Ausgabe 
19.4.1872
 
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Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen

die

Freitag den 19. April

Sdlfet*

Hirtenbrief der preußischen Bischöfe

rei

Tießcn,

am Mark!.

Kongos

, am 4. März dir penf. Schullehrer an der 2. evang. Schule zu

gutem

Hofgericht der Provinz Ober-

zum Substituten des Öber-Staatsanwalts bei

IVU iri, U.' ll rniwv» ! "'Ti

wie nichts habend und doch Alles besitzend!

Herr Pfarrer Jost aus Ellar

Weilburg, 16. April. Der Rh. C. meldet:

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^ie m ob einen ne io., die, wie

rddeutschen Loch id)a(t von Ham- ntwerpen, Havre Orleans, San icrifa, China

sels jun.

? der vereinigten

PrelÄ vierteljährig 1 fi. 12 h. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

Hessen auf 101,337,220 fl. und in der Provinz Rheinhessen auf 126,069,»m fr, zusammen also aus 362,114,540 fl. sich berechnet, mit Acht Kreuzer Beitrag von je Einhundert Gulden Versicherunge-Capital gedeckt, und die Erhebung dieses Bei­trags in den zehn ersten Tagen des Monats August laufenden Jahres, in Einem

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Darmstadt, 17. Aprkl. Durch Allerhöchste Decrete vom 11. l. M. wurden - Substitut des Ober-StaatsanwaltS bei dem Hofgertchte der Provinz , zum Staatsanwalt bet dem Bezirksstrafgericht Gießen, - , Emil Zimmermann,

rn SsAtt werden noch fortwährend sowohl bei der Expedition, Canzleiberg B. 1, als auch bei allen Post-

Besteuungen ÜU[ OCll (Siebener Linzelger Expeditionen und den Land-Postboten entgegen genommen.

für Hobenzollcrn. f P hilippuS, Bischof von Ermland. f Johann Bern­hard, Bischof von Münster. f Wilhelm, Bischof von Hildesheim. In Dert.etung des Bischofs von Kulm: Klingenberg, Generalvicar und Dom­kapitular.

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Deutschland.

Darmstadt, 16. April. Die Nr. 20 des Großherzogl. Regierungsblattes enthält:

1) Bekanntmachung Großh. Ministeriums des Innern, die militärischen Dienstverhältnisse des Großh. Gendarmerie-Eorps betreffend.

2) Bekanntmachung Großh. Brandversicherung-. Commission, die Aufbringung des Bedürfnisses der Großh. Landes - BrondveisicherungS - Anstalt für 1871 be­treffend. Wir entnehmen derselben:

Die von der DrandversicherungS-Kasse zu zahlenden Brand-Entschädigungen ans 1871 betragen: vom Hostheater-Brond in Darmstadt am 24. Oktober 1871 471,839 fl. 241/2 kr., sodann von Bränden: in der Provinz Starkenburg 86,555 fl. 30 kr., in der Provinz Oberbeffen 82,125 fl. 46 kr., in der Provinz Rheinhessen 93,438 fl. 493/4 fr., Zusammen 733,959 fl. 30y4 fr.

Hierzu kommen noch Entschädigungen aus de^i Jahren vor 1871, welche erst jetzt fällig geworden sind, VerwaltungSkosten, Gebühren der Steuercommissäre, Unter- und Ober-Erhebgebühren, und berechnet sich somit das Gesammt-Bedürf- niß der Großhc.zoglichen BrandversicherungSkasse auf 768,232 fl. 1 fr. Gemäß Verfügung Großherzoglichen Ministeriums des Innern vom 23. März 1872,

Spruch auf . V^heil. Di? schon

Nr. M. V. I. 3657 , soll dieses Betürsniß durch theilweise Verwendung des vorhandenen Betriebs- und Reservefonds, sowie durch Ausschlag auf das Ge- fammt-BrandversicberungS-Capital, noch dem Stand am Schluffe des Jahres 1871 tu ter Provinz Starkenourg au, lo^vyti.o.iv ,i., m n« Oht-

Zitronat tinb MM unb Raffinade, fr,, sowie die lettig- und 11 (»r & 6öUlP'

Stettin.

Am 0/490,321.

.^00,992. 4'K279. b/1i3,231. 1.684,821. tcn auf

pr. Ps»»

'orten oon dk«

Nr. t>2

l die Donf.üICr.ffe des Kirchspiels Ellar für dessen Abstimmung gegen das Schul- + Paulus, aussicblS-Gefetz zu überbringen. Der Landratd Hahn lehnte die Annahme der T p Petei Adresse, welche durch Missbrauch der Kanzel und durch zu mißbilligende Aus- Bischof reizung der Unterzeichner zu Stande gekommen sei, e"tsw>eccn ab.

