehrgeiz find und darum brechen müsset; wie jede andere, das lautere göttliche Wort eincugende Form. — Das sind mit die Wirkuuget; der Unfchlbar- keitserklärut;g I Und was wird man diese,; Wirkungen entgegensetzet;? Vielleicht Excommnnicationen in Massen? Nun, wir wollen die Wirkungen ruhig abwarten, derartige Blitze richtet; heutzutage keine große,; Zerstörungen mehr an. Wir gehen nicht mehr — nach Canossa. —
geben berechtigt."
Bei den folgenden Besprechungen, denen eine Anzahl von früher den einzelnen Eiugeladcneu mitgetheilten Fragen zu Grunde gelegt wurde, ge- 1 langte man zur cinstiminigcn Annahme folgender für die Gegenwart wichtigen Beschlüsse:
„1) Die durch Uebereinknnft zwischen Staat und Kirche festgesetzten Dotationen kirchlicher Institute sind in Voraussetzung eines den Staatsgesetzen 1 entsprechenden Verhaltens zugesichert und können in Ermangelung eines solchen , aus allgemeinen Grundsätzen einbehalten werden."
Es wurde aber constatirt, daß dadurch die Frage nicht präjudicirt werde, r ob in einem einzelnen Staate, wie z. B. in Preußen, diese Berechtigung neben der gesetzlichen Berechtigung zu anderen Maßregeln (§ 24 preuß. Gesetzbuchs vom 12. Mai 1873) bestehen bleibt oder nicht.
„2) Die Bischöfe, Domherren rc. haben bezüglich der ihnen in einem Concordate oder in einer Circumscriptionsbulle als Präbende bestimmten Dota- 1 Honen auf Grund des Concordats bezw. der Circumscriptionsbulle als solche kein Civilklagerecht.
„3) Ein solches könnet; sie haben aus der staatlichen Anerkennung; das- | selbe unterliegt ans diesem Grunde bet; in Betreff der Zurücknahme angeuom menen Grundsätzen.
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die Beschlüsse:
„1) Die Altkatholiken sind als Mitglieder der von den Staaten anerkannten katholischen Kirche auzusehen.
„2) Die deutschen Negierungen sind berechtigt, den am 11. August in Rotterdam cousecrirten Bischof Reinkens anzuerkennen.
„3) Diese Anerkennung sind die Negierungen im Verwalt;,ngswege zu
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Qur CVrinncrillld an den 18. Auanst 1870. Landgerichts Schotten, Carl Wmnhetm, mit Rücksicht auf ferne zuruckgelegten ^rrnnernntt «u ' 50 Dienstjahre das Nitterkreuz erster Klaffe des Philipps-OrdenS zu verleihen.
Darmstadt, 18. August. Nachdem am 18. August 1870 ans dem 3 Namensveränderung. Se. Königl. Hoheit der Großherzog haben aller- Höhen von Gravelottc der geniale Schlachtendenker Moltke d;e französischejg„ädigst geruht: am 2. August dem Siegmuud Kohn aus Kastel zu gestatten, Armee in die Festung Metz hinemgeworfen, da wußte wohl bald«Jeder, daß ffatf seines bisherigen künftighin den Familiennamen Kohn-Harz-
cine große Entscheidung gefallen, daß eine Bürgschaft für den glücklichen Aus-.......
gang des Krieges gewonnen sei, aber der äußere Hergang der schlacht war nicht von so packender Gewalt, daß ein Siegcsjubel zum Ausbruch gekomnten wäre, wie er nach den Tagen von Wörth, Sedan oder Montbeliard vernommen wurde. Die Schlacht war zu blutig, mit zu viel Anstrengung gewonnen, der Erfolg war ein zu sehr strategisch-unsichtbarer, ein zu weit in der Ferne liegender gcw.sen^ Denn das Volk classificirt die Schlachten nicht nach der eigentlich militärischen Bedentung, sondern nach dem Grade, Ivie ihr Verlauf oder ihr Ausgaug seine Phantasie beschäftigt. Ihm steht Sedan mit der Gefangennahme Rapolcon's und seiner Armee obenan. Und doch übertrifft Gra- velotte an strategischer Wichtigkeit alle anderen Schlachttage des Kriegs. Diese Schlacht paralysirte die bedeutendste Armee Frankreichs für lange Wochen, sie lieferte sie nach mehreren Monaten in deiitsche Gefangenschaft, mit ihr die unbezwingliche Festung Metz. Die deutschen Truppen, die am Abend des Gefechts von ihrem Sieg kaum wußten, sie konnten erst allmählig bemerken, welch
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großartigen sie erfochten hatten.
An der Ehre und dein Blute dieses NicsenkampfeS hat die hessische Division einen vollwichtigen Antheil. Stundenlang hat sie unter den Befehlen ihres erlaiichten Führers in dem vernichtenden Feuer des Feindes ausgehalten und die Mitte behauptet, bis der Angriff aus den Flügeln zum Ziele gekommen war. Ihre Verluste waren enorm, der fünfte Mann deckte tobt oder verwundet das Schlachtfeld. Kein Tag in der hessischen Kriegsgeschichte nimmt einen höheren Rang ein, als dieser. Das hessische Volk hat desselben nicht vergessen und wird es niemals, eS wird auch der Opfer nicht vergessen, die aus seiner Mitte heraus für die Ehre und die Wohlfahrt des deutschen Vaterlandes gc^ fallen sind. An einem Tage, wie dem heutigen, ziemt es, wie an keinem andern, der Todtcu zu gedenken, ohne welche unsere heutige nationale Größe nicht erlangt werden konnte. Sie starben den Heldentod für die höchsten Güter der Nation, ihr Andenken sei uns geheiligt! (Darmst. Ztg.)
Die 2lltkatholiken


