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Wiederholt machen wir darauf aufmerksam, daß Inserate, welche noch am Tage der Auf» gäbe imGiessener Anzeiger" erscheinen sollen, bis längstens 9 Uhr Vormittags abgegeben werden müssen. Die Expedition.

Preis vierteljährig 1 fl. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 ft.

(Achmer Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleiberg, Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kielen.

Nr. 67. Montag den 18. März 1872.

Einladung snm Abonnement

auf den

Gietzener Anzeiger.

Derselbe erscheint täglich, mit Ausnahme Sonntags, und kostet für die Abonnenten in der Stadt Gießen vierteljährlich Ist. 12 fr., frei ins Haus geliefert.

Den seitherigen Abonnenten in der Stadt Gießen werden wir, wenn vorher keine ausdrückliche Abbestellung erfolgt, das Blatt auch im II. Quartal 1872 zusenden und den Abonnementsbetrag durch Quittung erheben lassen.

Diejenigen, welche den Anzeiger Abends bei der Erpedition abholen lassen, erhalten denselben zu 1 fl. pro Quartal.

Für alle außerhalb Gießen wohnenden Abonnenten beträgt der vierteljährige Abonnementspreis 1 fl. 27 fr. incl. Postaufschlags. Dieselben können nur bei der Post oder den Landpostboten abonniren. Damit wir nun in den Stand gesetzt sind, die Auflage des Blattes bestimmen zu können, ersuchen wir Alle, welche auf den Gießener Anzeiger abonniren wollen, dies sofort bei der ihnen zunächst gelegenen Postanstalt oder den Landpostboten zu thun, da wir uns sonst nicht verbindlich machen können, vollständige Eremplare zu liefern.

Die Redaction.

Amtlicher Theil.

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Polizeiliche Bekanntmachung.

Auf Grund des §. 368 pos. 2 des Reichsstraf-Gesetzes werden die Besitzer von Bäumen, Sträuchen und Hecken re. hierdurch ausgefordert, solche längstens bis zum 10. April d. I. von Raupen und Raupennestern gehörig zu säubern.

Gießen, den 17. März 1872. Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen.

. Nover.

Politischer T h e i l.

Ew. Hochwohlgeboren . . .. <

beeile ich mich aus da« soeben eingelaufene Schreiben zu erwidern, daß « Einreichung von Petilionen für den h. Baler an den Reichs,ag zur 3 = i* fu inopportun halten muß. Der Reichstag hat be. der Avreßd-batte d,e Inter »ention für den h. Stuhl mit vollem Bewußtsein und mit klar ausge sprochener Absichtlichkeit abgelehnt.

Deshalb wurde mit Sicherheit anzunehmen sein, daß man über die Peti- Honen zur Tagesordnung übergehen würde.

Damit wäre die Position nur noch mehr geschwächt-

Vom Reichstage ist für den h. Vater absolut nichts zu erwarten. Nur eine recht feindselige Stimmung würde bei erneuerter Berathung stch Luft a*tnäud) von den Regierungen ist meines Erachtens eine positive Ein- Wirkung überall nicht zu erwarten. Ich habe zu keiner Zett daran geglaubt. Alle Redensarten, die man etwa für eine entgegcnstehende Ansicht ansuhren konnte,

Nichtsdestoweniger^ halte ich dafür, daß das katholische Volk nicht aufhören soll, seinen Wünschen für die Wiederherstellung der weltlichen Herrschaft des Papstes immer von Neuem Ausdruck zu geben.

Erreicht man dadurch eine positive Einwirkung der Regierungen von Deutschland auch nicht, so zwingt man dieselben doch, dann, wenn die kath. Mächte Europas eine diplomatische Intervention emlelten sollten und ich glaube, daß diese wenigstens früher oder später zu erwarten ist, wenigsten« nicpt ent-

Deutschland.

