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PretS vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlvhn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl- 29 kr.

Gießener Aryeiger

Erscheint täglich, mit Lutz, nähme Sonntags.

Expedition: Lanzletberg, L,t. B. Nr. 1.

Anzeige- und Wmtskfatt für den Kreis Hiessen.

srr 64.

Montag den 17. März.

1873

2 Kilo gemischtes Brod 20 kr.

Nrodpreife vom 15. bis 21. März 1873,

nach eigener Erklärung der Bäcker

1 Kilo gemischt-- Br°d 10 fr. 2 Kilo R°^enbr°d: erfte Sorte 17 kr., zweit. Sorte 15 kr

B etre ffend : Anstellung eines Bezirksbauaufsehers im Kreise Friedberg. Friedberg, am 4. März 1873.

Ocffcntitcfyc Sefanntmacbuna

diese werd^daher Diejenigen, welche sich nm

d°s Großh. Kreiobanomts Friedberg, -«rUK werdenden Neubanten S8eil'3 Sa9C8eIbel'n 6ei Verwendungen von, unter Leitung

Großherzogliches Kreisamt Friedberg.

_____ ____ Trapp.

Partikularistisches.

Der Telegraph meldet aus Stuttgart, daß die dortige zweite Kammer den Antrag des Abgeordneten Oefierlen übt: die Regierungsvorlage wegen der Mili- tär.Retablissementekosten zur Tagesordnung uberzugehen, mit 66 gegen 20 Stim­men abgelehnt hat. Wo.ubir zankt man sich denn eigintlich in Stuttgart? Ge hören Militär.Retablissements-Angelegtnhetlen nicht nach Merlin? Nicht in fc-et-. Reichstag, ter eben dort zufammengetreten ist? Nein, so weit sind wir noch lange nicht. Unserer RerchSeinheit spottet noch überall der Partrkulariemuö, selbst cuf dem Gebiete des M.litarismus, und die Stuttgarter sehen sich genöthtgt, sich die Köpfe über eine Angelegenheit zu zerbrechen, die uns fast in die Zeit dec allen Bunde- zurückzuversetzen scheint. Man muß jetzt die Württembergischen Blätter, sowie die von da aus in's Reich gehenden Eorrespondenzen verfolgen, um die Liliputerei zu verstehen.

Es handelt sich darum (wir folgen einer Stuttgarter Correspondenz an die ZeitschriftIm Neuen Reich"), welches Maaß von militärischen Leistungen Murttem- berg durch Die Reicheverfoffung und specicll durch die Militärronvention vom No­vember 1870 auferlegt ist. Gestutzt auf dieMittheilung des König!. Peeußi. schen KrtegSministeriumS", verlangen nämlich die Wüittembergifchen Minister des Krieges und der Finanzen die Bewilligung eines außerordentlichen Militäreredits, wobei zwar für die gegenwärtige Finanzperiode nur die bescheidene Summe von 21/3 Millionen fl. gefordert wird, aus den Motiven der Vorlage jedoch herror> gehl, daß für das Retablissement des Württemberger ArmeecorpS, für die Be- fchufiung neuer Gewehre und neuer Geschütze, endlich für Bauten und Beschoffun- gen zur Ergänzung der Garnison-- Einrichtungen im Ganzen die Summe von 171/2 Millionen erforderlich ist, von denen, auch wenn die Bauten sich auf einen Zertiaum mehrerer Jahre erstrecken, jedenfalls nur der kleinere Theil aus laufen- vtn Mitteln bestritten we.den kann. Das ist freilich eine unliebsame Ueberraschung für Diejenigen, welche gemeint hoben, damit, daß Württemberg seine 225 Thale» pro Mann zum Reichskriegsetat beitrage, sei es aller weiteren Verbindlichkeiten flötzlich enihoben.

Es scheint fast, daß selbst die Württembergischen Staatsmänner im ersten Augenblick eine unliebsame Ueberraschung nicht verbargen und daß eS einiger Zeit livurfte, bis sie sich über die Tragweite der Mrlitälconvrntion orientirten. Zu ihrer und aller derer, welche überrascht sein mochten, Entschuldigung gereicht es, deß diese Convention mitten im Heerlager vor Paris rasch abgeschlossen und noch rascher von den Kammern noch vor dem Ablauf des Jahres 1870 genehmig! borden ist. Allerdings hatte man schon damals das dunkle Gefühl, daß manche Punkte dieser Abmachungen nicht nur mit der wünschenswerlhen Deutlichkeit ab- Skfaßt seien; allein wer hatte damals Zeit, diesen Lucken auf den Grund zu zrhen und sich in lange staatsrechtliche Erörterungen zu vertiefen? Man war ssmöthigt, den Vertrag zu nehmen, wie er war, und wußte es der Zeit über- lassen, an den Tag zu bringen, wie seine Bestimmungen in der Praxis sich ge. statten würden. Jetzt freilich laßt sich schon genauer übersehen, was er inWuk lllhkcit bedeutet, und wir vermuthen, daß ter Triumph der Württembergischen Staatsmänner über die glückliche Sonderstellung, welche sie dem Württ-mbergischen Staat mittelst jener Conveniion zuwandten, seitdem einer erheblich bescheidneren M restgnlteren Stellung Platz gemacht hat.

