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, °on H. Plob. "'sm im Luft- 1 Leipzig. Ter 1 i.inerikanischer Ori0., von -sh. tu eingcgangene
m nnd harten, Zl'Mtnchante Mt, von den bas für jeden Derbreiten M
l>d Auslandes, inbentr uni mtlichev m MM.
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greift vterteljährtg 1 ff. 12 fr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 ff. 29 ft.
Oießmer Alyetzer.
Erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags.
Expedition: Eanzleib er g, Lit. B. Nr. 1.
1872.
Bestellungen auf den Gießener Anzeiger gSm* MiXfiiXEi » ■■ ...
bei d-r Eu-»iti°n »bhoie» iapn, nh-Nw denstld-n ff,, da- IV. Qua.ta, ju I fl.
Anzeige- und Amtsötatt für den Kreis Sieben.
Re. 248.________ Dienstag den 22. October
Sctrcff enb: Di- Einrichtung des Thicrspitnls an der Großh. Vet-rinüranstalt in Gießen. ®USrn’ am W' Briober 1872
Das Großhrriogliche Krris <, m 1 Girstrn
an du Großhrr^oglichkn Bürgrrincistrreikn des Kreisrs.
Im Interesse der Ihren Gemeinden angehörigen Landwirthe empfehlen, wir Ihnen der nachstehenden Bekanntmachung die thunlichste Verbreitung zu
mi.- n . Bekanntmachung.
daselbst, bis^k:''^zu7Ls^°^ -t'/b-r Zeit ausgenommen, auch können
eingestellt werden. .Behandlung der kranken Thiere'älle^aLe ÄLaLn^n"« s . in . untere 8fhler
Untersuchung und endlich die Abwartuna der Adi-r- rt^hi»» C«« 4ne?wCastratron der Hengste, dann jede
Fütterung, werden berechnet. Doch steht es den Thier^csitzeru and) frei ^/s^voraefdu e^n ^^ '^M ^UT bl,c. Vaarauslagen, wie z. B. für Arznei und
nöthigen fctSÄfjrtÄ nCd) Ci” ®aUbibat bCt Tierheilkunde in der An statt nnd hat auch der Lehrschmied Herr I. Höß in öfftiet weLn wtÄ ÄSfÄÄV ÄSS’■<"£* "Ä bC"' P«b.iknm zur Benutzung gelassen zu könnm. Der Tag der Eröffnung der Beschlagwerkstätte ndrb besondtts bekannt gegeben w-rd ,""^' $ «ehrschmied Herrn I. Höß beschlagen
12-121/^^^ beS dr°f- Dr- Pflug sind mit Ausnahme' der Feiertage °in dem Thierspital Morgens von 9-10 Uhr und Mittags von Behandlung kranker Thiers außerhalberf pTtaIgU »erppFd) t et* C f °B CT 16<’S foWelt aufgehoben, als von jetzt an Niemand mehr zur unentgeldlichen ...............*
_______Prost Di-. Pflug.
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^taatSgesetze diejenigen Gebiete zu regeln, welche nicht lediglich Angelegenheiten
daß die Staatsrcgterung den A.t. 15 der Ve-sassnng durch
. v.e „Provinzial-Uorrefpondenz«! „Wenn di- preußische Regierung «S muß den seinen Anordnungen -ntaea-na-senten er
««ch dem Erlaß der V-rfaffung vom 31. Januar 1850 im Vertrauen auf di- behandeln' wenn nid>tdn8 VX« .1 revolutionäre Auflehnung
bE°"S«n Beziehungen zu den kirchlichen Gewalten zunächst unterlassen hat, den und der Zukunft Rechnung ^ad aatn wi"rd >" a^A ^°R P^gangenheit
«rt- 15, nach welchem: die evangelische und die römisch-katholisch- Kirche, sowie Grenzgebiete 8 8 b 'b - g-fftzk'ch- Regelung der streitigen
jede andere R-ligtonSgesevschast ihre Angelegenheit selbstständig ordnet und ver- Der Staat kann keine Rciauna önti.» smx.t«,., s.
