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Gießener Anzeiger.
Erscheint täglich, mtt AuS* nähme SonntagS.
Expedition: Canzletberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 173 Freitag den 26. Juli M72.
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Gießen- am 22. Juli 1872 Betreffend: Kofterverzeicbnisse wegen Beitreibung der Communal-Jntraden oom
II. Quartal 1872.
Das Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an die Grvßherzoglichen Bürgermeistereien Allendorf a. d. Lda., Allendorf a. d. Lahn, Annerod, BnrkhardSfelden, Daubringen, Ettingshausen, Garbenteich, Gießen, Groß-Linden, Hausen, Heuchelheim, Klein-Linden, Lich, Mainzlar, Münster, Nieder-Bessmgen, Ober-Bessingen, Ruttershausen und Watzenborn.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der rubricitten Kostenverzeichnisse binnen 8 Tagen.
v. R ö d k r.
Gießen, am 22. Juli 1872.
Betreffend: Schulvcrsäumnißstraf-Verzeichnisse vom II. Quartal 1872.
Das Groß herzogliche Kreisamt Gießen
an die evangelischen Schulvorstände zu Allendorf a. d. Lda., Annerod, Beuern, Daubringen, Garbenteich, Groß-Linden, Klein- Linden, Lang-GönS, Leihgestern, Lich, Lollar, Mainzlar, Münster, Ober-Bessingen, Reiskirchen, Rödgen, Ruttershausen, Staufenberg, Watzenborn nnd Wieseck.
Wir erinnern Sie an die Einsendung der rubricitten Verzeichnisse binnen 8 Tagen.
v. Rode r.
Bekanntmachung.
Dem Unterzeichneten ist von der Großherzoglichen Centralstelle für die Landwirthschaft un£ die landwtithschaftlichen Vereine eine Anzahl Exemplare des Programms der landwirthschaftlichen Ausstellung zu Mainz und Anmeldebogcn für
1) landwirthschafttiche Producte,
. 2)^Producte des Garten- nnd Obstbaues,
3) landwirthschafttiche Fabrikate,
4) Maschinen und Gerüche mitgetheilt worden, um dieselben in geigneter Weise zu verbreiten. Die Herren Bürgermeister Les Kreises, denen Exemplare des Programms zugehen werden werden ersucht, dieselben bei dem landwirthschaftlichen Publikum in möglichst umfassender Weise zu verbreiten. Außerdem können Exemplare des Programms sowie auch Anmeldebogen auf dem Bureau Großh. Kreisamts Gießen jederzeit in Empfang genommen werden.
Zum Schluß wird bemerkt, daß die fragliche Ausstellung zu Mainz vom 25.-29. September stattfindet und alle für die Ausstellung bestimmten Gegenstände längstens bis zum 15. August d. I. angemeldet werden müssen.
Gießen, .den 15. Juli 1872. Der 1. Director des landw. Bezirksvereins Gießen-
v. Röder.
P o l i t i s ch
Staat und Kirche.
Die Aufmerksamkeit des Publikums bleibt unausgesetzt dem Conflicte zwischen Staats- und Kirchengewalt zugewendct, welche ja mehr und m»hr in die scheinung gllrettn sind, seitdem in Folge der in die katholische Kirche sklbst gebrachten Umwandlung der Verhältnisse, der Staat in die Rothwendigkeit versetzt worden ist, die bisher geübte laxe Praxis aufzugebcn.
Man hat allgemein das Bewußtsein, daß es zu einer gründlichen Avsein- andersttzung kommen misse, wenn die Früchte nationaler Siege nicht wieder verloren glhrn, die Aufgaben des modermn Staates nicht verdunkelt werden sollen. Aber es entspricht sehr wenig einer ernsthaften Würdigung der cbschwebenden Frage, wenn die Ungeduld nach ihrer Entscheidung, diese selbst Überellen und der SlaaiSregierung unreife Entschließungen abringen möchte.
