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7. Promotionen an der Großherzoglichen Landes-Universität Gießen.

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gegeben wurde, entsprechend verwendet werden.

Darmstadt, 1. Mai. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. enthalt:

1. Bekanntmachung Großherzoglichen Ministeriums der Finanzen, amtliche Benennung der Oberförsterei Christinenhof betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglicher Brandversicherungs-Connnission,

11. Concurrenzeröffnungen. Erledigt sind: die evang. Schulstelle zu Rai­bach, im Kreise Dieburg, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; das Steuercommissariat Michelstadt, concurrenzfähige Bewerber haben sich binnen 14 Tagen anzumelden.

Darmstadt, 2. Mai. Prinz und Prinzessin Ludwig sind gestern Vor- rniltag wieder hier eingetroffen.

Darmstadt, 2. Mai. Wie erinnerlich, hat der Abg. v. Rabenau gleich bei Beginn des Landtags den Antrag gestellt, zu beschließen, daß es eine dringend unabwe^bare Nothwendigkeit sei, daß das Eisenbahn - Concessions- wesen aus den Hände«« der Einzelstaaten in die Hände des Reichs übergehe, und die-Regierung aufzufordern, diesem Beschluß entsprechenden Antrag beim Reichskanzler zu stellen- Ferner hat der Abg. Möllinger Aufhebung des so vielfach und mit Recht angefeindeleu Gesetzes vom 14. August 1867, die Auf­bringung der Kosten für das zur Erbauung von Eisenbahnen erforderliche Ge­lände betreffend, beantragt. Zur Beschlußfassung über diese hochwichtigen An­gelegenheiten, welche fltzt durch den Referenten genügend vorbereitet sind, wird der vierte Ausschuß am 7. d. Mts. zusammentreten.

» Darmstadt, 3. Mai. Die im December vergangenen Jahres bei dem Isenburger Arbeiter - Krawall betheiligt gewesenen Arbeiter sind von den Ge­schworenen des Landfriedensbruches für schuldig erkannt worden und sind die Arbeiter Gerhardt, Adam Frank und Franz Frank jeder zu zwei Jahren Zucht­haus, der Arbeiter Daum zu drei Monaten Gefängniß v^rurtheilt.

Darmstadt, 3. Mai Die Abgg. Königer und Theobald, Mitglieder

Armee stand. Von einem so heißblütigen Republikaner nach altem Muster kann der israelitischen Religions - Gemeinden des Kreises Darmstadt genehmigten eine derartiae zurückhaltende Nüchternheit nicht erwartet werden. Es ist daher Umlagen. , _

Aufbringung des Bedürfnisses der Großherzoglichen Landes-Brandversicherungs- Anstalt für 1872 betreffend.

2. Bekanntmachung Großherzoglicher Provinzial-Dtrection Starkenburg, die Wahl der Geschworenen in der Provinz Starkenburg für das Jahr 1874

8. Bekanntmachung, die Vertheilung der Preise ini philologischen Semi- zu Gießen betreffend.

bekannt ist.

Die Vermählung des Prinzen Leopold von Bayern mit der Erzher­zogin Gisela von Bayern hat der Bayerischen ultramontanen Presse einmal wieder die Gelegenheit zur Entfaltung ihrer ganzen Loyalität gegen das jetzige Deutsche Reich geboten. So schreibt derVolksfreund," das Organ der Lukas und der Bucher':Der Fortschritt" trauerte, die nationalliberalen Herzen blie­ben eisig kalt beim Anblick der jugendlichen Habsburgerin: denn ihr Stern glänzt nur am Himmel Berlins, für das katholische Oesterreich fühlen sie keine Sympathieen mehr. Um so wohler war es bei« treuen Bayern um's Herz. Alle großen Erinnerungen vergangener Tage lebten neu auf und hoffnungsvolle Gedanken für die Zukunft begannen sich wieder zu regen. Die nächsten Aus-

9. Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

10. Dienstnachricht. Se. König!. Hoheit der Großherzog haben allergnä- digst geruht: am 17. April dem Schullehrer an der evang. Schule zu Nieder- Nosbach, im Kreise Friedberg, Konrad Biedenkapp, die evang. Schulstelle zu Steinbach, im Kreise Vilbel, zu übertragen.

des Finanzausschusses der zweiten Kammer, sollen dem Vernehmen nach eine Denkschrift über die Finanzlage des Landes ausgearbeitet haben, welche dem­nächst im Druck erscheinen soll. Die Negierung verlangt für Herstellung eines provisorischen Bahngebäudes au der neu errichteten Main-Neckar-Bahn­station Egelsbach einen Credit von 7200 fl. Der Ausschlag der Landes- brandkasse für 1872 beträgt für je 100 fl. Versicherungskapital 6 kr. Der Ueberschuß von 42,000 fl. wird zur Ergänzung des Betriebskapitals und Reser­vefonds verwendet.

