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Das Leichenbegängniß des Prinzen Albrecht begann um

wahren will.

Deutschland

schäft nicht in Aussicht zu sein.

Zur Vermeidung entstandener Zweifel, wie die in der Instruction über ba- SanitätSwesen der Armee im Felde gedachten Nationalflaggen beschaffen sein sollen, hat das Kriegsministerium es mit Rücksicht auf vie bestehenden Conventionen für angezeigt erachtet, bah die Verbindezttte, Krankenzelte und Felblazarethgebäuve bei den königlich bayerischen, württemdergischen und sächsischen Armeecorps, sowie bei der grohherzoglich hessischen Division Flaggen mit den entsprechenden Landes- färben führen, bei den preußischen ArmeecorpS dagegen, nebst den dazu gehörigen grohherzoglich badischen, oldenburgischen und allen übrigen Eontingenten, für welche besondere Felblazarethe nicht ausgestellt werden, Vie preußischen Nationalfarben für

Montag um 9 Uhr ftattfinden.

Darmstadt, 21. Oct. Die zweite Kammer fuhr heute in der Berathung des Entwurfs des Wahlgesetzes fort. Die Art. 5, 6 und 7 wurden gemäß der Regierungsvorlage angenommen. Art. 8 ward in seinem Eingänge nach Antrag des Abgeordneten K. I. Hoffmann, im Einverständniß mit der Regierung, mit großer Majorität dahin adgkändert, daß Solche, welche sich im Concursverfahren befinden ober unter Curatel stehen, von ver Wahlberechtigung ausgeschlossen werden. ., v

Berlin, 18. Oktober. Die Nachrichten aus Varzin über das Befinden des Fürsten Bismarck lauten nach übereinstimmenden Nachrichten günstig. DieNordd. Allgcm. Ztg." hat die Nachricht, daß der Kanzler seinen Urlaub noch über ein Vierteljahr hinaus habe verlängern lassen, in Abrede gestellt und bemerkt, daß, wenn auch Niemand zur Zeit wisse, wann der Zweck des Urlaubs, die volle Wiederherstellung seiner Gesundheit, erreicht sein werde, eine so lange Abwesenheit jedenfalls von den Aerzten nicht als wahrscheinlich betrachtet werde. Daraus scheint zu folgen, daß eine zeitweilige Rückkehr des Fürsten bei dem Entscheid über die Kreisordnung, sollte sie nöthig erscheinen, noch nicht ausgeschlossen ist. Die Opposition gegen die Kreisordnung wird nach allen Anzeichen geschlossen auf- treten. Die Gegner des Gesetzes mögen sich von der Abwesenheit des Minister- -präfibenten Erfolge für ihre Plane versprechen. So viel ist klar, daß ohne pünkt-

von dem russischen Oberst Meyendorff geführt, und 10 Oberste mit den OrbenS- insignien. Es folgte der von 8 Pferden gezogene Leichenwagen. Vier Obersten hielten die Zipfel des Leichentuches. Zur Sette gingen 16 Majors zum Tragen des Sarges. Unter Vortritt von 4 Odersthofchargcn folgten Prinz Albrecht, der Herzog von Sachsen-Meiningen und der Herzog Wilhelm von Mecklenburg, so- Dann, vom Kaiser und dem Prinzen Karl geführt, ver Kronprinz, sämmtliche Prinzen vcs königlichen Hauses uno Andere deutsche Fürsten, Abgeordnete fremder Souveräne, die Ministerien und die Generalität. Am Eingänge des Doms empfing die Domgerstlichkeit den Sarg. Der Domchor lntonirte ein Lied. Als­dann folgte die Trauerfeierlichkeit. Generalsuperintendent Hoffmann hielt Vie Lcrchenrede, worin er eine LebenSskizze veS Verstorbenen gab. Bei der Segen- lprcchung wurden 36 Kanonenschüsse unv 3 Gewehrfalveu gelöst.

