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Samstag M 16. November
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Bern, 12. Novbr. Der Gemeinderath von Olten hat dem Gesuche des
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|nt,cnbtn Regterungü - Conferenzen über die sociale Frage in allen Städten und liberalen Vereins entsprochen und die Einberufung einer außerordentlichen Gene-
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Preis virrtckjLhrig i fl. »2 kr. jrttt BringsrLyhn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 29 k.
Brodpreife vom 16» bis 22. November 1872, nach eigener Erklärung der Bäcker:
2 Kilo gemischtes Brod 20 kr. 1 Kilo gemischtes Brod 10 kr. 2 Kilo Roggenbrod: erste Sorte 17 fr., zweite Sorte 15 fr.
sehen läßt, an vielen Orten Ueberschwemmungen stattgefunden.
Schweiz.
Deutschland
Berlin, 13. November. Wie die „D. N.-C." hört, ist seitens des evan- gelischcn Od^r-Kirchenrathes ein Promemoria in Betreff des beabsichtigten Gesetzes über tie Einführung der obligatorischen Civilehe abgefoßt worden; in demselben soll, wie mitgethelt nird, sich im Allgemeinen eine Empfindlichkeit darüber kund- gebcn, daß man in tiefer Frage nicht zunächst ein Gutachten d-s evangelischer, Ober'KirchcnrathS eingefordert habe. Sodann verweise das Schriftstück auf die Bedülfnißftage; ter Oberkirchenrath kann nicht ausfindig machku, daß im Staats- und Dölkerleben Veränderungen eingetreten seien, die zu dem Erloß eines der-
Polizeiliche Bekanntmachung.
Die Rei.rhaltung der Straßen zur Winterszeit betreffend.
Die nachstehenden Vorschriften werben in Erinnerung gebracht:
1) Die Eigenthümer, Miether, Nutznießer und Verwalter von Privatgebäuden, sowie die Vorsteher, Verwalter, Pächter und Nutznießer von öffentlichen Gebäuden, sind verbunden, so weit ihre Gebäude, Mauern, Gärten, Hofräume, Plätze rc. an Straßen und Gassen sich hin erstrecken, überall bis zur Mitte der Straße oder Gaffe wöchentlich dreimal — Dienstags, Donnerstags und Samstags Nachmittags — sorgfältig und genügend kehren und reinigen zu lassen- Ist der Kehrtag ein Feiertag, dann sind die Straßen an dem diesem Feiertage vorhergehenden Tage zu reinigen-
2) Der. vorhandene Kehricht oder sonstige Unrath muß alsbald von der Straße entfernt werden. Haufen von Schnee und Eis dürfen über Nacht nicht auf freier Straße liegen bleiben-
3) Alle Kanäle, Abzugs- oder Fluthgräben, alle Gossen und Rinnen müssen immer offen und von allem Schlamm, Unrathe, überhaupt von allen, den Abzug des Wassers hindernden Dingen frei bleiben-
4) Bei eintretendem Glatteise sind die vor den Häusern, Mauern, Gärten, Hosräumen re. herziehenden Fußpfade alsbald 2—3 Fuß breit mit Sand oder Asche zu bestreuen.
5) Bei Schneeanhäufungen auf den Straßen rc. müssen die Fußpfade durch einen 3—4 Fuß breiten, rein gekehrten Pfad für die Communication freigehalten werden.
6) Sobald Thauwetter eintritt müssen die Straßen, Gossen und Rinnen aufgeeist und rein gekehrt werden.
7) Diejenigen Arbeiter, welche die Reinigung öffentlicher Straßen, Plätze. Brücken rc- aceordirt haben, müssen dasselbe thun, waswon den Besitzern der Prioathäuscr rc- gefordert wird.
