Darmstadt, 18. Juni. Gestern fand aus Anlaß des Regierungs-
Er müsse sich unbedingt gegen einen solchen Zwang zu Ehrenämtern er- , f ' << ' . f. t. lu am»« Urtn (SX n »m nm aoa t11 ioTH 111 Cm I
fehlen, man
2. evang. Knabenschule zu Lich, Heinrich Carl Walz; dem Schullehrer an der
Schule zu Kaichen
des Hofgerichts der Provinz Oberhessen, Dr. Georg Buff.
treue
seine Zustimmung.
vorn Gemeinderath mit 36 kr. pr. Eubiknieter genehmigt.
den.
klären.
dem Gie-
Julius Harbordt.
Das Ritterkreuz 2. Klasse des Philipps-Ordens: dem Actuar bei Landgerichte Ortenberg, Jacob Jockel; dem Actuar bei dem Stadtgerichte ßen, Justus Funk.
Das allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige Dienste": dem Landgerichtsdiener zu Büdingen, Georg Christoph Türk.
Im Reffort des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen:
Minister ausgebrachte Toast galt der Treue deS Heffenvolkes zu seinem angestammten Fürstenhause, welche sich innerhalb der manuichfaltigen Ereignisse der letzten 25 Jahre immer in der glänzendsten Weise bewährt habe. Abends 10-/2 Uhr wurde zum Beschluß des gestrigen Festtags ein Feuerwerk an der
DaS Allgemeine Ehrenzeichen mit der Inschrift: „Für langjährige treue Dienste" dem Kreisdiener bei dem Kreisamte Alsfeld, Johannes Ferdinand Pfeiffer; dem Kreisdiener bei dem Kreisamte schotten, Eduard Herth; dem
Das Comthurkreuz 2. Klaffe des Philippsordens: dem Director des Ministeriums der Justiz, Georg Kempff.
Das Ritterkreuz 1. Klaffe des Philippsordens: dem Hofgerichtsrath bei dem Hofgerichte der Provinz Oberhessen, Dr. Hermann Müller; dem Registrator bei dem Hofgerichte der Provinz Oberhessen, Carl Herzberger; dem Landrichter zu Butzbach, Dr. Carl Gilmer; dem Landrichter zu Laubach, Friedrich
Darmstadt, 18. Juni. Aus Anlaß des gestrigen Regierungs-Jubtläums haben des Großherzogs Königl. Hoheit nachstehende Ordensverleihungen in der Provinz Oberhessen vorzunehmen geruht:
Im Ressort des Großherzoglichen Ministeriums des Innern:
Das Ritterkreuz 1. Klaffe des Ludewigs-Ordens: dem ordentlichen Professor an der Landes-Universität, Geh. Justizrath Dr. Friedrich Wilhelm Hermann Wasserschleben.
Das Ritterkreuz 1. Klasse des Philipps - Ordens: dem Kreisrath des Kreises Lauterbach, Julius von Kopp; dem Kreisrath des Kreises Gießen und Provinzial-Director der Provinzial - Direction Oberhessen, Ludwig Freiherrn Röder von Diersburg; dem evangelischen Pfarrer zu Ossenheini und Dekan des Dekanates Friedberg, Johannes Jacob Buchhold; dem derzeitigen Rector der Landes-Universität, ordentlichen Professor Dr. Ludwig Lemcke; dem ordentlichen Professor an der Landes-Universität, Dr. Eduard Lübbert; dem Director des Gymnasiums zu Büdingen, Dr. Ludwig Krämer.
Das silberne Kreuz des Philipps-Ordens: dem Bürgermeister der Bürgermeisterei Schotten, Heinrich Wilhelm Kromm.
worden ist."
— Gelegentlich der Betheiligung evangelischer Soldaten an der Frohn- leichnams-Procession in Bayern bemerkt die „Natioual-Ztg.", daß in Berlin befohlen worden war, zur Beisetzungsfeier für Se. königl. Hoheit den Prinzen Adalbert — welche bekanntlich auf den Frohnleichnamstag fiel — keine katholischen Soldaten zu verwenden. Dies ist, so fügt das Blatt hinzu, die Bedrängung der katholischen Gewissen in Preußen!
