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Januar Januar
36 kr. ftnb
Maten
'M 8 Uhr,
Preis vierteljährig 1 fl. 12 h. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.
Nr. 20. Dienstag den 23. Januar 1S72.
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger <smiMbna ». i, als auch 6ei
Abcnneitten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für die Monate Februar und März zn 40 fr.
Amtlicher T h e i l.
and.
Vorsitzenden: LDÜ.
M.
Bekanntmachun g.
.0.0 Der Rekrut Adolph Simon aus dem Bezirke des 2. Bataillons (Coblenz) 3. Rheinischen Landwehr-Regiments Nr. 29, geboren am 24. April 1848 zu Butzbach, im Kreise Friedberg, zuletzt in Gießen sich aufhaltend, ist durch kriegsrechtliches Erkenntniß vom 4. Januar 1872, bestätigt unterm 9. Januar 1872, in contumaciam für einen Deserteur erklärt und zu einer Geldbuße von fünfzig Thalern verurtheilt worden.
Dies wird auf Grund des §. 255 Th. II. Mil--Str.-G.-B. hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht.
Königliches Gericht der 16. Division.
Politischer L h e i l.
m Hosgerichts- itte Anträge auf reis der Provinz fiten.
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Provision nach
: 1871.
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Darmstadt, 20. Jan. lieber den Antrag des Abgeordneten Hallwachs, die Gehaltsaufbesserung der Beamten der Main-Neüar-Bahn betreffend, primär dahin gehend: Großh. Regierung um eine alsbaldige Vorlage zu ersuchen, durch welche die Gehalte der hessischen Beamten der Main Neckar-Bahn, unter Berücksichtigung der außergewöhnlichen Anstregungen ihres Dienstes, aus hessischen Staatsmitteln angemessen erhöht werden; eventuell mit der Königlich preußischen und Großherzog' i-ch badischen Negierung wegen Erhöhung der Gehalte sämmtlicher Beamten und Bediensteten in Unterhandlung zu treten und dabei 4h^r>lichst »Avauf ErbaH l zu sein, daß diese Gehaltserhöhung nicht unter dem Maße der den übrigen hessischen Staatsbeamten verwilltgt werdenden Gehaltserhöhungen bleiben möge, hat der Abgeordnete Goldmann Bericht erstattet und beantragt der Ausschuß: den primären Antrag des Abg. Hallwachs abzulehnen, dagegen den eventuellen Antrag anzunehmen.
Mainz, 18. Januar. Die Regierung hat ein neues Gemeindkgesetz aus- ardetten lassen. Aus Veranlassung des Gemeinderaths der Residenz hat in Folge dessen ein sogenannter „Städtetag", aus Delegrrten der Gemeinderathe der neun Städte des Großherzogthums bestehend, ebenfalls ein neues Gemeindegesetz auS- gearbeitet, welches dem Plenum der Gemeinderälhe tzer Städte zur Begutachtung und Beschlußfassung vvrgelegt und demnächst der Regierung zur Rücksichtnahme überreicht werden soll. Die Grundzüge dieser jetzt doch bekannt gewordenen „Städteordnung" sind im Wesentlichen: 1) Selbstverwaltung, beschränkt nur durch unerläßlich der Staatsiegierung zukomnunde Rechte der Oberaufsicht und Genehmigung von Immobilien-Erwerbungen oder Veräußerungen und Anlehen rc.; 2) Ausführung dieser Verwaltung durch einen aus einem besoldeten Ortsvorsiand, Bürgermeister und Beigeordnete, und einer Gemeindevertretung, welche erstere aus sich wählen soll. Außer den gewöhnlichen Organisationsbefugnissen, Anstellung der Gemeindebeamten, Anlage von Gemeindesteuern u. s. w. sollen den Gemeinden die OrtSpolizei im ganzen Umsang, die Organisation des Ortsschulwesens, Aus' stellvng des Lehrplanes und Ernennung diS Vorstandes zustehen. In Differenz- fällen zwischen Gemeinde- und Oberaulsichtsbehörde soll der RecurS an einen aus sieben Mitgliedern der städtischen Verwaltungen gebildeten Städterath gehen, dessen Gutachten dann der Entscheidung eines collegialischen Obergerichts zur Grunclage dienen soll. In der bisherigen Agitation gegen den alten Zustand war es neben der Forderung einer größeren Selbstständigkeit der Gemeinden auch die des freien allgemeinen direkten Wahlrechts. Während die alte Gemeindeordnung, welche neben dem angeborenen Ortsbürgerrecht für die Aufnahme in den Bürgerverband nur die Vorschrift hatte, daß der Auszunehmende sich rechtlich zu ernähren im Stande sei, allen Ortsbürgern ein gleiches Stimmrecht zuerkannte, dagegen die passive Wählbarkeit dahin beschränkte, daß ein Drittel des Gemeinderaths aus der höchstbesteuerten Hälfte der Wählbaren genommen werden mußte, verlangt jener neue Entwurf in so fern die Beibehaltung des Klaffenwahlsystems, als ein „allgemeines, jedoch den Brsitzverhältniffen entsprechendes Wahlsystem" wohl nur auf nach der Besteuerung der Wähler gebildeten Abthetlungsverhältniß beruhen kann, wenn man nicht eine Wahl nach wirklichen Besitzklaffen will. Die Regierung ist in ihrem Entwürfe dagegen zu der Einrichtung der alten Gemeindeordnung zurückgekehrt. (K. Z.)
