des Ausschusses der zweiten Kammer über das Wahlgesetz entnehmen wir, daß man das System der tndirecten Wahlen billigt, weil er ermögliche, durch eine vernünftige und ruhige Berathung der Wahlmänner die tüchtigsten Abgeordneten zu finden. Eine Minorität will für Personen des Soldatenstanres, so lange als dieselben sich bei der Fahne befinden, di- Berechtigung zum Wählen eingestellt wissen. Auch die Bestimmung, daß ein zum Wahlmann Wählbarer ein Steuer- kapital von 40 fl. besitzen muß, findet keine Beanstandung, ebensowenig diejenige, welche das zur Wahl zum Abgeordneten erforderliche Alter von 30 auf 25 Jahre herabsetzt. Bezüglich der Aufhebung des PasstvcensuS wird zugegeben, daß der seitherige Zustand viele Mängel gehabt, und die Hoffnung ausgedrückt, daß das zu ihrer Heilung vorgeschlagene Radikalmittel sich zum Wohl des Staates erprobe, daher Annahme beantragt. — Die erste Kammer tritt Anfangs November zusammen und der Schluß des Landtags ist gegen Mitte künftigen Monats zu ge- wärtigen.
Darmstadt, 16. Oct. Der Großherzog hat, der „M.-Z." zufolge, in einem Falle, in welchem die Theilnahme eines der unirten Gemeinde angehörenden Schülers des hiesigen Gymnasiums an dem Religionsunterricht des orthodox- lutherischen Lehrers verweigert wurde und die Schul- und Kirchenbehörden das Gesuch um Dispensation wegen der obligatorischen Natur des Religionsunterrichtes abgelehnt hatten, diese Dispensation unter der Bedingung des Nachweises, daß der Schüler überhaupt einm ordnungsmäßigen Religionsunterricht genieße, ertheilt.
Darmstadt, 17. Oktober. Das Grobherzogliche Regierungsblatt Nr. 46 enthält:
1. Verordnung, die Erhebung und Controlirung der inneren Angaben von Wein und Obstwein betreffend.
2. Bekanntmachung des Präsidenten Großh. Gefammtministeriums, das äußere Erscheinen der Eivilbeamten in Uniform betreffend.
3. Dienstnachr'chten.
Darmstadt, 17. Oktober. Der k. preußische Generalmajor v. Winckler, seither Kommandeur der großh. hessischen 1. Infanterie-Brigade, ist zumComman- danten der Festung Königsberg und zu seinem Nachfolger der k. preußische Oberst v. Förster ernannt worden. Major v. Lyncker vom großh. hessischen Artillerie- Corps ist zum Garde-Feld-Artillerie-Regiment nach Berlin versetzt, und eS soll dessen Ernennung zum Kommandeur dieses Regiments, wie man uns von bestunterrichteter Seite versichert, in aller Kürze bevorstehen. Oberst Hartmann ist pensionirt. — Eine Versetzung hessischer Offiiciere in preußische Regimenter soll in weitgehendstem Maße in den nächsten Tagen erfolgen.
Darmstadt, 17. Oktober. Der Bericht der zweiten Kammer über das neue Wahlgesetz liegt nunmehr vollständig gedruckt vor. Die Frage der Wählbarkeit der Beamten in ihren Dienstbezirken und der Urlaubsangelcgenheit ist eine sehr streitige, und es gehen hierüber die Ansichten weit auseinander. Was die Ur- wählen betrifft, so wirb unter Verwerfung der Bestimmungen des Entwurfs, welcher auch die mündliche Abstimmung neben der schriftlichen noch zuläßt, und verlangt, daß die Stimmzettel innerhalb des Wahllokals ausgefüllt werden müssen, zur Sicherung der Wahlfreiheit folgende Fassung beantragt: „Jeder Stimmberechtigte übergiebt fernen in dem Wahllokal oder außerhalb desselben mit dem Namen Derjenigen, welche er zu wählen beabsichtigt, handschriftlich oder im Wege der Vervielfältigung ausgefüllten Stimmzettel ohne NamenSunterfchrifk und so zu- scnnmengrfaltet, daß die auf ihm verzeichneten Namen verdeckt sind, einem Mitglied der Wuhlcommission, welches denselben uneröffnet in das auf dem Tische stehende Gefäß legt." Was das System der thetlweifcn Erneuerung der zweiten Kammer betrifft, so schließt sich die Mehrheit, trotz mancher Bedenken, dennoch im Princip dem Vorschlag der Regierung an, daß alle drei Jahre die Hälfte der Abgeordneten ausscheiden soll, modlficirt dies jedoch dahin, daß jedesmal die Hälfte der Abgeordneten jeder Provinz austritt. — Nach dem Vorschlag einer Minorität würde Starkenburg 20, Oberhessen 16 und Rheinhessen 14 Abgeordnete zu ernennen haben.