Sicherlich wird der volle Ernst der Loge in seinem ganzen Umsange nicht überblickt, wenn man der Regierung zum Vorwurf macht, laß sie nicht rasch genug auf einzelne Fälle der Renitenz mit großen Schlägen ontaorM und es ist sicherlich in hohem Grade ungerecht, wenn man ihr methodisches Vorgehen aus ihrer vermeintlichen Unschlüssigkeit erklärt, während cS an osfie.csen Andeutungen nicht fehlt, welche gar wohl beweisen, wie klar sich dieselbe über ihre Aufgabe, sowie über d,n Weg zur Erreichung derselben gewoiden ist.
Die „Prov. Eorrespondenz" hat es unverblümt ausgesprochen (bet Kritisirung der bekannten Ansprache de- Papstes an den Lese-Verein), daß es sich bei den kirchlichen Fragen nicht um die Meinungen und Handlungen der einzelnen Bischöfe, sondern um einen einheitlich geleiteten Kampf hantle, daß daher auch dte Abwehr nicht auf den einzelnen Fall gerichtet sein darf, sondern st.tS den großen Zusammenhang der ontinationalen kirchlichtn Bewegung im Auge behalten mutz.'
Dieser von dem halbamtlichen Organe angedeuteten Auffassung entsprechend, werden dir Bedingungen erwogen, unter welchen ein friedliches Derpältniß zwischen Staats- und Ktrchengewalt herzufteüen ist, nachdem die Letzter^ sich durch Dtfiuirung des UnfehldatkeitSdogma's in durchaus absolutistischem Geiste zu con- pituiren versucht hat. Eine kürzlich in Berlin unter dem Titel: „Ein Wort über
er T h e i l.
die nächste Papstwahl" publicirte Schrift, in welcher auf den osfieiösen Charakter allgemein hingcwiesen wird, saßt diese Frage in's Auge, naädem sie erläutert, welcher empfindliche Schlag gegen die Selbstständigkeit des Episccpats durch das Unfehlbarktitetogma geführt worden ist, vindicirt sie dem Deutschen Reich und namentlich auch der preußischen Staatsregierung die Verpflichtung: „für die hinfällig gewordene Garantie, welche früher durch den Einfluß auf die Bischofswahlen erzielt werden sollte, entweder durch einen entsprechenden Einfluß auf die Papstwahl eine andere Garantie zu erlangen, oder mit rücksichtsloser Entschiedenheit die Frage aufzuwersen, in wie weit jene Vereinbarungen mit dem päpstlichen Stuhle unter wesentlich veränderten Umständen für die weltliche Macht heut überhaupt noch verbindlich sein können?"
Es ist selbstverständlich, daß bet dieser, durch die Verhältnisse mit Roth- Wendigkeit indirecten Auffassung von bloßen Verwaltungsmaßregeln nicht die Rede sein kann, welche sich nur gegen KrankheitSsymptowe richten könnten, ohne den Grund des UebelS selbst zu treffen und in der That hat auch die „Prov.-Eorr." bereits ziemlich unzweideutig zu erkennen gegeben, daß sowohl die Reichs- sowie die preußische Staatsregierung an sogenannte „AuSnahme-Moßregcln" oder „Nothstands-Gesetze" nicht denkt, sondern die Regulirung der kirchlich-politischen Grenzstreitigkeiten nur auf dem regelmäßigen Wege der Gesetzgebung suchen wird, auf welchem allein die Uebereirstimmung der RegierungSabsichtcn mit dem Rationalwillen conflatirt werden kann; auf welchem allein aber auch — wie wir hiozufügen müssen — alle die praktischen Schwierigkeiten, welche sich in einer principiellen Lösung in den Weg stellen, ihre erschöpfende Würdigung finden können.
Man hat viel von „Temporalien" und von .Amtssperre" gegen die renitenten Bischöfe gesprochen; die „Köln. Ztg." hat mit Recht in einem aller Beachtung werthen Artikel erst ganz kürzlich daraus hingewiesen, um wie viel leichter rS ist, eine solche Maßregel zu empfehlen, als deren mögliche Jnconvenienzen vorzu- beugen, und wenn — wie die angezogene Eorrespontenz berichtet, der Herr EulruSminister findet, daß „in einer so heikligen und schwierigen Frage olle Maß- regeln im Voraus bis in's Einzelne überlegt und vorbereitet sein müssen", so hat


