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ffretS vierteljährig 1 ft 12 fr. jntt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 kr.

OWW AnMger.

Erscheint täglich, mit Auf­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberp, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Sichen.

Mr. 2S2. Samstag den 26. October I$72«

Bestellungen auf den Gießener Anzeiger ÄÄ ». l» -«» b.i °«-n P°p-

Abvnnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für das IV. Quartal zu 1 fl.

Brodpreise vom 26. October bis 1. November 1872,

nach eigener Erklärung der Bäcker:

2 Kilo gemischtes Brod 20 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 10 kr. 2 Kilo Roggenbrod: erste Sorte 17 kr., zweite Sorte 15 fr.

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Amt! icher X heil.

Gießen, am 24. Lclober 1872.

Betreffend: Rechenschaftsberichte der Wiesenvorstände pro 1872.

Das Groß herzogliche Hreisamt Gießen

an die Großherzoglichen Bürgermeistereien zu Allendorf a. d. Lahn, Annerod, Bersrod, Burkhardsfelden, Daubringen Ebrrstadt, Gießen, Hattenrod, Mainzlar, Nieder-Bessingen, Ober-Hörgern, Reiskirchen, Ruttershausen, Steinbach, Treis a. d. Lda., Watzenborn und Wieseck.

Wir erinnern Sie an Erledigung der Verfügung vom 5. October 1872 binnen acht Tagen.

v. Röder.

zu Ehren des Herzens Jesu anordnet. In dem Schriftstück heißt es u. A.:Ihr wißt es, welche Feindseligkeiten in verschiedenen Ländern gegen unsere Mutter, die Kirche, verübt, welche Lügen und Verleumdungen fortwährend gegen fie aus- gebracht werden, wie vielen Bedrängniffln Hirten und Gläubige an manchen Orten bereits ausgesetzt sind, und wie die Gegner roll Haß und Trug von allen Seiten sich erheben und sich rüsten, die Stadt Gottes zu umringen, und, wenn es möglich wäre, sie von Grund aus zu zerstören. Weil irdische Hülfe fern ist, glauben sie um so sicherer ihr Ziel zu erreichen. Auch in unserem deutschen Vater­lande hat leider die unwürdige und ungerechte Hetze gegen die Katholiken be­gonnen, schamlos lügenhafte Anschuldigungen werden gegen uns ausgestreut, blinde Leidenschaft sucht dos Feuer der Zwietracht fortwährend zu schüren, und der Uebermuth scheut sich nicht, zu Ungerechtigkeiten und Gewaltthaten gegen d e Rechte und den Besitzstand der Kirche aufzufortern. Aber die verblendeten Gegner verglffen die Worte des h. Apostels, der in den unglaublich großen Gefahren und Bedrängnissen seines apostolischen Berufes ausrief:Wenn Gott für uns ist, wer vermag etwas wider uns?" (Röm. 8, 31.) Darum sprach auch der könig» liche Sänger David:Mögen diese auf ihre Wagen, jene auf ihre Resse ver­trauen, wir berufen uns aus den Namen des Herrn unseres GottiS." ($f. 19, 8.) Zum Herrn der Heerschaaren wenden wir uns darum mit vollem Vertrauen und in demüthiger Anerkcnntniß unserer Ohnmacht und Schuld. Bekennen wir unsere Sünden und Nachlässigkeiten im Dienste Gottes, durch die wir die Prüfungen und Züchtigungen der göttlichen Gerechtigkeit verdient haben. Nahe ist der Herr denen, welche ihn anrufen aus zerknirschtem Herzen. Ihm stellen wir voll Zu­versicht die Sache unserer h. Kirche anheim. Wie unser göttlicher Herr und Heiland zur Zeit seines öffcmlichen Lehramtes von argl-stigen und mächtigen Feinden umringt war, die im Geheimen ihre Pläne gegen ihn schmiedeten, alle ihre List und Gewalt aber nichts wider ihn vermochte, bis die Zeit kam, wo er sich freiwillig zur Sühnung der Schuld der Welt in ihre Hände gab, so können auch alle feindlichen und trugvollen Anschläge und die gesammte Macht der verbündeten Feinde der Kirche Gottes Nichts anhaben, welche der Herr durch sein Blut erkauft hat, und der die Verheißung gegeben:Sehet, ich bin bei Euch alle Tage bis an das Ende der Welt." Die Pforten der Höllen sollen nach seinem Worte die Kirche nicht überwältigen; denn er hat sie auf einen Felsen gegründet und ihr seinen Beistand zugesagt bis zum Ende der Tage."

