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Preis vierteljährig 1 st. 12 kr. mit Bringerlohn. Durch die Post bezogen vierteljährig 1 fl. 27 kr.

Gießener Anzeiger.

Erscheint täglich, mit Aus­nahme Sonntags.

Expedition: Canzleibe Lit. B. Nr. 1.

Anzeige- und Amtsblatt für den Kreis Kichen.

Nr. 114. Donnerstag den 16. Mai 1872^

Amtlicher T h e i l.

Bekanntmachung, den Ankauf von Remonten pro 1872 betreffend.

Zum Ankauf von Renwnten im Alter von vorzugsweise drei, und ausnahmsweise vier und fünf fahren, sind im GroKberwatKnm fvffen Morgens 8 Uhr resp. 12 Uhr beginnende Märkte anberaumt worden und zwar: ' «sropyerzogthum Hessen nachstehend«

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September in Lorsch (8 Uhr),

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Bürstadt (12 Uhr),

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Die von der Militär-Commission nach gegenseitigem Uebereinkommen erkauften Pferde werden

zur Stelle

fort baar bezahlt.

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Alsfeld, Nieder-Gemünden, Nidda, Nieder-Wöllstadt, Lich,

Gernsheim, Goddelau, Groß-Gerau, Bickenbach, Groß-Bieberau (8 Uhr), Groß-Umstadt (12 Uhr.) abgenommen und gegen Quittung so-

24.

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27.

r, , ®°8cn?"nte Luxuspferde werden bei zu hohen Preissorderungen vom Handel ausgeschlossen, ebenso die zu wenig entwickelten, oder solche die ,u schwach, schwerfällig und ordinär, den Ansprüchen an ein Militär-, Zug-oder Reitpferd nicht entsprechen, auch Pferde, welche durch zu frühen Gebrauch' gelitten haben, mangelhaft gebaut, nut bedeuteudeu Knochen oder anderen erheblichen Fehlern behaftet und nicht gängig sind. ? 9

Pferde mit solchen Fehlern, welche nach den Landesgeschen den Kauf rückgängig machen, sind vom Verkäufer gegen Erstattimg'des Kaufpreises und der sammtlichen Unkosten znrnckznnehmen. Die Verkäufer sind ferner verpflichtet, jedem verkauften Pferde eine neue starke rindlederne Trense nvt starkem zweckmäßigem Gebiß, eine starke Kopfhalfter, von Leder oder Hanf, mit zwei mindestens sechs Fuß langen starken Stricken ohne besondere Veraütuna mikuaeben

Kriegs-Ministerium Abtheilung für das Remoute-Wesen. . ö 6 9

gez. von Schön. S ch m i ch.

21. September in Biblis, 23.

Politischer

T h e i l.

Deutschland.

Berlin, 13. Mai. DieN. A. Z." bringt eine autorisirte Darstellung der Verhandlungen über die Ernennung des Cardinals Hohenlohe zum Botschafter beim römischen Stuhl.

Danach hatte der Geschäftsträger beim römischen Stuhl, Herr v. Deren- IhaV, unter dem 25. April, einer Weisung zufolge, den Cardinal-StaatSsecretär vertraulich davon in Kenntniß gesetzt, daß der Kaiser den Cardinal Fürsten Hohenlohe zum Botschafter des deutschen Reiches bei dem heiligen Stuhl ernannt habe, sowie daß der Cardinal Hohrnlohe mit Nächstem sich nach Rom begeben werde, um stch persönlich zu vergewissern, ob seine Ernennung dem Papste genehm wäre, und um, im Fall günstiger Antwort, alsbald sein Beglaubigungsschreiben zu überreichen. Die Tage vom 25. April bis Anfang Mai vergingen ohne eine Rückäußerung seitens der Curie. Unter dem 1. Mai erhielt der Geschäftsträger den Auftrag der Reichsregierung, amtlich anzufragen. Er richtete an demselben Tage an den Cardinal Antonelli das Ersuchen, nach Einholung der Befehle des heiligen Vaters ihm zu notificiren, ob die Wahl des Kaisers dem Papste genehm sei. Hierauf endlich erfolgte unter dem 2. Mai die Antwort der Curie. Der Cardinal Antonelli entschuldigte sein bisheriges Stillschweigen zunächst damit, daß Herr v. Derenthall das bevorstehende Eintreffen des ernannten Botschafters an­gekündigt habe, der sich persönlich in Betreff der Genehmhaltung des Papstes zu vergewissern Willens gewesen sei. Der Staatssekretär hat es sich nach dem zwei­ten Schreiben nunmehr angelegen sein lassen, die Befehle des Papstes einzuholen, und eröffnet dem Geschäftsträger, daß Se. Heiligkeit, wiewohl nicht unempfäng­lich für die Intention des Kaisers, dessenungeachtet in der unangenehmen Lage sei, einen Cardinal der heiligen römischen Kirche, zumal bet den gegenwärtigen Umständen des heil. Stuhles, nicht autorisiren zu können zur Annahme einer so delikaten und gewichtigen Obliegenheit."

Das amtliche Schreiben des Geschäftsträgers v. Derenthall, datirt 1. Mai, und die Antwort des Cardinal-StaatSsecretärS vom 2. Mai haben nach der N. A. Z." folgenden Wortlaut:

1)Rom, 1. Mai 1872. Monseigneur! Durch mein Schreiben vom 25. April habe ich die Ehre gehabt, Eure Eminenz davon in Kenntniß zu setzen, daß Seine Majestät der Kaiser und König, mein erhabener Herr, den Herrn Cardinal Fürsten Hohenlohe zum Botschafter des deutschen Reiches bei dem heil. Stuhle zu ernennen geruht haben. Meine Regierung beauftragt mich heute, Eure Eminenz zu ersuchen, daß Sie nach Einholung der Befehle des heiligen Vaters mich benachrichtigen wollen, ob diese Wahl Seiner Majestät des Kaisers und Königs Seiner Heiligkeit genehm sei. Genehmigen Sie u. s. w. Derenthall."

