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8tet8 vierteljährig 1 fL 12 fr. «tt Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fL 29 fr.

Eichener Aiycher.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme SonntagS.

Expedition: Lanzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.

Rr. 247.

Montag den 21. Oktober

1872.

Bestellungen auf den Gießener Anreiaer werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch Bei allen Post- vv xvivpvuvv ^vu^vvx^vv Expeditionen und den Land-Postboten entgegen gmommen.

Abonnenten, welche den Anzeiger bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben für das IV. Quartal zu 1 fl.

Amtl icher T heil.

Bekanntmachung.

Im Interesse der öffentlichen Sicherheit bringen wir die nachstehende Bekanntmachung des Königlich Preußischen Staatsanwalts zu Frankfurt a M zur öffentlichen Kenntniß. 0 ° '

Gießen, den 18. October 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Röder.

100 Thaler Belohnung!

«« Taglöhner Heinrich Vötcker von Bockenheim, wegen Mordes durch Erkenntniß des Königlichen Schwurgerichtshofes Hierselbst vom t, ? m ^^urtherlt, durch Allerhöchste Cabinets-Ordre vom 26. Juli d. I. zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt, ist am 16. August b. I. aus hiesigem Gerlchtsgefanguiß entsprungen^ Es wird Demjenigen, welcher die Wiederergreifung desselben bewirkt (den Polizeiorganen und Gens'darmen unter dem in der Miuisterialversügung vom 4. September 1853 Ministerialblatt der Verwaltung S. 263 ausgesprochenen Vorbehalts, eine Velohnuna von hundert Thalern hiermit zugesichert. 7 a

Bolcker ist 32 Jahre alt, 5' 2" 1'" groß, hat schwarzbraune Haare und Augeubraunen, braune Augen, gewöhnliche Nase, hervorsteheliden Mund, unvollständige Zähne, längliches Gesicht, hervorstehende Backenknochen, dunkelbraunen Schnurr- und Kinnbart jetzt muthmaßlich rasirt, bleiche Gesichts­farbe und ist von mittlerer Statur. w 1

Besondere Kennzeichen sind: verkrüppelter kleiner Finger der linken Hand, etwa zehn Blutegelnarben am Unterleib, auffallend scheuer, unstäter Blick. Letzte^ Bekleidung: Grüne Schützenjoppe mit grünem Kragen, grünem Besatz und grün eingefaßtem Riegel, schwarze Zeugweste, braune weite Zeuahose Mit dunkeln Streifen, auf dem linken Knie mit einem blauen Lappen geflickt, Lederschuhe.

Frankfurt a. M., den 3. October 1872. Der Königliche Staatsanwalt:

Kunitz.

Gefundene Gegen st au de:

Eine Spannkette, ein Sack mit ca. 4 Westen Hafer (in Verwahrung des Oeiroierhebers Vix).

, .. Die Eigenthümer werden aufgefordert, sich binnen 3 Wochen bei uns ,u melden, widrigenfalls diese Gegenstände auf Verlangen an die Finder zuillckgegeben ober spater zu Gunsten der Armenkasse werden versteigert werden. ö « » *

©iefcen, den 19. October 1872. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

Nover.

Im Großherzogthum Hessen

hat sich eine heilsawe Umwandlung vollzogen, deren ganze Bedeutung sich bestimmt und unzweideutig in der Erklärung ausspricht, welche der Präsident des Ministe- riuws, Herr Hoffmann, in der zweiten Kammer im Namen des StaatSministeriuws, unter ausdrücklicher Gutheißung des Großherzogs, abgegeben hat.

Der Herr Minister behandelt in erster Linie die Beziehungen des Groß- herzogthums zum deutschen Reich, dessen Gründung kein Land mehr Ursache ge- habt habe, mit aufrichtiger Freude zu begrüßen, als gerade Hessen, der einzige Staat, der von der trennenden Mainlinie durchschnitten war, woraus sich Ver­hältnisse ergaben, die bei dem raschen Doranschreiten der norddeutschen Bundes- gesetzgebung auf die Dauer geradezu unhaltbar werden mußten. Von diesem Zu­stande habe die Gründung des Reiches Hessen erlöst, und es sei daher schon des­halb natürlich, daß in Hessen lebhafte Sympathieen für Kaiser und Reich vor- Händen sind.

Die Regierung werde daher mit den Gesinnungen der Bevölkerung überein- stimmen und zugleich das Interesse des großherzoglichen Hauses und des Landes am besten wahrnehmen, wenn sie ihre Pflichten gegen das Reich mit voller freu­diger Hingebung an die großen nationalen Aufgaben des deutschen Gemeinwesens erfüllen und wenn sie in demselben Geiste das ihr durch die Reichsverfaffung ge­währte Recht der Mitwirkung bei den gcmeinfamen deutschen Angelegenheiten aus- üben werde.