Berlin, 1 Mai. Der Schwerpunkt der Oberleitung der im Bau be- griffeuen Beilin Coblenzer Bahn nach erfolgter Betriebs-Eröffnung wird, sovie bis jetzt feststeht, ohne Zweifel nach Frankfurt a. M. verlegt werden. Nach den bisher über diesen Gegenstand getroffenen vorläufigen Dispositionen ist an­zunehmen , daß in Frankfurt eine General - Direction errichtet werden wird, welcher zwei Betriebscommissionen mit ebenso vielen Oberbetriebsinspectionen untergeordnet werden. Tie mit der Berlin Wetzlarer Bahn gemeinsame Strecke Oberhohne-Berlin wird in gleicher Weise verwaltet werden, wie gegenwärtig die Route Kassel - Guntershausen der Main - Weser und der Bergisch - Märki­schen Bahn.

Berlin, 2. Mai. (Einziehung deutscher Goldmünzen.) Der Finanz- minister hat die königlichen Kassen seines Ressorts anweisen lassen, die in ihren Beständen sich befindende«: mit- ferner sich ansammeluden preußischen Friedrichs- d'ors und kurhessischen Pistolen, sofern sic das gesetzliche Passirgewicht haben, in angemessenen Summen durch die Regierungs - Hauptkassen an die hiesige Reichs-Hauptlasse abzuliefern. Die von einzelnen königlichen Kassen in Zahlung angenommenen hannover'schen Pistolen gehören zu denjenigen Goldmünzen, welche einen gesetzlich festbestehenden Cours nicht haben und deren Einziehung sür jetzt noch nicht beabsichtigt wird; sie sind deshalb nicht mit einzulicfern, auch nicht weiter zu asscrviren, sondern zu Zahlungsleistungen wieder zu verwenden.

Berlin, 2. Mai. Der Ankunft des Deutsche«! Kaisers widmen die Russischen Zeitungen Artikel, die darin übereinstimmen, daß dieser Besuch als ei«! neues Unterpfand des Friedens zu begrüßen sei. So schließt derGolos" seine Betrachtungen in der Sonntagsnummer mit folgenden Worten:Der Besuch des Kaisers Wilhelm in Petersburg ist ein bemerkenswerthes Ereigniß für ganz Rußland, da er als Ausdruck der unwandelbaren Freundschaft zwischen den Monarchen Preußens und Rußlands dient, und diese Freundschaft erscheint ihrerseits als ein Unterpfand der freundschaftlichen Beziehungen und eines dauerhaften Friedens zwischen den beiden Nachbarstaaten. Rußland hat die in letzter Zeit errungenen Erfolge seines Nachbars nicht zu beneiden. Rußland kann ruhig auf die Machtentwickelung des Deutschen Reichs blicken, da dieselbe seinen Interessen keine Gefahr droht. Preuße«« hat seinerseits schon erfahren, welchen Werth für dasselbe die Freundschaft eines so mächtigen Staates wie - Rußland hat. Gebe Gott, daß diese Freundschaft auch künftig noch lange die Grundlage für die gegenseitigen Beziehungen zwischen den beide«« Staaten und ' Völkern bilde! Der Besuch des Kaisers Wilhelm kam« als eine Bürgschaft für die Erfüllung dieses Wunsches dienen, und daher zweifeln wir nicht, daß : die lauten und herzlichen Ruse, welche nach Verlauf einiger Stunden die beiden Kaiser auf dem Wege zuin Winterpalais begleiten werden, nicht nur in Ruß- - land, sondern auch in Deutschland ihren Wiederhall finde«« muffen." Es ist bernerkenswerth, daß dies derGolos" sagt, dessen Chauvinismus allgemein

Darmstadt, 30. April. Seitens des Großh. Ministeriums des In­nern ist folgendes Schreiben an die zweite Kammer der Stände des Großher- zogthums ergangen: Die von dem unterzeichneten Ministerium uuterm 30. Juli v. I. an die zweite Kammer der Stände gerichtete Vorlage, die Ver­sicherung voll Moblien in Feuer-Versicherungs-Anstalten, insbesondere Verein­barung in Bezug auf die Verrechnung und Verwendung der von Feuer -Ver- sicheruiigs-Anstalten für gemeinnützige Zwecke zu eutrichtenden Gelder betreffend, ist mit' dem vorigen Landtag nicht zum Abschluß gekommen.' Mit Rücksicht hierauf beehrt sich das unterzeichnete Ministerium der zweiten Kammer der Stände Abschrift gedachter Vorlage unter Wiederholung des früheren Ersuchens um Ertheilung der Zustimmung zu der proponirten Vereinbarung zur gefälli­gen Beschlußnahme ergebenst mitzutheilen.

Die Anlage des Schreibens lautet:

Vereinbavung in Bezug aus die Verrechnung und Verwendung der von Feuer-Versicherungs- Anstalten sür gemeinnützige Zwecke zu entrichtenden Gelder.

