Nr. 282.
Samstag Den. 30. November
Gießen, am 27. November 1872.
Betreffend: Abverdienste der aus den Nügegerichtsperioden des Jahres 1871 herrührenden Feldstrafen.
III. Nasse
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10. Versetzungen in den Ruhestand.
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10. Concurrenzcröffnungen. Erledigt sind: die 2. kath. Schulstklle zu
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12. Stcrbfälle.
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7. Namensreräriderungen.
8. Dienstnachrichten.
9. Dienstentlassung. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller-
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steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evang. Schulstclle zu Ostheim, im Kreise Friedberg, mit einem jährlichen Gehalt von 576 fl. 3J/2 fr. nebst 30 fl. für Heizung des Schullocals, unter der Verpflichtung zu einer jahrl. temporären Abgabe von 150 fl.; die 1. evang. Schulstklle zu Monsheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalt von 373 fl.; die 1. evang. Schulstelle zu Altenstadt, im Kreise Vilbel, mit einem jährlichen Gehalt von 388 fl. 38 fr.; und die evang. Schulstelle zu Wippenbach, im Kreise N.dda, mit einem jährlichen Gehalt von 301 fl. 50 fr.
der Zustimmung der ganz überwiegenden Mehrheit des Landes getragen vor inzwischen mit dem PalrS.chub bedachte Herrenhaus gelangen, wo ihm die nähme gesichert ist.
den übrigen Brnresstaaten andererseits betreffend.
2. Dtkannlmachung desselben Ministeriums, die Ernennung der Mitglieder des auf Grund des Art 21 des Gesetzes vom 22. Januar 1861 über das Civil- diener-W ttven-Jnstitut bestellten Ausschusses betreffend.
3. B konntmochung Großh. KreiSomtS Mainz, die Erhebung einer nachträglichen Umlage in der Gemeinde EberShetm für 1872 betreffend.
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5. Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.
6. Bekanntmachung, die Vertheilung der Preise im philologischen Seminar
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an sämmtliche Großher^ogliche Bürgermeistcreien drs Rkiilamtslirsirks.
Wir ersuchen Sie in Ihren Gemeinden bekannt machen lassen zu wollen, daß die Forst- und Feldstrafen von der 5. Periode (Anzeigen aus den Monaten Juli und August) vom 1. bis 15. Dezember ohne Mahnung hierher bezahlt werden können.
Gießen, den 29. November 1872.
Berlin, 28. November. Dos Abgeordnetenhaus beschäftigte sich heute zunächst mit der ©er thung des Mallinckrodi'schcn Antrages, betreffend die AuS-
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erscheint täglich, mit Aufnahme Sonntags. t
Bxvedition: Canzleiber Lit. B. Nr. 1. *
Berlin, 26. Novbr. Die Kreisordnung ist heute in dritter Lesung der enormen Majorität von 197 Stimme« angenommen worden, hat also die alleräußerste Rechte, einen Theil der Clertcalen und die Polen gegen sich
tznädigft geruht; am 2. November den Assistenzarzt bei der Entbindungsanstalt »,,» vn i</uuy h« viuumuiwi imm «uuuyrB, veirrjjenu vir «tue»
zu Gießen: Dr. Karl Drescher, auf sem Nachsuchen von seiner Dienststelle Schließung der Mitglieder der geistl chtn Eongregationen von der Ledrthätigkeit an zu entlassen. iöffentlichea Volksschulen. Dem Vorwürfe des Antragstellers gegenüber, daß da-
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Bekanntmachung.
In dem Budget des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen pro 1872 ist der Betrag von 150 fl. für landwirtschaftliche Fortbildungsschulen und Unterrichtszwecke, insbesondere zur Unterstützung von dem Kreis Gießen angehörigen Besuchern der Ackerbanschulen zu Friedberg oder Alsfeld vorgesehen.
Etwaige Bewerber um Subventionen werden aufgefordert, sich innerhalb 14 Tagen bei dem Unterzeichneten mittelst schriftlicher Eingabe anzumelden.
Gießen, den 27. November 1872. Der I. Director des landwirthschaftlichen Bezirksvereins Gießen:
v. Röder.
