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Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Gichrmr Anjeiger.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 7». Mittlvoch dm 27. März 1872.
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auf den
Lietzener Anzeiger.
Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl- 12 fr., frei ins Haus geliefert.
Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im II. Quartal 1872 zusenden und 'den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.
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Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 kr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. — Damit wir nun in den Stand gesetzt find, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.
Die Redaetion.
Amtlicher T h e i l.
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Nr. 9 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben am 19. März 1872, enthält:
_ r , 802.) Deklaration, betreffend die Ausdehnung der Zwischen Preußen und den Niederlanden am 16. Juni 1856 abgeschlossenen Konsular - Konvention auf die
Konsuln des Deutschen Reichs m den niederländischen Colonien. Vom 11. Januar 1872.
(Nr. 803.) Bekanntmachung, betreffend die Ernennung der Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 13. März 1872.
(Nr. 804.) Ernennung von Konsuln und Vicekonsuln des Deutschen Reichs.
(Nr. 805.) Ertheilung der Ermächtigung zur Vornahme bürgerlich gültiger Eheschließungen von Deutschen und Beurkundung der Geburten, Heirathen und Sterbfalle an den Kaiserlichen Generalkonsul Will zu Havana.
(Nr. 806.) Ertheilung des Exequatur an den Generalkonsul der hohen Pforte zu Hamburg und den Konsul der Republik Venezuela zu Mannheim.
Nr. 10 des Reichs>Gesetzk>!attes, ausgegeben am 20. März 1872, enthält:
(Nr. 807.) Verordnung, betreffend die Einberufung des Reichstags. Vom 17-März 1872.
(Nr. 808.) Allerhöchster Erlaß, betreffend die Verleihung der Kriegsdenkmünze für Kombattanten an Offiziere, Aerzte rc. der Marine. Vom 14. März 1872.
Gießen, den 25. März 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.
v. Röder.
Politisch
Deutschland. I
Mainz, 24. März. Zur Feier des kaiserlichen Geburtstages hatte eine Anzahl Soldaten des 118. (barmstädtischen) Regiments am Abend unter sich eine kleine Feier mit theatralischer Vorstellung rc. in einem Wirthssaale des Garten- feldes arrangirt. Trotz aller gütlichen Vorstellungen drangen in die geschloffene Gesellschaft einige Ariilleristen (ton dem Festungsartillerieregiment Nr. 3) und ließen auch nach Erscheinen einer Patrouille nicht noch. Es entspann sich auf diese Weise noch und noch ein Exceß, den selbst das Erscheinen mehrerer Patrouillen unter Anführung eines O'fizierS nur mit größter Mühe zu bewältigen vermochte. Tie Seitengewehre waren inzwischen auf beiden Seiten tüchtig gc- brcucht morden. Zerstörte Fenster, Tische, Stühle v. s. w., niederger'ffene Gartenzaune zeugen von der Wuth der Streitenden, welche die ganze dortige Stadt- gegend unsicher wachten. Mau spricht von mehreren Verwundungen, darunter einer sehr ernsten. Die betriffeuden Mannschaften sind seit gestern in ihren Kasernen constgnirt und eine strenge Untersuchung Hot begonnen. — Eine andere Affaire scheint nun endlich zum Abschluß gekommen zu fein. In der letzten Sitzung des Bezirksgerichts ergingen nämlich zwei Urtheile in Sachen der Chaffepots- diebstählc. Das eine traf einen Bahnwärter der Taunusbahn, dos andere den Depothalter der Gewehre, zu deren Ankauf eine Zeit lang sich französische und belgische Unterhändler hier aufhielten. Die Untersuchung hatte bei dem Manne, einem Wirth in Castel, der die Gewehre von Militärpersonen erhalten haben will, 15 oder 18 mit solchen Gewehren angefüllte Kisten als niedergestellt nachgewiesen und scheint derselbe die Ueberlieferung derselben regelmäßig an die fremden Agenten besorgt, mindestens davon gewußt zu haben. Das Gericht verurtheilte denselben zu drei Monaten Gesängniß. (F. I.)
Fulda, 26. März. Die anläßlich des SchulaufsichtSgesetzeS anberaumte Bischossconferenz wird hier am 9. April zusammentreten.