Berlin, 19. Oct. Eine kaiserl. CabinerSordre ordnet eine vierzehntägige Trauer der gesummten Armee für den Prinzen Albrecht an und legt dem lithaui- schen ersten Dragonerregiment für immer den Namen des Verstorbenen bei.

Berlin, 19. Oct. Nach einer derSp. Z." aus München zugehenden Mitthetlung ist der Entwurf Ver Fuldaer Denkschrift unmittelbar nach seiner Ent­stehung dem Vatikan zugesandt, von diesem mit Ver Approbation versehen und erst Dann der Fulvaer Versammlung vorgelegt worden. Gleichzeitig mit dieser aber erging an die sämmtlichen Bischöfe des deutschen Reiches der gemeinsame Befehl zur Unterzeichnung Dieses Aktenstückes, die jedenfalls dem einen oder dem anderen Der deutschen Kirchenfürsten schwer genug gefallen ist. Unter diesen Umständen hat die Einmüthigkeit VeS deutschen Episcopatcs eben nichts Ueberraschendes, der aus Rom ergangene Befehl mußte statt der Ueberzeuguug dienen, unv auch für Männer wie die Bischöfe von Speier, Rottenburg und Passau war nach geschehener Unter» werfung unter das neue Dogma mit seiner Statuirung der geistlichen Alleinherr­schaft die Unterzeichnung nur ein einfaches Weitergleiten auf einer schiefen Ebene. Ob die deutschen Katholiken so mit ihren Bischöfen weiter gleiten wollen, ist ab- zuwarten, doch scheint für jetzt eine Gegenwirkung aus ver Initiative der Laien-

die qu. Flaggen beibehalten werden.

Fulda, 19. Oct. Sämmtliche deutschen Bischöfe richteten an Bischof Hesele ein Schreiben, worin sie ihn wegen seiner Glaubenstreue beglückwünschten.

Oesterreich.

Pesth, 17. Oct. Erzherzog Heinrich wurde heute um 11 Uhr Vormittag« vom Kaiser in längerer Audienz in herzlichster und freundlichster Weise empfangen. Der Erzherzog, der im Laufe des Tages mehrfach auch mit Andraffy verkehrte, nimmt heute Nachmittags an dem Galadiner Theil, Vas nach Ankunft Ver Kai­serin stattfindet. Franz Deak hat zu seinem heutigen Geburtstage Vie Glück­wünsche seiner zahlreichen Freunde und Verehrer empfangen. Im Laufe des Vor­mittags waren Ministerpräsident Graf Lonyay und Koloman Ghyczy bet Deak, und auch Schwarz Gyula und Ludwig Karman beglückwünschten ihn im Namen ver Resormpartei.

Belgien.

Brüssel, 20. Oct. Sämmtliche Blätter von Lüttich tadeln entrüstet die am Freitag dort vorgekowmene Demonstration des Plebs gegen Vie anwesende preußische Militärdeputation und die Einweihung des Denkmals dreier deutscher dort begra­bener Soldaten.

Frankreich.

Paris, 17. Oct. DasBien publik" schreibt: Die Räumung der Marne und der Haute-Marne hat begonnen, unv wird so rasch vor sich gehen, als es nur irgend die materiellen Schwierigkeiten gestatten. Alle Gerüchte, Vie man von unfreundlichen Gesinnungen der deutschen Militärautoritäten in Umlauf gesetzt hat, sind ganz unbegründet. Zu den in ver Convention festgesetzten Terminen haben sich viese Autoritäten unserer Regierung zur Verfügung gestellt. Die Verzögerun­gen rührten, wie man nur wiederholen kann, lediglich von den Arbeiten her, welche für die Unterbringung der Truppen in Baracken nothwendig waren. Zu den natürlichen Schwierigkeiten einer in so großem Maßstabe auSzusührenden Arbeit Vieser Art traten dann noch zufällige Störungen, wie Vas schlechte Wetter und namentlich die Arbeitseinstellung ver Zimmerleute, welch' letztere Vie Herbeiholung von Schiffszimmerleuten aus den Häfen nothwenvig machte. Wir begreifen recht gut, wie sich unsere Landsleute von der Marne und Obermarne darnach sehnen werden, ihre Freiheit wieder zu gewinnen; aber konnte man wohl billigerwe.se den vier anderen östlichen Departements, welche die fremde Occupation noch länger zu ertragen haben, einen Zuwachs der schlimmsten Lasten, z. B. also die Pflicht auf­erlegen, Vie von Ven geräumten Departements herüberkommenven deutschen Truppen in ihrer Behausung aufzunehmen? Die Regierung hat das nicht gewollt. Sie sorgte und sorgt noch mit allen ihr zu Gebote stehenden Mitteln dafür, daß!die Ausführung dteseö TheilS der Convention rasch zu Ende gebracht werde. Ma­die deutschen Behörden betrifft, so rechtfertigt nichts die Gerüchte, auf Vie wir soeben anspielten und wornach sie Schwierigkeiten aufgeworfen haben sollten, welche an der Verzögerung der Räumung schuld wären.