. JRrrlin 17 April. Die Nachricht, daß eine Liste für Sammlung von Erjdchcch F'^'g Beiträgen für' die Familien von Bebel und Liebknecht auch im Reichstage cir-

Ziele, vollzogen werden. ,

3) Ermächtigung zur Annahme und zum Tragen eines fremden Ordens.

4) Dienstnachrichten.

5) Charakterertheilungen.

6) Verleihung eines Amtstitels.

7) Coucurrenzeroffnungen. Erledigt ist: dir zweite evang. Schulstelle zu Reinheim, im Kr. Dieburg, mit einem jährlichen Gehalt von 348 fl. 30 kr.; die evang. Schulstelle zu Olfen, im Kr. Erbach, mit einem jährlichen Gehalt von 400 fl.; dem Herrn Grafen zu Eibach'Fürstenau steht das Präsentationsrecht zu dieser Stelle zu; die zweite Stadtknaben-Freischulstelle zu Darmstadt, mit einem anfänglichen Gehalte von 700 fl.; die kathol. Schulstelle zu Wimpfen a. B-, 'm Kr. Wimpfen, mit einem Geholt von 446 fl. 11 kr.; die evang. Schulstelle zu Ober-Hiltersklingen, iw Kr. Erbach, mit einem Gehalt von 300 fl.; das Präsen- tationerecht dazu stebt dem Herrn Grasen zu Erbach Fürstenau zu; die erste evang. Schulstelle zu Wallerstädten, im Kr. Groß-Gerau, mit einem Gehalt von 318 fl. 41 h ; die erste evang. Schulstelle zu Westhofen, im Kr. Worms, mit einem jährlichen Geholt von 330 fl.; die evang. Schulstelle zu Götzenhain, im Kr Offenbach, mit einem jährlichen Gehalt von 300 fl.; dem Herrn Fürsten zu Ihr den Lehrern, Euren Mitarbeitern, mit Achtung, citut UHV * «r- > v Präsentationsrecht für diese Stelle zu; die evang.

££e?^nn 9näbiß? Vrn Cbb

Kränkungen, dte wir von fo vielen Seiten erleiden. Gedenkrt des ap s f .g S Johannes Marbach, auf sein Nachsuchen aus dem Dienste der evang. in Aufruhr, in Muh.n, in Nachtwachen, in Fasten, durch Ä-ufchh-tt, m, Klugh.", St rb.fall-^ w-N-»'« *_ ... o ..... «*,.<. ...

-KKÄÄSSS-L: -

reebtiufeit zur Rechten und Link«n, bet Ehre und Schmach, bet schlechtem und " Wufl, al« B-rführ-r gruch.r. und doch wuhrhait, °I« bekannt und doch

unbekannt, wie st-rbcnd, und ssehe wir fiben, al« nnd koch mch g üb b ff ,, 6 ft ff, Landgericht Offenbach

tbcui, wie betrübt und doch immer freudig, w-arm und do» Viele derich.rnu° d» d g-w st^.S.^tsanwalts bei dem Hofgeri wie nichis habend und doch Alle« b-sitzend!" (.2. Cor 6, 4 seq) B-'-t m 2

uns zu ®ott dem Allmächtigen, daß er die Zeit der Heimsuchung abkurze, seiner »elfen.

Kirch- stet« opferwillige Priester, fromme L-hrer, g-tr-ue «'beilerg-b-undunS Abg-'ordmI-n'unfereS Ki'-is-S, Herrn Landrath Hahn,

Allen au« den Togen z-Nlicher Trübsal eine sriedenreiche Frucht der Gerecht g 6i,A(niÄ aflar für dessen Abstimmung gegen da« Schul-

erwachsen lasse zum ewigen Leben. Di- Gnade unsere« v-rr» J-fu Christ I-' mit Coch Allen. - Gegeben Fulda, den 11. April 1872 t Erzbischof von Köln. t Heinrich, Fürstbischof von Breslau. T , Joseph, Bischof von L.mburg. t Christophorus Florentius, von Fulda, f Konrad, Bifchof von Paderborn, f Mathias, B.schof v Trier, f Lothar, Bischof von Leuka i. p. i. Verwefer der r

Das bischöfliche Amtsblatt der Di'öcese Limburg veiöffentlicht folgenden gemeinsamen Hirtenbrief der in Fulda versammelt gewesenen Bischöfe:

