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Gießener Anzeiger

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Liessen

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Gießen, am 1 i. October 1873.

Betreffend: Die Ausführung des Gesetzes vom 26. November 1872, die Gehalte der Volksschullehrcr betreffend.

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fchiedene irrige Mittheilungen durch die Blätter.

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vierteljährig 1 fl. 12 kr. mir' Bringcrlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.

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Zeitung" unterm 11. d. Mts. von hier schreiben, die erste Kammer habe den Geistlichen die gesetzliche Befugniß eingeräumt, als geborene Mitglieder der Schulvorstände den Vorsitz derselben zu führen, während in Wahrheit die erste Kammer den hierauf gerichteten Antrag der Ausschußmehrheit abgelehnt und den Entwurf der Negierung mit einem von der letzteren gutgeheißeuen Abände­rungs-Antrag der Herren Dornseiff und Wernher angenommen hat, wonach der Vorsitzende des Schulvorstandes von der obersten Schulbehörde aus den Mit­gliedern des Schulvorstandes auf Widerruf ernannt wird. Unrichtig ist ferner, daß das Gesammtministerium in Folge der Abstimmung der ersten Kam­mer zu einer außerordentlichen Sitzung zusammengetreten sei. Ein Zusammen­tritt der vier Ministerialvorstände hat allerdings am.Nachmittag des 11. d. M. stattgefunden, cs handelte sich jedoch dabei nur darum, den mündlichen Bericht der dieffcitigen Ccmmissäre über die zur Zeit mit Baden stattfiudeude Verhand­lung in Eisenbahnangelegenheiten entgegenzunehmen und den Commissären In­struction für die weiteren Verhandlungen zu ertheilen. Ganz aus der Lust gegriffen ist sodann die Nachricht derKölnischen Zeitung", daß an demselben Tage Abends 9 UhrVortrag beim Großherzog" befohlen gewesen sei. Auch von sofortiger Schließung oder gar Auflösung des Landtags ist keine Rede. Das Schulgesetz, wie es aus den Berathuugen der ersten Kammer hervorge­gangen, wird zunächst von der zweiten Kammer zu berathen sein und dann nochmals an die erste Kammer zurückgehen. Erst das Resultat dieser weiteren Verhandlungen wird für die Schritte maßgebend sein, welche die Regierung zu thun hat, um das Zustandekommen des Gesetzes, wie es ohne Zweifel ihre Absicht ist, sicher zu stellen. Eine Schließung des Landtags aber wird, unseres Ermessens, nicht eher stattfinden können, als bis das Budget für 1873/75 de­finitiv festgtstcllt ist und die drei Verwaltungs-Gesetze, sowie andere wichtige Vorlagen, erledigt sein werden. (Darmst. Ztg.)

Darmstadt, 14. October. Die Abstimmung der ersten Kammer über das Schulgesetz erregt überall gerechtes Aufsehen. Daß die edlen Pairs nicht anders stimmen würden, war freilich vorauszusehen. Die Entwickelung der Schule in Hessen hängt von 16 Standesherren und einigen diesen Affiliirten ab, worunter wir ohne Befremden die Herren Moufang und Dalwigk erblicken. Diese bilden die chinesische Mauer, gegen welche die Regierung und Bevölke­rung Hessens ankämpfen. Die Regierung ist kräftig für die Sache eingetreten. Zurückweichen in einer solchen Prinzipienfrage, wäre Selbstmord. Es hat auch anderswo große Ueberwinduug gekostet, mit den vermeintlichen Stützen des Staatsgebäudes zu brechen, dies muß auch hier überwunden werden. Man muß endlich die Augen öffnen und die wahren Feinde des Staats erkennen. In Preußen mußte man brechen, man hat es mit schwerem Herzen gethan, aber, das Wohl des Ganzen, was doch allein entscheidet, im Auge, hat man gethan. Es bleibt in Hessen bei gleichem Kampf wider gleiche Widersacher nichts Anderes übrig. Da aber Preußen die große Schule durchgemacht, so ist dies Hessen gespart und es kann dieses, greift es die Sache richtig an, rascher zum Ziele kommen. Möge man endlich den Kampf gegen die mittel­alterlichen Trünnner beginnen, auf deren Boden die Saat der neuen Zeit un-

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Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Eanzleiberg, ßit. B. Nr. 1.

Pfaffen die Segel streichen wird. Zwar mit einem Pairsschub, der in Preußen in gleicher Krise die constitutionelle Handhabe bot, ist uns nicht zu helfen, da die Zahl der Regierungs-Ernennungen für die erste Kammer verfassungsmäßig auf zwölf beschränkt und neuerdings erschöpft ist. Aber dem Ministerium ist in dem Rechte der Zusammenzählung der Stimmen beider Kammern nach Art. 72 und 75 der Verfassung die Möglichkeit gegeben, dem gefährdeten Schulgesetz-Entwurf noch in diesem Jahre Gesetzeskraft zu verschaffen.

Art. 72 der Verfassung sagt:Ohne Zustimmung der Stände kann kein Gesetz, auch in Bezug auf das Landes-Polizeiwesen gegeben, aufgehoben oder abgeändert werden."

