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Isyche mit gro^r morbni. Ter redliche dicielbe gegen eine abmgckn. W
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ikßener Anzeiger.
Ärschetnt täglich, mit Au» »ahme Sonntag-.
Expedition: Lanz lei berg, Ltt. B. Nr. 1.
Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.
Mr. Dienstag dm 17. Decemüer MM.
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Amtlicher L h e L l.
Gießen, am 11. December 1872.
Betreffend: Trichinenhaltige aus Amerika importirte Speckseiten.
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Die preußische Staatsregierung und die Bischöfe.
Bemerkungen von Jos. H. Reinke ns.
v. Röder.
rln die ®ro^l)fr^oglid)fii Bürgenneistereien.
Relchskanzleramtcs ist neuerdings in aus Amerika importirten Speckseiten wiederholt das Vorhandensein von Trichinen constatirt worden. Da diese amerikanischen Spechelten auch in das Großherzogthnm eingesnhrt werden, so beauftragen wir Sie, in aeeianeter Weise die Auf- auf die Mit dem Ankauf und Genuß solcher Speckseiten verbuncene Gefahr hiuzulenken, sowie die Verkäufer ans den § 367 Nr. 7
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III.
Was augenblicklich noth thut. (Schluß.)
Nur so kann man den Mentalreservationen zuvorkomw»n und der verderblichen Illusion bischöflicher Lvyalitäts.Erkiärungen und Treuegelöbniffe entgehen. Werden O e drei Forderungen nicht erfüllt, so -st die Entziehung der lanoesherr- lichen Genehmigung für die Ausübung d'S bischöflichen Amtes, d. h. die Absetzung, ein staatlicher Akt der Sclbsterhaltung, und damit hören die Temporalien Von selbst auf zu fließen, ohne daß an eine gerichtliche Klage deßhalb zu denken wäre. Eine Staarsregi-krung, welche die mit einem nothwendigen Act der staatlichen Selbfterhaltung verbundenen unangenehmen und in manche Verhältnisse des bürgerlichen Lebens störend eingreifenden Folgen fürchtet, oder nicht zu bewältigen weiß, besitzt eben die Fähigkeit nicht in welthistorischen Krisen und Uebergängen zu regieren.
Es thut ferner noth, dem Volke die beruhigende Zusicherung zu geben, daß der Staat einem neugewählten Bischof für die Zukunft nicht mehr gestatten werde, einem auswärtigen in den bischöflichen Augen mit göttlicher Auctorität und Unfehlbarkeit ausgerüsteten Souverän, der nach Gutdünken (was man „ex cathedra“ nennt) in fremden Staaten Gesetze für null und nichtig erklärt, durch einen maßlosen Dasalleneid unbedingten Gehorsam zu schwören, und überdies den Staatsbürgern die Gewißheit zu verschaffen, daß Gesetzesübertreter vor dem Strafgesetzbuch wie in Bezug auf die Anwendung desselben gleich sind, mögen sie auf Bischofsflühlen fitzen oder Bettler fein, und daß die Höhe | des Standes hei der Gesetzeöübertrttung kein Privilegium begründet, sondern ein erschwerender Umstand ist wegen des bösen Beispiels, und weil die Zurechnuvgs- fähigke.t aLs eine größere je nach der höheren Stellung angenommen werden muß.
Es thut auch noth, daß die Staatsregierung die schwächliche Haltung bei - der Eidesleistung katholischer Geistlichen zur Uebernahme von StaatSäwtern ausgebe. Kein königlicher Beamter, und sei er auch Professor der Theologie, darf in Zukunft «ehr zu dem Eid auf die Verfassung zugelossen werden, wenn er in die gesetzlich vorgeschriebene Formel, wie es bisher geschehen, die Worte einfügen will „salvis ecclesiae juribus,“ welche, zumal da diese angeblichen . „Rechte der Kirche" nun vorzugsweise in Ansprüchen des unfehlbaren Papstes bestehen, die dieser in unberechenbarer Zahl „aus dem Schreine feiner Brust" jeden Augenblick hervorholen und mit dem Kalhediasiegel versehen in dir erstaunt« Welt hinausschicken kann, eine unerschöpfliche Fülle von Mentalreservationen ent- halten oder solchen zum Deckmantel Dienen. ES genügt nicht zu erklären, daß die Regierung davon keine Notiz nehme; der Eid soll ja vor allim bas Gewissen binden, und der Schwörende bindet es durch das Wort das er spricht, in dem Sinn, in welchem er es spricht, nicht aber durch eine machtlose Erklärung des RegierungScommiffärS im Protokoll.
