Deutschland.
Darmstadt, 14. Oktober. Seine Königliche Hoheit der Großherzog haben mittelst Allerhöchster Entschließung vom 8. l. M. den Stadtgerichtsassessor bei dem Stadtgericht Gießen Otto Becker zum HofgerichtSasseffor bei dem Hofgericht der Provinz Oberheffen zu ernennen geruht.
Darmstadt, 14. Oct. Heute trat die zweite Kammer der Stände wieder zusammen. Nachstehendes ist laut „Darmstädter Zeitung" der Wortlaut der Er- klärung, welche der Präsident des Gesammtministeriums, Herr Hofmann, in der heutigen Sitzung Namens der Staatsregierung abgegeben hat:
Da Vie großherzogliche Regierung in ihrer neuen Zusammensetzung heute zum ersten Male vor dieser Versammlung erscheint, so liegt mir, den das Vertrauen unseres Allergnädtgsten Landesherrn an die Spitze der Geschäfte berufen hat, die Pflicht ob, Ihnen, meine hochzuverehrenden Herren, in kurzen Zügen die von Seiner Königlichen Hoheit dem Großherzog ausdrücklich gutgehetßencn Grundsätze kund zu geben, nach welchen die Regierung fortan die Verwaltung des Landes zu führen beabsichtigt. Wenn ich dabei zunächst das Verhältniß zum deutschen Reiche ins Auge fasse, so ist ver Weg, den wir zu gehen haben, klar sorge* zeichnet. Die großen Ereignisse der Jahre 1870 und 1871 haben Deutschland die lang erstrebte Einheit und zugleich eine Machtstellung verschafft, wie cd sie in früherer Zett kaum jemals einnahm. Kein deutsches Land aver hat mehr Ursache gehabt, die Gründung des deutschen Reichs mit aufrichtiger Freude zu begrüßen, als gerade Hessen. Denn Hessen war der einzige deutsche Staat, dessen Gebiet von der Mainlinie durchschnitten wurde. Die Schwierigkeiten, die hieraus entstanden, sind noch zu lebhaft in Ihrem Gedächtnisse, als daß ich sie hier aus führlich schildern sollte. Bet dem raschen Voranschreiten der norddeutschen Bundesgesetzgebung wußte der Zustand der Theilung unseres Landes in ein dem Bunde angehöriges und ein demselben fremdes Gebiet, trotz aller Verträge, die man zur Ausfüllung der Kluft zwischen Nord- unv Sübhessen abschloß, auf die Dauer geradezu unhaltbar werden. Auö diesem Zustande hat die Gründung des Reiches uns erlöst und es ist schon deshalb natürlich, daß in Hessen lebhafte Sympathien für Kaiser uud Reich vorhanden sind. Die Regierung weiß, daß sie mit den Gesinnungen der überwiegenden Mehrzahl der Bevölkerung des Landes überein- stimmt, und daß sie zugleich das Interesse des großherzoglichen Hauses und des Landes am besten wahrnimmt, wenn sie ihre Pflichten gegen das Reich mit voller, freudiger Hingebung an die großen nationalen Aufgaben des deutschen Genuin- wesens erfüllt und wenn sie in demselben Geiste das ihr durch dre Reichsverfassung gewährte Recht der Mitwirkung bei den gemeinsamen deutschen Angelegenheiten ausübt. — Was sodann die inneren Verhältnisse des Landes angeht, so ist es zunächst die Reform des Wahlgesetzes, hinsichtlich deren die Regierung Ihre Mitwirkung in Anspruch nimmt. Die Regierung hofft, daß es gelingen wird, aus der Grundlage des von ihr umgeänderten Entwurfes zu der dringend wünschens- werthen baldigen Vereinbarung über das neue Wahlgesetz zu gelangen. Nicht minder ist es der Wunsch der Regierung, daß von den Ihnen