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§ Generalnerlammlunq des Gewerlivereins Mittwoch den 29. Mai 1872, Abends 8 Uhr, im Vereinslocale.

Tagesordnung: 1) Nechnungsablage.

2) Neuwahl des Vorstandes.

Der evangelische Schulvorstand zu Gießen

W. Klee, am Marku

Formulare, sind zu haben bet

Die Arbeiter. Novelle von Ernst Wichert.

Unbekanntes von einem

Frachtbriefe für die Main-Weser-, Cöin-Mindener um Oberhessische Eisenbahn, sowie sammtliche zollamtlicher?

dtS kleinen Fischerbaiens von Ludrv. Her- nmniL Aus Angelika Kansmann's Leben Mit Portrait- Am Familientische: Dan- gafter und Vareler Granaten. Ein Bild von der Nordseeküste. Von Franz Poppe. Ein blaues Wunder. Zuschrift in Sachen der hungernden Perser.

Zu Bestellungen empfehlen sich die Ferber'sche Univ.-Buchhhandlung, E Heinemann, I. Ricker.

Die soeben erschienene Nr. 34 enthält:

Akademischer Gesangverein.

2599) Wegen Unwohlsein des Herrn Musikdirectors Mickler fällt die heutige Gesangprobe aus. Der Vorstand.

ssz 2131) Am 16. bis 18. Juli 1872 werden in Din- kelSbühl vcrlooft: Zng- und Reitpferde, Rindvieh- (Ochsen, Stiere, Kühe, Kälber), Schaafe und Hammel, verbesserte landwirthschaftliche Maschinen und Ge- räthe, Chaisen, Wägen, Stockuhren, Regulateurs, goldene und silberne Uhren, goldene und silberne Ketten, verschiedene silberne Gerätbe, elegante Kinder-Chaiöchen, sein vergoldete Salon-Spiegel, grope Salon-Decken, wollene Reiscdecken, feine Möbel-Garnituren, polirte Comoden und Tische, Fautcuilö, silberplattirte Pferdegeschirre, seine Reitzäume, seidene und andere Regenschirme, elegante Reisekoffer, Kupfer-, Zinn- und Messiugwaaren re.

Der Preis eines LoofeS ist auf 30 Kreuzer fest-

Mit Rücksicht auf obige Bekanntmachung und auf die Groscherzogliche Ministerialgenehmigung Rr. 3457 vom 16. März 3872 bitte ich Wiederverkaufs, unter Aufgabe von Referenzen, ihre Bestellungen zu richten an

Carl (Säule in Darmstadt.

Stehende GesäMsaryeigen, die sich den Geschäftsfirmcn aller Branchen, Patentinhabern, Aerzten, Lehrern, Agenten, Importeuren rc. als äußerst nützlich, ja unentbehrlich er­wiesen haben, in den gelesensten Jour­nalen des In- und Auslandes unter den günstigsten Bedingungen zur Insertion zu bringen, erbietet sich die mit dem Vertrauen der Geschäftswelt im reichsten Maaße beehrte

Annonccn-Expedition

von

G. L. Daube & (Komp.

in Frankfurt a. M., München, Nürn­berg, Augsburg, Würzburg, Stutt­gart, Hamburg, Brüssel und Bern.

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Auf 10 Loose wird ein FreilooS bewilligt. Bei große rer Abnahme wird die Zahl der Freiloose erhöht. | Luczuucim. x

Wir haben für das Gr°fih-r;°gth...n H-ffen den Herrn 7fltcb§) DOn Pu, Summer.

Kaufmann Carl vjiiulc rn Da r m st a v t ^tncht, unsre Mit9Jullustrationen. Aus alten Stödten. Vertretung zu übernehmen und bitten, stch an dieses Bureau n. Amsterdam, die Hauptstadt der Nieder- ttttf ^oofebeüellunaen XU wenden. !lande. Von Dr. A. Glaser. Mit Ansicht

an die Aeltern und Pflegeältern der die Stadtschule besuchenden Kinder.