Berlin, 16. Oct. Mit dem durch kaiserliche Cabtnetsordre genehmigten neuen Brodmaterial haben bisher Probeversuche stattgefunden. Diese sind nunmehr beendet und ist demgemäß bestimmt worben, daß in den Bezirken des 1. bis 9. und 15. Armeecorps, sowie in den Garnisonen Berlin, Potsdam und Charlotten- burg Brodmaterial aus Roggen mit einer Kleieausfonderung von 15pCt., in den Bezirken des 8., 10. und 11. und bis auf Weiteres auch im Bezirk des 14. Armeecorps Brodmaterial aus 1 Theile Weizen und 3 Theilen Roggen mit einer Kleieausfonderung von 8 pCt. beim Weizen und 12 pCt. beim Roggen zur Einführung gelangen. Mit dem 1. Januar 1873 gelangt das Brod neuer Art allgemein zur Verausgabung.
Berlin, 16. Oct. Die „Elsässische Korrespondenz" schreibt: „In Cetta (Südfrankreich) sind vor Kurzem fünf elsässische Schüler au6 der Seemannsschule auSgewiescn worden, weil ihre Eltern im Elsaß nicht für die französische Nationalität optirt haben. Der amerikanische Consular-Agent, Herr NahmerS zu Cetta, der mit den Geschäften des kaiserlich deutschen Consulates daselbst betraut ist, hat sich wegrn der Mittel zur Rückkehr dieser auggewiesenen Jünglinge an das Reichs- kanzleramt zu Berlin gewendet, welches im Einvernehmen mit dem Oberpräsidenten von Elsaß-Lothringen die Auslage der Reisekosten für die Rückkehr der AuSgewie- senen aus der Landeskaffe verfugt hat."
Berlin, 16. Oct. Die „Provtnzialcorrefpondenz", die Denkschrift der deutschen Bischöfe besprechend, sagt: Wenn die preußische Regierung nach Erlaß der Verfassung im Vertrauen auf die dermaligen Beziehungen zu den Kirchengewalten es zunächst unterließ, den Artikel 15, nach welchem die evangelische und katholische Kirche, sowie jede andere ReligionSgesellschaft ihre Angelegenheiten ordnet und verwaltet, in seiner Bedeutung und Tragweite durch ausdrückliche Ausführung^ gesetze festzustellen, wie solche sonst fast zu allen ähnlichen VerfaffungSbestimmungen ergingen, so ist es jetzt, nachdem die Bischöfe das Gebiet kirchlicher Angelegen- heiten eigenmächtig zu bestimmen und willkürlich auszudehnen versucht haben, unerläßlich geworden, durch unzweideutige und unantastbare StaatSgesctze diejenigen Gebiete zu regeln, welche nicht lediglich Kirchenangelegenheiten sind, sondern zugleich zum bürgerlichen und staatlichen Leben irgend eine Beziehung haben. DaS jetzige Auftreten der Bischöfe wird unzweifelhaft das Wort des RerchskanzierS in Erfüllung gehen lassen, daß die Regierung den Ansprüchen von Personen des geist- lichcn Standes gegenüber, wonach es Landesgesetze geben könne, welche für sie nicht verbindlich seirn, ihre volle und einheitliche Souveränetät mit allen Mitteln aufrecht erhalten werde. Die Souveränetät kann nur eine einheitliche sein und
muß es bleiben: die Souveränetät der Gesetzgebung.— Der Kaiser wird morgen früh 10 Uhr per Extrazug hier wieder eintreffen.