2)Hochgeehrtester Herr! Ich hatte bis jetzt auf die Mittheilung Euer Hochwohlgeboren vom 25. vergangenen Monats, mit welcher Sie mich über den von Seiner Majestät dem Kaiser und König, Ihrem erhabenen Herrn, gefaßten Entschluß, den Herrn Cardinal Hohenlohe zum Botschafter des deutschen Reiches beim heiligen Stuhle zu ernennen, in Kenntniß setzen, keine Erwiderung gegeben, weil in dieser Mittheilung Sie mir zu erkennen gaben, daß in Kurzem die ge­dachte Eminenz sich nach Rom begeben würde, um sich persönlich zu vergewissern, ob diese Ernennung dem heiligen Vater genehm sei. Um nun dem in Ihrem gestrigen Schreiben auSgcdrücklen Wunsche zu entsprechen, habe ich es mir ongc' legen sein lassen, darüber die Befehle des heiligen Vaters einzuholen, und ich

habe die Ehre, ffn« HochrvohrgcL-*-« z» vah, während Se. Heiligkeit

für den Gedanken Seiner Majestät des Kaisers und Königs empfänglich tft, sie doch bedauert, einen Cardinal der heiligen römischen Kirche, auch wegen der au­genblicklichen Umstände des heiligen römischen Stuhles, nicht autorisiren zu können zur Annahme eines so delikaten und wichtigen Amtes. Auch bei dieser Gelegen­heit u. s. w. Rom, 2. Mai 1872. Antonelli."

Berlin, 14. Mai. Einem Pariser Telegramm derDeutschen Ztg." zu­folge übersandte General Wimpffen sein Buch über Sedan mit höflichen Begleit­schreiben durch Vermittlung des deutschen Botschafters an den Fürsten Bismarck und den Grafen Moltke.

Berlin, 14. Mai. Reichstag. Löwe beantragt Streichung des Botschafter- Postens in Rom, Bennigsen Errichtung eines durch die Abweisung Hohenlohe's Seitens der Curie nothwendig gewordenen Berufs-Gcneralconsulats. Fürst Bis­marck erklärt hierzu:Die letzten Vorgänge mit der päpstlichen Regierung über­zeugen, daß es einem Gesandten schwer werden wird, was die Anschauungen des Papstes in seiner äußeren Stellung anbetrifft, ein Derfiändniß mit Rom zu er­zielen. Ein Gesandter hat jedoch weitere Pflichten. Die letzten vom Papste aus­gesprochenen Togmata machen es jeder Regierung unmöglich, auf dieser Grund­lage zusawmenzugehen. Die deutsche Regierung wird dies nicht. Ein neues Ca­nossa ist nicht zu befürchten. Den getrübten Verhältnissen zwischen den Confes- sionen des engeren Vaterlandes gegenüber ist es nothwendig und es ist dies mein Streben, die ganze Frage durch ein Reichsgefctz zu lösen, welches durch Gewähr­leistung vollständiger Gewissensfreiheit die Gemüther beruhigt. Vielleicht wird daun die Quelle der Nachrichten nach Nom lauterer fließen und der Papst von unseren versöhnlichen Gesinnungen überzeugt sein. Der Fall, daß ein Gesandter abgelehnt wurde, ist nicht häufig. Es ist ein Act der Courtoisie, daß eine Regierung bei der andern ansrägt, ob ein Gesandter angenehm sei. Der anfragende Regent hat dann aber bereits eine definitive Bestimmung getroffen. Während 21 Jahren meiner Thätigkeit in der höheren Diplomatie ist dieses der erste Fall, wo eine solche Anfrage verneinend beantwortet wurde. Die Ablehnung betrübte mich um so mehr, als ich in der betreffenden Person ein Mittel versöhnlicherer Anschauungen herbcizusühren vermuthete. Diese Betrübniß gibt mir jedoch kein Recht zur Em­pfindlichkeit und die Rückficht auf die katholische Bevölkerung wird maßgebend für die Ernennung eines neuen Gesandten. Ob dieser so, wie der Abgewiesene, ge­eignet sein wird, eine Verständigung anzubahnen, bezweifle ich, jedenfalls ist das Aussuchen eines solchen schwieriger." Auf eine bezügliche Bemerkung in der vor­hergehenden Rede Windthorst's erwidert Fürst Bismarck, daß die Nachricht von der erfolgten Ablehnung des Cardinals Hohenlohe erst dann in die Oeffentlichkeit gelangt sei, als der italienische Gesandte in einer osficicllen Note angezeigt habe, daß die Curie die Ablehnung einem fremden Gesandten mitgetheilt hätte. Dann habe er die Diskretion nicht länger wahren zu dürfen geglaubt. Die Verträge mit Nom, auf welche Windthorst hingeveutet, würde er entschieden zurückweisen, wenn Redner solche Verträge meine, bei denen beansprucht werde, daß das Reichs- gefetz für gewisse ReichS^ngehörige nicht gelte. Nach Schluß der Diskussion wird der Löwe'sche Antrag auf Streichung des päpstlichen Botschasterpostens abgelehnt und die Position für den Botschafter mit sehr großer Majorität bewilligt.

Berlin, 14. Mai. Reichstag. Bei der Berathung des Etats des aus­wärtigen Amtes beantragen Graf Frankcnberg und Genossen eine Erhöhung der