Berlin, 22. März. Die Krcuzzeitung gibt den Geistlichen den Rath, die Schul-Jnspection nicht freiwillig niederzulegen, sondern so lange zu behalten, bis der Staat Forderungen an sie stellt, denen Genüge zu leisten die „Treue gegen die Kirche" ihnen verbietet.
Berlin, 25. März. Die dem „Franks. I." entnommene Mittheilung von der nachträglichen Vertheilung kleinerer Dotationen, wird von der „Magd. Ztg." «rls richtig bezeichnet. Es sollen solche bis jetzt zwei Generalin zu Theil ge- worden sein, welche ohne Benutzung der Zinsen des ursprünglichen Dotationsfonds weniger leicht hätten bedacht werden können.
Berlin, 26. März. Der zweite Bürgermeister Hkdemann ist vorgestern Abend gestorben.
er T h e r l.
Berlin, 26. März. Der Kaiser ist von seinem Unwohlsein vollständig genesen.
Boppard, 23. März. Die „Bonner Zeitung" berichtet über einen hier vorglkommenen K'rchenscandal: „Heute wohnte Professor Knoodt aus Bonn in der hiesigen Carmelitcrkirche dem Gottesdienste bei, um der ersten heil. Communion eines ihm verwandten Gymnasiasten zu afsistiren. Der Religionslehrer Beinroth hatte schon eine Anrede an die Neucommunicanten gehalten und denselben das Glaubensbekenntniß abgenommen, als Professor Knoodt durch den Küster in die Sacristei gerufen wurde. Hier verlangte Beinroth von ihm, daß er die Kirche verlasse, weil er in seiner, des Excomwunicirten, Gegenwart das heil. Meßopfer nicht darbringen könne. Professor Knoodt erwiderte ihm, daß er diesem Verlangen nicht zu entsprechen verwöge, weil er sonst ja selber sich faktisch für einen aus der katholischen Kirche Ausgeschiedenen erkläre. Es möge Herr Beinroth sich einen Augenblick auf den Standpunkt des Professors Knoodt versetzen, dann werde er wohl begreifen, daß und warum derselbe sich als mitten im Schooße der Kirche befindlich betrachte, trotz erzbischöflicher Exkommunikation. Als dessen ungeachtet der Religionslehrer fortfuhr, den Professor Knoodt dringendst zu ersuchen, die Kirche zu verlassen, bemerkte letzterer ihm, daß er nach Empfang des erzbischöf- l'chen Excommunicationeschreibens wiederholt dem Gottesdienste im Münster zu Bonn beigewohnt habe, und es Niemanden eingefallen sei, ihn aus der Kirche auszuwcifen oder wegen seiner Anwesenheit den Gottesdienst zu sistiren. Aber auch das half nichts. Da machte Professor Knoodt ihn darauf aufmerksam, daß er bis jetzt nur durch ein Privatschreiben des Erzbischofs excommunicirt sei und daß alle von dir Kirche vorgeschriebenen Formen der Exkommunikation fehlten, welche ihn (Beinroth) formell berechtigen könnten, wegen der Anwesenheit kessel- ben die heil. Functionen zu stören. Umsonst. Dennoch machte thn Professor Knoodt auch noch auf das öffentliche Aergepniß, die persönliche Ehrenkränkung und Vie unvermeidlichen Folgen aufmerksam, falls er öffentlich vor der Gemeinde die Aufforderung an ihn ergehen lasse, sich aus der Kirche zu entfernen. Außerdem theilte Professor Knoodt ihm mit, daß auch fein Freund, Professor Reinkens aus Breslau, in der Kirche anwesend sei. Nach allen diesen Erklärungen beharrte Herr Beinroth auf der Forderung, daß Professor Knoodt die Kirche verlasse, letzterer dagegen auf der Unmöglichkeit, der Forderung Folge zu leisten, worauf er sich auf seinen Platz in der Kirche zurückverfügte. Wenige Minuten danach erschien Herr Beinroth in schwarzem Talar an den Stufen des Altars und rief mit feierlicher Stimme den in der Kirche Anwesenden zu: „Es befinden sich zwei Männer in der Kirche, welche excommunicirt sind; so lange dieselben anwesend sind, kann ich das heil. Meßopfer nicht darbringen. Ich fordere daher dieselben