bereits vorliegenden Gesetzentwürfen insbesondere diejenigen, welche sich auf die GemeindeauSgaoen, auf die Pensionirung der Civilbeamten und auf die Besoldungen der Geistlichen, sowie der Lehrer beziehen, noch auf dem gegenwärtigen Landtage erledigt werben möchten. Außsr diesen bereits in Verhandlung begriffenen Gegenständen sind in der nächsten Zeit noch eine Reihe wichtiger Aufgaben zu lösen. Es wird sich darum handeln, veränderte Personal- und Besoldungs-Etats auf Grundlage einer möglichst vereinfachten VerwaltungS-Organisatton zu entwerfen. Zugleich wird die Regierung ihr Bestreben darauf richten, Einrichtungen zu treffen, durch welche die Bevölkerung zur Theilnahwe an der Verwaltung in größerem Maße, als es bisher geschehen war, herangezogen wird. Einer besonderen Sorgfalt bedarf die weitere Behandlung der kirchlichen Verhältnisse, soweit das Staatsinteresse dabei in Betracht kommt. Es gilt, unter vollständiger Wahrung der Glaubens- und Gewissensfreiheit, die Rechte Seiner Königlichen Hoheit des Großherzogs auch den kirchlichen Gemeinschaften gegenüber aufrecht zu erhalten und zur Förderung des konfessionellen Friedens in Anwendung zu bringen. Der evangelischen Kirche des Landes steht eine Neugestaltung ihrer Verfassung bevor. Erst wenn diese Neugestaltung vollzogen ist, wird auch das Verhältniß des Staates zur evangelischen Kirche neu g ordnet werden können. Was die katholische Kirche betrifft, so wird es vor allen Dingen darauf ankommen, den Rechts'ooden für das Verhältniß zwischen Staat und Kirche, so wett erforderlich auf dem Wege ver Gefetzgevung, wieder klar unv sicher zu stellen. Die Schule und das Uuterrichtöwesen über- Haupt in allen seinen Abstufungen wird von ver Regierung, die von der Wichtigkeit dieses Zweiges der öffentlichen Verwaltung durchdrungen ist, mit dem regsten Eifer gefördert werden, insbesondere wird dafür gesorgt werden, daß die Verhältnisse, welche in Bezug auf baö Volksschulwesen einer gesetzlichen Regelung be- dürfen, so schleunig wie möglich im Wege der Gesetzgebung geordnet werden. Es versteht sich ferner von selbst unv bevarf deshalb kaum einer Versicherung, daß die Regierung es sich angelegen sein lassen wird, auch den materiellen Interessen des Landes gerecht zu werden, die Landwirthschaft zu heben, Handel und Industrie zu pflegen und den schwierigen Fragen, welche durch die Lage und die Bestrebungen der Arbeiterklasse angeregt sind, die ernsteste Aufmerksamkeit zuzuwenden. Die Regierung verhehlt sich die Schwierigkeit ihrer Aufgaben nicht, allein sie geht mit der Zuversicht an's Werk, welch.' aus dem Bewußtsein redlichen Strebens entspringt. Es ist keine Portetregierung, meine Herren, die vor Ihnen steht. Es ist eine Regierung, die kein anderes Programm hat, als das Wohl des Landes und die deshalb auf oie Unterstützung oller Derjenigen glaubt zählen zu dürfen, welchen dieses Wohl am Herzen liegt und welche gleich der Regierung wünschen, mit Gottes Hilfe die reichen Keime der Wohlfahrt, die unser Land in sich birgt, zur vollen Entwicklung zu bringen unv Hessen zu einem treuen unv kräftigt» und deshalb angesehenen und geehrten Mitglieve der deutschen Sraatenfamilie zu machen.