Paderborn, 13. Juni. Die „Germania" theilt mit, daß die Ohnmacht, welcher der Bischof Martin bei dem am Frohnleichuamsfeste in der Domkirche abgehaltenen Pontificalamte erlag, „lediglich die Folge der übergroßen Anstrengungen der letzten Firmungs- und Visitationsreise war, sowie der am gedachten Festtage eingetretenen eigenthümlichen Witterungsverhältnisse." Die Ohnmacht ging (so heißt es zum Schluß) eben so rasch, wie sie eintrat, vorüber, und der Bischof .befindet sich jetzt wohler als vorher. Menn Herr Martin Altkatholik wäre, so würde die „Germania" gewiß „den Finger Gottes" in dem Vorkommniß erkannt haben; so aber ist bloß das Wetter daran Schuld!) 8chweiz.
Genf, 18. Juni. Die Kaiserin von Rußland ist, von Italien kommend, gestern Abend hier eingetroffen, wird den heutigen Tag hier verweilen und morgen ihre Reise nach Stuttgart fortsetzen, von wo sie nach Ems geht, um sich mit dem Kaiser von Rußland dort zu vereinigen.
Bern, 18. Juni. Der Bundesrath genehmigte die zwei neuen Genfer Gesetze, betreffend die Organisation des katholischen Cultus und die Betheiligung an den Gemeindewahlen
so viele Reichsscheine tilgen.
Berlin, 16. Juni. Die bekannte Anfrage bezüglich der bischöflichen Seminare ist auch an den Bischof von Ermeland gerichtet worden. Die Antwort an den Oberpräsidenten — schreiben die „Ermel. Volksbl." — wird nicht anders ausgefallen sein, als die bereits aus anderen Diöcesen bekannt gewor- ." meldet, daß die Regierung die Seminarien der
Der schon gemeldete Compromiß, welchen der Bundesrath in der Papiergeldfrage zu Stande gebracht hat, ist der „Wes.-Ztg." zufolge in seinen Hauptzügen folgender: „Das Reich giebt 120 Millionen Mark Reichspapiergeld aus, einen Thaler für jeden Kopf der Bevölkerung. Die Abschnitte sind 5, 25 und 50 Mark Bis zum 1. Juli 1875 wird alles Staatspapicrgelb eingezogen. Neues darf ohne Reichsgesetz nicht wieder geschaffen werden. Die Reichskassenscheine werden von allen öffentlichen Kassen Deutschlands angenommen; im Privatverkehr dagegen kann die Annahme verweigert werden. Sie werden jeder Zeit von der Reichshauptkasse auf Verlangen gegen baares Geld eingelöst. Die 120 Millionen werden nach der Bevölkerungsziffer unter die Bundesstaaten vertheilt. Diejenigen Staaten, welche kein Papiergeld haben, erhalten ihre volle Quote ohne Weiteres, diejenigen, welche Papiergeld haben, müssen zunächst für die empfangenen Reichsscheine den gleichen Betrag an Landesscheinen einziehen und abliefern. Uebersteigt ihr Papierumlauf nicht den Betrag von drei Mark per Kopf, so ist damit die Sache in Ordnung. Wenn aber, wie in Sachsen und einigen anderen Staaten, mehr Landespapiergeld ausgegeben ist, als durch die Kopfquote an Reichspapiergeld getilgt werden kann, so tritt folgendes Verfahren ein: die Hälfte des überschießenden Betrages hat der betreffende Staat aus eigenen Mitteln bis zum l.Juli 1875 einzulösen. Für die andere Hälfte erhält er zum Behnfe gleicher Einlösung vom Reiche die erforderliche Summe unverzinslich in Reichs-Kassenscheinen, deren Betrag zu dem Ende vorübergehend vermehrt wird, vorgeschossen; er muß den Vorschuß in zehn Jahren zurückerstatten, und die Reichskasse muß eben
Lokal-Notiz.
Beschlüsse
aus der Sitzung des Gemeinderaths vom 20. Mai 1873.