Damit bekennt der Herr Minister, der ja schon als Vertreter Hessens im BundeSrathe das Vertrauen seiner College» wie des Reichstags sich erworben hat, sich offen und unumwunden zu der echt nationalen Auffassung des Verhältnisses der Einzclstaaten zum Reiche: er spricht es aus, daß in der hingebenden Mit­wirkung an die Aufgaben der Gesammtheit der Einzelflaat auch seine besonderen Interessen am besten wahre, baß die thätige Reichstreue, die das Reich und die von ihm auferlegten Pflichten nicht als eine Last oder eine Schranke betrachtet, auch den Gliedern neue Lebensquellen eröffnen werde. Er sieht die Gewähr für die Fortdauer der Einzelstaaten nicht in einer spröden Zurückhaltung, die immer in Sorge ist, sich der Gesammtheit gegenüber Nichts zu vergeben, sondern in der rückhaltslosen freudigen Betheiligung an Allem, was dem Reiche frommt. Die Einzelfiaaten sollen nach seiner Auffassung nicht Hemmschuhe, sondern Factoren ter vorwärts schreitenden ReichSgesetzgebung sein. Als selbstständige Glicder in den Organismus der Gesammtheit eingefügt, sollen sie sich nicht als Organe des Stillstandes fühlen denn damit würden sie ihre eigene Lebenskraft untergra­ben sondern als kräftige Organe der Bewegung, die, was sie dem Reiche geben, mit Zmfen vom Reiche zurückempfongen, und die der Segnungen der na­

tionalen Einigung in um so reicherem Maße theilhaftig zu werden hoffen dürfen, je aufrichtiger sie ihre Sonberintereffeu dem Reichsintereffe unterordnen.

Daß in Hessen diese correcte Anschauung des Verhältnisses zwischen dem Reich und den Staaten sich nach einer Zeit des Schwankens siegreich Bahn ge­brochen hat, ist sehr crfreulich. Der nationale Gedanke bewährt im stetigen, wenn auch nicht überall raschen Fortschreiten seine Kraft auch südlich vom Main. Ja der Bevölkerung macht er unausgesetzt Fortschritte. In Baden und jetzt auch in Hissen haben die Regierungen ihre Stelle als Vertreter der nationalen Interessen mit Entschiedenheit eingenommen und die vorwärts drängende Macht der Ver­hältnisse wird auch die Regürung der beiden süddeutschen Königreiche allmählich überzeugen, daß die Bedeutung eines jeden deutschen Staates ganz von dem Maße dir Kraft, die er in der Förderung der nationalen Interessen bewährt, ab­hängig ist.

In Betriff der inneren Angelegenheiten wollen wir nur die Stellung der Regierung zu der kirchlichen Frage hervorheben, die gerade für Hissen von ganz besonderir Bedeutung ist. Der Minister erklärt, baß es gelte, unter Wahrung der Glacbens- unv Gewissensfreiheit bie Rechte des Großhrrzogs auch den kirch­lichen Gemeinschaften gegenüber aufrecht zu erhalten und zur Förderung des con» fefsionellkn Friedens in Anwendung zu bringen. Speciell in Betreff der katholi­schen Kirche werde es darauf ankommen, den Rechtsboden für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche, soweit erforderlich auf dem Wege der Gesetzgebung, wieder klar und sicher zu stellen.

Die volle Wichtigkeit dieser Erklärung leuchtet ein, wenn man bedenkt, in wie hohcm Maße das normale Verhältniß zwischen Staat und Kirche durch die willkürliche Behandlung der kirchlichen Angelegenheiten von Seiten des Ministers v. Dalwigk getrübt ist. Herr v. Dalwigk hat in unbefugtester Weise mit dem Bischof v. Ketteler sich über die kirchlichen Verhältnisse auSeinandergesetzt, ohne um die Rechte der hessischen Volksvertretung sich zu bekümmern. Herr v. Ketteler war in dem überwiegend protestantischen Lande (600,000 Evangelische neben 240,000 Katholiken) quasi Mitregcnt geworden, und zwar ein Mitregent, dem auf allen Gebieten, auf die unter irgend einem Vorwande die Thätigkeit der Kirche sich erstrecken kann, bei der Theilung der Macht der Löweuantheil zugefallen war. Mainz war unter Dalwigk's Verwaltung die Burg des UltramontaniSmus in Deutschland geworden, Herr v. Ketteler konnte, ganz von seiner hervorragenden Persönlichkeit abgesehen, schon wegen der gewaltigen Stellung, die er unter Herrn v. Dalwigk's Mitwirkung in Hessen sich verschafft hatte, für den einflußreichsten und mächtigsten unter allen deutschen Prälaten gelten.

So war in Hessen mit ausdrücklicher Zustimmung der Staatsgewalt da» Verhältniß zwischen Staat und Kirche vollkommen unklar und unsicher geworden;

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