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Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

Gießemr Aigeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzletberg, Ltt. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. 1OO. Montag den 29. April LK^2.

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger n,Wto8 »Ql§ flU«Bei P°st-

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen laffm, erhalten denselben für die Monate Mai und Juni zu 40 kr. ---------------------

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung.

Es wird hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß der Viehversicherungsgesellschaft für das Deutsche Reich zu Aachen bi» nacbaesuckte Erlaub- zum Geschäftsbetriebe im Großherzogthum Hessen ertheiit nnd Georg Flies, zu Eberstadt zum General Agenten bestellt worden i?^' ^

Gießen, den 24. Aprrl 1872. Großherzogliches ftretöamt Gießen,

v. Rode r.

Polizeiliche Bekanntmachung.

Ein gefänglich eingezogener Mensch aus einem beimchbarten Dorf, der abermals in Gärten und Gartenhäusern gestohlen hat, hat vor einigen Tagen u. A. einen Sp.egel, em Handtuch und em P-« Mannsschuhe (abgeschnittene Stiefel) verkauft, welche Gegenstände höchstwahrscheinlich auch aus emem Gartenhause gestohlen worden sind, ohne daß es der Elgenthümer desselben bis jetzt bemerkt hätte. '

®inb die genannten Sachen wirklich irgendwo gestohlen worden, so wird der Bestohlene ersucht, sich bald bei uns anzumelden.

Gießen, den 26. April 1872. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Politischer T h e i l.

Deutschland.

. Die §§. 30, 31, 37, 57, 59 und 60 werden mit unwesentlichen Amendements Bernuth'S genehmigt. §. 33 wird »ach Bernuth'S Antrag gestrichen. Die Versammlung stimmt schließlich einer von Mitgliedern aller Fraktionen an das Prasttium gerichteten Aufforderung, daß zur Eröffnungsfeier der Universität zu Straßburg ein Glückwunsch. Schreiben erlassen werde, zu.

^len. Personen aber, die überführt werden können, zur Auswanderung unter Vor­spiegelung falscher Tyatsachen oder wissentlich mit unbegründeten Angaben ver- ! leitet zu haben, sollen sofort verhaftet und der zuständigen Behörde zur weiteren Veranlassung überliefert werden. Uebrigens wird nach § 140 des Reichsstraf- gesetzliches jeder junge Mann, der sich dem Eintritt in das Heer durch unerlaubte Auswanderung zu eutziehen sucht, mit einer Geldbuße von 50 bis 1OOO Thalern und mit Gefängniß von einem Monat bis zu einem Jahre bestraft.

Berlin, 26. April. Cardinal Hohenlohe befindet sich noch hier. Das Gerücht von der Ernennung des Hrn. v. Puttkammer zum Regierungspräsidenten in Wiesbaden wird von derKreuzztg." als irrthümlich bezeichnet.

Berlin, 26. April. Reichstagssitzung. Fortberathung des Reichsbeamten- gesttzes. Die Versammlung nahm die §§. 20, 22 und 24 in ter Fassung der Regierungsvorlage, die §§.21 und 23 mit unerheblichen Amendements von Bernuth an. §. 25 wurde wit dem Amendement Kannegießer's, daß auch der Chef der Admiralität und der Staatssecretär des Auswärtigen durch eine kaiserliche Ver-

Berlin, 27. April. Anknüpfend an die in voriger Woche verbreiteten Ge­rüchte über die Beziehungen zwischen Deutschland und Frankreich, und die ihnen gewordene Widerlegung, sagt dieProvinzial-Corr.": Je weniger unsere Straf- gesetze hinreichende Waffen gegen die Verbreiter falscher Nachrichten darbieten, _-'»» <_>*<* *hv »Huw, jviytv» gutwuiM||vn ivmiity, v-ilvklche oft größere Vermögensbeschädigungen bewirken, als die ten Gerichten zu-

sür dieselben im Wege der Armenpflege gesorgt werden müßte und die Auswan- gänglichen Verbrecher, um so entschiedener sollte die öffentliche Moral sich gegen dernden sich im Lauf eines Jahres so viel verdienen würden, um die zurückgclas- Organe erheben, welche die Stellung der Presse aus so verwerfliche Weise miß- senen Familien nachkommen zu lassen. Die die Ortschaften bereisenden Verführer brauchen.