Auch muß bei allen figurirenden notorisch ultramontanen Staatsbeamten, vorab bei den unter bischöflicher Huld fortlebenden Geistlichen in GtaatSämtern, eine Remedur für een mangelhaft oder mit geistigem Vorbehalt geleisteten Eid einlreten. Dazu thut es noth, daß auch sie, wögen ste in der Verwaltung, in -er Justiz oder im Untericht angestellt sein, unweigerlich gehalten werden, rückhaltlos die amtliche Frage zu beantworten: ob ste das kirchenpolitische System des unfehlbaren Papstes verwerfen, und ob fie beim Widerstreit zwischen päpstlichen und Landesg^sktzen unbedingt den letzteren folgen, auch ihrem Geiste nach, oder den erstertn im Gewissen sich beugen und, fei es heimlich, sei es offen, Geltung zu verschaffen suchen. Mit ultramontanen Beamten deutsch zu regieren, geht auch üb r die Kräfte des größten Staatsmannes. Ist die Staateregterung doch bei Eonflicten mit politischen Parteien bereit, ihre Beamten zu warnen, zu v-ersetzen, zur Disposition zu stellen rc., kurz sich ihre Orqane dem Geiste der Regierung homogen zu machen — warum nicht auch in diesem Fall? Ist das
kirchenpolitische System des unfehlbaren Papstes gefährlich, dann sind auch die ultramontanen Staatsbeamten, welche der Verbreitung desselben im Volke Vorschub leisten, eine große Gefahr für den Staat. Und solche giebt es bei jeder Provinzial- Regierung, und sie fehlen auch heute noch nicht'in Berlin. Nach der Ursache, warum nicht ter ganze Nassauer Lehrerstand den deutschen Geist gegen den Ultra- montanismus offen in den Kampf führt, frage man ■— Den geistlichen Schulrath Zu Wiesbaden; über die schwankende und timide Haltung mancher Schulmänner dis Rheinlandes wird Auskunft geben können das Provinzial-Schulcollegium zu Koblenz rc.
Der Sturm gegen das Herrenhaus zu Berlin ist begreiflich; die „Prov.- Correspondenz" findet volle Sympathie in der weit überwiegenden Mehrzahl des .Volkes, wenn sie ankündigt: Die Regierung des Königs „wird ihr verfassungsmäßiges Recht und ihre ernsten Pflichten in dieser Beziehung in dem Bewußtsein üben, daß cd sich, auch über die zunächst vorliegende Frage hinaus, um die Gewahr einer stetigen und harmonischen Entwicklung der preußischen Monarchie überhaupt handelt." Und was ist die Ursache? „Di- jetzige Mehrheit des Herrenhauses btfindet sich mit der Krone in Bezug auf Vie Bedürfnisse und die Aufgaben dieser Zeit" in einem tiefen und unüberwindlichen Gegensatz und Widerspruch der Ueberzeugungen. Nun, der römische Episkopat Preußens mit seinem unterworfenen Cirrus und der ganzen ihm dienenden ultramontanen Beamtenschaar befindet sich in einem noch viel tieferen und unüberwindlicheren Gegensatz und Wrderspruch mit der Krone, nicht bloS in Bezug auf die Bedürfnisse und die Aufgaben dieser Zeit, sondern auch in Bezug auf die Idee und principlelle Grundlage des modernen Staats, sowie in Beziehung auf die Gränzen Der Souveräneta'k; auf allen geistigen Gebieten bricht dieser Episkopat, auf Befehl des fremden angeblich göttlichen Souveräns zu Rom, in die Rechte der Krone ungestüm ein: er will die Schule, die Familie occupiren, göttlich garantirte Immunitäten des geistlichen Standes und der Orden will er anerkannt wissen, Staatsgesetze aus ihre Gültigkeit von seinem unfehlbaren Herr« zu Rom prüfen lassen re. Da thut es Denn doch wahrlich noch, daß die Staaiiregierung ihr verfassungsmäßiges Recht und ihre ernsten Pflichten wenigstens in demselben Maß über Die nächstliegenden Fragen hinaus mit vorschauender Weisheit auch gegen dieses Hinderniß einer stetigen und harmonischen Entwicklung übe. Der VaticaniSmu- hat Der römischen Kirche nun die starrste, absoluteste Form eines centralistrten, Durchaus äußerlich, d. h. mechanisch wirklnden weltlichen Staates gegeben; damit kann Der moderne Rechtsstaat nirgendwo und niemals zusammen existiren; er muß also Den VaticaniSwuö auf srinem Gebiet überwinden, Die Massen von dem Zauder desselben befreien, die Menge schützen vor Dem politischen, wirthschastlichen und religiösen Ruin. Wenn Die Staatsregierung Der Mainzer Wanderversammlung, welche Die hochverräterische Gesinnung förmlich zur Schau trägt, noch rathlos gegenüberstände, so würde dabedenklich sein.
Für sich allein nützen die strengen Worte der „Prov.-Corresp." über die Fuldaer Denkschrift dem Staate nicht mehr als die Prachtreden des Herrn v. Lutz, nach welchen er Infallibilisten zu Bischöfen und Professoren machte. Solche Reden für sich allein Dienen nur Dazu, daß Die Ulramontanen ihre Kräfte mehr anspannen, während entsprechende Thate» sie machtlos hinstellen würden.
Es handelt sich nicht mehr VaruM, Conflicte au-zugleichen, Compromisse zu schließen oder kleine Verhältnisse zu ordnen, sondern durch „souveräne Gesetz» Hebung" eine neue Zukunft zu grstolten. Wer dazu mitzuwirken nicht im Stand ist, der ist kein Staatsmann. Die Keime Der besseren Zukunft find in Der Gegenwart vorhanden; sie zu erkennen und zu entwickeln ist Weisheit; sich auf das zwar massenhaft ausgesialtete, aber innerlich abgestorbene Alte zu stützen, ist Kurzsichtig, feit. Ni^t auf Zahlen, sondern auf Ideen ruht Die Zukunft, und die Vertreter Der Ideen einer neuen Kulturstufe sind zuerst immer in der Minderheit; der Staatsregierung, welche ihre Mitarbeit für die Zukunft versagt bis diese Mi.i> erheit zur Mehrheit geworden, setzt das Volk dereinst kein Denkmal, sondern es läßt sie einfach begraben.


