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Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzletberg, Bit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Archen.

Nk. 22Ä Dienstag dm 24, September 1872.

Amtlicher Thei l...................

®5««rt aus bcm Protokoll« d-r -rftro Si««n, der <«r°ßk>-rzo,«choo Haad-lskamm-r zu Gi-««o ,, . _ r, vom 20. September 1872. '

Nachdem die Wahl von

Carl Gail,

August Heß,

Meyer Homberger,

Wilhelm Lieberich, Fritz Koch, Gduard Silbereifen,

August Heß zu dessen Stellvertreter erwählt.

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U,QA nr 29 des Reichs-Gefetzblattes, ausgegeben am 13. September 1872, enthält:

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___________________ v. Röder.

Die Alabamafrage

hat durch schiedsrichterlichen Spruch eine Lösung gefunden, mit der man in Auur ka, wenngleich die amerikanischen Forderungen aus ein bescheideneres Maß zurückgeführt wurden, Ursache hat, zufrieden zu sein, und die in England sich mit Resignation fügt, bei dem Gedanken an die zu zahlend.» 15 Millionen Tolles

mit der Erwägung tröstend, b,ß cs noch schlimmer hätte kommen können. Daß aber dieser Ausgang der unendlich viel besprochenen Ang-legenheit ein Gefühl wahrer Befriedigung in England nicht Hervorrufen kann, ist sehr erklärlich. England behauptet, daß es streng nach den zur Zeit des amerikanischen Bürger­krieges geltenden völkerrcchtlichen Bestimmungen gehandelt habe und daß die Grundsätze, nach denen das Schiedsgericht se n Urtheil gefällt hat, zur Zeit des Krieges der Anerkennung entbehrten, daß ihnen also, um die Verurtheiluug Englands herbeizuführen, eine rückwirkende Kraft beigelegt sei. Aber alle diese kränkenden Gefühle, denen man nicht umhin kann, einen Ausdruck zu geben, treten doch zurück vor der Befriedigung über die Tatsache, daß England endlich von dem Alp der Alabamofrage erlöst und von einem Gläubiger befreit ist, von dem man überzeugt war, daß er für seine Mahnbriefe immer solche Augenblicke wählen werte, in denen England jeden von außen auSgeübten Druck besonders schmerzlich empfinden mußte. Die Ansprüche der Amerikaner waren eine beständige Drohung für England. England fühlte sich in seiner Bewegung gehindert und gehemmt; es mußte sich vor jeder Verwicklung doppelt scheuen, da es gewiß wußte, daß der Moment der Verlegenheit von dem rücksichtslosen Gläubiger benutzt werden würde, um an die Schuld zu mahnen. Man wird daher die 15 Millionen Ent- schädigungsgelder nicht besonders schwer verschmerzen, wird aber die Alabamasrage in ihrem Verlaufe und in ihrer endlichen Lösung immer als c nen höchst peinlichen Zwischenfall der englischen Geschichte betrachten, an den man ungern zurückdenkt und deffen Eindrücke man möglichst rasch abzujchütteln suchen wir''.

Daß diese Art der Lösung ein besonders herzliches Verhältniß zwischen den beiden großen Mächten anbohucn wird, ist nicht wahrscheinlich. England wird das Gefühl, durch den Vertrag von Washington überlistet zu sein, nicht verlieren, und ein solches Gefühl ist unangenehm, und nicht geeignet, in dem Uebervortheilten ; Vertrauen zu seinem schlaueren Rival-.n zu erwecken. In Amerika aber wird j man über Canada geg-nwäitig grade eben so denken wie früher, man wird die Beziehungen zu England nach wie vor mit kühler Berechnung erwägen, und weit 1 entfernt sein, sich durch Gefühle bestimmen zu lassen, wo das Interesse nicht: genau mit dem Gefühl übereinstimmt: Sentimentalität ist nicht der Fehler der i Nordamerikaner. i

Auch in Betreff des Einflusses, den die Erledigung der Alabamafrage durch >

So hat denn auch der Schiedsrichterspruch eine Kriegsgefahr keineswegs beseitigt; denn eine solche war gar nicht vorhanden, Beide Parteien waren von Anfang an darüber einig, daß die vorhandene Differenz auf gütlichem Wege ihre Erledigung zu finden habe. Das Mittel zu dieser Schlichtung bot sich in dem Schiedsrichterverfahren. Das Genfer Schiedsgericht hat sich der ihm zugewtesenen Aufgabe mit Eifer, Gewissenhaftigkeit und Erfolg entledigt, und sich dadurch un­zweifelhaften Anspruch auf allgemeine Anerkennung und Dank erworben. Es hat ctne Quelle verdrikßlicher und aufreizender Discusstonen zwischen zwei mächtigen Staaten verstopft, und das ist ohne Zweifel ein großes Verdienst. Aber eine allgemeine, gewissermaßen welthistorische Bedeutung vermögen wir dem Schieds- richterspruche nicht beizumessen.