Darmstadt, 27. Novbr. Das heute ausgegebene Großh. Regierungsblatt Gundheim, im Kreise Worms, mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl.; die
Nr. 50 enthält; evang. Parrftelle zu Obbornhofen, im Dekanat Hunaen, mit einem jährlichen Ge-
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Reinhaltung der Straßen zur Winterszeit betreffend.
Die nachstehenden Vorschriften werben in Erinnerung gebracht:
- . 1) Die Eigenthümer, Miether, Nutznießer und Verwalter von Prioatgebäuden, sowie die Vorsteher, Verwalter, Pächter und Nutznießer von öffentlichen Gebäuden.
De/cill1?CP/ °T Ihre Gebäude, Mauern, Garten, Hofräume, Plätze rc. an Straßen und Gassen sich hin erstrecken, überall bis zur Mitte der Straße oder Gasse wöchentlich dreimal Dienstags, Donnerstags und Samstags Nachmittags — sorgfältig und genügend kehren und reinigen zu lassen. Ist der Kehriag ein Feiertag, dann sind die Straßen an dem diesem Feiertage vorhergehenden Tage zu reinigen. u b'
©trQfee nepir^bleiben^110^2 ot)cr Unrath muß alsbald von der Straße entfernt werden. Haufen von Schnee und Eis dürfen über Nacht nicht auf freier m, r- - KaEe, Abzugs- oder Fluthgräben, alle Gossen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen, den Abzug des
Wassers hindernden Dingen frei bleiben- 9 b
4) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hofräumen rc. herziehenden Fußpfade alsbald 2-3 Fuß breit mit Sand oder Asche zu bestreuen.
5) Di SSneeanhäufungen auf den Straßen rc. müssen die Fußpfade durch einen 3-4 Fuß breiten, rein gekehrten Pfad für die Communication freigehalten werden, b) Sobald Thauwetter emtrrtt müssen die Straßen, Gossen und Rinnen aufgeeist und rein gekehrt werden.
7) Diejenigen Arbeiter, welche die Reinigung öffentlicher Straßen, Plätze, Brücken rc- accordirt haben, müssen dasselbe thuu, was von den Besitzern der Privatbäuser rc. gefordert wird.
8) Alles und jedes Waschen und Abspülen von Gegenständen irgend einer Act an den öffentlichen Brunnen ist untersagt.
9) Bei hartem Frost dürfen keine Flüssigkeiten in größerer Menge auf die Straßen geschüttet oder geleitet werden. Die Verpflichtung der außerhalb der Stadtthore wohnenden Personen zur Reinigung der Straßen erstreckt sich in der Regel nur auf die Bouquets und Rinnen, vorbehaltlich der Besugniß der Localpolizeibehörde ausnahmsweise auch eine weiter gehende Reinigung zeitweise anzuordnen, welche Anordnung alsdann bei Meldung der gesetzlichen Strafe zu befolgen ist."
Die Nichtbefolgung obiger Vorschriften wird nach Art. 114 des Polizei-Strafgesetzbuchs mit 35 fr. bis zu 2 fl. bestraft.
@iefetn, den 15. November 1872. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.
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zu Gießen betnffenb. Der erste der für die Mitglieder des philologischen Semi
nars an der Landes-Universität zu Gießen bestimmten Preise ist an den stust. philol. uuuuu^hh huch *vui vn viimunu miv vic yvien gegen gq;
Emil Römer aus Gießen auf Giunv seiner Leistungen während des Winter- habt. Das G setz wird daher m't großem parlamentarischen Gewicht und Semesters 1871/72 und des Somwer-Scmesters 1872 verliehen worden.
an die Gvoscherxoglichen Bürgermeistereien des Kreises.
Wir erinnern Sie an baldigste Erledigung und Rücksendung der Specialverzeichnisse über den Adverdienst oben bezeichneter Feldstrafen, soweit Sie damit noch im Rückstand sind.
v. Röder.
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evang. Parrstelle zu Obbornhofen, im Dekanat Hungen, mit einem jährlichen Ge-
1. Bikonntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die Herstellung dermal von 806 fl. 33 fr.; der Gefommtfamilie der Frhrn. v. Nordeck zur Rabenau völligen militärischen Sreipiö'gfeit zwischen dem Königreich Bayern einer- und'steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die evang. Schulstclle zu Ost-
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