Auch die Nachricht, daß in Nancy zwei höhere Offiziere aus Deutschland angekommen wären, um den Autoritäten bei den Förmlichkeiten zur Seite zu stehen, ist nicht begründet; im Gegenthetl erfahren wir, daß Vie Einzelnheiten dieser Operation von beiden Seiten ganz ordnungsmäßig durchgeführt werden. Täglich werden die uns am nächsten gelegenen Punkte der Departements, welche besetzt

Darmstadt, 19 October. Bet ver heute in ver zweiten Kammer begonnenen i Berathung des Wahlgesetzes veranlaßte Art. 1 des Entwurfs, welcher das Zwei-Kawmer-System aufrecht erhält, eine längere Diskussion. Im Sinne des Ein-Kammer-System sprachen Dumont und Becker, gegen dasselbe Zentgraf und Gagern. Letzterer erklärte u. A., daß, so lange die Retchsverfassung den Art. 14 der Bundesacte noch unerfüllt gelassen und die noch gültigen Rechte des hohen Adels gesichert babe, von einer Aufhebung der ersten Kammer in den Emzel- staaten nicht die Rede sein könne, worauf Metz seine Verwunderung darüber aus- drückte, v. Gagern die Rechte des hohen Adels vertreten zu Horen, ver seiner Zeit zuerst die deutsche Retchsverfassung, welche keinerlei Privilegien anerkannt, unterzeichnet habe. v. Gagern hielt jedoch an diesen Rechten des hohen Adels hinsichtlich welcher am Ministertische ein weises Stillschweigen beobachtet wurde fest und erklärte nur, er läugne nicht, daß er seiner Zett von ernem anderen Gesichtspunkte ausgegangen sei. Art. 1 wurde mit 33 gegen 10 Stimmen angenommen. Art. 2, welcher von der Zusammensetzung der ersten Kammer handelt, erfuhr einige Abänderungen. Die erste Kammer bleibt nach den Be­schlüssen, die gefaßt wurden, in der seitherigen Weise bestehen, nur wird an die Stelle des Kanzlers der Landes - Universität ein vom Senat gewählter Vertreter der Universität treten. Die Mitglieder der ersten Kammer werben durch auf sechs Jahre wählbare Vertreter des adeligen Grundbesitzes, sowie um zwei weitere (12 statt 10) von dem Großherzog zu wählendeausgezeichnete Staatsbürger" vermehrt werden. Die zweite Kammer (Art. 3) wird aus 50 gewählten (die sechs adeligen scheiden aus) Abgeordneten (10 für die Städte und 40 für die Landwahlbezirke) bestehen. Art. 4 führt vie indirecte Wahl ein. Entschieden für die direkte Wahl sprachen Edinger, Fink und Dumont; Ersterer erklä.te die indirecte Wahl für ein Claffen-Privileg, durch welches man ven Arbetter, der in höherem Maße als Andere, z. B. durch die Landesvertheibigung, dem Vaterlande Opfer bringen müsse, nöthige, zu Gunsten von Claffen zu verzichten, welche andere, von den seinigen verschiedene Interessen zu wahren hätten; Volhard hin­gegen machte auf die ungünstigen Resultate, die das direkte Wahlrecht «n Frank­reich, Belgien und anderwärts, und die günstigen, die das indirekte in Baden und Norwegen ergeben, aufmerksam. Diejenigen, welche sich für das direkte Wahlrecht ausspracben, verzichteten im Hinblick auf die Erfolglosigkeit ihrer Be­mühungen auf weiteren parlamentarischen Kamps und Art. 4 wurde mit 34 gegen 9 Stimmen angenommen. Als neue Eingabe gelangte eine die Mainzer Stadterweiterung betreffende Vorlage an die Kammer. (Fr. I.)

