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treten der Royalisten heute Nachmittag als ein schmachvolles bezeichnet hat, rückt heute der „Soir" denselben noch entschiedener zu Leibe.
Paris, 2. April. Thiers kam heute nach Paris, nahm aber wegen der ernsten Lage der Dinge noch nicht seinen bleibenden Aufenthalt im Elysüe, son-
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dern kehrte um vier Uhr nach Versailles zurück. Die Aufregung in Versailles ist groß. Grevy hält sein Entlassungsgesuch aufrecht, ungeachtet der Schritte, welche eine große Anzahl von Abgeordneten so wie die Minister Dufaure, Goulard und Mrnusat und selbst Herr Thiers vor seiner Abreise nach Paris bei ihm thaten. Alle parlamentarischen Vereine hielten heute Versammlung und gaben theilwcise alle den Wunsch kund, daß Gr6vy bleiben möge. Die (Gruppen der Linken beschlossen, Grevy durch Acclamation wieder zu wählen. Die äußerste Linke sandte eine Beglückwünschungs-Adreste an Grüvy. Dieser selbst soll entschlossen sein, unter keinen Umständen den Vorsitz wieder zu übernehmen.
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Berlin, 5. April, Die heutige erste Frühjahrs-Parade ist wegen einer leichten Erkältung des Kaisers abgesagt worden.
Königsberg, 5. April Die Direktion der Ostbahn beabsichtigt, gegen die mitstrikenden Hülfsweichensteller und Bodcnmeister, weil dieselben vereidet seien, die strafgerichlliche Untersuchung zu beantragen. Arbeiter sind in großer Zahl eingetroffen, die Strikenden sind nicht wieder ausgenommen worden.
Leipzig, 5. April. Der Vorstand des deutschen Buchdrucker-Vereins der Principale macht bekannt, daß die beabsichtigte Delegirten-Versammlung von Principalen und Gehülfen vorläufig nicht stattfindet und daß der Vereinstarif in allen Vereinsbuchdruckereien spätestens Montag, den 21. April, einzuführen sei.
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Basel, 3. April. Die Untersuchung betreffs der von dem Fräulein Linder der Baseler Diöcese vermachten und bei der Baseler Handelsbank depo- uirten 258,714 Frcs. ergab ein bedeutendes Deficit.
Bern, 4 April. In Genf ist ein carlistischer Agent, da die Schweiz die spanische Republik anerkennt, auf Befehl des Bundesrathes ausgewiesen worden; derselbe hatte 250,000 Frcs. bei sich.
Bern, 5. April. Die gestern zu Solothurn zusammengetretene Diöce- sanconferenz, welche ihre Berathungen heute fortsetzt, hat das Vorgehen des Vororts Solothurn gegen Lachat in Sachen des Linder'schen Legats gebilligt. Ihrem Beschluß zufolge soll der Dom-Senat als dritte Partei in's Recht gerufen werden.
Berlin, 4. April. Sitzung des Herrenhauses, v. Senfft-Pilsach beantragt, die Berathung der Verfassungsänderungen von der Tagesordnung abzusetzen, weil die daraus bezüglichen Petitionen dem Hause noch nicht genügend bekannt seien Der Antrag wird abgelehnt. Vor dem Eintritt in die Tagesordnung gibt Fürst Puttbus Erklärungen ab über sein Verhältniß zur Nordbahn. Sein Interesse sei lediglich durch die Rücksicht auf die nothwendige Hebung der provinziellen Verkehrswege und durch die zunehmende Verarmung Rügens erweckt. Er weise den Vorwurf jedweden persönlichen Vortheils als unwahr zurück, beklage den Mißbrauch der Tribüne zu persönlichen Beleidigungen und protestire gegen das bei civilisirten Völkern unerhörte Verfahren, daß der Ankläger Lasker gleichzeitig eine Richterstelle in oer Eisenbahn - Commission annehme.