Berlin, 24. October. Die deutsche Regierung befindet sich seit längerer Zeit in einer Verlegenheit, welche mancher anderen Regierung sicher sehr erwünscht erscheinen möchte. Es handelt sich nämlich um die Verwerthung der Kriegsbeute. Die im letzten Kriege erbeuteten Gewehre find, soweit deren Umarbeitung in optirte Zündnadelgewehre angängig, den Waffcnbeständen des eigenen deutschen Heeres theilweise schon überwiesen worden, thetls steht ihre Ueberweisung noch bevor. Das Gleiche gilt auch für die erbeuteten Reiterausrüstungsstücke und Waffen, wobei nur die in den Arsenalen von Straßburg und Metz Vorgefundenen oder durch die stattgehabten Capitulationen in deutsche Hände gefallenen Kürasse (mehr als 12,000 Stück) eine Ausnahme bilden, weil sich der Fortbestand der Kürassierwaffe für die deutsche Armee selber in Frage gestellt findet. Ebenso gestatten auch die in den Arsenalen Vorgefundenen oder sonst erbeuteten Ponton- trains, die Pferdegeschirre, Sättel, Tuch» und Lederbestände, Lager und Lazareth- Utensilien rc., eine leichte Verwendung. Anders verhält sich dies Hingtgen mit dem massenhaft erbeuteten Wagenmaterial und Fuhrwesencolonneu, und zum ungünstige n

Deutschland.

Darmstadt, 23. Oktober. Die zweite Kammer berikth in ihrer heutigen sünsstündigen Sitzung über den Gesltzentwurf, die Gehalte der VolkeschuMtzrei belassend und gelangte heute bis zu Art. 6 des Entwurfs. Zu Art. 1 wurde nach einem Anträge des Abg. K. I. Hoffmann und Genossen im Einverständnisse mit Großh. Regierung und dem Ausschüsse einstimmig beschlossen, daß der niederste Gehalt der bestehenden oder künftig zu errichtenden Volksschulen in der ersten Klosse (Gemeinden biß zu 2000 Seelen) auf 400 biß 500 fl. festgesetzt werden lalle. Für die zweite Klasse (Gemeinden von über 2000 biß 6000 Seelen) wurden drei Gehaltsabtheilungen von 550 fl., 650 fl. und 800 fl., für die dritte Klaffe (Gemeinden über 6000 Seelen) vier Gehaltßabtheilungen mit 650 fl., 800 fl., 1000 und 1200 fl. im Einverständnisse mit Großh. Regierung nach den Anträgen der Majorität deß Ausschusses norwirt. Es wurde ferner auf Antrag ter Majorität des Ausschusses einstimmig ein Zusatzartikel dahin lautend, be- fchloffen: Diejenigen definitiv eingestellten Volkßschullehrer, welche nicht bereits einen Gehalt ron 600 fl. oder mehr beziehen, erhalten bei gewissenhafter und tadelloser Dierstsührung noch 10 Jahren von ihrer ersten dienstlichen Verwendung nach bestandener Defim'oriolprüsung an gerechnet, 100 fl. AltrrSzulage und von 5 zu 5 weiteren Dienstjahren je 50 fl. Alterszulage biß zur Erhöhung ihres Gehaltes auf 600 fl. Ein Antrag des Abg. K. I. Hoffmann und Genossen: in den Anstellungßdecreten besonders die Bedingung beizufügen, daß der Angestellte bezüglich der Ertheilung des Unterrichts in allen Besetzungen, insbesondere auch an etwa errichtet werdenden Fortbildungsschulen den Anordnungen der vorge- sttzien Behörden nochzukommen habe, wurde mit einem von dem Abg. Hallwachs beantragten Zusätze:unbeschadet des Anspruchs auf entsprechende Vergütung" fleßtn eine Minorität von 11 Stimmen angenorrmen. Weiter erfolgte die An­nahme deß Art. 2:Sind mit einer Schulstelle zugleich kirchliche Dienste ver­bunden, fo ist daß hierfür bestimmte Einkommen zwar von dem eigentlichen Schulgehalte getrennt zu halten, in seinem Betrage ober bei Berechnung des Gesowmteinkommens der Stelle insoweit mit in Anschlag zu bringen, als dasselbe ten Betrag von 50 fl. überschreitet. Der Bezug von Accidenzien wird bei Be­rechnung nicht in Ansatz gebracht." Nach Art. 3 hat jeder Lehrer außer seinem Gehalte eine angemessene Wohnung, womöglich mit Garten oder eine Miethent- schädiaung zu beanspruchen. Diese Miethentschädigung wurde für die erste Klasse auf 5075 fl., für die zweite Klaffe auf 100 fl. und für die dritte Klosse auf 100 fl. resp. 200 fl. (für verheirathete Lehrer) festgesetzt. Art. 4, wonach die in einer Gemeinde vorhandenen Schulstellen möglichst gleichmäßig in die in Artikel 1 bezeichneten Abheilungen einzureihen sind und Artikel 5, der die Fest- f(6una oer G-Halt. in ttn einzelnen Gemeinden und deren Einreihung in di. Abthe°lungen dem Ministerium re« Innern überweist, wurden mit dem een der Regierung seinem Inhalte nach gebilligten Zusatze: .nach Anhörung de« Gemeinde- rathß" angenommen. x

Fortsetzung der Berathung Donnerstag den 24. October um 9 Uhr.

Darmstadt, 25. Oct. DieDarmstädter Zeitung" meldet: Der seitherige Bevollmächtigte Hessens beim Bundesrath, Obersteuerrath Göring, ist zum Mint- sterialrath im Finanzministerium befördert worden.

Berkin 24. Oktober. Der Bischof von Ermeland hat einen Hirtenbrief erlassen, welcher in Übereinstimmung mit den übrigen deutschen Bischöfen Andachten

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