Darmstadt, 14. Oct. Vor einem ungewöhnlich zahlreichen Publikum nahm heute die zweite Kammer ihre Sitzungen wieder auf. Nachdem sich das neue Ministerium bei der Kammer eingeführt, setzte der Präsident diese von der erfolgten Neuwahl iw zehnten Wahlbezirk, aus welcher Bürgermeister Heydcnreich von Affölterbach hervorging, und von der Mandatsniederlegung der Abgeord. Hallwachs unv Kempf in Kenntniß, welche letztere jedow, im Hinblick auf einen früheren analogen Vorgang, von der Kammer nicht anerkannt wuide, worauf der neue
Direktor ves Justizministeriums und der Ministerialrath Hall-achs wieder ihre Abgeordnetensitze einnahmen. Die Kammer genehmigte hierauf den Gesetzentwurf über die Verschmelzung der zweiten und dritten Klaffe der Communalumlagen, eine langjährige Forderung der Kammer, welche seither nur beim Grundadcl auf Widerstand stieß. Die Forensen, das heißt die nicht im Orte wohnenden, zur Gemeinde gehörigen Grundbesitzer, welche seither nur zur dritten Klaffe der Gc- meindeumlagen herbeigezogen werden konnten, müssen nunmehr zu sämmtlicheu Geweindeumlagen beitragen, dagegen sichert ihnen ein anderer Gesetzentwurf über die Mitwirkung bei der Feststellung des Gemeindehaushalts das Recht, durch Wahl eines Vertreters in den Gemeinverath ihre Rechte uud Interessen wahren zu dürfen. Ein dritter Gesttzentwurf, welcher die Genehmigung der Kammer erhielt, dehnt, gemäß den Bestimmungen der Militärconvention, die in Preußen über den Waffengebrauch des Militärs in Friedenszeiten unv dessen Mitwirkung zur Herstellung der öffentlichen Ordnung geltenden Bestimmungen auf das Großherzoa- tbuw Hessen aus.
Darmstadt, 15. Oct. Die Tagesordnung für die heutige Sitzung der zweiten Kammer der Stände bildet die Berathung über:
1) die Vorlage der Großherzoglichen Ministerien des Großherzoglichen Hauses und des Acußern, des Innern, ver Justiz und der Finanzen, den Gesetzesentwurf. die Revision der Bestimmungen über die Versetzung der Civilbeamten in den Ruhestand betreff.;
2) die Vorlage der Großh. Ministerien der Justiz und des Innern, betreff. Gesetzesentwurf, die TodtSerklärung von Personen, welche an dem Fe'dzuge der Jahre 1870 und 1871 Theil genommen haben und vermißt werden;
3) den Antrag des Abgeordneten Heß auf Vorlage behufs Neubaues des Gymnasiums zu Gießen.
Berlin, 12. October. Sämmtliche Urtheile der nicht ultramontanen Presse über die Fuldaer Denkschrift sind darin einig, daß sie an derselben am meisten ihre Kühnheit in Entstellung der Thatsachen anstaunen. So schreibt die Elbf. Z. u. A.: „Die Schilderung von der den Kriegen von 1866 und 1870 angeblich in Deutschland zu Theil geworbenen Auffassung ist eine vollkommen falsche. Allerdings haben im Jahre 1866 katholische Pfarrer in Westphalen für den Sieg der Ocsterreicher gebetet, allerdings predigte in Bayern eine Anzahl ultramontaner Abgeordneter, den Herrn Jörg an der Spitze, und die dortige ulttamoutane Presse eine Zeit lang von Vaterlandsverrath unv die Neutralität in dem Kriege gegen Frankreich. Ader so wenig in dem einen wie in dem anderen Kriege wurde deshalb der Neligionshaß in der von den Bischöfen dar- gestellten Weise angefacht, noch ist von einer fast durch ganz Deutschland hin eingeleiteten gerichtlichen Unteisuchung gegen katholische Geistliche wegen Vater- landSseindlichkeit dac Mindeste je bekannt geworden. Vielmehr beschränkte man sich, auf jene verräthenschen Stimmen als des ganzen deutschen Volkes unwürdig hinzuweisen, und stand einig und ohne Anschuldigungen dem Feinde gegenüber. Die Zuverlässigkeit des westphalischen und rheinischen Armeecorps im Kriege gegen Oesterreich ist mehr als einmal rühmend anerkannt