Mainz, 22. Jan. Die Betheiligung an der wegen Abschaffung der Wein- steuer, Zapsgebühr und Kellercontrole auf kommenden Montag den 29. I. Mts., Vormittags 10 Uhr, hierher berufenen Versammlung der Wirthe und Weinyändler des Großherzogthums scheint eine solche Theilnahme zu finden, daß die Versammlung nicht im PorSberger'schen Locale, sondern im großen Saale des Frank- für ter Hoses abgehalten werden wird. Aus Der Provinz Rheinhessen wird die Theilnahme natürlich am stärksten fein , die Wichtigkeit der Sache aber laßt hoffen, daß die bereits von Gießen u. s. w. erfolgten Zusagen nicht verringert bleiben und die oberhessischen Weinorte sich, wenn auch durch Delegirte, vollständig
an Der Sache betheiligen werden. Die Wirthe und Weinhändlcr Starkenburgs nehmen an den diesmaligen Bemühungen erfreulich gestiegenen Antheil. Diese erste Versammlung ist der Organisation wegen 'die wichtigste, und wird von den rheinhessischen Abgeordneten und den Mitgliedern des ständischen Finanzausschusses besucht sein.
Berlin, 20. Januar. Der „Magd. Ztg." wild von hier geschrieben: Steht Falk noch in Rede? Die Abgeordnetrn sind fest überzeugt, es werde kein Anderer an Mühler's Stelle kommen. Inzwischen haben wir gar keinen Cultus- Minister; schon mehrere Tage wahtt das Provisorium, welches freilich besser ist, alv oas znryfmr MUyier; aoer nur sri-l«» bleibt ?a doch, daß,
zumal wahrend der Landtagsscssion, ein Portefeuille vacanr sein funn. 2^™ all S Bangen in schwebender Pein vergessen, wenn die Neubesetzung gut ausfällt. Käme ein Mann an's Ruder, welcher nicht Falk hieße oder wie Falk geartet wäre, die Enttäuschung des Publikums und Der Kammer würde immens sein. Alle sind eben schon darauf vorbereitet, daß endlich mit einem tüchtigen Manne umfängliche Reformen werden in'S Leben treten. Falk ist BiSmarck'S Candidat, des einflußreichsten Ministers in Preußen und Deutschland. Man ist sehr neugierig, ob Der Kanzler, welcher das deutsche Reich zu Stande gebracht hat, auch ein Ministerium Falk zu Stande bringen wird. Die bisherigen Vorverhandlungen sind äußerst lehrreich für Den, welcher späterhin eine Geschichte des preußischen Verfassungslebens schreiben wird.
Berlin, 20. Jan. Gestern Abend hat Se. Majestät der Kaiser das Ernennungs-Dekret des Geheimen Ober-Justizraths Falk zum Cultusminister unterzeichnet. (Berl. Tagebl.)
Berlin, 20. Januar. Die Vorgänge in Versailles machen ein begreifliches Aufsehen. Herr Thiers wird schließlich wohl bleiben und die Schwierigkeit durch einen Kompromiß umgangen werden. Aber gestärkt wird der Präsident der Republik jedenfalls aus dieser Krisis nicht hervorgehen. An und für sich ist es eine cigenthümliche Erscheinung, die auch ihre Gefahren in sich birgt, daß der Präsident, der die höchste Stellung im Lande einnimmt, zugleich erster Minister ist und diese ministerielle Existenz bei einer Steuerfrage auf'S Spiel setzt. Vielleicht wird Die bei dieser Gelegenheit gemachte Erfahrung ihre guten Früchte tragen und Herrn Thiers zu etwas größerer'Vorsicht veranlassen. Es wäre übrigens aus naheliegenden Gründen kein günstiges Resultat, wenn der an und für sich wün- schenswerthe Ausgleich zwischen Thiers und der Nationalversammlung darin bestehen sollte, daß der Präsident in der Steuerfrage und die Versammlung in der Angelegenheit des Kriegsbudgets nachgeben sollte. Man sieht dem weiteren Verlauf mit Spannung entgegen.
Berlin, 20. Januar. Mit begreiflicher Spannung fragt man besonders in parlamentarischen Kreisen nach dem Fortgang der Krisis im CultuSministerium. Neues liegt aber gar nicht vor. Fürst Bismarck ist auf die Jagd gefahren. Erörterungen und Verhandlungen über die Neubesetzung des Cultusministeriums finden daher im Augenblicke nicht statt. Bemerkenswerth sind die Aeußerungen Der officiöfen Korrespondenzen, wonach Geheimrath Falk ein Programm oder dergleichen nicht vorgelegt hätte, der Rücktritt Mühler's aber keineswegs durch das Unterrichtsgesetz, sondern „durch Acte von Allerböchsier Seite erfolgt sei, welche seine Demission zur Nothwendigkett machten". Solche Angaben würden den bisher allgemein angezwcifelten Gerüchten Recht geben, welche von Differenzen wegen Leit ng Der Kunstangelegenheiten wissen wollten. Im Abgeordnetenhause deutet man die Verzögerung dahin, daß am Ende Erwägungen über Theilung des bisherigen Resorts des Cultusministeriums in den Vordergrund getreten seien. Die Abzweigung der Kirchenangelegenheiten an das Justizministerium und die Ernennung nur eines Unterrichtsministers soll allerdings den Wünschen des Fürsten Bismarck nicht fern liegen; einstweilen liegt aber nicht der mindeste Anhalt vor, eine solche Entscheidung erwarten zu lassen.
Berlin, 21. Jan. Die „N. A. Ztg." enthält an hervorragender Stelle