8) Alles und jedes Waschen und Abspülen von Gegenständen irgend einer Art an den öffentlichen Brunnen ist untersagt-
9) Bei hartem Frost dürfen keine Flüssigkeiten in größerer Menge auf die Straßen geschüttet oder geleitet werden. Die Verpflichtung der außerhalb der Stadtthore wohnenden Personen zur Reinigung der Straßen erstreckt sich in der Regel nur auf die Banqucts und Rinnen, vorbehaltlich der Befugniß der Localpolizeibehörde ausnahmsweise auch eine weiter gehende Reinigung zeitweise anzuordnen, welche Anordnung alsdann bei Meldung der gesetzlichen Strafe zu befolgen ist-
Die Nichtbefolgung obiger Vorschriften wird nach Art- 114 des Polizei-Scrafgesetzbuchs mit 35 kr. bis zu 2 fl. bestraft-
Gießen, den 15. November 1872- Großherzogliche Polizei-Verwaltung der Provinzialhauptstadt Gießen-
Nover-
Lrscheint täglich, mit Ku»» nähme Sonntags.
Expedition: Canzletberg, Bit B. Nr. 1-
Orten, wo sich Mitglieder des allgemeinen deutschen Arbeitervereins befinden, Volksversammlungen einberufcff werden zu dem Zweck, um ein in der letzten Berliner PoffSversammlung angenommenes Manisch zu discutiren und zur Abstimmung zu bringen." „Das Resultat der Abstimmung, sowie die Zahl der Versammelten, sind so bald als möglich an das Secretariat des allgemeinen deutschen Arbeitervereins einzusenden, damit eine übersichtliche Zusammenstellung demnächst veröffentlicht werden kann."
lieber den bereits gemeldeten Eisenbahnunfall bei Greifswald erfährt die „N. St. Ztg." von zuverlässiger S ite Folgendes: Der Sturm in der vergangenen Nackt hatte das Wasser der Ostsee in den Canal bei Greifswald in so gewaltigen Massen hinlingetrieben, daß die Schleußen des letzteren gesprengt und der vorbeiführende Bahndamm durchbrochen wurden. Letzterer ward hierdurch auf einer längeren Strecke unfahrbar. Zn Folge dessen wurde der gestern Morgen von Stralsund abgelassrne Frühzug von dem erwähnten Unfall betroffen. Nach den bis jetzt hierüber vorliegenden Nachrichten ist der Zug zerrissen und find die Maschine, sowie die Wagen beschädigt. Die im Zuge befindlichen Passagiere wurden säwmtlich in Sicherheit gebracht; von dem Fahrpersonal ist ein Schaffner erheblich verletzt; derselbe hat einen Bruch des linken Arms und einen Schenkelbruch erlitten und liegt jetzt bereits in der Klinik zu Greifswald. Der Personen- sowie Güterverkehr von Greifswald bis Stralsund ist bis auf Weiteres unterbrochen; eine bezügliche osficielle Bekanntmachung des Directoriums der BerliN'Stettiner Eisenbahngcfellschaft steht dem Vernehmen nach bevor. — In gleicher Weise wie der Bahndamm ist die parallel lausende Chaussee durch die Fluchen zerstört und vnpassi.bar geworden. — Wie wir ferner hören, hat auch das bei Anclom eingetretene Stauwasser die dortige Eisenbahnbrücke über die Peene gefährdet; es sind aber von Seiten der Dahnverwaltung rechtzeitige Schutz- maßregeln ergriffen worden, um den Verkehr über dieselbe sicher zu stellen.
Stralsund, 13. Novbr., Vormittags 10 Uhr. In Folge schweren Ost-Nord-Ost-Sturmes sind zahlreiche Schiffe vor und im Hafen sehr gefährdet, die Rettungsmaßregeln sind auf das Aeußerste erschwert; die Stadt ist bis an die Wasserstraße überschwemmt. Gleichzeitig ist in den Speichern am Hafen Feuer ausgebrochen, das durch deu wachsenden Sturm stadtwärts getrieben wird.
