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Die Expedition.

werden müssen.

Wiederholt machen wir darauf aufmerksam, daß Inserate, welche noch am Tage der Auf­gabe imGießener Anzeiger" erscheinen sollen, bis längstens 9 Uhr Vormittags abgegeben

Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 h.

Oichmer Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Archen.

70. Donnerstag den 21. März 1878«

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auf den

Gießener Anzeiger.

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich 1 fl. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im II. Quartal 1872 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Expedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostbotcn abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostbotcn zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Exemplare zu liefern.

Die Redaction.

Amtlicher Tbeil.

Nr. 7 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben am 4. März 1872, enthält:

(Nr. 792.) (Nr. 793 ) in Elsaß-Lothringen.

(Nr. 794 )

(Nr. 795.) (Nr. 796.) (Nr. 797.)

Verordnung betreffend die Einberufung des Bundesrathes. Vom 1. März 1872.

Gesetz wegen Einführung des Reichsgesetzes, betreffend Beschränk' 'gen des Grundeigenthums in der Umgebung von Festungen vom 21. December 1871 Vom 21. Februar 1872.

Bekanntmachung, betreffend die Erweiterung der Festungen Metz und Straßburg. Vom 26. Februar 1872.

Bekanntmachung, betreffend die Ernennung eines Bevollmächtigten zum Bundesrathe. Vom 8. Februar 1872.

Ernennung von Generalkonsuln, Konsuln und Vicekonsuln des Deutschen Reichs.

Ertheilung des Exequatur an den Königl- Spanischen Konsul zu Cöln-

Nr. 8 des Reichs-Gesetzblattes, ausgegeben am 12. Marz 1872, enthalt:

(Nr. 798.) Verordnung, betreffend die Kautionen der bei der Verwaltung der Reichs-Eisenbahnen in Elsaß-Lothringen angestellten Beamten. Vom 27. Februar 1872.

(Nr. 799.) Bekanntmachung des siebenten Verzeichnisses derjenigen höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militärdienst berechtigt sind. Vom 3. März 1872. .

(Nr. 890.) Bekanntmachung, betreffend diejenigen Gymnasien, welche hinsichtlich ihrer vom Unterricht in der griechischen Sprache dispensirten Schüler zu den in 8-154 Nr. 2 e. der Militär-Ersatz-Instructlon vom 26. März 1868 bezeichneten Lehranstalten gehören. Vom 3. März 1872. _

(Nr. 801.) Ernennung von Generalkonsuln, Konsuln und Vicekonsuln des Deutschen Reichs und Bestimmung des Jurisdictionsbezirks des Vrcekonsuls G. Trarers zu Cairo.

Gießen, den 19. März 1872. Großherzogliches Kreisamt Gießen.

v. Rode r.____

Politischer

T h e t l.

Deutschland.

Darmstadt, 19. März. Das Großherzogliche Regierungsblatt Nr. 14 enthalt:

1) Verzeichnis der Vorlesungen, welche auf der Großh. Hessischen LudewigS- Universttät zu Gießen im Sommerhalbjahr 1872 gehalten und am 15. April ihren Anfang nehwen werden.

2) Ermächtigungen zur Annahme und zum Tragen fremder Orden.

3) NamenSvcränderung.

4) Dienflnachrichten. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben aller- gnädigst geruht: am 27. Februar dem evangelischen Schullehrer zu Frffchborn, tm Kreise Lauterbach, Philipp Fischer, die erste evangelische Mädchen-Schulstelle zu Lauterbach, iw Kreise Lauterbach , und den Schulamts-Aspiranten Valentin Nicolai aus Ober-Mörlen, im Kreise Friedberg, die erste katholische Schulstille zu Unter-Schönmattenwaag, im Kreise Lindenfels, zu übertragen.

5) Versetzungen in den Ruhestand. Seine Königliche Hoheit der Groß­herzog haben allcrgnädigst geruht: am 27. Februar dem Schullehrer an der evangelischen Schule zu Nauheim, im Kreise Groß-Gerau, Johann Buxbaum, auf sein Nachsuchen, und am 4. März den Schullehrer an der zweiten evange. lischen Schulstelle zu Hungen, im Kreise Nidda, Ludwig Klein, auf sein Nach­suchen in den Ruhestand zu versetzen.

5) Concurrenzeroffnungen. Erledigt sind: die erste katholische Schulstelle zu Obertshausen, im Kreise Offenbach, mit einem Gehalte ven 446 fl. 34 fr.; die erste evangelische Schulstelle zu Lang-Göns, im Kreise Gießen, mit einem jähr­lichen Gehalte von 393 fl.

Berlin, 17. März. Eine veränderte Haltung der Ultramontanen nach dem Siege des Schulaufstchts - Gesetzes wurde wohl von keiner Seite sofort erwartet. An eine solche bessere Erkenntniß hat jenes Luger die Welt nicht gewöhnt. Doch wäre eine gewisse Mäßigung klug gewesen, und man durfte gespannt sein, ob sie eintreten würde. Die letzten Nachrichten lassen das kaum annehmen. Eine ganze

Reihe von Excommunicationen wird aus Bonn gemeldet, und das in demselben Augenblicke, wo die bekannte Anfrage an den Bischof von Ermeland Seitens der Regierung gerichtet wurde. Es nimmt sich wie eine Antwort auf die Annahme des Schulaufsichts-Gesetzes aus und kann nur entsprechende Maßnahmen der Re- gierung Hervorrufen. Jedenfalls zeigt sich, daß wir erst im Beginne des Kampfes stehen, der jetzt wie im weiteren Verlause die ganze Wachsamkeit der liberalen Partei beanspruchen wird.

Die Geistlichen der evangelischen Landeskirche sind angewiesen worden, vom Sonntag Palmarum (24. d. M.) ab in das allgemeine Kirchengebet die übliche Fürbitte für die Frau Kronprinze'sin, die sich in gesegneten Umständen beßndet, aufzunehmen.

Berlin, 19. März. Am Geburtstage des Kaisers werden jedem deutschen Regiment, das an den Kämpfen 1870/71 Theil genommen, noch 20 eiserne Kreuze zweiter Klaffe überwiesen werden, und sollen diese Ehrenzeichen, wie dieMont.- Ztg." erfährt, der Bestimmung des Kaisers zufolge, nicht an Offiziere, sondern nur an Unteroffiziere und Gemeine zur Vertheilung kommen.

Berlin, 19. März. Es ist viel über den Unfug gesprochen worden, der durch Heranziehung auswärtiger katholischer Geistlichen nach den LandeStheilen mit polnischer Bevölkerung getrieben wird. Es finden sich dort geistliche Send- linge der ultramontanen Parteien, natürlich unter dem Vorwande geistlicher Func­tionen, während es außer Zweifel gestellt ist, daß diese Functionen nur den Deck­mantel für politische Agitationen bieten. Fürst Bismarck hat in dieser Beziehung nicht mit Unrecht, im Herrenhause aus das Gefährliche der Ohrenbeichte hinge- wiesin. Wie uns jetzt von gut unterrichteter Seite bestätigt wird, liegt es in der Absicht der Regierung, in methodischer Weise gegen die Umtriebe der aus­wärtigen Propaganda einzuschreiten und den Aufenthalt solcher Geistlichen in den LandeStheilen mit polnisch redender Bevölkerung nicht zu gestatten. Es soll sowohl gegen die Mitglieder der Jesuiten-Gesellschaft als auch gegen die Mitglieder an­derer Orden mit der Ausweisung vorgegangen werden, falls sie sich nicht als Preußen ober Angehörige eines anderen deutschen Staates ausweisen können.