In manchen Elasten unsrer städtischen Schulen sind trotz aller Mahnungen und Warnungen der Lehrer, sowie des Unterzeichneten, strafbare Schulversäumnisse vorge­kommen; wtßhalv sich der evangelische Schulvorstand veranlaßt sieht, bei Beginn des Schuljahrs 1872,73 die gesetzlichen Bestimmungen in Erinnerung zu bringen:

Aeltern und Pfleger sind für den ordentlichen Schulbesuch ihrer Kinder dtränt wörtlich. Obne Noth soll nie ein Kind die Schule versäumtn, da der Unterricht nur bei regelmäßigem Schulbesuch Frucht bringen kann. Aeltern, welche es mit ihren Kindern wohl meinen, werden sie deßhalb aus eignem Antrieb zu ordentlichem Schul­besuch wie zu häuslichem Fleiß anhaltcn. Gegen Säumige ist es unsre Pflicht einm- schreitcn und Geldstrafen zu beantragen; im Wiederholungsfall werden die Geldstrafen erhöht und bei fortgesetzten Versäumnissen schärfere Maßregeln gegen Widerstrebende in Aussicht genommen. , . , , r .

Wenn ein Kind wegen Krankheit die Schule Nicht besuchen kann, so ist dem be­

treffenden Lehrer von Seiten der Aeltern sofort Anzeige davon zu machen. Wenn dann das Kind nach seiner Genesung die Schule zum ersten Mal wieder besucht, so ist ihm eine lchriftliche Angabe über den Grund und die Dauer der Versäumniß einzuhändigen, damit der Lehrer die nothwendigen, berechtigten Versäumnisse von den unerlaubten unterscheiden kann. r ,

Wenn Aeltern oder Pfleger ein Kind, welches nicht erkrankt ist, aus irgend einem Grund zu Hause zu behalten wünschen sollten (Krankheit von Aeltein oder Geschwistern, dringende Aibeiten u. s. w), so ist dazu vorher der Urlaub für 12 Tage beim Lehrer, für längere Zeit bei dem Unterzeichneten durch einen Erwachsenen, nicht durch Schul­kinder zu holen. Eine andre Versäumniß, als aus Krankheit, oder mit Urlaub des Lehrers, kann nicht für berechtigt angesehen werden und bleibt strafbar. Nachträgliche Entschuldigungen werden nicht angenommen.

Wenn ein schulpflichtiges Kind die Stadtschule verläßt, um in eine andre Schule überzugehen, so ist davon vorder dem Lehrer wie dem Unterzeichneten Mittheilung zu machen. Unterbleibt diese Anzeige, so wird das Schulgeld so lange forterhoben, bis die Abmeldung erfolgt.

Endlich werden wohlmeinende Aeltern ihren Kindern rechtzeitig die nöthigen Lehrbücher anschaffen. Sollten aber auch diesmal wider Erwarten Aeltern, die diese Ausgabe leisten können, in der Anschaffung der Schulbücher lässig sein, so steht uns das Recht zu zwangsweise auf Kosten der Aeltern die nothwendige Anschaffung vorzu­nehmen.

Gesuche um Erlaß des Schulgelds, sowie um den freien Bezug der Schulbücher, sind an Großh. Bürgermeisterei zu richten.

Im Namen des evang. Schulvorstands

der Vorsitzende:

VigeliuS, Großh. Schnlinspcctor.

mit Loosebestellungen zu wenden.

Dinkelsbühl, im April 1872.

Das VerkoofnngS-Comit«

Wollmarkt zu Frankfurt a. M.

2568) Wir zeigen hiermit an, daß unter Mitwirkung des landwirthschaftlichen Vereins in dessen Halle und dem daran belegenen großen Bleichgarten

flin 3., 4. unb 5. Juli ds. I.

der erste Wollmarkt dahier stattfindet, zu welchem wir Verkäufer und Käufer ergebenft einladen.

Für den Markt bestimmte Wollen nehmen wir schon 14 Tage vor dessen Beginn auf Lager, ohne dafür Lagergeld zu berechnen. Unverkauft gebliebene Wollen genießen bis 14 Tage nach dem Markt ebenfalls freies Lager.