§ 1 Die Beiträge, welche die im Großherzogthum zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Mobiliar-Feuer-Versicherungs-Anstalten nach dein Gesetze vom 25. November 1871 jährlich mit zwei Procent ihrer Brutto-Prämien-Einnahme für die von ihnen im Großherzogthum übernommenen Versicherungen der Großher­zoglichen Regierung zur Verwendung für öffentliche und gemeinnützige Zwecke zur freien Disposition zu Hellen haben, werden der Hauptstaatskasse zur Ver­einnahmung überwiesen.

§ 2. Außerdem wird der Großherzoglichen Negierung diejenige Summe, um welche diese Beiträge (§ 1) und die Zinsen der von dem Ministerium de Innern in dem Fond für öffentliche und genuinuützige Zwecke angelegten Kapi talien zusammen als 16,000 fl. jährlich betragen, aus der Hauptstaatökasse zur Verwendung gemeinnütziger Zwecke zur Verfügung gestellt.

§ 3. Die Disposition über die in« § 1 bezeichneten Beiträge und den im § 2 erwähnten Zuschuß aus der Hauptstaatskasse zur Verwendung sür öffentliche und gemeinnützige Zwecke mittelst Anweisung auf die Hauptstaats- kasje steht dem Ministerium des Innern zu, von welchem die Kosten für Staats­aufsicht in Bezug auf die im Großherzogthum zum Geschäftsbetriebe zugelasse­nen Feuer-Versicherungs-Anstalten auf die nach § 1 an die Hauptstaatskasse zu

nicht zu viel gesagt, wenn wir behaupten, daß Frankreich wiederum vor einer sehr ernsten KrisiS steht, und daß wir Deutsche allen Grund haben, dieser Entwickelung der Dinge in unserem Nachbarlande volle, unverwandte Aufmerk­samkeit angedeihen zu lassen. Alle Europa beregenden Fragen spitzen sich in letzter Linie in direct deutsche zu; wir haben der Neider und Feinde gar viele und wir dürfeii uns keiner allzu sichern Hoffnung auf einen langen Frieden binaeben Frankreich ist nun einmal von dem Wahne besessen, die erste Nation der Welt sein zu müssen, als Volk der Initiative ist ihm daher die Ausgabe ruaefalleu, seinen Ideen Eingang bei allen Völker.i zu verschaffen. Gleich

jenem Geiste ruft es ihnen zu und seid ihr nicht willig, so brauche ich Gewalt

bekanntlich ist aber auch Frankreich das einzige Land der Welt, das um

eine Idee Kriege zu führen stets bereit ist. Wie die Dinge augenblicklich in

unserem Nachbarlande liegen, ist nicht zu erwarten, daß die Stimme der Mäßig­keit, der Vernunft daselbst Eingang findeii werde. Was liegt daran, daß em frcimüthiger Minister ein düsteres Bild von dein Zustande des höhere«« Unter- richtswesenS entworfen. Derartige unliebsame Dinge hört kein französisch Dhr gern. Aber, wenn in Paris der radikale Candidat siegreich aus -.der Wahlurne herausspringt, danii ist das Vaterland, bann ist die Welt durch Frankreich ge> rettet. Dochwarte nur, balde, balde ruhst auch du."

entrichtende«« Beiträge angewiesei« werden.

§ 4. Das aus Beiträge«« von Feuer - Versicherungs - Gesellschafter« ange- samme'lte Kapitalvermögen, welches daö Miuisteriui«« des Inner«« unter den« Name««Fond für öffentliche und gemeinnnützige Zwecke" von der Hauptstaats- kaffe verwalte«« läßt, wird auch ferner von dieser Kasse als beso««derer Fo««d nach dci« Weisllnger« des Ministeriums des Innern verwaltet.

Ueber die jährliche«« Erträgnisse dieses Kapitalvermögens wird vor« dem Mil«isteri«im des Inner«« wie über die in den §§ 1 und 2 erwähnten Beträge disponirt.

§ 5. Der Nachweis über die Verwendung der in den 1, 2 und 4 bezeichneten Beträge bildet einen Bestandtheil des nach Art. 68 der Verfassungs­urkunde zu erstattenden Rechenschaftsberichts.

§ 6. Das Ministerium des Innern ist berechtigt, über die ihm zur Verwendung für öffentliche und gemeinnützige Zwecke zur Dispositio«« gestellte«« Gelder biS zu deu« Betrage von 5000 fl. in der Art zu verfügen, daß zivar die Vcrwe««dung dieser Summen im Ganzen, nicht aber in ihren einzelne«« Be- standtheile«« nachgewiesei« wird.

Die hier bemerkte Summe darf indesse«« nur zu dem Zweck, zu dem sie

betreffend,

4. Bekanntmachung Großherzogliche«« Kreisamts Vilbel, die Niederschla­gung der Umlage der israelitischen Gemeinde Burg-Gräfenrode, in« Kreise Vilbel, betreffend.

5. Uebersicht der für das Jahr 1873 genehmigten Umlagen zur Bestre - tung der Bebürfnisse in den israelitische«« Religions-Gemeinde«« des Kreises Heppenheim.

6. Uebersicht der sür das Jahr 1873 zur Bestreitung der Bedürfnisse