worden, nicht minder als im Jahre 1870 die Haltung der Bayern. Aber allerdings wurde es, wie auch sonst jchon oft, wenn es zwischen Vaterland und Papst zu entscheiden galt, nach dem Kriege von 1870 anders, und die Bischöfe haben diese veränderte Gesinnung am lautesten proclamirt. Der Bischof von Regensburg erklärte sich zum Umsturz der Throne bereit, wenn sie nicht der Curie willfährig wären; der Bischvf von Paderborn fetzte Demonstrationen gegen das Staatsoberhaupt Preußens in Scene' der Bischof von Breslau hielt die Brandrede, in welcher er ausführte, daß der Staat so unheilvoll siech geworden sei, daß er nur durch das Feuer und das Elsen der Commune wieder heil werden könnte. Solcher Art ist die Loyalität, mit welcher die deutschen Bischöfe den Staaten gegenübertreten, dies der Geist, den sie erzeugen. Die Früchte, die sie gesäet, sind schnell aufgegangen. Unter dem stürmischen Beifalle einer Versammlung von 6000 Katholiken durfte Herr Lindau es am 6. Oktober aussprechen: „Unsere Sympathieen müssen wir der- jenigen Nation entgegentragen, welche sich des heiligen Vaters annimmt. Ihr wird unser Herz zugcthan sein. Wir werden ihr den Lorbeerkranz gönnen, wenn wir auch mit Trauer auf Germania schauen." Wenn solche Gtsinnung die allgemeine unter den Katholiken würde, bann allerdings wäre für unser überwiegend nichtkaiholischrS Volk das Zusammenleben mit der katholischen Kirche unmöglich- dann sind die Bischöfe, welche solche Gesinnung erzeugen, srlost daran schuld* wenn, wie sie in ihr.r Denkschrift behaupten, „es immer mehr aufkommt, Deutsch» thum und Protestantismus zu identificiren."
Berlin, 12. Oktober. In feinem nicht amtlichen Theile macht beute das „Militär-Wochenblatt" Vorschläge, tn welcher Weise die Verluste der Infanterie im fetndlichen Feuer zu vermindern sind. „Die unverhaltn'ßmäßtg großen Verluste im wiiksamen feindlichen Infanteriefeuer" haben bereits 1866 und dann 1870/71 dahin geführt, baß die Bataillons-Colonnen auf ebenem Terrain nur ausnahmsweise angewandt wurden. Der Gebrauch der Compagnie-Colonnen ergab sich in allen diesen Fällen als Nothwendigkeit. Wo man noch versuchte, bie BataillonS- Colonnen anzuwenden, waren, wie im Gardecorps bet St. Privat, „die Verluste ganz außerordentlich". Nach 1866 glaubte man noch, die frühere Colonnentaktik unverändert beibehalten zu können. Die Gewalten des Krieges waren aber mächtiger, unv es wirb nun varauf ankommen, Formen zu finden, in denen chie feindlichen Geschosse verhältnißmäßig geringe Verluste verursachen. Der Allerhöchste Erlaß vom 4. Juli d. I. sagt im Eingänge: „Die Erfahrungen des lrtzten Krieges zeigen, baß die Verwendung von geschloffenen Bataillonen in ebenem, freiem Terrain im wirksamen, feindlichen Infanteriefeuer unverhältnißmäßig große Verluste nach sich zieht. Dagegen ist mit Erfolg ein weit ausgedehnter Gebrauch von Compagnie-Colonnen und starken Schützenlinien gemacht worden". Definitive Festsetzungen sollen erst nach den eingeforderten Berichten der Truppen- befehlshaber erfolgen, weshalb bas Fachblatt eben Vorschlag: macht.
Es treffen tn Berlin immer mehr Japanesen ein, welche alle den Zweck ihres Hierseins darin suchen, sich mit den Gebräuchen der kivilisirten Welt und den Fortschritten der Neuzeit bekannt zu machen. Sie besuchen nicht allein zu ihrer Ausbildung Hochschulen und Akademien, sondern arbeiten auch in Fabriken unD Werkstätten, doch nicht des Verdienstes, sondern nur der Vermehrung ihrer Kenntnisse wegen. Ein inniger Zusammenhang, wie er unter den Deutschen iw fernen Auslanoe sich kundthut, ist nicht zu bemerken.
Eine hiesige lithographirte Correspondenz bringt eine Abbildung von eine«