Berlin, 4. April. Der Redacteur der „Germania", Majunke, ist wegen einer dem Reichskanzler durch Abdruck eines der „Genfer Correspoudenz" 1 entlehnten Briefes vom 28, Januar in Nummer 22 zugefügten Beleidigung zu i einer viermonatlichen Gefängnißstrafe verurtheilt worden. Fürst Bismarck hatte den Strafantrag gestellt.
; Berlin, 5. April. Die „Nordd. Allg. Ztg." spricht mit freudiger Ge- 1 nugthumig von den Aeußerungen, die der Kaiser von Oesterreich gelegentlich des : Empfanges der Delegationen gethan habe. Seit mehr als 25 Jahren hätten r Oesterreich - Ungarn und Deutschland sich nie einander so nahe gestanden und i seien nie in so herzlicher Freundschaft mit einander verbunden gewesen, als in 1 dieser Epoche eines ungetrübten Einverständnisses der beiderseitigen Regierungen ' und Völker.
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Tag nicht mehr fern, wo der Verfassungsänderung die königliche Sanctionirung zu Theil werden kann.
Berlin, 3. April. Durch den Bischof von Limburg ist kürzlich die Frage angeregt worden, ob den katholischen Unterthanen Preußens der Eid au die Verfassung verboten werden solle. Mit Rücksicht auf diese Eventualitä sind zwei Actenstücke interessant, die den Eid auf das österreichische Staatsgrundgesetz betreffen und von dem „Vaterland" veröffentlicht werden. Das erste Actenstück ist der offizielle Bescheid der höchsten kirchlichen Behörde in Gewissensfällen über den betreffenden Punkt. Das zweite Actenstück enthält den Bescheid des Papstes selbst. Beide Antworten sind erfolgt auf Anfrage des Vorstandes eines Ordens (der Jesuiten), welcher Mitglieder auf öflerrcv chischen Lehrkanzeln besitzt. Die Actenstücke lauten: I. „Im Kaiserthume Oesterreich wurde am 21.December 1867 ein staatliches, sogenanntes „Staatsgrundgesetz" sanctionirt, welches in allen Gegenden des Kaiserreichs, auch den rein katholischen, unbedingt Kraft und Geltung haben soll, lieber dasselbe Gesetz heißt es in der Allocution des Heiligen Vaters Pius IX. vom 22. Juni 1868, insbesondere über die Artikel 13, 14, 15, 16 und 17: „Durch dieses Gesetz wird eine allgemeine Freiheit des Glaubens, des Gewissens und der Lehre fest- gestellt nnd allen Staatsbürgern, welchem Cultus immer die Erlaubniß ertheilt, Erziehungs- und Lehranstalten zu errichten; zugleich werden alle religiösen Genossenschaften jeglicher Art gleichgestellt und vom Staate anerkannt. Noch andere durchaus zu mißbilligende Gesetze, welche man gemeiniglich intercoiifessio- nelle zu nennen beliebte, sind sanctionirt worden über die Ehe, Mischehen, Schulen u. s. w., welche der Lehre der katholischen Kirche und selbst dem Naturrechte in hohem Grade zuwiderlanfen." — Da nun Universitäts-Professoren, Schullehrer und überhaupt Alle, die eine öffentliche Stelle bekleiden, von der Regierung zur Befolgung dieses Staatsgruudgesetzes verpflichtet werden, unter Leitung eines folgendermaaßen abgefaßten Versprechens: „Ich erkläre an Eidesstatt, daß ich die Staatsgrundgesetze unverbrüchlich beobachten werde," — so fragt es sich, ob es erlaubt sei, mit gutem Gewissen dies Gelöbniß, resp. Eid zu leisten. Die heilige Pönitentiarie, nach reiflicher Erwägung alles Vorstehenden, antwortet: „Ein Gelöbniß, resp. ein Eid, wie er oben dargestellt wird, ist unerlaubt."
Gegeben zu Rom in der heiligen Pönitentiarie am 13. August 1869. (L. S.)
Anton Maria Cardinal Hippolyt Domherr Palombi
Panebianco m. p. S. P. Substitut.