Anwesend waren: der Großh. Bürgermeister Vogt, die Gemeinderathsmitglieder Bücking, Felsing, Gail, Hanstcin, Heß, Homberger, Keller, Körber, Lüdeking, Nagel, Noll, Pietsch, Ricker, Wallenfels und Wenzel.
1. Auf Vorlage der Baugesuche von Philipp Bauer und Karl Wilhelm Nowack erklärt der Gemcindcrath, daß er bei Genehmigung derselben nichts zu erinnern finde, wenn bei Ausführung der Gebäude, die vom Bauausschuß unter Mitwirkung des Stadtbaumeisters zu bestimmende Linie und Höhe eingehalten werde und die Bittsteller sich für den nöthigen Zugang zu ihrem Eigenthum auf eigene Kosten sorgen, indem die Stadt keinerlei Verpflichtung wegen Eröffnung und Herstellung bezw. Weiterführung der Neichensandstraße übernehme.
2. Bei der Versteigerung über Lieferung von 6 Kubikmetern Steine zur Ausbesserung des städtischen Pflasters, wurde die Forderung um 27 fl. 12 kr. über den veranschlagten Betrag gestellt und auf Vorlage dieses Ergebnisses giebt der Gemeinderath zur Genehmigung derselben
Das Ritterkreuz 1. Klasse des Philipps-Ordens: dem rLteuercommissär des Steuercommiffariats Gießen, Steuerrath Hirsch.
Das Ritterkreuz 2. Klasse des Lndwigsordens: dem Oberförster der Oberförsterei Büdingen, Leo.
Ferner haben Seine Königliche Hoheit der Großherzog aus demselben Anlaß nachstehende Charakterverleihungen Allergnädigst zu verfügen geruht:
Im Ressort des Großherzoglichen Ministeriums des Innern:
Dem ersten Pfarrer zu Büdingen und Dekan des evangelischen Dekanats Büdingen, Christian Friedrich Meyer, den Charakter als „Kirchenrath"; dem Professor der Architektur an der Landes-Universität, Baurath Dr. Hugo von Ritgen den Charakter als „Geheimer Baurath"; dem Kreisarzt des Kreis- medicinalamtes Lauterbach, Dr. Theodor Sartorius, den Charakter als „Medi- cinalrath."
Im Ressort des Großherzoglichen Ministeriums der Justiz:
Dem Hofgerichtsrath Dr. Zimmermann zu Gießen den Charakter als „Geheimer Hofgerichtsrath"; dem Bezirksstrafrichter v. Schmalkalder in Gießen den Charakter als „Justizrath".
Im Ressort des Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen:
Dem Salinen-Jnspector bei dem Salinenamt und der Badedirection Bad Nauheim, Weiß, den Charakter als „Bergrath."
ohne Debatte angenommen. Art. 9, welcher über die Vertheünng der Provm- »ial- und Kreisabgaben handelt, wnrde an den Ausschuß zuruckgewiesen, nach- dehl Möllmger auf die Schwierigkeiten und Umständlichkeiten, welchen die Besteuerung der Gemeinden unterliege, hüigewiesen hatte. Die Art. 10 und 11, ebenfalls über die Abgaben der Gemeinden und etwaige Abweichungen von deren Vertheilung handelnd, werden angenommen. (®- vr-)
werbe an sieiwilliaen Uebernehmern von Gemeindeämtern nicht Jubiläums Galatafel im Palais am Louiseuplatze statt, bet welcher alle anwe- , fßnnc Volk darin Vertrauen schenken. Strafbestimmungen senden fürstliche» Personen gegenwärtig waren. Nach Beendigung derselben treffen Er beantrage daher Streichung des Theils des reiste Kaiser Alexander, geleitet von dem Großherzog, nach Ems zurück. Abends immer noch treffen. J --------An. ... „„„ ro,„. 6 u$t 6cgann t>ic Gala-Vorstellung im Hoftheater, bei welcher alle übrigen
zur Beglückwünschung des Großherzogs hierher gekommenen fürstlichen Gäste anwesend waren. Im Hotel zur .Traube" fand das Festessen der Civilbeam- ten statt. Minister Hofmann erschien bei demselben mit dem ihm gestern von dem Großherzoge verliehenen Großkreuz des Ludwigsordens. Der von dem
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Bürgermeister der Bürgermeisterei Ober-Hörgern, Johannes Alles II.; demjdenen. Die ,,N. Allg. Ztg. - -, .„ , ....