Darmstadt, 19. Oct. Die zweite Kammer ver Stände begann heute die Berathung des Wahlgesetzentwurfes. Nach Eröffnung der Discussion und nachdem Minister Hofmann den Standpunkt der Regierung kurz bezeichnet hatte, faßte die Kammer auf Vorschlag des Präsidenten den Beschluß, das Gesetz zwar artikel- weise zu berathen, über die einzelnen Artikel jedoch nur provisorisch abzustimmen, so daß die entscheidende Schlußabstimmung, bei welcher es auf die verfassungs­mäßige Mehrheit von 2/3 der Stimmen ankommt, über das Gesetz im Ganzen stattfinden wird. Nach einer ausführlichen und zum Theil lebhaften Verhandlung wurden die Art. 1 bis 4 des Entwurfs nach der Regierungsvorlage mit der ein­zigen Aenderung angenommen, daß die Vertretung der Landesuniversität in ver ersten Kammer durch ein von ven Professoren auf 6 Jahre aus ihrer Mitte ge- wählte« Mitglied geschehen soll. Die Fortsetzung der Berathung wird am nächsten

r k hip selbst durch ihre Denkschrift licheS, pflichtgemäßes Erscheinen der Mitglieder, die für das Gesetz stimmen wollen,

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Staat unb Ätidje wuritlte. .. . f .i(tt ol)nt Schuld Berlin, 19. Oct. Das L-ichenb-gängnlß de« Prinzen Albrecht begann um

b taffleVÄnife Xn die Tendenzm des Ultnmontaniämu«, daß in 11 Uh- Vormittags. Den Zug au« dem königlichen Schloff- eröffneten Garde- dem^ Brade^'inwelkem^er denangeblich ihm' ausgedrungenen Kampf forts-tz. und du-korps, Diener,chaft, B-ornt-, Deputationen der Regimenter des Verstorbenen, erweitert, zu Gunsten des Staates die Ueberzeuguug seiner Nothwendigkett immer klarer wirv. Man konnte nach der Proclamirung des Unfehlbarkeitdogmas minder schwarz als selbst die deutschen Bischöfe in die Zukunft blicken und an praktischen Wirkungen einer Doctrin zweifeln, welche den Anschauungen deS Jahrhunderts in so auffälliger Weise widersprach. , f ,A.

Die deutschen Bischöfe sorgten dafür, daß die praktischen Consequenzen nicht fehlten. Man konnte zweifeln, ob die nationale Entwickelung Deutschlands durch die Anmaßungen des RomanismuS bedroht sei; dieser selbst sorgte da,ur, die Welt zu belehren, daß seine Freundschaft nur um den Pre,S der Unterwerfung Deutschlands zu haben sei. Die Mahnung an dasSteinchen', welches den Koloß zertrümmern werde, blieb nicht auS.

Man konnte endlich zweifeln, ob der Staat einer außergewöhnlichen Kraft- entwickelung bedürfen werde, um kirchlicher Uebergriffe Herr zu werden; ob er in ven bestehenden Einrichtungen nicht genügende Bürgschaft gegen Emzelfalle der Renitenz finden werde? Und die Denkschrift Der deutschen Bischöfe hat bewiese^ daß der Staat gezwungen ist, sich auf dem Wege Der Ge.etzgebung gründlich mit der Kirche auseinander zu setzen, wenn er seine volle Souveränität