Die vom Grafen Balleftrem angekündigte Uebersiedelung der auSgewtesenen Jesuiten über's Meer stößt dort noch vor ihrer Verwirklichung auf kategorischen Widerspruch. Die in Porto Alegre erscheinende deutsche Zeitung läßt sich mit Bezug auf dir Worte beS Herrn Grafen folgendermaßen vernehmen: „Eine nette Aussicht! Da sind wir also damit bedroht, baß die ganze Sippschaft über1» Meer geht, und dann bekommen wir wahrscheinlich ein paar Hundert davon in die hiesige Provinz, um den „Segen" der religiösen Zwietracht in allen deutschen Niederlassungen zu verbreiten! Muito Obrigado! In diesem Falle möchten wir fast wünschen, daß die Jesuiten nicht aus Deutschland vertrieben würden, denn wenn wir hier, außer MoSquitos, Carropatos, Schlangen, Skorpionen, giftigen Spinnen und sonstigen Landplagen auch noch Hunderte von Jesuiten haben sollen, Dann wäre es besser, gleich davon zu lausen..."
Berlin, 17. Oktober. Die Leiche des verstorbenen Prinzen Albrecht wird auf Befehl des Kaisers morgen Abend in aller Stille aus dem prinzlichen Palais nach dem königlichen Schlosse übergeführt werden. Sonnabend findet das Leichen- begängniß in feierlichem Zug vom Schloß aus nach dem Dome statt.
Berlin, 17. Oktober. Die Ernennung Prof. Herrmanns zu Heidelberg zum Präsidenten des evangelischen Oberkirchenraths hat, wie die „Nordd. Allg. Ztg." hört, jetzt die königl. Bestätigung erhalten.
Aachen. Die „Aach. Ztg." schreibt: „Als tm Herbste 1870 die Bischöfe zu Köln, Breslau, Frauenburg u. f. w. mit der Maßregelung der gegen die vatikanischen Beschlüsse opponirenden Geistlichen begannen, da trat zu Bonn eine Anzahl rheinischer Männer zusammen, um sich mit denjenigen deutschen Bischöfen, welche auf der kurz vorher, im September, abgehaltenen Fuldaer Konferenz, noch nicht mit der römischen Curie capitulirt hatten, in Verbindung zu setzen und von ihnen zu hören, was bei dieser Sachlage zu thun sei. Man wußte ja, daß die deutschen „OppositionS"-Bischöfe, welche am 17. Juli unter feierlichem Protest gegen die Vergewaltigung ihres ablehnenden Votums vom 13. desselben Monats aus Rom abgereist waren, sich unter einander das Versprechen gegeben hatten, Rom gegenüber nicht einzeln zu handeln, sondern nur nach vorhergehender Verständigung. Seit der Fuldaer Unterwerfung der Mehrzahl der Bischöfe wußte man auch, baß die das Gelöbniß, welches sie sich gegenseitig gemacht, gegenseitig gebrochen hatten. Es gingen nun von dem schon im August zu Königswinter constituirten Comite der rheinischen Altkatholiken, an dessen Spitze der Kron- syndicuS Geh. Justizrath Professor Dr. Bauerband stand, Schreiben u. A. an den Erzbischof M. von Deinlein zn Bamberg, an den Bischof I. G. Stroßmayrr zu Diakovar und an den Bischof Karl Jos. v. Hesele zu Roltenburg. Das Antwortschreiben des letzteren, aus welchem bisher nur einzelne abgerissene kurze Sätze bekannt geworden sind, lautet vollständig, wie folgt:
Hochverehrte Herren! Für Ihre freundliche Zuschrift vom 4. d. M. bestens dankend, beehre ich mich, Ihnen meine Anschauung über unsere traurige Lage ganz offen vorzutragen. Ich kann mir in Roltenburg so wenig als in Rom verhehlen, daß das neue Dogma einer wahren, wahrhaftigen, biblischen und traditionellen Begründung entbehrt und die Kirche in unberechenbarer Weise beschädigt, so daß letztere nie einen herberen und tödtlicheren Schlag erlitten hat, als am 18. Juli d. I. Aber mein Auge ist zu schwach, um in dieser Noth einen Rettungsweg zu entdecken, nachdem fast der ganze deutsche EpiScopat, so za sagen, über Nacht feine Ueberzeugung geändert hat und zum Theil in sehr verfolgungS- süchtigen JnfallibiliSmuö Übergebungen ist. Ich sehe mit Schrecken, daß demnächst in allem Religionsunterrichte Deutschlands die Jnfallibilltät als das Haupt- und Primär-Dogma des Christenthums wird gelehrt werden, und ich kann mir den Schmerz dec Eltern wohl vorstellen, welche ihre Kinder solchen Schulen überlassen müssen. Aber alles Sinnen und Denken über diese Noth hat mich bisher noch nicht weiter geführt, als zu einer Norm für meine eigene Person. Ich werde das neue Dogma in meiner Diöcese nicht verkündigen, und faktisch wird in ihr nur von wenigen Geistlichen infallibilisttsch gelehrt. Weitaus die meisten ignoriren das neue Dogma und das Volk kümmert sich, ganz Wenige — besonders Adelige — ausgenommen, gar nicht um dasselbe, und ist sehr zufrieden, daß der Bischof darüber schwelgt. Desto unzufriedener lst man von der anderen Seite, und die Folgen für mich werden nicht lange auf sich warten lassen. Ich will lieber den «Dtuhl als die Ruhe des Gewissens verlieren. Solche Abschlachtuug der Einzelnen hätte nur verhütet werden können, wenn der gesammte deutsche EplScopat sich der Verkündigung des Dccret.S widersetzt hätte. Vis unita fortior. Ich hatte in Rom die Hoffnung, daß solches wenigstens annähernd geschehe. Jetzt ist es ganz anders geworden. Ich will aber gern, Ihrer Adresse gemäß, mit Den wenigen noch renitenten Bischöfen Deutschlands und Oesterreichs, so wie mit den Ungarn in Korrespondenz treten, um wo möglich eine einheitliche Action zu erzielen. Nur kann ich mich großer Hoffnung nicht htngeben. Unter Den Bischöfen Der Schwerz sind alle Infallibilisten, mit Ausnahme GreitS's in St. Gallen. Er wird es so lange als möglich machen, wie ich; aber wenn man ihm einmal das Messer an den Hals setzt, wird er sich unterwerfen (ich stehe mit ihm in Korrespondenz). Die Ungarn verschanzen sich hinter ihre Rcglerung und dem „Non placel“; hier wird das Decrct gewiß nicht verkündet, aber ob die Ungarn zu einer weiteren gemeinsamen Action bereit sind, ist mir nach meiner Korrespondenz mit Ungarn freilich zweifelhaft. Ebenso konnte ich vom Dupauloup keine offene Erklärung Darüber erhalten was er schließlich thun werde.
Alles das lautet freilich sehr pessimistisch; aber bei alledem scheint mir das Beste Die dilatio quam maxima — Zögerung ohne förmliches Scvisma, dessen Folgen unberechenbar sind. Wo Die Noth am größten, ist Gott am nächsten. Die Zögerung schließt aber die Nichtunterwersung ein. Wird darauf mit Kirchenstrafen geantwortet, so müssen wir, glaube ich, uns denselben quoad ordinem extemum fügen, wenn wir auch ihre innere Berechtigung und ihre Geltung vor Gott nicht anerkennen.
Schließlich bemerke ich noch, daß unsere schriftliche Wiederholung des „Non placet“ am 17. Juli gegen die letzte Form des Dekretes gerichtet war; dies gegen Herrn v. Kettcler.
Genehmigen Sie die Versicherung ausgezeichneter Hochachtung und innigster Theilnahme, worin ich verharre Ihr ergebenster
Dr. v. Hefe le, Bischof von Roltenburg.
Rottenburg, 11. November 1870.
Der Name Karl Joseph v. Hesele's steht nun auch unter der eben veröffentlichten „Denkschrift Der am Grabe des heiligen Bonifatius versammelten Erzbischöfe und Bischöfe über Die gegenwärtige Lage der katholischen Kirche im