Bürgermeister der Bürgermeisterei Albach, Philipp Balser; dem Bürgermeister Bischöfe, die sich weigerten, den Lehrplan, Statuten :c. derselben emzuschicken, der Bürgermeisterei Klein-Linden, Philipp Weigel V.; dem Schnllehrer an der schließen wurde. Gewiß keine üble Folge der Klrchengesetze.
2. evang. Knabenschule zu Lich, Heinrich Carl Walz; dem Schullehrer an der — iwdj mtt9c^ei^e A"ckA des ,/Dsservatore
2. evang. Schule zu Grünberg, Peter Magel; dem Schullehrer an der 1. evang. Romano über die Bismarck sche Erklärung wegen der Papstwahl liegt jetzt im Schule zu Kaichen, Georg Schmidt; dem Schullehrer an der 2. evang. Mäd- Wortlaut vor. Nur eine Pe^e aus dieser Kette von Injurien gegen den deut- chenschule zu Butzbach, Adam Wirthwein; dem Polizeisoldaten Georg Erdmann scheu Reichskanzler wäre noch zu ergänzen. Diese Perle ist folgendermaßen Ni Gießen gefaßt: „Sicherlich können wir keine andere Behandlungsweise dieses Gegen-
8 p m ztt ct. rx .....a . standes von einem Häuptling der Revolutionäre erwarten, der darauf ausgeht,
Im Ressort des Großherzog tchen Mtrnsterturns der Justiz ' Europa umzuwälzen und einen Umsturz aller Rechtsverhältnisse zu bLir-
Das Commandeurkreuz 2. Klasse des Lichewigsordens. dem Präsidenten ^er durch eben so spectakelhafte wie unerwartete Siege verwegen gemacht
könne man imum. »vw; ..........u- > ■ ~ ,
Artikels, der Geldstrafen festsetze. Der Regiernngscommissär halt an dem Entwurf fest' es sei die Uebernahme voii Gemeindeämtern eine Bürgerpflicht, wie die Militärpflicht, und müßten die Renitenten gekennzeichnet werden. Auchi in Preußen sei man von dieser Ansicht ansgegangen. Frank, Buchner und Volz gegen die Geldstrafe. Metz glaubt, es sei überhaupt nicht von emer Geldstrafe die Rede, sondern nur von einer Abgabe, die als Aequwalent für die Nicht- leistung öffentlicher Dienste zu betrachten sei. Der Referent fuhrt aus, daß sich Leute ohne Grund weigern können, Gemeindeämter zu übernehmen und dadurch Stockungen eintreten können. Besondere Verhältnisse würden immer berucksich- tigt werden. Die Abstimmung ergab Annahme der Regierungsvorlage gegen Ludwigs-Säule abgebrannt. 13 Stimmen. Art. 8, welcher über die Bedürfmss.deri Krei. es handelt wurde >
Darmstadt, 18. Juni Der Kaiser von Rußland ist gestern nach Ems zurückgekehrt. Der gestrigen Galavorstellung im Hoftheater wohnten alle fürstlichen Gäste des hiesigen Hofes, anch der gestern noch angckommene Großherzog von Baden bei. Es kamen ein Festspiel von Julius Werther und Weber's „Euryanthe" zur Vorstellung und verlief dieselbe bei der Besetzung 1{ „ . «n- - , . m
Sor k Q- cm <<■ r t ,' 3. Der mit Philipp Kolb II in Wic,eck und Andern abaeichloffene Accord über die
der .Hauptrollen durch NachbuUer, Betz und Frau Mallmger sehr glanzend. Förderung von Grund zur Auffüllung der Straße neben der Turnhalle bis an die Wieseck wurde Der deutsche Kronprinz bleibt heute hier. tvom Gemeinderath mit 36 kr. pr. Eubiknieter genehmigt.
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