II. „Ehrwürdigster Vater! Eure Paternität legte mit directer Eingabe vor Kurzem Sr. Eminenz dem Cardinal-Pönitentiar, welche von demselben mir mitgetheilt wurde, dar, daß Sie die Antwort der heiligen Pönitentiarie vom 13. August erhalten haben, durch welche erklärt wurde: ein Gelöbniß, resp. ein Eid, das Kaiserlich Oesterreichische Staatsgrundgesetz vom 21. December 1867 zu beobachten, sei in der Art, wie er beschrieben, unerlaubt. Sie haben also weiter angefragt, ob auch das unerlaubt sei, ein solches Versprechen oder Eid zu leisten, wenn es unter der Klausel geschehe: „unbeschadet der Gesetze Gottes und der Kirche." Da ich die Ehre hatte, dieses Bittgesuch dem Heiligen Vater in der mir gütigst gestern Morgen bewilligten Audienz zu berichten, beeile ich mich, Eure Paternität zu benachrichtigen, daß Seine Heiligkeit mir zu erklären geruhte, mehrerwähntes Gelöbniß, respective Eid könne geleistet werden, wenn im gleichen Contexte die angegebene Klausel hinzugefügt werde: „unbeschadet der Gesetze Gottes und der Kirche." Der Heilige Vater ist jedoch der Ansicht, daß, wer immer einen solchen Eid, respective Gelöbniß in dieser Form leisten 1 wird — zugleich, um Aergerniß zu vermeiden, so gut es geht, offenkundig machen müsse, er sei vom Heiligen Stuhle gebührend autorisirt, Eid und Ge-
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dem Passauer Casinohaupte, dem ehemaligen Abgeordneten.Advocate» Nikolaus gegründete Ursprungsverträge zu veröffentlichen seien, werden sie jetzt streng Minder!, den Kampf mit dem neuen Drachen in neuer Besetzung aufzuführeu. vertraulich gehalten, lediglich nm den Gründern Vortheil zu sichern. Alles dies wäre recht ergötzlich, wenn es sich nicht dabei um Schule und Kirche handelte. Daß der Staat die Schule und die Jugend aus solchen Händen nehmen muß, sollten endlich auch die Tauben hören.
Berlin, 3. April, lieber das Münz-Gesetz, dessen zweite Lesung sehr bald nach Wiederaufnahme der Plenarsitzungen beabsichtigt wird, finden mehrfache Besprechungen unter einzelnen Mitgliedern aus verschiedenen Fraktionen Statt, die über zu stellende Verbefferungsanträge oder doch Resolutionen eine Verständigung suchen. Vom Abg. Mohl ist schon eine Reihe Amendements gedruckt zur Vertheilung gekommen. Um Deutschland neben dem in der Herstellung begriffenen Goldumlause den Umlauf vollwerthigen und vollberechtigten Silbergeldes zu erhalten, wie ihn Frankreich von je her und namentlich seit 90 Jahren unter seinem bestehenden Münzsystem besessen, und weil besonders für Süd- und Westdeutschland, welches auf drei Seiten vom Auslande umgeben ist, die Doppelwährung eine Bedingung seines internationalen Absatzes und Handels sei — schlägt Mohl vor, neben der Reichsgoldwährung auch eine Währung vollhaltiger Silbermünzen im Werthverhältnisse des Goldes zum Silber, wie dasselbe im § 8 des Gesetzes vom 4. December 1871 angenommen ist, in das Gesetz (§ 1) aufzunehmen. Er schlägt sodann die Prägung des Zweimarkstücks und den reellen Feingehalt von 90 Einmarkstücken — 1 Pfund Feinsilber vor. Die übrigen Abänderungsanträge sind nur die Folge der genannten. Morgen wird nun auch das Herrenhaus über den Gesetzentwurf wegen Abänderung der Art. 15 und 18 der Verfassungs-Urkunde abermals in Berathung treten. Das Ergebniß der zweiten definitiven Abstimmung wird das nämliche wie das der Abstimmung am 13. März sein, und so ist denn der