Stralsund, 13. Novbr. Der Sturm ist nach Südost umgesprungen; das Wasser ist im raschen Fallen, die Hafenbauten sind meistens vernichtet, die Hafenbahn ist zerstört. Mehrere Menschenleben sind zu beklagen. — Die durch den Brand der Hafenspeicher veranlaßte Feuersgefahr ist gegenwärtig etwas vermindert, und hofft man, bald des Feuers Herr zu werden. — Soweit sich der Schaden bis jetzt übersehen läßt, sind mehrere Schiffe im Hafen gesunken, zwölf
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artigen Gesetzes drängen; er glaube vielmehr, daß für die Regierung hierzu hauptsächlich dir Streit mit den Uitramontanen Veranlassung sei. Um aber Theorien zu befriedigen, mache mau doch nicht Gesetze von so einschneidender Bedeutung. Die kirchliche Trauung habe eine Existenz von Jahrhunderten hinter sich, und sie genüge den Anforderungen einer in der Confession treuen Bevölkerung. D'e Civilehe würde nur von solchen Personen willkommen geheißen werden, welchen die kirchliche Ehr, zum Tbeil auch die bürgerliche Ehe, nicht zugänglich. ret, z. B. Sectirern, denen die Eigenschaft, als zu einer vom Staate anerkannten Kirche zu gehören, bestritten wird. Mitglieder einer im Staate anerkannter. Kirche, die eine von letzterem rcprobirte Che eingehen wollen, geschiedene Evangelische und auch Katholiken, denen eine Ehe wegen kanonischer Hindernisse versagt ist. Diese könnten sogar unter Umständen immer noch von evangelischen Geistlichen die Ehe verlangen. Ehen, die von liederlichen Personen zum Schutze der gewerblichen Prostitution geschloffen werden und andere denen ähnliche Ehe- bündnisse feien hierzu allerdings nicht zu rechnen. Hauptsächlich sei wohl für die Staatsregierung bei Erlaß des Gesetzes der politische Standpunkt maßgebend gewesen und die Rücksicht auf den auegebrochenen Conflict mit der katholischen Kirche, die mit Hülse der den Geistlichen staatlich concedirten Rechtsstellung ihren Einfluß auf die der Parochie Angehörigen auszuüben suche. Dies sei aber kein genügincer Cvunv zum Erlaß eines derartigen allgemeinen Gesetzes.
W e die , D. R.-C." vernimmt, werden in Elsoß-Lothringen die Festungswerke von Schletrstadt, Marsal, Lichtenberg und Lützelstein gänzlich beseitigt werden. Auch die kleine Bergsiste Bitsch wird ihre Arrßenw-rke gänzlich verlieren und nur noch ihr festes Schloß behalten. _
Berlin, 13- November. Die telegraphische Verbindung mit Frankfurt a. M-, Hanau, Karlsruhe, Saarlouis, Trier, Koblenz, Straßburg, Zw'ckau, Wien ist beraestellt: die Verständigung ist jedoch größentheils nur mangelhaft.
Berlin 13. Novbr., Abends 6 Uhr. Von den heute Vormittag gcmelde- ten T-^grapd-nstörung-n ist, laut Milth.IIung der kaiserlichen Telkgraphknstat>-n, dis jitzt nur (in srhr geringer Th-il beseitigt; insbesondere ist d>e telegraphische Verbindung nach dem g-sammten Westen noch nicht wieverhergestcllt.
Lerlüi 14. Novbr. Der Präsident des allgemeinen deutschen Arbctier- vereinS, Hasenrlcvei, hui — dem „Reuen Soclal-Demokeaten" »ufolge — an- „-ordnet, „daß innerhalb Monatsfrist aus Veranlassung der letzt in Berlin sia.t-
sind ganz verloren. Auch in der Provinz haben, soweit sich aus den wegen der/ 7 sehr erschwerten telegraphischen Verständigung äußerst spärlichen Nachrichten er- /. •
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