P eis vierteljährig 1 st. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 fr.
Gicßmer Aiytiger.
Srschemt täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition : C a n z l e i b e'r g, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Hießen.
Nr. l as. Donnerstag toi 27. Jnni 1872.
Einladung )um Abonnement
auf den
Siebener Anzeiger
Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl. 12 kr., frei in s Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im III. Quartal 1872 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
Zu Anfang des nächsten Quartals werden wir eines der letzten Werke von Friedr. Ger stacker, des leider unlängst verblichenen Volksschriftstellers, „Ein Plag Lar" in unserem Fenilleton bringen.
Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.
Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. — Damit wir nun in den Stand gesetzt stnd, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Eremplare zu liefern.
Die Redaktion.
Amtlicher T h e i l.
Nr. 17 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben am 17. Juni 1872, enthält?:
(Nr. 832.) Gesetz, betr. die Verlängerung der Wirksamkeit des Gesetzes über die Ausgabe von Banknoten vom 27. März 1870 (Bundesgesetzbl- S- 51.) Vom 16. Juni 1872.
(Nr. 833.) Gesetz, betr. die Einführung der Gewerbeordnung des Norddeutschen Bundes vom 21. Juni 1869 in Bayern und die Abänderung einiger Strafbestimmungen der Gewerbeordnung. Vom 12. Juni 1872.
^Nr. 834.) Bekanntmachung, betr. die Pharmacopoea Germanica. Vom 1 Juni 1872.
(Nr. 835) Ernennung von Vicekonsuln des Deutschen Reichs.
(Nr. 836.) Enhe lung des Exequatur an den Kaiserlich brasilianischen Generalconsul in Berlin, den Königlich portugiesischen Generalconsul in Hambu g und an den Kaiserlich und Königlich österreichisch ungarischen Vicekonsul in Harburg.
Gießen, den 25. Juni 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten pro 1872 betreffend.
Znm Ankauf von Remonten im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier und fünf Jahren, sind, im Großherzogthum Hessen nachstehende Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar:
den 23. August in Alsfeld, den 21. September in Biblis,
„ 24. „ „ Nieder-Gemünden, „ 23. „
„ 26. „ „ Nidda, „ 24.
„ 27. „ „ Nieder-Wöllstadt, „ 25.
„ 29. „ „ Lich, „ 26.
„ 20. September in Lorsch (8 Uhr), „ 27. „
„ 20. „ „ Bürstadt (12 Uhr), „ 27.
„ Gernsheim,
„ Goddelau,
„ Groß-Gerau,
„ Bickenbach,
„ Groß-Bieberau (8 Uhr),
„ Groß-Umstadt (12 Uhr.)
Die von der Militär-Commission nach gegenseitigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden zur Stelle abgenommen und gegen Quittung so» fort baar bezahlt.
Sogenannte Luxuspferde werden bei zu hohen Prcisforderungen vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche, die zu schwach, schwerfällig und ordinär, den Ansprüchen an ein Militär-, Zug- oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch gelitten haben, mangelhaft gebaut, mit bedeutenden Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind.
Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgesetzen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattung des Kaufpreises und der sämmtlichen Unkosten zurückznnehmen Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense mit starkem zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopshalfter, von Leder oder Hanf, mit zwei mindestens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Vergütung mitzugeben. Kriegs-Ministerium Abtheilung für das Remonte-Wesen.
gez. v o n S ch ö n. S ch m i ch.
Politischer T h e i l.
□ Zur nltramontanen Taktik.
Wenn von ultiamontaner Seile unaufhörlich die Behauptung wiederholt wird, daß die vaticonischen D crete durchaus keine neuen Lehren ausgestellt haben, so ist das weiter nichts als ein ganz unwürdiges Spiel mit Worten, wie es dem Jefu'tismu» und Allem, was mit ihm zusammendängt, zur andern Natur ge- worden ist. Allerdings haben die brrrschsüchligen und mächtig waltenden Papste d«S Mittelalter« den Anspruch erhoben, in weltlichen wie in geistlichen Dingen die höchsten Richter und Gebieter zu frn; allerdings war ihr Streben darauf ge- richtet, e nt olle Reiche unv olle Verhältnisse umfass nve Univcrsalmonarchie zu begründen; allerdings habn sie Ka ser und Könige unter ihre Gerichtsdaikeit zu beugen gesuckt, sie für obgesetzt erklärt unv durch Aufwiegelung ihrer Lehns- männer und Unterthonen ihre Decrete nicht selten kurchgesetzt. Gregor VII., In- noeenz III. und IV. find in gewissen Zeitpunkten wirklich die unbeschränkten Herren der Christenheit gewesen, und Bonifaeiu« VIII., wenn er Philipp dem Schönen
erklärte, daß er in geistlichen wie in weltlichen Dingen dem Papste unterworfen sei, wenn er in der berüchtigten Bulle Unam sanctam gleichsam ein Weltherr- schaftSprograwm ausstellt, hat nur Grundsätze ausgesprochen, nach denen seine glücklicheren Vorgänger, so weit sie es vermochten, gehandelt haben. Wenn also, was Päpste des Mittelalters auf ihrer Macht erstrebt und unter günstigen Umständen zuweilen thatsächlich durchgesetzt haben, kirchliche» und zugleich Staat»» und Völk.rrecht ist, dann freilich lehrt der Syllabu« nichts Neues, dann ist die Arbeit des vaticanischen Concil« nichts als eine Codification, dann haben die Coueil-vatcr nicht ein neues Recht geschaffen, sondern nur das alte Kirchenrrcht redigirt und neu eingeschärst.
Aber die« vermeintliche alte Recht ist nichts al« eine Prätension der Päpste gewesen und Piäwnsionen begründen kein Recht, Philipp der Schöne hat die An» sprüche Bonifaeius' siegreich bekämpft und viele Bischöfe und Prälaten standen ihm zur Seite. Nach dieser ersten Niederlage der Curie stimmten die Päpste ihre