geben dabei Vorschüsse für die Reisekosten dis zu dem Auswanderungshafen und Straßburg, 27. April. Wie wir von neu ankommenden Studenten erfahren, die Ueberfahrtskoften. Demgemäß soll angeordnet werden, baß jeder Dienstbare, ist auf deutschen Universitäten das Gerücht verbreitet, als ob hier ein solcher Justmann u. s. w., welcher ohne Kündigung und ohne Berechtigung, die tn Preußen Mangel an Wohnungen sei, daß es fast unmöglich werde, uuterzukommen. Aus erngegangenen Vertragsverhaltmffe verletzend, ferne Stellung verläßt, ferner jeder bester Quelle können wir versichern, baß dem nicht so ist, und daß z. B. vor Familienvater, dessen Familie durch die Schuld des Abrciscnden hilflos bleibt, einigen Tagen in wenig Stunden über 130 Anmeldungen von freien Wohnungen endlich teber, welcher sich im militärischen Alter befindet, und keine Genehmigung im Preise von monatlich 1550 Francs und iw Mittelpreise von 25 Francs zur Auswanderung erhalten hat, tn den Auewanderungehäfen angehalten und auf gemacht wurden. In der That sind die Studirenden, welche sich bis heute zum feine Kosten, nut Verlust des etwa schon gezahlten UeberfahrtSgeldeS, in die Hei- Besuche der Universität anmeldeten, sämmtlich im Besitz anständiger Wohnungen, math zuiuckgeschafft werden wird. Die Schulzen und ländlichen Ortsvorsteher und erklären sich von den Preisen und dem Verhalten der Miethsleute vollkommen sollen strengstens angewiesen werden, avswanbernden Personen keine Atteste zur befriedigt. Auch für wohlfeile Speisetische ist in ausreichender Weise gesorgt Beförderung der Auswanderung ober andere derartige Bescheinigungen zu erthei- Es gibt deren, an welchen das Mittagessen zu 11^ Francs mit Wein gegeben

Berlin, 26. April. DieB. A. Corr." schreibt über den Conflict zwischen dem Justizminister und d.m Bischöfe von Ermeland u. A.:Wesentlich von Be- deuiung ist der Schlußsatz (des ministeriellen Erlasses vom 11. März d. I ), in welchem der Minister ausfpricht, baß die preußische Regierung von den Bischöfen die strengste Achtung der Landesgesetze fordere, und baß sie, wenn diese Achtung verweigert wrrb, tue Bischöfe nicht mehr als solche anerkennen wird, mit welchen die Staatsbehörden als den Vertretern der katholischen Kiru.e verhandeln können. Sollte mit den Bemühungen eines geschickten Juristen sich irgendwie eine Lücke in den preußischen Gesetzen entdecken lassen, durch welche die Bischöfe vor einem Prozcßrichter butchschlüpfen könnten, so werden die gesetzgebenden Faktoren willig und bereit sein, diese Schlupflöcher zu versperren. Wesentlich ist, baß bie Ach­tung ber LandeSgesitze als Grundbedingung aufgestellt wirb für die Autorität, welche den Bischöfen zufällt. Gemeint ist hiermit freilich nicht, daß die SlaatS- regterung sich tn ausschließlich religiöse Functionen der Bischöfe einmischen würbe; , . ........- ---------o....................

selbftverstanblich hat bie Staatsregierung kein Jnterrffe daran, wen Vie einzelneni^llung jederzeit in Ruhestand versetzt werden können, sowie mit dem Amendement Rtligionsgenossen in Bezug auf die Religion als ihr leitendes Haupt aneikenncn; ^asker's, welches die Oberpostdircctoren, Oberpostamtsvorsteher und Telegraphen- aber die katholischen Bischöfe vereinigen in sich vielfache Befugnisse, we!che Staats- directoren von den Beamtencategorien ausschlteßt, die der Kaiser jederzeit in Ruhc- angelegenheiten beNeffen; sie bilden bie Organisation, mit denen die Staats- stand versetzen könne, angenommen. §. 26 wird mit dem Amendement Kanne- dehörbe verhandelt, und sie beziehen außerdem sehr bedeutende Gehälter aus der öllßer's, wonach bcr Marimalsatz des dem Reichskanzler, dem Präsidenten des Staatskasse. In allen diesen Beziehungen fordert ber Staat als Vorbedingung Bundeskanzleramtes, dem Chef der Admiralität und dem Staatssekretär des Aus- die strengste Befolgung ber Gesetze. Wir begrüßen diese klar ausgesprocheneiwartigen zukommenden Wartegeltes 4600 Thlr. beträgt, angenommen. Die §§. Polmt als einen bedeutsamen Wendepunkt, gegen welche klug ersonnene Ausreden 29, 32 und 34 bis 36, 38 bis 56, 58, 67 bis 69 werden in ber Faf- uicht lange verfangen können, zumal da bie Regierung auf bie bereite Mitwirkung RegierungsvoUage angenommen. Die §§. 30, 31, 37, 57, 59 und

ber gesetzgebenden Faktoren unbedingt rechnen kann, um das staatliche Interesse auch gegen den Widerstand der katholischen Bischöfe zu schützen."

Berlin, 26. April. Da in einzelnen Landestheilen, namentlich in West- preußen, anscheinend in betrügerischer Absicht agitirt wird, um die ländliche Ar- bOterbevölkcrung zur Auswanderung, namentlich nach San Francisco zu verleiten, so soll, wie bieSp. Ztg." melket, höherer Weisung gemäß gegen die gewissen­losen Versührer um so mehr eingeschritten werben, als den zur Auswanderung verlockten Personen rorerzählt wird, baß alle Dienst- und Vertragsverhältnisse ohne Weiteres aufgelöst würden, sobald sich Jemand zur Auswanderung entschlossen hätte, und die Auewandernben Frau und Kinder sorglos zmücklaffen könnten, da