Anlage zu Ar. 286 des Kießener Anzeigers.
2. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Justiz, die Ver-
Deutscütand.
3. Bekanntmachung Großherzoglicher Commission für Post-Angelegenheiten,
das gemeinschaftliche geistliche Oberhaupt schaaren, Es galt uns
v, ' * ’ , , .. c-sr <rtfrant-hrlton 91 tlfiPl PAPlt?
Summen aufgebracht werden sollen, haben
-jom
>olf.
geschätzt.
Frankreich.
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im offenen Felde.
Heß»
Vermischtes.
Schleiermacher.
2)
3)
4)
5)
Wifum auf- mber an in ulintz eine zu jeder nen und im erdem fytfte HCtuaiwit te ieh nicht rirerben und
enthält: 1.
Dmtscütaud. sgrößernng des Familien-Fidei-Commisses des Herrn Grafen zu Stolberg'Roßla.
Darmstadt, 4. Deebr. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 46 OttenBe^I JtjgJ
L'/zUhr:
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Iuses.
folgenden ^Wortlau^. @otte8 Gnaden Großherzog von Hessen und bei
L7s° Di l7' welch ihre gän e Habe ° °ft ihre Pension oder dm Sparpfcnmg für ihr Alter der Ostbahn' anvertraut haben. Das fragliche Schriftstück lautet: „®eitdttger hu-ung zum Mcrnorandum an den Reichstag des Königreichs Ungarn wegen der traurigen Affatre der u^a- rischen Ostbahn-Actten von Seite eines weit entfernten unglücklichen Actwnars derselben. Der
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Ml, laß $ je W°h"u«ßl »Hk um 6«' rack.
lion Gilldc« n 1. Lciab-r
ou f)tu« fl" tcnden, u»l 3. aufholt
zoglicheu Staatssiegels.
Darmstadt, den 30. November 1873.
(L. 8.) Ludwig.
k i. «ür die Jahre 1874 und 1875 soll an directen Steuern und zwar, auf den Gulden Gewerb- und Einkommensteuer-Capital dn Betrag von zehn Kreuzer drei und einen halben Heller, auf den Gulden Grundsteuer - Cap tal der Betrag von zehn Kreuzer ausgcschlagen und nach den geietzlichen B st ""^DW Miträge^zur Verzinsung und Tilgung der zum Behufe des Staats- straßeubaues ausgenommenen Capitalien, welche nach Maßgabe der bestehenden gesetzlichen Bestimmungen im Wege der directen Besteuerung aufzubrmgen sind, werden dem Steuerausschlage noch besonders zugesetzt. ™ .
Die seither für die Provinzen Starkenburg und Oberhessen zur Verzim sung und Tilgung der Provinzialstraßen-Baukosten ans dem Wege der directen Besteuerung stattgefunden- Erhebung der Beträge von drei Hellern auf den Gulden Steuer-Capita! soll für 1874 und 1875 ausgesetzt und eo soll der Nettobetrag dieses nicht zur Erbebung kommenden Ausschlags aus den Mitteln der Staatsschulden - Tilgnngskasse entnommen und an die Provinz,alstraßen- Baufonds der genannten Provinzen abgegeben werden. .
Die durch das Gesetz vom 3. October 1845, betr. die Verzinsung und ■ __1 y . , e nr» r x.-.ii... rvt-hrtkiinn hPT
ttmbtt^!818^ die ^gleichförmig'Einrichtung und öffentliche Beaus sichtigung der Waagen und F-ßaichen betreffend, zu entrichtende Ab
gabe von öffentlichen Waaganstalten, welch- vom 1. Januar 1873 an
•** fr....... Ef'ÄS LSdl- b.L°' w*.
k 4 Sämmtliche Staatsausgaben sollen auf die verschiedenen Verwal. werde er seine Demisston geben.________________________________________ .
tungszweige so verwendet werden, wie die Bedürfnisse derselben von Unseren -----------------------------
b^^Da^Betticb^CaPüal^dtt Hauptstaatskasse einschließlich des baaren Re- servefonds soll auf der Summe vou 1,100,000 fl. erhalten werden.