Art. 75 der Verfaffung lautet sodann:Wenn auch nur eine Kammer gegen den Gesetzesvorschlag stimmt, so bleibt das Gesetz ausgesetzt. Wird aber ein solches Gesetz auf dem nächsten Landtage von der Negierung den Ständen wieder vorgelegt und wieder von der einen Kammer abgelehnt, von der andern aber angenommen, so werden, wenn die Regierung es nicht vorzieht, den Vor­schlag zurückzunehmen, die Stimmen für und wider die Annahme in beiden Kammern zusammengezählt, und es wird, nach der sich dann ergebenden Stim­menmehrheit, für oder gegen die Annahme entschieden."

Man sieht leicht, daß der Majorität beider Kammern das Recht der Entscheidung schon in Art. 72 zugestanden ist, und daß Art. 75 nur Form der Durchstimmung festsetzt. Es wird hiernach vorausgesetzt, Landtag aufgelöst und ein neuer Landtag einberufen wird, was das rium vollständig in der Hand hat.

Es ist auch nach unserer constitutionellen Praxis kein Zweifel, daß die Durchzählung der beiden Kammern nicht blos bei Ablehnung, sondern auch bei Amendirung und Abänderung eines Gesetzesvorschlags stattzufinden hat; man erinnert sich in liberalen Kreisen sehr wohl, daß das Ministerium Dalwigk- Frank, dessen Anhänger die jetzige Lage muthwillig geschaffen haben, auf dem Wege des Stimmendurchzählens unserer Strafprozeß - Ordnung gesetzliche Geltung verschafft und selbst einzelne liberale Modificationen niedergestimmt haben. Im jetzigen Falle aber, wo die Verwerfung der confessionslosen Schule das Gruudprincip des Gesetzes getroffen hat, kann man in der Abstimmung der ersten Kammer mit vollem Rechte eine Ablehnung des Rcgierungsvorschlags und seine Ersetzung durch einen in der Küche der'Ultramontanen und Kreuz­zeitungsmänner gebrauten Vorschlag finden. Ueber die Haltung des Ministe­riums verlautet noch nichts Bestimmtes, eine Sitzung desselben findet erst heute statt; die Nachricht, daß sie schon am 11. d. Mts. stattgefunden, war eine Sensationsente. Wir sind über die Haltung des Ministeriums sehr beruhigt, denn wenn es sich nicht selbst im Stiche lassen will, so kann es den Gesetzes- entwnrf nicht im Stiche lassen. Sollte in diesen Kreisen ein Zweifel bestehen, so möge man die Kammer auflösen und an das Volk appelliren, kein Zweifel, daß die große Majorität der zweiten Kammer, von einer noch stärkeren Wäh- lerzahl getragen, zurückkehren und der ultramontane Adresscnschwindel wieder­holt in seiner gänzlichen Kläglichkeit bloßgelegt werden wird. Es läßt sich nicht leugnen, daß die Frage eine gewisse Aufregung im Lande erzeugt hat und daß das Volk mehr als je entschlossen ist, sein gutes Recht auf eine Verbesse­rung des Volksunterrichts und der geistigen Zustände künftiger Geschlechter mit aller Entschlossenheit zu wahren. Die Geisteöleere, welche in der Debatte der

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.ULUlJUJUliilL 'gesetz ein Bein gestellt zu haben glauben. Wir fürchten aber, daß ein schwerer

Darmstadt, 13. October. Ueber die Verhandlungen der ersten Kam-,Rechnungsfehler untergelaufen ist und im Lager der Eulen und Unken bald wegen des Schulgesetzes und die daran sich knüpfenden Folgen gehen ver-itiefe Trauer einkehren wird. Wir setzen hierbei voraus, daß das Ministerium, >ene irrinp Sffltffhpihinripn hiirrh hip 9AMtfpr fön Iniif ftrh htp ß'nfntirhp I tröTnit dock) wohl kaum zu zweifeln, sich selbst Und der V0N ihm vor einem Jahr entrollten Fahne treu bleiben und nicht vor dem Bunde der Junker und

möglich gedeihen kann. Das hessische Volk steht aus Seiten der Negierung in solchem unvermeidlichen Kampfe. (Main-Ztg.)

Darmstadt, 14 Oclober. Herr Moufang ist freudestrahlend in das ultramontane Hauptquartier nach Mainz abgereist, Graf Görtz, der Mann ..... v , _ ______f .......... .........

nach dem Herzen derKreuzzeitung", und Herr v. Dalwigk haben sich glück--ersten Kammer vom 10. October auf Seiten der Gegmr des Entwurfs her­wünschend die Hande geschüttelt und die hohen Standesherren sind, nachdem Wortrat, hat aber auch in allen Zuhörern die Ueberzeugung von der Unmög- sie ihrem Siegeejnbel in einer Flasche Genüge gethan, auf ihre Schlösser zu-^lichkeit des Fortbestandes einer solchen Corporation klar gelegt; es wäre eine rückgrkehrt das ist die Signatur unserer Zeit, der die würdigen Ncpräsen- Versündigung an der Cultnr, unsere Gesetzgebung und deren Entwickelung für

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Das Großherzogliche Kreisamt Gießen

an die evangelischen Schulvorstände zu Albach, Annerod, Burkhardsfelden, Daudringen, Ettingshausen, Garbenteich, Groß- Buseck, Hattenrod, Lollar, Mainzlar, Ober-Hörgern, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Steinbach, Watzenborn und Wicseck.

Wir erinnern Sie abermals an die Erledigung unserer Verfügung vom 12. August l. I. binnen 8 Tagen.

v. Röder.