Darmstadt, 16. März. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben alleranädiast geruht: am 5. März den ordentlichen Peofessor in der evangelisch- theologischen Facultät der LandeS-Universität Dr. tlieol. Friedrich Nitzsch auf sein Nachsuchen mit Wirkung vom 1. April 1872 an von seinem Dienste zu ent-

Berlin 14. März. Wie ein hiesiger Correspondent des WienerFremden- ( blatt" aus bestunterrichteter Quelle erfahren will, wild es bei der jüngst ver­fügten Maßregel der Ausweisung fremder Ordensglieder, welche nicht das preu- bische StaotSbürgerrecht besitzen, noch lange nicht sein Bewenden haben. Vor- läufig erstreck, sich diese Maßregel nicht etwa nur auf die Provinzen Posen und Schlesien, sondern auf den ganzen preußischen Staat und dürften namentlich in ter Rheinprovinz, in Wefivhalen und in Gorheim (Sigmaringen) die dortigen sehr bedeutenden Collegien, Residenzen und Hospizhäuser von zahlreichen aus Frank- reich und Italien tmportirten Söhnen Loyales purificirt werden. In zweiter Linie wurde ober und das ist wohl das Wichtigste bereits in einer der letzten Sitzungen des Ministerrathes die vollständige Aufhebung des Jesuitenordens für da« ganze Deutsche Reich und eine hieraus bezügliche Vorlage an den deut­schen Reichstag ventilirt. Die Reichsregierung würde bei Einbringung dieser Maßregel an den Bundesrath nicht nur die Zustimmung Bayern« (wo der Orden niemals wieder recipirt wurde und die Jesuiten gar kein gesetzliche« Recht der Niederlassung und Seelsorge besitzen), Württemberg«, Baden«, Suchens sicher sein, sondern auch sich auf den von der Frankfurter Nationalversammlung tm Jahre 1848 gefaßten Gesetzesartikel berufen können, durch welchen die Orden der Je- suiten, Redemptoristen (Liguorianer) aufgehoben und «erboten werden. D e Mo- tivirung dieser Verfügung al« einer unumgänglichen Sicherheitsmaßregel für be« konfessionellen Frieden de« Deutschen Reiche« wird der ReichSregierung, noch> le ch e werden. Sie hat nicht nur in letzterer Zeit, sondern bereits seit 1866 Mate ^sammelt, welches die Thätigkeit des Ordens stark compromittirt und mit den Existenzbedingungen des Staates unvereinbar erscheinen laßt.

Berlin 14. März. An parlamentarische Kreise ist eine genaue Abschrift des vielbesprochenen Windthorst'schen Briese« gelangt. Dieselbe lautet:

Berlin, den 4. Mai lo/i.

Deshalb bin ich der Meinung, man sollte zur Zeit Petitionen an den Reichstag nicht einreichen, aber nicht aufhören, ohne Unterlaß in periodischer Reihenfolge Petitionen an die Regierungen gelangen zu lassen. Dieselben werden meo voto am besten direct an die Fürsten gerichtet

Der Herr Bischof von Mainz ist nicht hier, sondern in seine Heimath ad- aereiset. Ob und wann er wieder hierher zurückkehrt, weiß ich nicht.

Mit vollkommenster Hochachtung

Ew. Hochwohlgeboren ergebenster (gez-) Wtndthorst.

p. S. In hiesigen diplomatischen Kreisen colportirt man das hoffentlich falsche Gerücht, in Rom sei das Vorgehen der Katholiken im Reichstage miß-

Är B°rks"en1spricht also ganz der Mittheilung, welche Fürst Bismarck in Betreff desselben dem Herrenhause gemacht hat, und ob der Besitzer, b, derselbe gesunden worden, der ursprüngliche directe Adressat ist, |1 s ' Wahrscheinlich wird übermorgen im Abgrordnetenhanse die Plenarberathung über die Kreisordnung beginnen.

Bonn, 16. März. DieBonner Zeitung" meldet: Den hiesigen Pro. fessoren Hilgers, Knoodt, Langen und Reusch ist gestern durch den Kölner Erz. bischof schriftlich eröffnet worden, daß sie, weil sie dem Decret über die päpstliche