' . ' ... < c ...... -S..... Ant-O-nKoiinoii li onor
Versailles. 3. December. In der Nationalversammlung fragt Limpe- ,ani ml di- Nachricht vou dem Mtergauge des Dampfers Ville du Havre knüpfend, deu Marine-Minister,^ das geltende Sch.M.rts-R-gl-m°.i4 zur
daß i» W® ii.sk, S'Udell' iv e b e \\tt.___
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1 aesuäil- l roebtk'
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3lußfoni).
..........
Ausnahme der ftither auf Grund der Verordnung vom 14 Sep- ben Staatshaushalt pro 1872 wonach d.e Ausgabeu e.nen Ue - chuß 'fr 1818. die alcickförmige Einrichtung und öffentlich- Bcauf- uon 629,000 Rubel ergeben. Das Blatt weist J./ t
fünf Jahren die Einnahmen um 24, dle Ausgaben dagegen um 10 -P^cem vermehrt haben.
eiere allen Vorschriften der Wachsamkeit nachgekommen seien.
Versailles, 3. December. Der Saal in Trmnon war heute gedrängt ......... ' ■ voll, da man auf den Vortrag des Regierungs-Kommissärs war. Die 6.. N,w*. «"»-■£, tx-” WäE 1° E" en jd)uell pgß hem Zuhörer oft gerade die Hanptstellen entgingen. zog
, in oer ooi.gen ............................----- - . -- aeam Bazaine zu Felde und hält alle Anklagen des Berichtes
die Stempelabgabe, sowohl in den Provinzen Starkenburg nnd Ober- außerst str g H i i Hauptanrrag stellte er schon heute, nam- heffen, als wie in der Provinz Rheinhessen nebst t/- ®..m81^ = M 9 " ®te zum Tode wegen der Capitulation von
rungs-, Jnscriptions-, EM-ditions- und Transscr.ptwns-Gebühren m K bie^V-rurth-ilung^-^ Armee im offenen Felde, der letzteren; p
die Collateralgelder;
die Hundesteuer und die Nachtigallenstener;
anmäliae Ä«^be^SinJiä^^lTaH-.Sall^^uftenT verordnete Erhöhung der vigsten Primas von, ..........■«*’*“ ["n <8irt8r Rückiickt auf de« Art. 8 des Gesetzes vom 1-m Ende. D, Gest,hl hat, begreifen. Es ist unmöglich,
>us den Augen und dem Gedächtniß zu verlieren, daß IN diesen Tage« Dmge W-in und di- Tranksteuer geschehen und geschehen werden, welche für unsere Gesellschaft -,n° unerhörte Bedeutung habem. Die Strecke Guntershauseu-Wilhelmshöhe ist fftzt
wieder völlig fahrbar und der Verkehr daher wieder ganz regelmäßig. Der ourch den Unfall verursachte Schaden wird officteü auf nahezu 110,000 Dhlr.
mit, wie folgt:
I. Directe Steuern
SÄfod wie seither mitRücksicht auf deu Art. 8 des Gesetzes vom 26. Avril 1864 nicht zur Ausführung kommen.