Die unterzeichneten Oberhirten entbieten dem hochwürdigen CleruS ihrer Diöcesen Gruß und Segen im Herrn. Das Gesetz vom 11. März l. I., welches die Beaufsichtigung der Schule, die von ihrem Ursprung an in allen christlichen Ländern eine Tochter der Kirche war und bis in die neueste Zeit von der Kirche als eine Tochter geliebt und gepflegt wurde, dem Staate als ein ausschließliches Recht beigelegt hot, veranlaßt die am Grabe des heil. Bonifacius versammelten unterzeichneten Oberhirten, nachstehende Worte an den bochwürdigen CleruS ihrer Diöcesen zu richten. Wir haben angesichts der vielfachen und schweren Bedenken, welche ki'chlicherseitS dem Gesetze entgegcnsiehen, es nicht unterloffen, gegen den betreffenden Gesetzentwurf, als er den beiden Häusern des Landtags zur Be-othung und Beschlußfassung vorgelegt war, theils an diese hohen Versammlungen motivrrte Vorstellungen zu richten, theils aber, nachdiw der Entwurf die Genehmigung der LandesreUretung erhalten hatte, Se. Majestät unfern Kaiser und König durch Immediatgesuche gebeten, dem Gesttzentmurfe die allerhöchste Sanction nicht zu ertheilen. Wir haben endlich, nachdem diese dennoch ertheilt war, eine gemein­schaftliche Erklärung an das königl. Staatsministerium gerichtet und demselben unsere Ueberzeugung ausgesprochen, daß durch das neue Gefetz wesentliche und unveräußerliche Rechte der Kirche verlitzt seien und dem Staate sowohl als der Kirche große Gefahren und Nachtbeile bereitet würden. Von solcher Ueberzeugung durchdrungen, waren wir nicht in der Loge, dem Gesetze unsere innere Zustimmung oder Billigung zuzuwenden. Weil jedoch unser bischöfliches Amt und die Liebe Christi uns drängt, Alles zu thun, was in unseren Kräften steht, um jene Ge.

mftk, bMMeti, sghn und Nachtheiie zu vermindern und weil keine Macht auf Erden uns erb

(796) tjnden kann von der Sorge für die christliche Erziehung der uns vom göttlichen ,

--Heilande onrertrauten Kleinen, so sind wir entschlosien, auch zu Gungen v.r i, n>T Jlintott M mehr im Princip durch dos neue Gesetz von ihrer Mutter der Kirche losgcriffenen

i Volksschule nach wie vor die Pflichten des Hirtenamtes gegen dieselbe treu Au

laMtUOerrfüllen, insofern und so lange es uns Nicht unmöglich gemacht wird. In dm,

*\ festen Vertrauen, daß die gesammte Geistlichkeit unserer Diöcesen diese Gesinnung

mit uns «heilt, finden wir uns zu nachstehenden Anordnungen und Mahnungen veranlaßt: 1) Jeder Pfarrer hat die Lokalinspection über die schulen seiner Pfarrei zu führen, ohne daß eS einer besonderen bischöflichen Genehmigung bedarf. ----2) Dagegen ist eine solche Genehmigung nöthig, wenn es sich um Uebernahme der Kreisschulinspection oder einer Ortsschulinspection außer der eigenen Pfarrei d handelt. Für die bereits fungirenken Schulinspectoren dieser Kategorie soll e

V einer solchen Genehmigung nicht bedürfen. 3) Für den Fall, daß an geistliche

Schulinspectoren in Beziehung auf ihr Amt Anforderungen gestellt werden sollten, welche mit ihren kirchlichen oder priesterlichen Pflichten covidiren, werden dieselben nicht ohne voihergehendes Benehmen mit dem Ordinariate ihr Schulamt Nieder. legen. 4) Auch wird von dem betreffenden Geistlichen Anzeige erfordert, soda o die ihm übertragene Schulinspection staatlicherseits widerrufen werden oder ander- we'tiae bemerkenSwerthe Veränderungen im Bereich seiner AmtSwirfsamfert vor- kommen ioüten. 5) Zu Euch aber, theure Mitb.üder, haben wir das Vertrauen, daß Ihr fortan mit verdoppeltem Eifer den Religionsunterricht ertheilen und vft^aeu und in dem hochverdienstlichen Werke der chriplichen Erziehung und der aesammten Bildung der Jugend nimmer ermüden werdet. 6) Darum werdet Ihr den Lehrern, Euren Mitarbeitern, mit Achtung, Liebe und Theilnahme enb gegenkommen und ihnen durch Euer Wort, Euer Wirken und E«-- » p «