»altet — in seiner Bedeutung und Tragweite durch ausdrückliche Ausfübrunas- auch nicht im firfrAäiHfinnbP ™ar $u u'at^cn > aber er kann
6* näher s-stzustellen, so ist es jetz8 nachdem die Bischoff da7Gebiet ier Gesetz z7 ge"en in Äch-m alle S^aLaer Ä"«"? .? Mr 606 kirchlffhen Angelegenheiten eigenmächtig zu bestimmen und willkürlich auszudehnen sammenlebcns finden sollen und welches iwOkellos bl^srn ^let,ll*fn 3“- Flucht haben, unerläßlich geworden, durch unzweideutlge und unantastbare präeistrt. ' welches zweifellos die Falle des Friedensbruchs
Diese Ana,ogieen treten nach den Auffassungen der letzten „Provinzial- Correspondenz" noch scharser an's Licht. 5
. , 2" Erklärung de- Minister -Präfldenten Hofmann heißt es „Einer befondern Sorgfalt bedarf die Behandlung der kirchlichen Verhältnisse, soweit das Staatsinteresse dabe. in Betracht kommt. Es gilt, unter vollständiger Wahrung ter Glaubens, und Gewissensfreiheit, die Rechte Sr. königl. Höhet, des Groß. Herzogs auch den kirchlichen Gemeinschaften gegenüber aufrecht zu erhalten und zur Förderung des konfessionellen Frieden« in Anwendung zu bringen... Was V katholische Kirche betrifft, so wird e« vor allen Dingen darauf ankommen, den Rechtsboden für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche, soweit erforderlich, auf dem Wege der Gesetzgebung wieder klar und sicher zu machen.
Und die „Provinzial-Correspondenz": „Wenn die preußische Regierung es
Die Regelung der Beziehungen zwischen Staat und Kirche.
Partikel die -rfreullche Klärung charakteristrt b" l°tzt ausgestellten Regierungsprogramms, in die Politik des Großherzogthums Hissen gekommen ist, und wir haben aus d-m d.e staatlich - kirchlichen Beziehungen betreffenden Passus auf di- Analogie-» b-fichen "' 46 ,# ^,n Ccn seligen und den preußischen Verhältnissen
,^D)ie Souverän,tat kann nur eine einheitliche sein und muß eS bleiben: die Souveränität der Gesetzgebung." ' cic
Die gleichen Ursachen führen die gleichen Wirkungen herbei, in d-m kleinen n *" c.e“ ^*’6en ?rru.6en i dort wie hier empfindet man die Unmöglich, k-it einer getheilten Svuveeanetat, auf welche die römisch-katholische Kirche Lh, Cfm Anspruch, ihre Angelegenheiten selbst ordnen zu dürfen, hinflrcbt." rr öro"C/ toEnn QUÖ) wahrscheinlich nicht beabsichtigte Verdienst der
Fuldaer Denkschrift, über diese Tendenz der StaatSgefahrlichkett de« Z.L 7°u.- aufg.klä.. zu haben, indem sie die Machtffag/stE Denn was h-! 't es anders, wenn die Denkschrift, wie die „Peov. * Corr." deren Crklärunn^n charakt-rifiit, „jeden Uebergriff gegen die bürgerlichen Gesetze, der bisher von einem einzigen Bischof begangen worden, j-demstr-Oigen geistlichen An pruch, der an irgend einer Stelle -rhobcn worden, jetzt von der Gesammthei, der Bischoff b dlnat.s ’ fül!,c,if*fn Kirch- aufgenommen und al« un.
bedingtes Recht behauptet und vertreten; alle Maßregeln, welche die R-ai-runa
I?6, $”9 "«"ffen, alle Schritte der Verwaltung und Gefftzgebuna - riÄ ki VJ/ ' Auflehnung gegen dieselben für berechtigt «klär»" als daß die Machtffage zwischen den Staats- und Kirchcngewalten gestellt wird? .heilen ü d bei cbtr s-'n- Souveränetät mindlstens
mn Ä-ag-n, wa- künftig Rechtens fein fall; oder er
^.u«ie0qeRe üiejentgen ^ebtete zu regeln, welche nicht lediglich Angelegenheiten Mit bloßen VerwaltungSmakreaeln aeaen firAUA» m ... e
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