Wenn es sich bei den Differenzen zwischen verschiedenen Staaten immer nur um Rechtsfragen handelte, dann freilich möchte es verhältnißmäßig leicht sein, alle internationalen Zwistigkeiten auf den Weg der schiedsrichterlichen Entscheidung zu lenken. Aber wie selten führt eine Meinungsverschiedenheit über Rechtsfragen zum Kriege! Die Ursachen der meisten großen Kriege sind in Macht- und Existenzfragen zu suchen, und Rechtsfragen werden in solch n Fällen meist nur benutzt, um einen anständigen Casus belli zu stellen. Es liegt nun einmal in der Natur dir Dinge, daß jede Nation, in der rn kräftiges Selbstgefühl lebendig ist, sich selbst aus inneren unwiderstehlichen Antrieben heraus ihre geschichtlichen Auf­gaben stillt, ihre Ziele steckt. Wenn eine Nation in Vcrfolgung dieser Ziele die Eifersucht einer anderen Nation erweckt, so treten nothwendiger Weise Conflicte ein, welche diese beiden Nationen unter einander auszumochen haben und für

widersprechen, und wenn es zugleich die Macht hat, sich ohne Gefahr über sie bin- wegsetzen zu können? ' v

Man hat, um die allgemeine Bedeutung des SchiedSrichterspruchs nicht zu unterschätzen, doch vor Allem die Frage vorzulegen, ob denn überhaupt die Gefahr vorhanden war, daß der Confllct zwischen den Vereinigten Staaten und England zu einem bewaffneten Zusammenstoß der beiden Mächte führen werde. Diese Fra^ aber muß verneint werden, denn keine der beiden Mächte hatte die Nciaunq die Rechtsfrage zu einer Machtfroge zu machen, und die Entscheidung den Waffen onhetmzugeben. England hatte natürlich nickt die mindeste Veranlassung, dem zudringlichen Mahner mit Kriegsdrohungen entgegenzutrcten. Und was^Nord- amenka anbetrifft, so hat es niemals daran gedacht, seine Forderung mit Gewalt emzutreiben. Amenka wollte von England eine möglichst hohe Entschädigung er- prcsten, allerdings nicht blos aus Gewinnsucht, sondern auch zugleich, "um den Engländern für ihr Verhalten während des Secessionskrieges eine derbe und empfindliche Lection zu ertheilen. Von dieser Forderung würde Amerika ntkmals zuruckgetreten sein, ober den casus belli würde es um dieser Forderuna willen nimmermehr gestellt haben. H

schiedsrichterlichen Spruch im Allgemeinen aus die internationalen Beziehungen der ...... ............. ....

Staaten und Völker ausüben wird, darf man sich keinen übertriebenen Er- deren Ausgleichung ein kompetentes Schiedsgericht nur in seltenen besonders glück- wartungen hingeben. Schiedsrichterliche Entscheidungen internaltionaler Differenzen l'chen Fällen ausfindig gemacht werden kann. Es ist keineswegs in einer gesetzlichen haben zu allen Zeiten staltgefunven, und es liegt deshalb durchaus kern Grund Nothwendigkeit begründet, daß jeder derartige, den Lebensbedürfnissen der Nationen vor, den diesmaligen Richterspruch als Einleitung einer neuen völkerrechlichen Aera entspringende Eonflict mit Gewalt, wohl ober, daß er als Machtfrage entschieden anzusehen. Allerdings ist iS von hohem Wrrth, daß gewisse Grundsätze des und gelöst wird, d. h. daß seine Lösung sich als Ergebniß der zwischen beiden Staatenverkchrs durch das Schiedsgericht festgesetzt sind; aber haben denn diese^ bestehenden Machtverhältmsse varstellt. Solche Conflicte spotten jeder schieds- Grundsätze dadurch wirklich schon eine bindende oder verpflichtende Kraft für die^richterlichen Entscheidung. Wohl hatte die vermittelnde Thätigkcit der Mächte, Zukunft gewonn'n? Wer kann denn dafür gut sagen, daß Nordamerika nach^um ein Beispiel herauszugreifen, die Luxemburger Frage friedlich aus der Welt ten Grundsätzen, denen es heute zuftimmt, weil es aus ihmn einen hano- geschafft; aber das Verlangen Frankreichs, in Deutschlands nationale Entwickelung greiflichen Vortheil zieht, auch dann handeln wird, wenn sie seinen Interessen hemmend einzugreifen, konnte sie nicht beschwichtigen: Frankreich war entschlossen,