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Paris, 2. April. Herrn Thiers, der heute Morgen bei Grövy war, um ihn zu bestimmen, Präsident der Nationalversammlung zu bleiben, erklärte dieser, daß sein Beschluß unwiderruflich sei: „So lange er die Nationalversammlung wegen der äußern Lage für absolut nothwendig gehalten, habe er es für seine Pflicht erachtet, auf dem Präsidentenstuhl zu verharren, der ihm in Bordeaux fast einstimmig angetragen worden sei, um so seinen Kräften gemäß zur Befreiung des Gebietes und der Beruhigung der Gemüther beizutragen ; heute seien die Umstände aber nicht mehr die nämlichen; die innere Politik werde jeden Tag mächtiger, und er glaube, daß für ihn der Augenblick gekommen sei, um in eine activere Politik znrückzutreten und die Präsidentschaft einer Kammer anfzugeben, von der ein großer Theil ihm seine Aufgabe nicht allein tagtäglich erschwere, sondern auch unaufhörlich die Republik zu escamo- tiren versuche " Diesen Erklärungen gegenüber bestand Thiers nicht weiter darauf, daß Grövy seinen Posten bewahre. Es wird sich nun darum handeln, was die Kammer thnn wird, deren regelmäßiger Geschäftsgang, wenn nicht ihre Existenz, vollständig in Frage gestellt ist. Die letzten wichtigen Abstimmungen haben dargetha», daß die Nationalversammlung in zwei fast gleiche Hälften gespalten ist, und es dürfte ihr daher schwer fallen, einen Präsidenten zu finden, der wie Grövy genug Ansehen nnd Charakter hat, um die Leidenschaft niederzuhalten und es zu ermöglichen, daß in Zukunft noch überhaupt Diskussionen stattfinden können, ohne daß es jeden Augenblick zu den tollsten Scenen kommt. Zu befürchten ist dabei, daß die Erregung sich dem Lande mittheilt, welches die clerical-rayalistische Majorität nur mit Ungeduld erträgt, und daß, wenn wieder ein wilder Scaudal in der Nationalversammlung losbricht, der Haß, den man gegen die Royalisten hat, auch außerhalb der Kammer zum Ausbruch kommen wird. Ueberall, wo man erfuhr, daß der Präsident Grevy zurücktre- tcn werde, wurden Verwünschungen und Drohungen gegen die Royalisten laut. Thiers selbst, der wegen der Krisis vor der Hand noch in Versailles bleibt,
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löbniß unter mehrerwähnter Klausel zu leisten. Ich ergreife mit Vergnügen rc. Marinus, Erzbischof von Orvieto, Pro-Secretarius. Nom, den 1. September0.. ....., ,..... o.o... ___
1869. AuS dem Sekretariat der h. Congregatiou der außerordentlichen kirch-^Versammlung in's Feld zu senden, und nachdem das „Bien Public" das Auf- licheu Angelegenheiten." Eines Commentars bedürfen diese Actenstücke nicht. - *Ta
Berlin, 4. April. (Reichstag.) Die Wahl Bebel's wird gültig erklärt. — Die Interpellation Lasker wegen Ausführung des Gesetzes über die Actien-Gesellschaften wird von Lasker motivirt. Lasker knüpft an die Eisenbahn- Angelegenheit an, die im Abgeordnetenhause vorgekommen sei. Er theilt mit, daß der erste Theil der Commissionsarbeit abgeschlossen sei nnd betont, daß dadurch keine seiner Angaben nnerhärtet geblieben, sogar auch andere Angaben, welche er bisher, weil sie noch nicht genug erörtert werden, unberührt ließ; er bemerke dies ausdrücklich gegenüber den heutigen Bemerkungen des Fürsten Puttbus im Herrenhause. Die Arbeit der Commission stellte die betrübende Thatsache von traurigster Umgehung des Gesetzes fest, wenn auch in abfallender Scala bezüglich von Rückreversen an Gutsbesitzer, Advocaten und Kaufleute, mit deren Namen die Negierung getäuscht wurde; während im Actienwesen darauf