Feuerversicherung und Arbeitslöhne nach unseren Auslagen sind zu Lasten der Eigentümer.

Alle Sendungen können direct an uns gerichtet werden.

Auf Wunsch gewähren wir bei Ankunft der Wollen entsprechende Vorschüsse. Ebenso leisten wir Käufern für in unserem Besitz gelassene Wollen verhältnißmätzige Anzahlungen. Den Verkauf der uns in Consignation zu sendenden Wollen besorgen wir sowohl während des Marktes, als nach demselben, gegen billige Provision.

Bestellungen auf Lagerräume sind bis spätestens den 25. Juni an uns zu richten.

Zu jeder weiteren Auskunft sind wir gerne bereit. Frankfurt a. M. , den 16. Mai 1872. __________________Deutsche Handelsgesellschaft.

Allgemeine Familien-Zeitung, Jahrgang 1872.

Jnhalts-Verzeichniß von^Nr. 34:

Text r Philosoph und Dichter. Novelle von Ernst Eckstein. (Fortsetzung.) Das Sehen und das Stereoskop. Skizze von L. Schubar. Eine welsche Nachtigall. Historisch-musikalische Novellette von E. Vely. Auf der Entdeckungsreise. Von Vr.H. Beta. Das schwache Geschlecht. Ein modernes Märchen von L. K. v. Kohlenegg (Poly Henrion.) (Fortsetzung.) Mathilde Mallinger Die Judengasse zu Frank­furt a. M. Auf dem Wege zur Fantasia. Nach einem Gemälde von Henri Reanault. Sir Charles Dilke und die republikanische Partei in England. Die Trüffel. Das Weißentburm-Thor zu Straßburg. Chronik der Gegenwart. Offene Korre­spondenz. Arithmogryph. Bilderräthsel.

Illustrationen: Mathilde Mallinger. Nach einer Photographie gezeichnet von C.^Kolb. Die Judengasse zu Frankfurt a. M- Auf dem Wege zur Fantasia. Nach einem Gemälde von H. Regnault. Charles Dilke, Chef der republikanischen Partei in England- Eine Volksversammlung in London. Republikaner vertreiben ihre Gegner aus dem Saale. Trüffelsucher. Das Weißenthurm-Thor zu Straß­burg vor der Beschießung.

Redaction, SDrutf und Verlag der Brüül'schen Uuio.-Druckerei (Fr. Ehr. Pietsch) in Gießen.

Bade- und Schwimmanstalt,

von Uübfamcn eröffnet.

2206) Indem ick hiermit das verehrliche Publikum zum Abonnement einlade, bemerke ich, daß die Anstalt auch dieses Zahr wesent- liche Bcrbisserungen und Erweiterungen erfahren hat.

Der Schrvimmunlerricht für Mädchen wird fortgesetzt und bitte um baldige Anmeldungen, damit di- Unterrichtszeit festgesetzt werden kann. , t ,

Der Schwimmunterricht für Erwachsene und Knaben wie früher, und können auch Kinder, welche noch nicht schwimmen lernen sosten unter meiner Aufsicht baden, sowie solchen, die bereits schwimmen können und sich darin weiter ausbilden wollen, Gelegenheit daru geboten werden kann. Der Bade-, beziedunpöwerse Sckwimmvlatz, ist durckaus gefahrlos und für jedes Alter passend kinqericktet.

Unterrichtsstunden und Badezeit für die Schuljugend sind an Wochentagen Vormittags von 10bis 12 und Nachmittags von 4 bis 7 Uhr, an Sonn- und Feiertagen nur Vormittags von 7 bis 12 Uhr. In diesen Stunden wird gute und strenge Aussicht geführt, so daß die verehrlichcn Eltern in leder Be- ncbutid berubtcif fein können.

Nähere Bed'mauuaeu sind in dec Anstatt zu erfahren, wo auch die Abonnementßliste zur gefälligen Einzeichnunq offen liegt.

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