II. Jndirecte Auslag
2. Die Tranksteuer und Zapfgebühr voni ... ... ,
von Obstwein wird in den Jahren 1874 und 1875 nicht mehr nach den stehenden Bestimmungen erhoben werden, sondern es wird bezüglich derselben hiermit ^^dl"d WirchsMeis,v„käufer von Wein) und jeder Weinhändler zahlt
für die Jahre 1874 und 1875 siebenzig Procent seiner im Jahr 1872 gezahlten Weinsteuer (Tranksteuer und Zapfgebühr.) Jeder nach dem 1 Januar 1872 zugcgangene oder noch zugehende Wirth (Klemver- käufer von Wei«) oder W-inhändler zahlt dagegen für die Jahre 1874 und 1875 eine Steuer, welche durch eine nach Ablaus je eines Bier- nicarine-wcinni-r, vu v«» c
teljahrs vorzuuehmeude Schätzung Seitens einer Commission, ’üon Sckiffsunalückeu genügend sei, oder ob es sich nicht empfehlen
Bildung und Anleitung der Regierung üb-rlaff-n tst, verhaltmßmaßig L-rhutung^r ^^dnationale Vereinbarung in diesem Begriff zu erstreben. Der
zahlen ihre Steuer nach der bisherigen Einrichtung quartalsweise auf ^9 übrigens mit England iu steter Verbindung, um Mittel zur Verhütung ihrem Auforderungszettel. w " n Uiisammenftößen ausfindig zu machen. Faures verlangt die Einsetzung
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jede Kellercontrole. Bezettelung und jede sonstige , durch die Tram- stcuergesctzgebung veranlaßte Beschränkung des Wem- und Obstwein- Verkaufs völlig aus.
£ 3. Die übrigen indirecteu Auflagen, welche, < , aesetzqebuug unterliegenden und nach Maßgabe der Ncichsgesetze zu er Auflagen, in der vorigen Fiuanzperiode bestanden, nämlich:
®jitH 1 D-c-mb-r. D-r hiesig- fin-nz!-«- Schriftst-ll-r L. Schönberger, der sür
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WAAhpm Wir mit Unseren getreuen Ständen über die Art und Weise Allianzen finden wollen- üb-reingek^mm-n sind, wie die zur Bestreitung der Staatsausgaben inden mfchen wollen"nur'eil, 'ehrliches Bündniß und indem wir
Jahren 1873, 1874 und 1875 auf dem Wege d-r Besteuerung zu d-ckend-r, Uck^gungen w r Quf ^ic Nothwendigkeit hin, daß
nnin.Rrnrhf werden sollen, haben Wir verordnet und verordnen hi - .. .9 bag gj-nieinschaftlich- geistliche Oberhaupt schaaren. Es galt uns
ickt darum daß dem Erzbischof di- Ob-rl-iluug der öff-ntl.ch-n Angelegen-
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halten sich fern, kalt und berechnet in ihrer Vorsicht und Abneigm.g Nicht zu einem Schritt der Achtung und Annäherung haben sie bew°gen werden können, sie wachen nicht mit dem, der für di- Sünden der Nation leidet, si- wer- cen bald die klagenden Worte vernehmen: Ihr schlaft schon.
Berlin, 5. December. In Folge Allerhöchsten Auftrages ist die »Nv'dd. 'Illa «ta " in deu Stand gesetzt, auf das Bestimmtest- zu erkläre« , daß di- 'on Bcitunqm verbreitete Nachricht betreffs eines Duells zwi^en dem Feld- inarschall Frhrn v. Manteuffel und dem GenewI-Lieutenant Graf v. Groben s-ip nilpmiiubefte Bearünöuug und durchaus unwahr jei.
Pose7, 1 D---mb-r. Heute läuft d-r dem Erzbischof «edochowsk.
Ober-Präsidenten gestellte Termin ab, sein Amt freiwillig mederzulegen, oasi er dieser Aufforderung nicht uachkommeu wurde, war langst bekannt. Auch der Kur Pozu " meldet dies heiite in folgender Form: Der dem hochwu- " ~ 'laü vom Herrn Ober - Präsidenten gestellte Termin nimmt heute
Die Wichtigkeit dieses Augenblicks wird ohne ZweifelJeder , der
Finanzgesetz, für die Jahre 1873, 1874 und 1875. Das Gesetz hat das Regulativ über die P°rwfr-^ll-n,b-treffe«d.
«Berlin, 4. December. Das Organ des Erzbischofs Ledochowskl klagt, daß da« Verhängniß seinen Gang nimmt und nirgends sich für die Ultramontanen " 9‘ 8 Ä „Wir haben» - sagt der „Kur. Pozn." zu den pol- Niemandem verlangt, daß er sich uns unterwerfe oder feinen