Dem oberflächlichen Bück mag es allerdings so scheinen, daß mit der Zah- l»ng der Pauschalsumme Württemberg seiner Pflicht vollständige Genüge leiste M die Württembergischen Stände mit dem Miliiärweien lediglich nichts mehr thun haben. DaS Organ der Wüilt mbirger Volkspartet hat in ein Paa Änlteln mit großer Zuversicht diese These veriheidiot. Ader doch nur ein flüch-

tiger Blick auf die Militärconvention und besonders den Art. 12 derselben vermag zu dieser angenehmen Schlußfolgerung zu führen. Denn es sind hier ziemlich bestimmt und ausführlich die militärischen Leistungen bezeichnet, welche Wurttem- bergnach Maßgabe des Bundeshaushaltsetats" zu übernehmen hat, und es sind ihm allerdings zu diesem Zwecke aus dem allgemeinen Reichscorps-Etat dieselben 225 Thaler pro Mann zur freien Verfügung gestellt, welche es selber einschließt; allein nirgends ist gesagt, das Reich übernehme eine Garantie dafür, duß diese Pauschalsumme für die Ausführungen jener Leistungen auch ausreichen werde. Wenn also einerseits das Maaß der militärischen Leistungen zwar genau vorge- ickr.eben ist, andererseits aber zur Erfüllung derselben vom Reich mehr «ls der Betrag jener Pauschalsumme zur Verfügung gestellt wird, so scheint es doch un- widersprechlich, daß die etwaigen Zuschüsse, die zur Erfüllung jener Pflicht erfor» verlich werden, vom Württembergischen «Staat selbst beizubringen sind. Diese Deutung ist um so näher gelegt, als ausdrücklich die Bestimmung hinzugefügt ist, daß etwaige Ersparnisse in die Württcmbergische Staatskasse fließen. Das Privilegium des Wurtlembergifchen Staats besteht eben darin, daß er felbststän» c!?n f'ßcncr Verwaltung feint militärischen Einrichtungen nach den Preußi­schen Normen und nach Maßgabe des Neichshaushalts - Etats herzustellen hat. Dieses Privilegium hat, wie sich nunmehr herausstellt, seine zwei Seiten; doch ist in theoretischer Weise darauf schon im Reichstag, als er über die Württem. bergische Militärconvention zu beschließen hatte, aufmerksam gemacht woidcu.

Das biingt Württembergs Sonderstellung zum Reich ebenfalls mit sich, daß ein Theil des militärischen Etats des Reichs in der Württembergischen Kam- wer zur Verhandlung kommt, und dies ist für die Regierung, welche das Geld zu verlangen hat, wie für die Stände, welche es zu bewilligen haben, eine un­erquickliche, ja eine falsche Situation, insofern dieses Bewilligungsrecht doch nur «in scheinbares ist. Dos ganze Rechtsverhältniß ist verwickelt genug, um lange Diskussionen zu veranlassen, aber diese ändern nichts an der Verpflichtung, die dem Staat vertragsmäßig einmal aufgelegt ist. Württemberg wirb im Verhält- niß nicht mehr und nicht weniger für militärische Zwecke zu zahlen haben, als die andern Staaten, aber es hat die Annehmlichkeit, daß Regierung und Stände über die Posten sich hcrumzanken werden, denen es sich doch nicht zu entziehen vermag. Weder Hessen ist in dieser Lage, da- die Verwaltung des Militärwrsens vollständig an das Reich abgetreten hat, noch Bayern, welches wirklich, nicht scheinbar, die Selbstständigkeit seines Militäretats sich erhalten hat. Man sollte denken, daß in Württemberg selbst, nachdem man über Mangel an Erfahrung NH ^cht mehr beklagen kann, einige Geneigtheit vorhanden fein werde, balv au- einer Lage herauSzukommin, die in jeder Session wieder eine unerquickliche Milt­tordebatte herauszusützren verspricht. Allein für eine solche Geneigtheit fehlt es noch an allen Anz>ichen. Die Regierung wirb lieber das wieberkehrende Hebel dieser Debatten erdulden, als auf die Reste der militärifchkn Selbstständigkeit Verzicht leisten wollen, und auch der Kammer scheint es eine vergnügliche AuS- icfyt, von Zeit zu Zeit dem preußischen Kriegsministerium bas Eoncept corrigircn und an einer Reihe von Bubgetsorderungen wenigstens nach Behagen müßige Kritik ausuben zu dürfen. Und doch wäre ebenso sehr im Interesse der Schei- düng Der Reichs, und der Staatsangelegenheiten, wie im Intensse der constitu- tionellen Ehrlichkeit zu wünschen, daß dieser Zustand nicht allzulang daure.

Deutschland.

Darmstadt. Das Großh. Regierungsblatt Nr. 10 enthält:

1. B tanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Main-Rhein- Bahn, inebefonDere die Herstellung einer besonderen Schienenverbtnvung zwischen